Copterworld zieht Bilanz 2025: Ein Jahr der Standards und der Blick auf die Drohnen-Innovationen 2026

Copterworld mit Sitz in Velbert ist seit über 18 Jahren ein führender Anbieter im Bereich professioneller unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS). Das Unternehmen betreibt eine eigene Flugakademie.

BildVELBERT, 30. Dezember 2025 – Zum Abschluss eines dynamischen Geschäftsjahres blickt Copterworld, das Expertenzentrum für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) aus Velbert, auf ein Jahr voller technologischer Sprünge und regulatorischer Erfolge zurück. Unter der Leitung von Thorsten Keil hat das Unternehmen seine Position als einer der führenden Wissensträger und Ausbildungsinstanzen in der europäischen Drohnenindustrie gefestigt.

2025: Ein Meilenstein für die Rechtssicherheit

Ein zentraler Pfeiler des Erfolgs im vergangenen Jahr war die intensive Arbeit in der Pilotenausbildung und Zertifizierung. Copterworld agiert hierbei an vorderster Front der regulatorischen Umsetzung.

„Besonders stolz sind wir auf unsere Rolle bei der Qualifizierung von Fernpiloten“, erklärt Thorsten Keil. „Copterworld führt die theoretischen und praktischen Prüfungen für das EU-Fernpilotenzeugnis (A2) sowie die Standardszenarien STS-01 und STS-02 an der benannten Stelle des Luftfahrt-Bundesamtes (DE.PStF.001) durch – als Prüfer im Auftrag der Kopter-Profi GmbH. Diese Kooperation garantiert unseren Kunden höchste Prüfungsstandards und eine rechtssichere Anerkennung ihrer Lizenzen.“

Über 1.500 Piloten wurden bereits erfolgreich durch die Akademie geführt, wobei der Fokus verstärkt auf BOS-Einheiten (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und industrielle Inspektions-Teams lag.

Technologische Exzellenz und internationale Reichweite

Neben der Ausbildung prägten High-End-Sensorik-Integrationen das Jahr 2025. Durch die Modifikation von DJI-Systemen mit spezialisierten FLIR-Thermalsensoren und optischen Zoom-Lösungen von Sony konnte Copterworld Lösungen für komplexe Infrastruktur-Inspektionen liefern, die weit über den Standard hinausgehen. Auch die internationale Arbeit, insbesondere die Ausbildung von Piloten in Nigeria nach deutschen Qualitätsstandards, unterstreicht den globalen Anspruch des Unternehmens.

AUSBLICK 2026: Die nächste Stufe der Automatisierung

Für das kommende Jahr 2026 sieht Copterworld drei wesentliche Trends, die die Branche transformieren werden:

Vollständige Etablierung der Standardszenarien: Ab 2026 wird die operative Umsetzung von STS-01 und STS-02 zur neuen Normalität für professionelle Einsätze in bewohnten Gebieten und außerhalb der Sichtweite (BVLOS).

KI-gestützte Datenanalyse: Die Integration von Künstlicher Intelligenz direkt in den Workflow der Datenerfassung wird 2026 zum Standard. Copterworld wird hier neue Beratungskonzepte für die automatisierte Schadenserkennung anbieten.

Neue Hardware-Generationen: Mit Spannung werden neue Enterprise-Plattformen und spezialisierte Sensoren erwartet, die die Grenzen der Flugzeit und Bildqualität weiter verschieben.

Gruß an Kunden und Mitbewerber

Copterworld bedankt sich herzlich bei allen Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2025. Ob in der Landwirtschaft, der Industrie oder im Rettungswesen – Ihre Projekte treiben uns an.

An unsere Mitbewerber und Partner in der Branche: Wir blicken mit Respekt auf die gemeinsamen Anstrengungen, die Drohnentechnologie in Deutschland sicher und effizient zu etablieren. Lassen Sie uns auch 2026 im fairen Wettbewerb die Innovationen vorantreiben, die unseren Luftraum sicherer und unsere Arbeit smarter machen.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen Start in ein innovatives und unfallfreies Jahr 2026!

Über Copterworld: Copterworld, ansässig in Velbert, ist seit über 18 Jahren Spezialist für den Verkauf, die Beratung und die Schulung im Bereich professioneller Drohnensysteme. Inhaber Thorsten Keil ist DJI Certified Instructor und Sachverständiger des DGSV.

