Händler müssen sich beeilen – Amazon verlangt bereits deutsche LUCID-Nr, WEEE-Nr folgt spätestens zum 01.07.23
Posted by PM-Ersteller - 23/09/22 at 02:09:18 p.m.WEE Enable IT Consulting gibt Expertentipps, was Unternehmen, die ihre Produkte über den Amazon Marketplace verkaufen, beachten sollten. Auch Verkäufe nach Frankreich und Österreich sind betroffen.
Essen, 23.09.2022
Unternehmen, die ihre Produkte über den Amazon Marketplace an Endkunden in Deutschland und Frankreich verkaufen, wurden von Amazon schon im Herbst letzten Jahres darüber informiert, dass sie ihre betreffenden Registrierungsnummern als EPR-Konformitätsnachweise im Amazon-EPR-Compliance-Portal hochladen müssen. Diese Nachweise zeigen Amazon, dass die Händler, die auf der Online-Plattform Artikel an Endkunden in verschiedene Länder verkaufen, die dortigen Vorschriften und Bestimmungen für ihre jeweiligen EPR-Produktkategorien einhalten und damit ihrer Produktverantwortung nachkommen.
Seit dem 15. Juni dieses Jahres sperrt Amazon Listings bzw. deaktiviert Angebote an deutsche Kunden derjenigen Verkäufer, die keine sogenannte LUCID-Registrierungsnummer vorweisen können, die ihre Konformität mit den Vorschriften des deutschen Verpackungsgesetzes nachweist.
Zum 01.01.2023 ist Amazon laut aktuellem ElektroG zusätzlich dazu verpflichtet, Angebote zu entfernen, die nicht den Bestimmungen des Gesetzes entsprechen. Hierfür müssen Händler dann die von der stiftung ear erteilte Registrierungsnummer für Elektro- und Elektronikgeräte bei Amazon hinterlegen. Die aktuell gültige Frist wird zwar wahrscheinlich um sechs Monate bis zum 01.07.2023 verlängert, es bleibt aber auch dann nicht mehr viel Zeit, die Übermittlung der sogenannten WEEE-Reg.-Nr. in die Wege zu leiten. Zudem bleibt abzuwarten, ob Amazon eine mögliche gesetzliche Fristverlängerung 1:1 weitergibt. Aufgrund der Bearbeitungszeiten von normalerweise schon sechs bis sieben Wochen sowie der Situation, dass bei der zuständigen stiftung ear aktuell erhebliche Kapazitätsengpässe auftreten, sollten Händler jetzt schnell handeln. Für Batterien verlangt Amazon übrigens (noch) keine Registrierungsnummer.
Für Verkäufe an Kunden in Frankreich müssen Händler schon heute für alle drei EPR-Kategorien (Verpackungen, WEEE sowie Batterien) ihre Compliance nachweisen. Händler, die an österreichische Verbraucher verkaufen, sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, dass Amazon in Kürze auch hier separate Nachweise anfordern wird. Denn ab Anfang 2023 müssen Amazon und andere Marketplaces auch die Angebote für Kunden in Österreich auf Konformität hinsichtlich der dortigen WEEE, Batterie- und Verpackungsgesetzgebung prüfen.
Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren ähnliche Nachweise für weitere Länder zu erbringen sind. Länder wie Belgien, Portugal und Spanien haben in diese Richtung gehende Gesetzgebungen schon vorgeschlagen oder auf den Weg gebracht. Weitere Länder werden wohl folgen, um die EU-Ziele in nationales Recht umzusetzen und die elektronischen Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister (neben Amazon natürlich auch eBay, Otto, home 24, Rakuten, Zalando etc.) in die Pflicht zu nehmen.
