Höherer Mindestlohn: Vertrackte Auswirkung auf die Rente!
Posted by PM-Ersteller - 17/01/24 at 12:01:54 p.m.Ab 1. Januar 2024 beträgt der neue Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro, statt bisher 12 Euro. Auf die zu erwartende Rente hat das keinen positiven Einfluss.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. erklärt, wie sich der neue Mindestlohn auf die Rente auswirkt und welche Gefahren und Chancen vor allem für Teilzeitbeschäftigte bestehen.
Zum Jahreswechsel wurde der Mindestlohn pro Stunde von 12 EUR auf 12,41 EUR erhöht.
„Dass diese Anpassung um 3,4 % hinter der Preisentwicklung zurückbleibt, ist bekannt“, sagt Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Überraschend: Trotz dieser Erhöhung sinkt der dadurch erzielte Rentenanspruch!“
Berufstätige mit 40 Wochenstunden erzielen mit Mindestlohn aktuell ein Gehalt von 2.151 EUR brutto im Monat. Aus Sicht der Rentenversicherung ist das ein Einkommen in Höhe von rund 55,3 % des vorausgeschätzten Durchschnittsentgelts. Daraus lassen sich die Rentenpunkte und damit die Rentenhöhe abschätzen.
Für ein Beschäftigungsjahr erhöht sich der Rentenanspruch damit derzeit um 20,79 EUR im Monat. Im vergangenen Jahr konnte bei Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn noch ein Rentenanspruch von 56,2 % bzw. 21,13 EUR im Monat erzielt werden – trotz des um 3,4 % niedrigeren Stundensatzes.
Vergleichssimulation: Rente nach 45 Beitragsjahren
Mit den Rentenwerten des Jahres 2023 und 12 EUR Mindestlohn beträgt die Rente 1.225 EUR (einschließlich Grundrentenzuschlag). Mit den Werten des Jahres 2024 und 12,41 EUR Mindestlohn sinkt die Rente auf 1.220 EUR.
„Kurzum: Die Rentenansprüche bei Mindestlohn sinken aktuell nicht nur inflationsbereinigt, sondern sogar nominal!“, so der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater.
Ohne Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags würde sich die Rente der zum Mindestlohn Vollzeitbeschäftigter mit 45 solcher Beitragsjahre sogar von 951 EUR auf 936 EUR reduzieren.
Wichtig für Teilzeitbeschäftigte: 30 %-Schwelle beachten
Die aus dem Mindestlohn erzielbaren Rentenansprüche sind ohnehin schon niedrig. Umso wichtiger ist es, die Auswirkungen auf den Grundrentenzuschlag zu berücksichtigen. Dabei verdient ein Stundenumfang besondere Beachtung:
Wer weniger als 30 % des Durchschnittsentgelts verdient, bekommt dafür keine Aufstockung durch die Grundrente. Das bedeutet umgerechnet:
Wer in diesem Jahr mit 21 Wochenstunden beschäftigt ist, für den erhöht sich die Rente lediglich um etwa 11 EUR.
Wer dagegen mit 22 Wochenstunden zum Mindestlohn beschäftigt ist, erhöht seinen monatlichen Rentenanspruch einschließlich Grundrentenzuschlag um bis zu 21,44 EUR pro Beschäftigungsjahr.
Noch gravierender wirkt sich dieser Unterschied aus, wenn früher oder später einige Jahre mit höheren Rentenansprüchen in der Erwerbsbiografie zu verzeichnen sind. Das ist typischerweise bei Versicherten, insbesondere Müttern, mit Kindererziehungszeiten der Fall.
„Im Extremfall erhöht sich der Rentenanspruch aus 2024 mit einer Wochenstunde mehr (zum Mindestlohn) um über 16 EUR im Monat – und das lebenslang!“, konstatiert Andreas Irion, Mindestlohn- und Grundrentenexperte im Vorstand des Bundesverbandes der Rentenberater. „Gerade bei Teilzeitbeschäftigten steigt der Beratungsbedarf in Sachen Rente!“
Rentenberaterinnen und Rentenberater stehen den Versicherten bei diesen komplexen Fragestellungen als unabhängige Experten zur Seite. Unter www.rentenberater.de finden Betroffene Unterstützung in ihrer Region.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
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Was passiert, wenn Stundenaufzeichnungen fehlen?
Posted by PM-Ersteller - 01/06/22 at 10:06:02 a.m.Eine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung existiert in Deutschland aktuell noch nicht.
Allerdings sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Verpflichtung zur Stundenaufzeichnung in folgenden Fällen vor.
Zeiterfassung ist Pflicht bei:
– Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn
– Einführung von Kurzarbeit im Betrieb
– Flexibler Arbeitszeit, zum Nachweis der Überstunden
Mit welchen Konsequenzen müssen Arbeitgebende rechnen, wenn sie in diesen Fällen der Pflicht zur Zeiterfassung nicht nachkommen?
Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn
Je nachdem, um welche Beschäftigung es sich handelt, ist der Zoll die erste Prüfinstanz in Sachen Stundenaufzeichnung und Zeiterfassung. Gerade bei dem ersten Punkt, der Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohnsektor, führt der Zoll regelmäßige Betriebsprüfungen durch.
IM NIEDRIGLOHN SIND MITARBEITENDE, DIE WENIGER ALS ZWEI DRITTEL DES MEDIANBRUTTOVERDIENSTES VERDIENEN. IM APRIL 2018 LAG DIE NIEDRIGLOHNGRENZE BEI EINEM BRUTTOVERDIENST VON 11,05 EUR PRO STUNDE.