Kontakt: Thorsten Keil E-Mail: info@copterworld.de Web: www.copterworld.de

Erfahren Sie mehr über die Hintergründe der Drohnen-Versicherung und die Kooperation mit den Kopter-Profis.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Copterworld
Herr Thorsten Keil
Am Sonnenhang 4
42555 Velbert
Deutschland

fon ..: 02324-9877711
fax ..: ./.
web ..: https://www.copterworld.de
email : thorsten.keil@copterworld.de

Seit mehr als 18 Jahren am Markt haben wir uns einen herausragenden Ruf in der Drohnensparte aufgebaut. Wir haben uns weg vom Hersteller, weiter auf den Verkauf hochwertiger Drohnen und die Schulung von Piloten spezialisiert.
Das sagen Andere über uns: „Im Jahr 2006 gegründet, hat sich Copterworld zu einem führenden Unternehmen entwickelt, das sich auf die Bedürfnisse von Kunden in verschiedenen Branchen konzentriert.
Der Schwerpunkt von Copterworld liegt auf dem Verkauf von erstklassigen Drohnen. Das Unternehmen bietet eine breite Palette von Drohnenmodellen an, die für verschiedene Anwendungen geeignet sind, sei es in der Landwirtschaft, Vermessung und Kartierung, Sicherheit oder Verteidigung. Die Produkte von Copterworld zeichnen sich durch Qualität, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus und haben in vielen Branchen Standards gesetzt.

Pressekontakt:

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BVCP erweitert sein Schulungsangebot für Drohnen um Standardszenarien und Workshop für die Spezielle Kategorie

Flugeinsätze zu möglichen, erfordert in vielen Fällen eine Genehmigung in der Speziellen Kategorie. Voraussetzung dafür ist ein Betriebshandbuch (Operations Manual) und die Risikobewertung nach SORA.

BildNeben dem Angebot für die Schulung zum Fernpilotenzeugnis A2 und Praxiskursen zum Drohnenfliegen bietet der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) mit seinen akkreditierten Schulungsunternehmen an vielen Standorten in Deutschland nun auch theoretische und praktische Schulungen zum Erwerb des Drohnenführerscheins für die Standardszenarien STS-01/STS-02 sowie den Workshop Genehmigungen Spezielle Kategorie zur Erstellung des Betriebshandbuchs (mit ConOps) und der Risikoeinstufung nach SORA (Specific Operations Risk Assessment) für Flugmissionen in der Speziellen Kategorie.

Standardszenarien bieten mehr Einsatzmöglichkeiten für Drohnen

Eine der unbürokratischen Lösungen sind die neuen Standardszenarien. Diese ermöglichen – in einem streng gesetzten Rahmen – Drohneneinsätze, die die begrenzten Möglichkeiten in der Offenen Kategorie weit übersteigen und mit einem wenige Seiten umfassenden Formular beantragt werden können.

Derzeit gibt es 2 Standardszenarien:

Standardszenario STS-01

Betrieb mit Drohnen der C-Zertifizierung C5, in direkter Sichtweite bis 120 m hoch über einem kontrollierten Bereich am Boden in besiedelter Umgebung.

Standardszenario STS-02

Betrieb mit Drohnen der C-Zertifizierung C6, außerhalb direkter Sichtweite möglich, unter Anwesenheit von Luftraumbeobachtern, mit einer Drohne nicht weiter als 2 km vom Fernpiloten entfernt und höchstens 120 m hoch über einem kontrollierten Bereich am Boden in dünn besiedelter Umgebung.

Erfahrene Schulungsunternehmen des BVCP vermitteln in e-Learnings oder Präsenzunterricht das nötige theoretische Wissen und bereiten mit praktischen Übungen auf die Prüfung für den Drohnenführerschein Standardszenario STS-01 und STS-02 bei hierfür vom LBA zugelassenen Prüfungsstellen vor.

Hier geht es zu weiteren Informationen und Angebote für den Drohnenführerschein Standardszenario STS-01 und STS-02

Workshop zur Nutzung des ganzen Potenzials von Einsätzen in der Speziellen Kategorie

Wer seine nicht-C-klassifizierten Bestandsdrohnen wie bisher weiter nutzen oder generell die Einsatzmöglichkeiten für seine Drohnen erweitern möchte, braucht hierfür eine Genehmigung für Flugmissionen in der Speziellen Kategorie. Für den Antrag ist die Erstellung eines Betriebshandbuchs (Operations Manual mit ConOps) sowie einer Risikobewertung der geplanten Flugeinsätze nach SORA (Specific Operations Risk Assessment) erforderlich.

