10 Monate CINDY-S: 70.000 Bürger’innen warten auf Antworten – Behörden schweigen, Politik duckt sich weg

CINDY-S gefährdet nach wissenschaftlich gestützten Schätzungen Immobilienwerte von 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro – verteilt auf 70.000 neu betroffene Bürgerinnen und Bürger in zehn Gemeinden.

BildSeit dem 10. Juli 2025 belastet eine neue Abflugroute am Flughafen Frankfurt mehr als 70.000 Menschen mit Fluglärm – Fluglärm, dem sie nie zugestimmt haben und vor dem sie nie gewarnt wurden. Zehn Monate später haben die verantwortlichen Behörden – die Fluglärmkommission Frankfurt (FLK), Deutsche Flugsicherung (DFS), die Fraport AG und das Land Hessen – keine substanzielle Überprüfung vorgenommen, keine Abhilfemaßnahmen ergriffen und keine Verantwortung übernommen. Politiker auf allen Ebenen versagen gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern. Stopp Cindy-S e.V. erklärt: Es reicht.

CINDY-S gefährdet nach wissenschaftlich gestützten Schätzungen Immobilienwerte von 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro – verteilt auf 70.000 neu betroffene Bürgerinnen und Bürger in zehn Gemeinden.

Was geschieht – und warum es gestoppt werden muss

Keine substanzielle Aufsicht – seit zehn Monaten nicht.

CINDY-S stand seit seiner Einführung genau einmal auf der Tagesordnung der FLK – in der 281. Sitzung am 17. September 2025 – und dies nur für einen oberflächlichen Austausch über für den Fluglärm, nur wenig relevante Routeneinhaltestatistiken und rudimentären Lärmmonitoringdaten. Es hat keine substanzielle Überprüfung stattgefunden, keine unabhängige Bewertung und keine formelle Beratung darüber, ob die Route geändert oder zurückgezogen werden sollte. Der FLK-Vorsitzende hat deutlich gemacht, dass eine inhaltliche Diskussion frühestens im September 2026 stattfinden wird – eine sachliche Entscheidung möglicherweise erst Ende des Jahres. Fast eineinhalb Jahre, nachdem Zehntausende Menschen ihr gewohntes Leben verloren haben. CINDY-S ist keineswegs eine „Lärmschutzmaßnahme.“ Die Last wurde einfach auf die Anwohner rund um Darmstadt abgewälzt.

Behörden verstecken sich. Absichtlich.

Die FLK, die DFS, Fraport, Lufthansa und das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) – Stabsstelle Fluglärmschutz – haben sich allesamt hinter Verfahrensverzögerungen und technischen Undurchsichtigkeiten versteckt oder schlicht geschwiegen. Formelle Beschwerden und Fachaufsichtsbeschwerden werden über Monate hinweg nicht beantwortet. Keine Behörde hat öffentlich Rechenschaft darüber abgelegt, wie CINDY-S beschlossen wurde, wer der eigentliche Treiber hinter der Routenverlegung war und auf welcher Grundlage die Entscheidung letztendlich getroffen wurde. Das alles ist keine bürokratische Trägheit. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass Verantwortung hier systematisch vermieden wird.

Politiker versagen gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern.

Mindestens 70.000 Menschen in Mörfelden-Walldorf, Langen, Groß-Zimmern, Büttelborn, Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Wixhausen, Messel und Schneppenhausen sind massiv von CINDY-S betroffen und keine der heute drastisch betroffenen Gemeinden wurde in die Planung und Genehmigung der Route involviert. Keine einzige substanzielle parlamentarische Anfrage auf Landtags- oder Bundestagsebene hat zu einer verbindlichen amtlichen Überprüfung geführt.

Das Bundesverkehrsministerium hat nicht gehandelt. Die Hessische Landesregierung hat die FLK trotz mehrfacher Aufforderung der Bevölkerung und ausführlicher Berichterstattung in den Medien nicht angewiesen, tätig zu werden. Diese Wählerinnen und Wähler werden im Stich gelassen – sie wissen es, und sie sind wütend.

CINDY-S ist das Produkt eines behördlichen Versagens – und muss gestoppt werden.

