Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes – IfKom im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker
Posted by PM-Ersteller - 07/09/20 at 01:09:52 p.m.IfKom begrüßen das Ziel der Bundesregierung zur Realisierung eines flächendeckenden Gigabitnetzes in Deutschland bis zum Jahr 2025 mit Novellierung des Telekommunikationsgesetzes.
Kreis Warendorf. Freckenhorst. Der Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes war kürzlich Gegenstand eines Gesprächs der IfKom e. V. mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Ende 2018 ist die EU-Richtlinie zum Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in Kraft getreten. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, diese EU-Richtlinie u. a. mit einem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) in nationales Recht umzusetzen. Allerdings lässt der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf einige konkrete Festlegungen vermissen.
Die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten soll gleichwertige Lebensverhältnisse sowie die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. „Hierzu gehört das Recht auf einen schnellen Internetanschluss zu erträglichen Preisen“ merkte der Bundesvorsitzende der IfKom, Heinz Leymann an und ergänzte: „Aus der Sicht der IfKom sollte das neue TKG die konkrete Festlegung einer Mindest-Datenübertragungsrate beinhalten.“
Die IfKom begrüßen ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung der Realisierung eines flächendeckenden Gigabitnetzes in Deutschland bis zum Jahr 2025. Jedoch ist die mit ihrer Digitalen Agenda von der Bundesregierung vorgesehene flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis Ende 2018 nicht erreicht worden. Nach Angaben der Bundesregierung verfügten Ende des letzten Jahres in Deutschland immerhin noch 6,4 Prozent der 41,43 Millionen Privathaushalte über eine Internetanbindung mit Bandbreiten von weniger als mindestens 30 Mbit/s. Aus der Sicht der Ministerien BMWi und BMVI erfordert der flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen vor allem von der Privatwirtschaft die Bereitschaft zu erheblichen Investitionen.
Mit dem neuen TKG sollen daher regulatorische Anreize für den Ausbau von Gigabitnetzen geschaffen werden. Die IfKom plädieren hierbei für eine konkrete Definition solcher „Netze mit sehr hoher Kapazität“, damit es nicht zu unterschiedlichen Auffassungen und zu langen, möglicherweise wirkungslosen Auseinandersetzungen kommt.
Zu begrüßen sind die in dem Referentenentwurf enthaltenen Regelungen zu Verbesserungen der Informationen über Telekommunikations-Infrastrukturen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Breitbandnetzen sowie zur Stärkung von Mitnutzungsrechten und auch für den Ausbau von Mobilfunknetzen. „Die IfKom begrüßen die vorgesehene generelle Zulassung von alternativen Verlegeverfahren wie Micro- oder Minitrenching für eine Beschleunigung des Breitbandausbaus“, erwähnte IfKom-Vorstandsmitglied, Reinhard Genderka und fügte hinzu: „Plant der Netzbetreiber nämlich diese Verlegeart für Glasfaserleitungen oder Leerrohre, kann dieser Planung von der zuständigen kommunalen Behörde nur widersprochen werden, wenn dies zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzniveaus oder zu einer wesentlichen Erhöhung des Erhaltungsaufwandes führt und der Netzbetreiber die dadurch entstehenden Kosten beziehungsweise den höheren Erhaltungsaufwand nicht übernimmt.“
Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) freute sich über den sehr konstruktiven Austausch. „Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist ein notwendiger Schritt um Deutschland zu einer Gigabit-Gesellschaft zu entwickeln. Wir setzen hier auf stärkere Investitionsanreize für privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau. So soll gesichert werden, dass flächendeckend schnelles Internet in der Bundesrepublik bis 2025 verfügbar ist“, betonte Sendker.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund
Deutschland
fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
email : info@ifkom.de
Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie für fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade ITK-Ingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 50.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.
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IfKom: Recht auf schnelles Internet nicht verwässern!
Posted by PM-Ersteller - 27/07/20 at 11:07:15 a.m.Das neu angestrebte Telekommunikationsgesetz (TKG) muss die Festlegungen einer Mindest-Datenübertragungsrate für einen schnellen Internetanschluss als Universaldienst aus Sicht der IfKom beinhalten.
Der Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetztes enthält bisher keine konkreten Festlegungen zu einer Mindest-Datenübertragungsrate eines schnellen Internetanschlusses als Universaldienst.
Die Ende 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zum Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation will die Bundesregierung u. a. mit einem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) in nationales Recht umsetzen. Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf lässt jedoch nach Auffassung des Verbandes der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) einige konkrete Festlegungen vermissen.
Die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten soll gleichwertige Lebensverhältnisse und die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dazu gehört auch das Recht auf einen schnellen Internetanschluss zu erschwinglichen Preisen. Allerdings findet sich in dem Entwurf keine konkrete Festlegung einer Mindest-Datenübertragungsrate.
Das Ziel der Bundesregierung sind flächendeckende Gigabitnetze bis zum Jahr 2025, das die IfKom ausdrücklich unterstützen. Allerdings hatte die Bundesregierung mit ihrer Digitalen Agenda bereits bis Ende 2018 flächendeckend mindestens 50 Megabit pro Sekunde vorgesehen. Bis heute warten jedoch noch mehr als vier Millionen Haushalte auf diese Mindestgeschwindigkeit ihres Internetanschlusses.
Das neue TKG soll regulatorische Anreize für den Ausbau von Breitband-Netzen schaffen. Die IfKom plädieren in diesem Zusammenhang für eine konkrete Definition solcher „Netze mit sehr hoher Kapazität“. Ansonsten wird die Modernisierung des Universaldienstes, einschließlich eines Rechts des Einzelnen auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, zu unterschiedlichen Auffassungen und langen Auseinandersetzungen führen und letztlich möglicherweise wirkungslos bleiben.
Ausdrücklich begrüßen die Ingenieure für Kommunikation die in dem Referentenentwurf enthaltenen Regelungen zu Verbesserungen der Informationen über Telekommunikations-Infrastrukturen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Breitband-Netzen sowie zur Stärkung von Mitnutzungsrechten und auch für den Ausbau von Mobilfunknetzen. Begrüßenswert ist zudem die vorgesehene generelle Zulassung von alternativen Verlegeverfahren wie Micro- oder Minitrenching. Plant der Netzbetreiber diese Verlegeart für Glasfaserleitung oder Leerrohre, kann dieser Planung von der zuständigen kommunalen Behörde nur widersprochen werden, wenn dies zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzniveaus oder zu einer wesentlichen Erhöhung des Erhaltungsaufwandes führt und der Netzbetreiber die dadurch entstehenden Kosten beziehungsweise den höheren Erhaltungsaufwand nicht übernimmt. Die Praxis wird zeigen, wie sich diese geplanten Festlegungen auf die Ausbaugeschwindigkeit und die Wirtschaftlichkeit auswirken. Dazu muss das Gesetz jedoch erst einmal den Gesetzgebungsprozess durchlaufen. In diesem Zusammenhang sehen die IfKom einige Konkretisierungen als erforderlich an.
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