In einer mehrteiligen Webinar-Reihe werden im Workshop des BVCP wöchentlich neue Informationen, Tipps und Support zur Antragstellung für Genehmigungen in der Speziellen Kategorie vermittelt – von den Informationen zum Verfahren und den Anforderungen für eine Fluggenehmigung in der Speziellen Kategorie über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Struktur und Inhalte des Betriebshandbuchs bis hin zu den Verfahren der Volumenberechnung von Flugmissionen sowie der Risikoeinstufung mittels SORA und Maßnahmen zur Risikominderung.

Inhalte der Workshop-Reihe

* Erläuterung der Europäischen Drohnenverordnung – Entstehung, aktueller Stand und Ausblick für die nahe und weitere Zukunft. (Bsp.: Standardszenarien, U-Space, PDRA)
* Flugmöglichkeiten in den unterschiedlichen Kategorien und einführende Erläuterung der Speziellen Kategorie
* Erstellung des Operations Manual (Betriebshandbuch) mit Beschreibung des Flugbetriebes (ConOps) für beispielhafte UAS-Typen
– Informationen zum Unternehmen und Unternehmensstruktur, Betreiber
– Personalanforderungen
– Prozeduren (Flugplanung, Prozeduren für unerwartetes Wetter, TMPR, für spezielle UAS, Contingency und Notfallverfahren)
– Equipment (UAS und Schnittstelle Mensch-Maschine, Wartung & Software-Updates)
– Genehmigungskonforme Kontrolllisten für Personal, Dokumentationen, Trainings und den UAS-Einsatz
* Modellhafte Risikoanalyse nach SORA 2.5 gemäß JARUS
* Mitigation – Definition von Risiko-Minderungsmaßnahmen
* Enhanced Containment – Beschreibung von ggf. erforderlichen erhöhten Sicherheitsanforderungen
* Bedarfsanalyse der betrieblichen Sicherheitsschritte (Bestimmung der SAIL-Parameter) und Verfahren der Antragstellung für die Genehmigung der Betriebserlaubnis in der Speziellen Kategorie

Der Kurs dient der schrittweisen Erstellung eines eigenen Benutzerhandbuchs (auch Operations Manual oder ConOps genannt) bis hin zur Risikobewertung mit SORA 2.5 am Beispiel typischer Missionen zwecks korrekter Einstufung in die Risikoklassen SAIL.

Start der nächsten Workshopreihe ist der 9. Juli 2025!

Vom 9. Juli bis 20. August 2025 finden insgesamt 7 Live-Webinare einmal wöchentlich von 16:00 bis 18:00 Uhr statt – mit der Möglichkeit, sich alle Webinare auch zum späteren Zeitpunkt als Video-Webinar anzusehen. Weitere Workshops werden ab 5. August 2025 angeboten.

Durch die Workshops führen Drohnen-Experten, die seit Jahren im UAS-Beirat und in Standardisierungsgremien für den DIN tätig sind, geben Tipps und wertvolle Hinweise und beantworten Fragen zur Erstellung des Betriebshandbuchs, der SORA und zu dem Antragsverfahren.

Der Workshop ist offen für alle und kann gleichermaßen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern des BVCP gebucht werden. BVCP-Mitglieder erhalten 15 % Rabatt.

Nähere Informationen zum Workshop, zur Methodik und den Inhalten für die Erarbeitung des eigenen Betriebshandbuchs und der SORA für die Beantragung der Genehmigung in der Speziellen Kategorie können auf der Website des BVCP eingesehen werden:

Link zum Workshop Genehmigungen Spezielle Kategorie

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband Copter Piloten e.V.
Herr Christoph Bach
Im Mediapark 5
50670 Köln
Deutschland

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fax ..: 0221 – 177 33 75 – 9
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email : c.bach@bvcp.de

Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) ist der im deutschen Sprachraum größte Dachverband für Drohnen-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV) sowie für Unternehmen, die sich dem Betrieb, der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Beim BVCP steht der Drohnen-Pilot und das Drohnen-Unternehmen im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und fördern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europäischer und globaler Ebene.

Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder entwickelt. Immer neue Drohnenmodelle mit neuen Nutzungsmöglichkeiten entstehen und treiben die ökonomische Nutzung von Drohnen weiter voran. Der Markt wächst exponentiell und damit auch die Herausforderungen.