CINDY-S wurde in einem Verfahren eingeführt, das eine sinnvolle öffentliche Beteiligung umgangen und eine ordnungsgemäße Umwelt- und Lärmschutzprüfung verhindert hat. Darüber hinaus drängt sich vehement der Eindruck auf, dass die Flugroute von den betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen von Fraport, Lufthansa und der Stadt Darmstadt geleitet wurde. Ein demokratisches Mandat für die Fortführung der Route besteht nicht. Hinzu kommt: Die rechtliche Grundlage der Route ist in höchstem Maße problematisch.

„Wir werden nicht schweigen, bis diese Behörden und Politiker ihren Bürgerinnen und Bürgern ins Gesicht schauen und Antworten geben. Transparenz und Verantwortung sind keine Gefälligkeiten – sie sind demokratische Pflichten. Wir erwarten außerdem, dass die Politik eine vollständige Güterabwägung durchführt und nicht das Eigentum von 70.000 Menschen zum Teil zerstört.“ – Martin Unverzagt, Vereinsvorsitzender, Stopp Cindy-S e.V.

CINDY-S Zahlen, Daten, Fakten: Wer was getan hat – und wer gar nichts

Die FLK: Tagesordnungsmanipulation und Verfahrensfeigheit

– CINDY-S wurde am 10. Juli 2025 eingeführt. In den vergangenen zehn Monaten hat die FLK mehrere Sitzungen abgehalten, ohne ein einziges Mal einen substanziellen Tagesordnungspunkt zu den Auswirkungen der Route, ihrer Rechtsgrundlage oder den Einwänden der Gemeinden anzusetzen.

– Der einzige FLK-Bezug zu CINDY-S erfolgte in der 281. Sitzung (17. September 2025) und beschränkte sich auf routinemäßige Routeneinhaltestatistiken und Lärmmonitoringdaten – keine Überprüfung, keine Debatte, keine Entscheidung.

– FLK-Vorsitzender Paul-Gerhard Weiß hat formelle Anträge der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie der Gemeinde Erzhausen blockiert. Diese Anträge sind weiterhin nicht zur Beratung angesetzt.

– Der Vorsitzende hat signalisiert, dass CINDY-S frühestens im September 2026 auf der Tagesordnung erscheinen wird, mit einer substanziellen Beratung wohl erst Ende 2026 – was effektiv garantiert, dass frühestens in 15 bis 18 Monaten eine Entscheidung möglich ist.

– Mehrere formelle fachliche Anfragen an die Hessische Fluglärmschutzbeauftragte sind seit Monaten unbeantwortet.

DFS, Fraport und Lufthansa: Nutznießer ohne Rechenschaftspflicht

– Die DFS hat CINDY-S konzipiert und gegenüber den beteiligten Behörden und Gremien als federführende Fachbehörde verantwortet. Sie hat in keiner der betroffenen Gemeinden eine öffentliche Veranstaltung abgehalten, um ihre Entscheidungen zu erläutern oder zu rechtfertigen.

– Die DFS begründet die Route mit einem Lärmverteilungsmodell (Quelle 1), das die tatsächliche kurvenreiche Routenführung nicht korrekt abbildet. Dieses Modell wurde nicht unabhängig überprüft und den betroffenen Gemeinden bzw. ihren Fachberatern nicht vollständig zur Verfügung gestellt. Selbst das Umweltbundesamt (UBA; als Bundesbehörde maßgeblich in den Entscheidungsprozess involviert) weist in eigenen Veröffentlichungen darauf hin, dass Kurvenflüge höhere Maximalpegel verursachen können, sich die seitliche Schallausbreitung verändert und die Standardmethoden (DIN/AzB) diese Effekte nur eingeschränkt abbilden (siehe UBA Texte 93/2021 (Quelle 2)). Im Nachhinein werden die Ergebnisse der Analyse des UBAs von den am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden und Unternehmen kleingeredet und finden keine Berücksichtigung.

– Fraport profitiert betrieblich von der Route. Das Unternehmen hat keine Erklärung veröffentlicht, die das Ausmaß der Belastungen für die Bevölkerung anerkennt.

