Bestattungsvorsorge: Mehr Möglichkeiten, als viele Menschen vermuten
Posted by PM-Ersteller - 20/07/26 at 01:07:51 p.m.Friedwald, Seebestattung oder Erinnerungsdiamant? Viele Menschen kennen ihre Möglichkeiten nicht. Erfahren Sie, welche Bestattungsformen es gibt und welche rechtlichen Regeln gelten.
Viele Menschen setzen sich erst dann mit dem Thema Bestattung auseinander, wenn sie einen Angehörigen verloren haben. In dieser emotional belastenden Situation müssen jedoch oft innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge kann Angehörige entlasten und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden.
Dabei beschränkt sich die Vorsorge längst nicht mehr auf die Entscheidung zwischen Erd- und Feuerbestattung. Heute stehen zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Verfügung – von der Beisetzung in einem Friedwald oder Ruheforst über Seebestattungen bis hin zu modernen Erinnerungsformen wie einem Erinnerungsdiamanten aus einem Teil der Asche.
Rechtliche Grenzen kennen
Viele Menschen wissen nicht, dass in Deutschland das Bestattungsrecht weitgehend Ländersache ist und der sogenannte Friedhofszwang in den meisten Bundesländern weiterhin gilt. Während beispielsweise in den Niederlanden Urnen unter bestimmten Voraussetzungen auch privat aufbewahrt werden dürfen, ist dies in Deutschland regelmäßig nicht zulässig.
Wer individuelle Vorstellungen für seine letzte Ruhestätte hat, sollte sich deshalb frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.
Vorsorge schafft Sicherheit
Eine schriftliche Bestattungsvorsorge hilft nicht nur dabei, persönliche Wünsche festzuhalten. Sie kann auch spätere Unsicherheiten und Konflikte innerhalb der Familie vermeiden. Dabei sollten neben der gewünschten Bestattungsform auch organisatorische Fragen, finanzielle Aspekte und gegebenenfalls besondere Erinnerungswünsche berücksichtigt werden.
Kostenloser Ratgeber bietet Orientierung
Um Betroffenen und ihren Angehörigen einen umfassenden Überblick zu geben, hat die Blomberger Rechtsanwältin Melanie van Luijn einen kostenlosen Ratgeber zum Thema Bestattungsvorsorge veröffentlicht.
Der Leitfaden erläutert unter anderem:
* die verschiedenen Bestattungsformen,
* die rechtlichen Rahmenbedingungen,
* Besonderheiten im In- und Ausland,
* die wichtigsten Kostenfaktoren sowie
* Möglichkeiten, persönliche Wünsche rechtssicher festzuhalten.
Der vollständige Ratgeber kann kostenlos online gelesen oder als PDF heruntergeladen werden:
https://www.in-ruhe-gehen.de/kostenlose-ratgeber/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
www.In-Ruhe-gehen.de
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland
fon ..: 0521-123050
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email : info@van-luijn.de
Melanie van Luijn ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig und hat sich auf die Bereiche Erbrecht und rechtliche Vorsorge spezialisiert. Auf ihrer Plattform www.in-ruhe-gehen.de informiert sie mit Fachartikeln, Vorträgen und kostenlosen Ratgebern über Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Nachlassplanung und Bestattungsvorsorge. Ihr Anliegen ist es, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten und Menschen dabei zu unterstützen, frühzeitig rechtssichere und selbstbestimmte Entscheidungen für sich und ihre Angehörigen zu treffen.
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Dr. Christopher Riedel gehört zu den besten Anwaltskanzleien 2026
Posted by PM-Ersteller - 27/05/26 at 09:05:01 a.m.Der Düsseldorfer Experte für Vermögensnachfolge Dr. Christopher Riedel wurde im Rahmen der neuen Studie „Die Besten Anwaltskanzleien 2026“ von Capital und Statista ausgezeichnet.
Capital hat in Kooperation mit dem Marktforschungsunternehmen Statista eine neue Studie zu den „Besten Anwaltskanzleien 2026“ durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, Qualität und Reputation von Kanzleien in Deutschland abzubilden und dem Markt ein transparentes Gesamtbild führender Anbieter zu geben. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel aus Düsseldorf wurde im Rahmen dieser Studie ausgezeichnet und zählt damit zu den führenden Kanzleien in Deutschland.
Die Grundlage des Rankings bildet nach Angaben von Statista eine breit angelegte Befragung von in Deutschland tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Inhouse-Juristinnen und Inhouse-Juristen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden auf Basis etablierter Branchenverzeichnisse und ergänzender Recherchen identifiziert und zur Teilnahme eingeladen. In die Bewertung flossen ausschließlich Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen ein; Eigennennungen wurden konsequent ausgeschlossen.
