Steuerklassen einfach erklärt!

Mit dem Beginn der Berufstätigkeit erfolgt bei nichtselbstständigen Arbeitnehmern die Einstufung in eine Steuerklasse. Hier erfahren Sie wer in welche Steuerklasse gehört.

Ehepartner können die Steuerklasse wählen. Alle anderen Arbeitnehmer werden abhängig von ihrem Familienstand und dem Status der Berufstätigkeit in eine Steuerklasse eingestuft. Wenn sich die persönlichen Lebensumstände ändern, kann dies einen Wechsel der Steuerklasse nach sich ziehen.

Der Nutzen der Steuerklassen
In Deutschland wird die Lohnsteuer direkt vom Einkommen abgezogen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, und zwar unabhängig von ihrem Status. So führt der Arbeitgeber sowohl für Lohn- als auch für Gehaltsempfänger die Steuer an das zuständige Finanzamt ab.

Die Höhe der Steuer berechnet sich nach dem Einkommen des Steuerpflichtigen. Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz an. Für kleine Einkommen liegt dieser bei 12 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent. (Stand:2019). Dieser ist nicht zu verwechseln mit der noch etwas höheren Reichensteuer.

Jeder Steuerpflichtige hat einen Grundfreibetrag. Für diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden. Dies gilt auch für Freiberufler und Selbstständige, die ihre Einkommenssteuer selbst an das Finanzamt überweisen. Der Grundfreibetrag liegt bei 9.168 Euro im Jahre 2019 und wird 2020 auf 9.408 Euro erhöht.

Für Einkommen unter dem Grundfreibetrag fallen keinerlei Steuern an.
In den Steuerklassen ist dieser Freibetrag bereits eingearbeitet. So wird von einem Einkommen, das unter diesen Beträgen liegt, keine Lohnsteuer abgezogen.

Somit haben die Steuerklassen das Ziel, einen realistischen Abzug der Steuern gemäß der Lohnsteuertabellen sicherzustellen.

Grundtabelle und Splittingtabelle
Alle unverheirateten Arbeitnehmer werden nach der Grundtabelle besteuert. In dieser Tabelle ist der Grundfreibetrag, der jedem Arbeitnehmer zusteht, eingearbeitet. Verheiratete können nicht nur spezielle Steuerklassen wählen, sondern sie profitieren auch von einer gesonderten Besteuerung.

Hier wird die Splittlingtabelle zugrunde gelegt. Das Gesamteinkommen des Ehepaares wird geteilt. Somit wird angenommen, dass jeder der Ehepartner die Hälfte des Einkommens verdient hat. Da der Steuersatz bei einem niedrigen Einkommen sinkt, ergibt sich in der Gesamtbesteuerung der Ehepaare ein Vorteil.

Einen Überblick über die verschiedenen Steuerklassen, finden Sie im original Artikel „Steuerklassen einfach erklärt!“

Weitere spannende Beiträge rund um das Thema „Steuern“ finden Sie unter allcon-steuern.de

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ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
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Lohnsteuerhilfe & Steuerberater: Was ist der Unterschied?

Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten ihre Dienste an. Doch wodurch unterscheiden sich diese beiden Möglichkeiten? Das erfahren Sie in diesem Beitrag des ALLCON Lohnsteuerhilfevereins e.V.

Allgemein liegt der Unterschied im Beratungsspektrum. Lohnsteuerhilfevereine sind hinsichtlich der Beratungstätigkeit auf das herrschende Lohnsteuerecht beschränkt, während Steuerberater auf allen restlichen steuerlichen rechtlichen Gebieten tätig werden. Dies gilt auch für Firmen.

Eine Lohnsteuerhilfe strebt Kostendeckung an. Steuerberater versuchen, Gewinne zu erzielen.
Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass der Steuerberater eine bessere lohnsteuerliche Beratung bietet als eine Lohnsteuerhilfe. Die Lohnsteuerhilfe ist als eingetragener Verein tätig, der somit keine Gebühren erhebt, sondern einen Mitgliedsbeitrag. Es steht in finanzieller Hinsicht nicht der Gewinn, sondern die Kostendeckung im Vordergrund.