– Lufthansa ist der primäre Nutzer von CINDY-S. Das Unternehmen hat keine öffentliche Erklärung zur Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Route abgegeben.

– Gegen das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (zuständig für die Stabsstelle Fluglärmschutz) eingereichte Fachaufsichtsbeschwerden haben keine substanziellen Antworten erhalten.

Die betroffenen Gemeinden: Ausmaß, Auswirkungen und finanzielle Folgen

– Mindestens 70.000 Einwohnerinnen und Einwohner in mindestens zehn Gemeinden – Mörfelden-Walldorf, Langen, Groß-Zimmern, Büttelborn, Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Wixhausen, Messel und Schneppenhausen – sind neu von CINDY-S-Abfluglärm betroffen.

– Keine dieser Gemeinden wurde während der Planung oder Genehmigung der Route konsultiert.

– Die CINDY-S-Abflugroute gefährdet Immobilienvermögen in Höhe von schätzungsweise 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro – für rund 70.000 neu belastete Einwohnerinnen und Einwohner in den betroffenen Gemeinden (Note 1).

– Die Route wurde fest eingeführt – eine vorläufige oder versuchsweise Einführung war rechtlich gar nicht möglich. Die Fluglärmkommission (FLK) wurde jedoch beauftragt, ein intensives Monitoring über mindestens ein Jahr durchzuführen. Bislang wurden keine öffentlichen Kriterien definiert, anhand derer dieses Monitoring bewertet wird oder die eine Kurskorrektur auslösen würden.

– Von betroffenen Gemeinden in Auftrag gegebene unabhängige Lärmmessungen zeigen Spitzenwerte von teilweise deutlich über 70dB beim Abfluglärm, die deutlich über den Prognosen der DFS-Modellierung liegen.

– Die Hessische Fluglärmschutzbeauftragte und der zuständige Minister haben es versäumt, auf formelle Beschwerden und Anfragen im Namen der betroffenen Gemeinden substanziell zu antworten. Die staatliche Behörde, die zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor übermäßigem Fluglärm verpflichtet ist, hat in der Praxis die Interessen der Luftfahrtindustrie geschützt oder zumindest nicht erkennbar die Interessen der Betroffenen durchgesetzt.

Politisches Versagen: Die Lücke in der Rechenschaftspflicht

– Keine parlamentarische Anfrage (Kleine oder Große Anfrage) im Hessischen Landtag hat zu einer verbindlichen amtlichen Verpflichtung zur Überprüfung von CINDY-S geführt.
Kein Beschluss der Kreistage Darmstadt-Dieburg oder Offenbach fordert verbindlich die Aussetzung oder formelle Überarbeitung der Route.

– Das Bundesverkehrsministerium hat keine Anweisung an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) bzw. die DFS erteilt, die Routenplanung im südlichen Sektor des Frankfurter Flughafens zu überprüfen.

– Die Hessische Landesregierung hat ihre Befugnisse nicht genutzt, um die FLK anzuweisen, die Beratungen zu CINDY-S zu beschleunigen.

– Mitglieder des Bundestages aus den betroffenen Wahlkreisen haben keine verbindlichen Anträge gestellt und keine ministeriellen Zusagen erwirkt.

Die Bürgerinnen und Bürger fordern

– Sofortige Einberufung einer außerordentlichen FLK-Sitzung mit CINDY-S als einzigem Tagesordnungspunkt und vollständiger Beteiligung der betroffenen Gemeinden.

– Sofortige Aussetzung von CINDY-S bis zum Abschluss einer unabhängigen Lärmschutzprüfung unter Einbindung der betroffenen Gemeinden.

– Verbindliche öffentliche Stellungnahmen innerhalb von 30 Tagen von gewählten Vertretern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene.