Unsere Handlungsempfehlung an betroffene Händler:
o Prüfen Sie, in welchen Ländern Sie derzeit Ihre Produkte über den Amazon Marketplace (oder andere Marktplätze) anbieten und checken Sie die Details Ihres Marketplace-Vertrages.
o Prüfen Sie, ob Sie selbst der Verantwortliche im jeweiligen Land für die betroffenen Produkte sind oder ob Ihr Vorlieferant als verantwortlicher „Producer“ im Sinne der länderspezifischen Gesetzgebung gilt.
o Informieren Sie sich frühzeitig über die Details der gesetzlichen Anforderungen für genau Ihre Produkte in genau Ihren Absatzländern. Bringen Sie in Erfahrung, mit welchen Vorbereitungs- und Bearbeitungszeiten für Registrierungsprozesse und sonstige organisatorische und administrative Aufgaben zu rechnen ist.
o Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Daten gleich zu Beginn der Registrierungs- und Meldeprozesse bereithalten können. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen, die dazu führen können, dass Sie Ihre Produkte für einen längeren Zeitraum nicht mehr via betreffenden Marketplace anbieten dürfen.
o Bleiben Sie auf dem Laufenden, wenn & wann Nachweise für weitere Länder zu erbringen sind.
Zu viele Informationen und To Dos auf einmal? Wir informieren Sie gerne in unserem Gratis-Webinar „EPR-Compliance Deutschland – fit für den Marketplace“.
Damit Sie schnell zu Ihren Registrierungsnummern kommen: Buchen Sie unseren „Quick Registration Support“ und starten Sie mit unserer Hilfe sofort Ihre Registrierungsprozesse in Deutschland, Frankreich oder Österreich.
Kontaktieren Sie uns gerne, mehr Informationen finden Sie auch auf https://www.wee-enable-it.de/aktion-epr-compliance-auf-marketplaces
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
WEE Enable IT Consulting – Schneider und Schneider Integrierte Umwelt-Compliance- & IT-Beratung GbR
Herr Christophe Schneider
Hermann-Sprenger-Weg 31
45279 Essen
Deutschland
fon ..: 0201-43381468
web ..: https://www.wee-enable-it.de
email : christophe.schneider@wee-enable-it.de
Über WEE Enable IT Consulting:
Ihr Partner auf Augenhöhe für Daten- & Prozessmanagement rund um erweiterte Herstellerverantwortung & Produkt-Compliance.
Wir sind der kompetente Umwelt-Compliance-Berater für den Handel mit Elektroartikeln – europaweit. Wir begleiten unsere Kunden ganzheitlich – von
der rechtlichen Anforderung über smarte Prozessanpassungen bis zur notwendigen IT-Umsetzung. Mit uns managen Sie die neue Flut an Daten und
Information zur Einhaltung ihrer Informations-, Melde- und Nachweispflichten – heute und in Zukunft. Wir sind konsequent auf die Bedürfnisse von
Unternehmen entlang der Handelskette von Elektrogeräten ausgerichtet. Wir beraten rund um die Pflichten als Erstinverkehrbringer von Artikeln und
helfen dabei Recyclingkosten dauerhaft zu senken.
Pressekontakt:
WEE Enable IT Consulting – Schneider und Schneider Integrierte Umwelt-Compliance- & IT-Beratung GbR
Herr Christophe Schneider
Hermann-Sprenger-Weg 31
45279 Essen
fon ..: 0201-43381468
web ..: https://www.wee-enable-it.de
email : christophe.schneider@wee-enable-it.de
Pack4Food24 nimmt Kunden die Sorgen beim Verpackungsgesetz
Posted by PM-Ersteller - 03/01/19 at 12:01:08 p.m.Seit 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz in Deutschland in vollem Umfang. Die Pro DP Verpackungen setzt die neue Gesetzeslage in ihrem B2B Bestellportal unkompliziert und kundenfreundlich um.
Der Begriff des Verpackungsgesetzes spukt seit einigen Monaten durch den Einzelhandel, denn dieser ist von der neuen Gesetzeslage rund um verkaufte- und genutzte Einwegverpackungen am meisten betroffen.