Lohnsteuerhilfe – wer kann Mitglied werden?
Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine müssen Arbeitnehmer sein. Der Verein darf nicht tätig werden, wenn das Mitglied Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit bezieht. Die Lohnsteuerhilfevereine dürfen somit die Mehrheit der Arbeitnehmer und ebenso Rentner beraten, wenn sie Vereinsmitglieder sind. In den Lohnsteuerhilfevereinen sind ausgebildete Fachkräfte tätig, beispielsweise ehemalige Steuerfachangestellte, Steuerfach- oder Betriebswirte, Bilanzbuchhalter oder Finanzbeamte. Sie sind damit für sämtliche grundlegende Steuerfragen eine ideale Anlaufstelle.

Wo ist der Unterschied zum Steuerberater?
Lohnsteuerhilfevereine gibt es seit rund 50 Jahren im gesamten Bundesgebiet, doch sie dürfen laut § 4 des Steuerberatungsgesetzes nur eingeschränkt beraten, Steuerberater unterliegen den genannten Beschränkungen bezüglich der Steuerberatung nicht. Doch sie sind eingeschränkt, was die allgemeine Rechtsberatung betrifft.

Mit der Lohnsteuerhilfe sparen – wie viel Kosten sind zu erwarten?
Der Mitgliedsbeitrag ist die Gegenleistung dafür, dass der Verein die Steuererklärung erstellt. Daneben werden keine Gebühren erhoben. Lohnsteuerhilfevereine sind somit die günstigere Alternative zum Steuerberater, der oftmals höhere Kosten berechnet. Der Jahresbeitrag der Lohnsteuerhilfe ist vom Einkommen und eventuellen zusätzlichen Einkünften abhängig, überschreitet jedoch 300 bis 400 Euro jährlich in der Regel nicht. Wer wenig verdient, zahlt nur einen geringen Beitrag. Viele Geringverdiener zahlen nur rund 30 Euro jährlich. Bei einem Einkommen von etwa 30.000 Euro muss mit einem Jahresbeitrag von etwa 80 Euro, bei 60.000 mit 120 Euro und bei 90.000 Euro mit 150 Euro gerechnet werden. Der Mitgliedsbeitrag liegt somit meist unterhalb der minimalen Gebühr für einen professionellen Steuerberater.

Lesen Sie im Artikel „Lohnsteuer und Steuerberater“ weiter und erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Lohnsteuerhilfevereins sowie mehr wissenswertes bezüglich Steuerberater.

Alle Artikel rund um das Thema „Steuern“ finden Sie unter ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V.

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Durchschnittliche Steuerrückerstattung in Deutschland

Laut statistischem Bundesamt nimmt die Höhe der Steuerrückerstattungen für Arbeitnehmer, bzw. für Steuerzahler mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, in Deutschland seit Jahren zu.

Das statistische Bundesamt gibt Jahr für Jahr die Auswertung hinsichtlich der Einkommensteuer bekannt. Betroffen hiervon sind jeweils die Steuerjahre, die vier Jahre in der Vergangenheit liegen.

Der Grund dafür ist einfach: Steuerzahler haben die Möglichkeit, bis zu vier Jahre rückwirkend eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Jahr 2015 ist also tatsächlich erst dieses Jahr abgeschlossen.

1007 Euro Rückerstattung im Durchschnitt
Für das Jahr 2015 wurde eine durchschnittliche Erstattung von 1.007 Euro ermittelt. Dabei haben rund 87,4% der Steuerpflichtigen eine Steuerrückerstattung erhalten. Nicht so gut dagegen hat es die 11,1% der Steuerpflichtigen erwischt, die eine Nachzahlung leisten mussten: Hier fielen im Durchschnitt 1.161 Euro an.

Ein Grund für den enormen Unterschied zwischen der Anzahl derjenigen, die eine Erstattung erhalten, und derjenigen, die eine Nachzahlung leisten mussten, ist das gute Angebot an Steuerberatungen und Lohnsteuerhilfen in Deutschland.

Steigende Tendenzen
Im Vergleich zum Jahr 2005 bemerkt man eine deutlich steigende Tendenz: Die damalige Steuererstattung belief sich im Schnitt auf lediglich 793 Euro. Die Nachzahlungen hingegen durchschnittlich bei 814 Euro.

Das deutsche Steuersystem ist im weltweiten Vergleich am komplexesten und mit der höchsten Abgabenlast verbunden. Steuern sparen können häufig nur die, die höhere Einkommen erzielen und eine Steuererklärung abgeben.

Weitere nützliche Infos rund um das Thema „Steuern“ erhalten Sie in unserem ALLCON Blog.

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