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der nationalen und grenzüberschreitenden Nachlass- und Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer. Dazu gehören erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit privatem und unternehmerischem Vermögen, insbesondere bei komplexen Vermögensstrukturen, Unternehmensnachfolgen und Pflichtteilsangelegenheiten. „Die Auszeichnung ist für mich eine große Freude und zugleich eine Bestätigung der fachlichen Arbeit in einem sehr anspruchsvollen Beratungsfeld. Gerade bei Nachfolge- und Vermögensfragen greifen Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht häufig eng ineinander. Dass die Anerkennung auf Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen beruht, hat für mich einen besonderen Wert“, sagt Dr. Christopher Riedel.
Für Mandanten, Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen besitzt die fachliche Einordnung spezialisierter Kanzleien eine besondere Bedeutung. Nachlass- und Nachfolgeplanung betrifft regelmäßig Vermögenswerte, familiäre Interessen, steuerliche Folgen und die praktische Umsetzung über Jahre hinweg. Eine belastbare Beratung setzt daher nicht nur rechtliche Präzision, sondern auch Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Vermögensarten und familiären Konstellationen voraus.
Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragen des Erbrechts, des Pflichtteilsrechts und der Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Zudem ist er Mitherausgeber der Monatszeitschrift ZErb (Zeitschrift für Steuer- und Erbrecht) und Mitglied des Beirats des IFE – Institut für Erbrecht. Ebenso ist er in der Weiterbildung von Juristen und Steuerberatern tätig. „Auszeichnungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie können aber sichtbar machen, welche Kanzleien in einem anspruchsvollen Markt fachlich wahrgenommen werden. Für mich bleibt entscheidend, dass jede Nachfolgegestaltung zur konkreten Vermögensstruktur, zur Familie und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen passt“, so Dr. Christopher Riedel.
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Über Dr. Christopher Riedel
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Pflichtteilsansprüche (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragestellungen rund um Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de und www.mein-pflichtteil.de
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Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
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Drei Säulen der Vorsorge: Warum Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung untrennbar zusammengehören
Posted by PM-Ersteller - 20/05/26 at 07:05:40 a.m.Wer Angehörigen Ärger ersparen will, sollte rechtzeitig vorsorgen – und das umfassend. Denn gute Vorsorge ruht auf drei rechtlichen Säulen: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
1. Testament – Die Grundlage Ihrer Nachfolgeplanung
Ein Testament ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich – aber in vielen sehr sinnvoll. Wer keine letztwillige Verfügung trifft, hinterlässt seinen Nachlass nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Diese sieht feste Erbenordnungen vor – je nach Verwandtschaftsgrad.
Doch auch wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich einverstanden sind, sollten Sie mögliche Pflichtteilsansprüche kennen. Diese stehen etwa Kindern, Ehegatten oder – in Ausnahmefällen – Eltern zu und betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Testament kann helfen, individuelle Wünsche umzusetzen, etwa bestimmte Personen zu enterben, Vermächtnisse anzuordnen oder einen Testamentsvollstrecker zu benennen.
Gerade in komplexen Familienkonstellationen oder bei größeren Vermögen ist eine individuelle Nachfolgegestaltung dringend zu empfehlen. Auch spezielle Konstellationen wie Behinderten- oder Geschiedenentestamente erfordern rechtliche Expertise.
2. Vorsorgevollmacht – Damit Sie im Ernstfall handlungsfähig bleiben
Die wenigsten Menschen machen sich gerne Gedanken über Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Doch was passiert, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung plötzlich nicht mehr geschäftsfähig sind? Ohne Vorsorgevollmacht wird ein Betreuer durch das Gericht bestellt – und das kann auch eine völlig fremde Person sein.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer in Ihrem Namen handeln darf – in gesundheitlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Wichtig ist, eine Vertrauensperson zu wählen, idealerweise ergänzt durch einen Ersatzbevollmächtigten. Auch Betreuungsanordnungen oder Wünsche zur Sorge für minderjährige Kinder lassen sich im Rahmen der Vollmacht festlegen.
3. Patientenverfügung – Selbstbestimmt bis zuletzt
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten gesundheitlichen Situationen wünschen – und welche Sie ablehnen. Das betrifft etwa Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Beatmung oder Schmerztherapie.
Seit mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs muss eine Patientenverfügung möglichst konkret gefasst sein. Es genügt nicht, allgemein „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu fordern. Vielmehr sollten Sie für verschiedene Fallkonstellationen (z. B. Sterbephase, Hirnschädigung, Locked-In-Syndrom) festlegen, wie Sie behandelt werden möchten.
Auch Wünsche zur Organspende oder Bestattung lassen sich in einer Patientenverfügung dokumentieren.
Fazit: Wer frühzeitig alle drei Vorsorgedokumente erstellt, schützt sich und seine Angehörigen – rechtlich und emotional.
Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich anwaltlicher Rat. Denn viele Fehler – etwa beim Pflichtteil, bei der Testierfähigkeit oder bei Formulierungen in der Patientenverfügung – lassen sich leicht vermeiden, wenn man sich professionell beraten lässt.
Weitere Informationen zur rechtlichen Vorsorge und zu regelmäßigen kostenlosen Infoveranstaltungen finden Sie auf der Homepage:
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Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
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