Dies liegt hauptsächlich in der Ausrichtung und Definition des Erstinverkehrbringers, welche das Verpackungsgesetz vorgibt, denn als solcher gilt die Stelle, an der die Verpackungen letztlich an den Verbraucher übergehen, und von diesem entsorgt werden. Das trifft somit natürlich weitestgehend den Einzelhandel, aber auch Restaurants, Imbissbetriebe, Foodtrucks oder Lieferdienste, welche letztlich die ordnungsgemäße Lizenzierung der verwendeten Verpackungen nachweisen müssen.
Die Lizenzierung erfolgt nach Registrierung des Unternehmens, welche im Verpackungsregister LUCID der speziell geschaffenen Zentralen Stelle getätigt wird, bei einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen, welches letztlich frei gewählt werden darf.
Speziell für den Bereich der Serviceverpackungen wie z.B. Coffee to go Becher, Pizzakartons, Plastikbecher, Menüboxen, usw. wurde aber eine Sonderregelung getroffen, welche gerade die Bürokratie für kleinere Unternehmen eindämmen soll. Diese können die Lizenzierungspflicht an ihren Vorlieferanten, meist Großhändler oder Fachmärkte, abgeben.
Hier hat die Pro DP Verpackungen, ein Großhandels- und Serviceunternehmen aus Mitteldeutschland eine schnelle und unkomplizierte Lösung gefunden. Im B2B Onlineshop des Unternehmens, welcher am Markt unter Pack4Food24.de bekannt ist, können Kunden auf ein breites Sortiment an praktischen Serviceverpackungen und modernen To Go Verpackungen zugreifen, welches seit 1. Januar inklusive der entsprechenden Verpackungslizenzen in Deutschland bestellt werden können. Dieser Umstand wird auf jeder Rechnung bestätigt, so dass diese zum Nachweis bei den entsprechenden Stellen genutzt werden können. Kunden mit eigener Lizenzierung haben natürlich die Möglichkeit sich die berechneten Lizenzgebühren gutschreiben zu lassen, oder auch direkt ohne diese zu bestellen.
Auch mit diesem Service unterstreicht die Pro DP Verpackungen einmal mehr ihr Bestreben, ihren Kunden eine größtmögliche Anzahl an Lösungen für das tägliche Geschäft bequem und leistungsfähig aus einer Hand bieten zu können.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Pack4Food24.de
Herr Dennis Bauer
Heidelbergweg 9
07580 Ronneburg
Deutschland
fon ..: 0800/722543663
fax ..: 036602/2890 05
web ..: http://www.pack4food24.de
email : service@pack4food24.de
Pack4Food24.de ist der Onlineshop und Online Produktkatalog des Großhandelsunternehmens Pro DP Verpackungen aus Ronneburg bei Gera im Osten Thüringens. Pro DP Verpackungen ist ein Großhandelsunternehmen für den breiten Bereich der Einweg- und To Go Verpackungen, Takeaway Verpackungen, des Einweggeschirrs aber auch Hygieneprodukte und Reinigungsartikel im Gastronomie-, Fleischerei-, Bäckerei- und Imbissbedarf, sowie dem Bedarf an praktischen Einweglösungen im Lebensmittel Einzelhandel.
Durch das breite Sortiment und das umfassende Servicespektrum von der Beratung bis hin zur Individualisierung eingesetzter Verpackungen, Tragetaschen oder Servietten ist Pro DP Verpackungen der optimale Partner für Restaurants, Bars, Imbissbetriebe, Kantinen und Lebensmittelhändler, um zahlreiche Lösungen aus einer Hand zu erhalten.
Pressekontakt:
Pro DP Verpackungen
Herr Dennis Bauer
Heidelbergweg 9
07580 Ronneburg
fon ..: 036602/512755
web ..: http://www.pro-dp-verpackungen.de
email : info@pro-dp-verpackungen.de