(Note 1): Schätzung auf Basis des anteiligen Wohnimmobilienbestands der direkt neu belasteten Bereiche der betroffenen Gemeinden (Gesamtbestand ca. 14,9 Mrd. EUR, Marktpreise Q1/Q2 2026, Hessisches Statistisches Landesamt 31.12.2024) sowie eines wissenschaftlich belegten Wertverlusts von 10-12 % infolge neuer Flugrouten. Quelle: Studie zur Flughafenerweiterung Berlin-Brandenburg (Springer, Annals of Regional Science, 2014 (Quelle 3)), die einen durchschnittlichen Wertverlust von 9,6-12,8 % für Immobilien unter neuen Flugrouten unter 1.000 m Überflughöhe ermittelte. Die Zahl von 70.000 bezieht sich auf neu durch CINDY-S belastete Einwohnerinnen und Einwohner; die Gesamtzahl der von Fluglärm betroffenen Personen in der Region liegt höher. Die Schätzung bezieht sich auf Angebotspreisniveaus; reale Verluste entstehen beim Verkauf. Eigentümer (ca. 50 % der Haushalte) sind direkt betroffen. Quelle: Von Claude AI im Mai 2026 erstellte Analyse der Sachschäden.

Info Links/Quellen:

– Quelle 1 / DFS Lärmverteilungsmodell: https://www.fraport.com/de/newsroom/pressemitteilungen/2026/q2/weiterentwickeltes-betriebskonzept-am-flughafen-frankfurt–laerm.html 

– Quelle 2 / UBA Texte 93/2021: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ueberpruefung-verbesserung-der-berechnungsverfahren und https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-06-17_texte_93-2021_berechnung_fluglaerm_abschlussbericht.pdf 

Quelle 3 / Studie zur Flughafenerweiterung Berlin-Brandenburg (Springer, Annals of Regional Science, 2014): https://doi.org/10.1007/s00168-014-0609-1

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Über Stopp Cindy-S e.V.:
Stopp Cindy-S e.V. ist ein eingetragener Verein, der die Interessen von weit mehr als 70.000 Anwohnerinnen und Anwohnern südlich des Frankfurter Flughafens vertritt. Sie alle sind seit der Einführung der Abflugroute CINDY-S am 10. Juli 2025 neu von übermäßigem und rechtlich umstrittenem Fluglärm betroffen. Der Verein bündelt und koordiniert das Vorgehen der betroffenen Kommunen Mörfelden-Walldorf, Langen, Groß-Zimmern, Büttelborn, Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Wixhausen, Messel und Schneppenhausen.

Der Verein setzt sich für die sofortige Aussetzung des Betriebs der Route CINDY-S sowie für ein transparentes und wissenschaftlich fundiertes Überprüfungsverfahren zur Genehmigung der Route durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein. Zu seiner Arbeit zählen die Durchführung unabhängiger, gerichtsfester Lärmmessungen, die Koordinierung von Beschwerden und rechtlichen Schritten sowie der direkte Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und den zuständigen Behörden.

(Eingetragen am Amtsgericht Darmstadt, Registerblatt VR 85080)

Weitere Informationen: https://www.stopp-cindy-s.de/ 

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Grundlagen des Immissionsschutzes – Grundlagen sowie Aktuelles

Das Seminar bietet einen hohen Praxisbezug und reichlich Möglichkeit zur Diskussion, wenn die Teilnehmer wünschen auch anhand ihrer konkreten Fallbeispiele.

Bild„Grundlagen des Immissionsschutzes – Grundlagen sowie Aktuelles“ lautet der Titel des Seminars, welches am 30. September 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Die Teilnehmer erhalten eine grundlegende und umfassende Einführung im Bereich Immissionsschutz vom Bereich der Europäischen Rahmenrichtlinien bis hin zu medienbezogenen Spezialregelungen.

Dabei werden Schutz- und Vorsorgeaspekte betrachtet und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten und Pflichten abgeleitet.

Ein zweiter Schwerpunkt beschäftigt sich mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

An Fallbeispielen wird dieses Wissen vertieft und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie die für das jeweilige Unternehmen bzw. relevanten Vorschriften anwenden können.

Das Seminar bietet einen hohen Praxisbezug und reichlich Möglichkeit zur Diskussion, wenn die Teilnehmer wünschen auch anhand ihrer konkreten Fallbeispiele.

Das Seminar wendet sich an Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, für Umwelt- bzw. Immissionsschutz zuständige Mitarbeiter in Unternehmen, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.