Im Luftraum über Deutschland sind immer mehr Drohnen im Einsatz. Der Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und behördlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbedürfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Drohnen-Piloten bzw. Drohnen-Unternehmen, der Politik und der Öffentlichkeit – für ein wertvolles Miteinander.

Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark für ein rücksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung – für ein verständnis- und respektvolles Miteinander von Drohnen-Industrie, Drohnen-Piloten und Bevölkerung. Und fördert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Drohnen-Piloten, Behörden und weiteren Luftverkehrsteilnehmern.

Pressekontakt:

Bundesverband Copter Piloten e.V.
Frau Kerstin Bach
Im Mediapark 5
50670 Köln

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email : k.bach@bvcp.de

Sonderkontrollverfahren für Luftfracht wird abgeschafft

Ab dem 1.7.2019 darf in Deutschland das Sonderkontrollverfahren für Luftfracht nicht mehr verwendet werden. Die betroffenen Versender müssen rechtzeitig ihre Logistikprozesse umstellen.

BildWie die First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH mitteilt, hat das Luftfahrt-Bundesamt die Beteiligten der so genannten „sicheren Lieferkette“ schriftlich informiert, dass das bisher erlaubte Sonderkontrollverfahren nur noch bis zum 30.06.2019 angewendet werden darf.

Betroffen sind Unternehmen, die Güter verschicken, die mit den üblichen Kontrollmethoden wie Frachtröntgenanlagen oder Sprengstoffspürhunden nicht auf verbotenen Inhalt (z.B. Sprengstoff) kontrolliert werden können.

In der Praxis sind dies beispielsweise Chemikalien, die in Fässern transportiert werden können, oder große Säcke und Gebinde, die nicht geröntgt werden können.

Beim Sonderkontrollverfahren handelt es sich um eine Vereinfachung der Frachtkontrolle für bestimmte Waren/Güter, die als Luftfracht mit einem Flugzeug transportiert werden sollen. Luftfracht wird oft mit Passagierflugzeugen transportiert. Wegen des Terrorismusrisikos gelten hier besonders hohe Sicherheitsanforderungen.

Durch das Ende des Sonderkontrollverfahrens können die betroffenen Güter nun nicht mehr als „sicher“ deklariert werden, und sind deshalb in Deutschland nicht als Luftfracht mit dem Flugzeug transportierbar.

Den betroffenen Unternehmern wird eine Übergangszeit bis zum 30.06. eingeräumt, um die Transportwege neu zu organisieren.

Holger Hille, Geschäftsführer von First Class, sagt dazu:

„Im ungünstigsten Fall müssen die Versender vom Lufttransport auf Seefracht umstellen- das ist natürlich umständlich. Einige werden in Zukunft aber auch über Flughäfen in Frankreich oder Holland ihre Luftfracht versenden, denn das neue Verbot gilt nur in Deutschland.“

Ein gangbarer und gesetzlich einwandfreier Weg, auf dem die betroffenen Versender ihre Güter weiter in Deutschland als Luftfracht versenden können, liegt in einer Zulassung als bekannter Versender. Dabei verpflichtet sich ein Unternehmen, gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards einzuhalten, und erhält nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung, Luftfracht von deutschen Flughäfen aus zu verschicken.

Holger Hille zieht sein Fazit: „Mit der Zulassung zum bekannten Versender können die Firmen ihre seit Jahren benutzten Frachtwege beibehalten. Allerdings sind für den Zulassungsprozess ca. 3 Monate Dauer einzukalkulieren. Wer ab 1.7. also nicht alt aussehen will, sollte unbedingt schon jetzt mit dem Zulassungsverfahren beginnen.“

Die First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH ist seit 1992 Spezialist für Importe und Exporte und berät Unternehmen bei der Erlangung von Zulassungen des Luftfahrt-Bundesamtes. Mehr als 500 Unternehmen haben mit der Hilfe von First Class bereits Zulassungen und Zertifizierungen bekommen.

Für Ihre Fragen zum Thema Sonderkontrollverfahren, Luftsicherheit und bekannter Versender steht Ihnen Geschäftsführer Holger Hille gerne zur Verfügung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH
Herr Holger Hille
Neckarstr. 45
65479 Raunheim
Deutschland

fon ..: +49 (0)69 247 547 80
fax ..: +49 (0)69 247 547 820
web ..: https://first-class-zollservice.de
email : pr@first-class-zollservice.de

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage https://first-class-zollservice.de auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH
Herr Holger Hille
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