Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt
Posted by PM-Ersteller - 06/08/25 at 07:08:15 a.m.Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten – mit teils gravierenden Folgen.
Seit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend – ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Finanzielle Angelegenheiten, behördliche Angelegenheiten oder die Organisation des Alltags sind davon nicht umfasst.
Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft – und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.
Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.
Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.
Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.
Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf – umfassend und rechtssicher.
Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie unter www.in-Ruhe-gehen.de. Regelmäßig finden dazu auch kostenlose Infoveranstaltungen statt.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland
fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de
Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
fon ..: 0521123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de
Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt
Posted by PM-Ersteller - 06/08/25 at 07:08:56 a.m.Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten – mit teils gravierenden Folgen.
Seit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend – ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Finanzielle Angelegenheiten, behördliche Angelegenheiten oder die Organisation des Alltags sind davon nicht umfasst.
Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft – und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.
Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.
Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.
Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.
Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf – umfassend und rechtssicher.
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Morgenfiktion – Ein Sterbenskranker findet zurück ins Leben
Posted by PM-Ersteller - 28/10/20 at 12:10:32 p.m.Die Fiktion auf ein „Morgen“ – Hoffnung und der Wille zum Weiterleben: Reinhard Belser beschreibt, wie er sich durch Zuversicht und Kraft aus einer scheinbar aussichtslosen Lage befreien konnte.
Ein Schicksalsschlag brachte Reinhard Belser an die Schwelle des Todes. Als hoffnungsloser Fall wurde er in ein Pflegeheim abgeschoben. Doch so wollte Belser nicht weiterleben, sondern …
Tiefpunkte, Schmerzen und Leid gehören unvermeidlich zu unserem Leben als Menschen. Belser lässt den Leser an seinem Leiden teilhaben und zeigt gleichzeitig einen Weg, wie es in scheinbar hoffnungsloser Lage immer noch einen positiven Neuanfang geben kann.
Ausführliche Buchbeschreibung:
https://www.reinhard-belser-autor.com/morgenfiktion
Produktinformationen zum Buch:
Verlag: Karina Verlag; September 2019
Formate: Taschenbuch und eBook
Umfang: 188 Seiten
ISBN: 978-3967240405
Über den Autor Reinhard Belser:
Reinhard Belser wurde 1961 in München geboren. Nach abgeschlossener Kochlehre arbeitete er mehrere Jahre in der Gastronomie. Später studierte er BWL und arbeitete anschließend viele Jahre als Steuerfachangestellter in verschiedenen Steuerkanzleien und als Finanzbuchhalter in der Industrie.
Nach einem schweren Schicksalsschlag in der Silvesternacht 2006 wurde er zu einem »hoffnungslosen« Fall. Doch unter Mobilisierung aller ihm zur Verfügung stehenden Kräfte konnte er sich von seinem Leiden befreien.
Er hat seine Geschichte niedergeschrieben, um anderen Betroffenen Mut zu machen. Bloß weil Ärzte einen aufgeben, muss das nicht das Ende sein.
Heute lebt Reinhard Belser in der Nähe von München. Die Geschichte handelt in München und Umgebung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Martin Urbanek
Herr Martin Urbanek
Donaustadtstraße 31
1220 Wien
Österreich
fon ..: 436644078803
web ..: https://www.viewpoint-media.at/
email : office@viewpoint-media.at
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Pressekontakt:
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