Damit die Teilnehmer ihre Weiterbildung nachweisen können, erhalten sie das IWU-Zertifikat des Seminars.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/L250930.pdf

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Grundlagen des Immissionsschutzes

– Europäische Regelungen

– Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) produkt-, verkehrs-, gebiets- und anlagenbezogener Immissionsschutz

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (I)

– Luftschadstoffe (TA Luft)

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (II)

– Lärm (TA Lärm)

14.15 Uhr Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (III)

– Geruch (GIRL)

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht

– genehmigungsbedürftige Anlagen

– Genehmigungsverfahren

– Beschleunigungsinstrumente

– Beispiele aus der Praxis

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://www.iwu-ev.de
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

Pressekontakt:

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Stilllegung/Sanierung von Deponien sowie zugehörige Umweltprüfungen

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter von Behörden und Planungsbüros, die der Projektsteuerung, Fachplanung und Umsetzung von Deponievorhaben in der Stilllegungs-/Sanierungsphase befasst sind.

Bild„Stilllegung/Sanierung von Deponien sowie zugehörige Umweltprüfungen“ lautet der Titel des Seminars, das am 25. September 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Deponien als Beseitigungsorte für Abfälle sind je nach Abfallinventar, Entstehungszeit und Beendigungszeitpunkt der Ablagerung unterschiedlichen Umweltrechtsbereichen zuzuordnen.

Somit ergeben sich für den geordneten Deponieabschluss unterschiedliche rechtliche und fachliche Anforderungen. Hierzu erfolgt im ersten Teil des Seminars ein Überblick der Anforderungen und Unterschiede.

Da zwischen dem Zeitpunkt der Einlagerungsbeendigung und dem Deponieabschluss älterer Standorte häufig bereits intensive natürliche Sukzession auf den Abfallkörpern stattgefunden hat, werden in der Planungs- und Bauphase des Deponieabschlusses umwelt- und naturschutzfachliche Sachverhalte relevant.

Diese führen oft zu Konflikten in der Genehmigungs- oder Ausführungsphase.

Im zweiten Teil des Seminars wird ein Überblick über die rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes bei der Planung und Umsetzung von Stilllegung-/Sanierungsmaßnahmen auf Deponien gegeben.

– Allgemeine Grundlagen für die Zulassung der Sanierung und spezielle Lösungen werden anhand von Fallbeispielen vermittelt.

– Überblick über die umweltrechtlichen und fachlichen Randbedingungen bei der Stilllegung/Sanierung von Deponien in Verbindung mit Umwelt- und Naturschutz

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Planungsbüros, die mit Fragen der Projektsteuerung, Fachplanung und Umsetzung von Deponievorhaben in der Stilllegungs-/Sanierungsphase befasst oder von diesen betroffen sind.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A250925.pdf

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Einordnung von „Deponien“ in den unterschiedlichen Umweltrechtsbereichen

– Begriffsdefinitionen (Ablagerungen, Deponien, Verfüllungen)

– Rechtsbereiche BBodSchG, KrWG, BbergG

10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr Umweltrelevante Anforderungen und Unterschiede bei der Stilllegung/Sanierung von Deponien in den jeweiligen Rechtsbereichen

– Stilllegungen nach KrWG

– Sanierungen nach BBodSchG

– Verfüllungen nach BBergG

– Länderspezifische Regelungen

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Grundlagen des Umwelt- und Naturschutzes

– UVP, Habitat- und Artenschutz

– … Eingriffsregelung, Biotopschutz

– Fachbeitrag WRRL

14.15 Uhr Einfluss von umwelt- und naturschutzfachlichen Anforderungen bei der Planung der Stilllegung/Sanierung von Deponien

– Erfassung vorhandener natürlicher Sukzession und Arten vor Stilllegung/Sanierung

– Umgang mit wasser-, natur- und artenschutzfachlichen Konflikten

– Berücksichtigung wasser-, natur- und artenschutzfachlicher Randbedingungen bei der Rekultivierung

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Fallbeispiele

16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.15 Uhr Ende der Veranstaltung

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Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
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Deutschland

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Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

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