Es müssen Beginn und Ende sowie Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden. Diese Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten, auf den Tag der Arbeitsleistung, erfolgten Kalendertag erfolgt sein.
Sofern bei einer Prüfung durch den Zoll die Stundenaufzeichnungen fehlen, können Geldbußen bis zu 30.000 EUR verhängt werden. Betriebe, die wegen eines Verstoßes gegen das MiLoG oder das AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt wurden, können zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.
Bezug von Kurzarbeitsgeld
Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen Stundennachweise mit Angaben der Arbeits- und Ausfallstunden geführt werden. Die Führung von Zeitnachweisen ist für die Berechnung des KuG-Erstattung Voraussetzung.
Fehlt die Stundenaufzeichnung dann müssen eventuell erhaltene Beträge und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge vollständig zurückgezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit prüft spätestens bei der Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld, ob entsprechende Nachweise vorliegen.
Geprüft werden Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto, Entgeltabrechnungen (Gehalts- oder Lohnabrechnung), Kündigungsschreiben und/oder Aufhebungsverträge sowie Urlaubspläne oder Urlaubslisten.
Streitigkeiten bei Überstundenvergütung
Wenn Mitarbeitende regelmäßig Überstunden leisten, dann steht ihnen eine Überstundenvergütung oder ein Freizeitausgleich zu. In vielen Unternehmen werden Überstunden auf Zuruf notiert und ebenso abgefeiert.
Kommt es zum Streit, fehlen aber oft Stundennachweise, meist zum Nachteil der Betriebe. Sofern dann eine allgemeine Zeiterfassung im Unternehmen fehlt, kann die tatsächliche Arbeitszeit des Mitarbeitenden nicht nachgewiesen werden. Angestellte können dann sogar mit handschriftlichen Notizen den Nachweis über die geleisteten Überstunden erbringen.
Sind Überstunden in den Arbeitsverträgen nicht ausgeschlossen, werden die Überstunden gebilligt, bzw. geduldet reklamiert und müssen daher ausgeglichen, bzw. vergütet werden.
STUNDENNACHWEISE MÜSSEN IN DEUTSCHLAND MINDESTENS ZWEI JAHRE AUFBEWAHRT WERDEN. §16 ARBEITSZEITGESETZ (ARBZG)
Wie sollte aufgezeichnet werden?
Natürlich hilft ein elektronisches Zeiterfassungs-System, wie TimePunch, die Stunden einfach und übersichtlich zu erfassen, es ist aber nicht zwingend notwendig. Auch eine manuelle Zeiterfassung z.B. via Excel-Datei ist zulässig. Zu diesem Zweck haben wir eine Excel-Vorlage entwickelt, mit dem die Stunden einfach aufgeschrieben werden können.
Download: https://www.timepunch.de/resources/Zeiterfassung_Vorlage_2022_v1.xlsx
Ein späterer Wechsel auf ein professionelles Zeiterfassung-System ist selbstverständlich immer möglich.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
TimePunch KG
Herr Gerhard Stephan
Bauhofstr. 34
68623 Lampertheim
Deutschland
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RESI Responsible Ethics and Sustainability Index – Wirtschaftsbezogener Essay
Posted by PM-Ersteller - 14/04/21 at 09:04:17 a.m.Rudolf Einsiedel entwirft in „RESI Responsible Ethics and Sustainability Index“ die pragmatische Vision eines ethisch geläuterten globalen Kapitalismus.
Das fiktive Unternehmen RESI ist den den Interessen von Beschäftigten und Bürgern der Weltgesellschaft verpflichtet. Es definiert in diesem neuen Buch den ethischen Wert als ökonomischen Leistungsparameter und als Wirtschaftsgut. Das erdachte Unternehmen RESI entwickelt hier einen Ethikmanagementsystemstandard und bietet Industrie- und Dienstleistungsunternehmen weltweit hierauf basierende Zertifizierungen und Kommunikationsdienstleistungen an. International verfügbare quantitative RESI-Bewertungen des nachhaltigen Werts von Produkten und Dienstleistungen erweisen sich als wirkmächtig: Globale Lieferketten werden humanisiert, Gerechtigkeitslücken aufgeklärter Gesellschaften geschlossen und Umwelt- wie Klimaschutz erhalten in den Zielkatalogen von Unternehmen die Priorität, die ihnen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Lebensbedingungen kommender Generationen zukommt.
Die Versöhnung von Ethik und Kapitalismus verheißt in dem Essay „RESI Responsible Ethics and Sustainability Index“ von Rudolf Einsiedel eine Erneuerung der Strahlkraft der Gedanken der Aufklärung und des freiheitlichen, westlichen Gesellschaftsmodells. Der Autor selbst ist Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Agrarwirtschaft. Seine berufliche Vita ist mit dem Faden nachhaltiger Innovation durchwebt. Diesen spinnt er nun auch als Autor weiter, indem er ein Sachbuch vorlegt, das als Skizze einer globalen ethischen Marktwirtschaft angelegt ist und hierfür unverhofft greifbare Perspektiven aufzeigt.
„RESI Responsible Ethics and Sustainability Index“ von Rudolf Einsiedel ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-347-23577-9 zu bestellen. Die tredition GmbH ist ein Hamburger Unternehmen, das Verlags- und Publikations-Dienstleistungen für Autoren, Verlage, Unternehmen und Self-Publishing-Dienstleister anbietet. tredition vertreibt für seine Kunden Bücher in allen gedruckten und digitalen Ausgabeformaten über alle Verkaufskanäle weltweit (stationärer Buchhandel, Online“Stores) mit Einsatz von professionellem Buch- und Leser-Marketing.
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