Fernablesung wird Pflicht: Rechtzeitige Vorbereitung sichert die Umstellung bis Ende 2026
Posted by PM-Ersteller - 27/04/26 at 07:04:23 a.m.Ende des Jahres steht der nächste Meilenstein der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) an.
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler auf fernablesbare Technik umgestellt werden. Zusätzlich fordert der Gesetzgeber interoperable Systeme, die unabhängig von Herstellern, Modellen oder technischen Spezifikationen miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.
2021, und damit 40 Jahre nach Einführung der Heizkostenverordnung (HKVO), wurden die Vorschriften novelliert. Mit der Novellierung wurde die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt. Damit gehen neue Regelungen und Pflichten für Vermieter, Objektbetreiber, Hausverwaltungen sowie von ihnen beauftragte Dienstleister wie beispielsweise Objektus aus Norderstedt einher. Für die Umsetzung wurden verschiedene Fristen festgelegt. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu installiert werden. Ab Ende 2022 gilt zudem die Anforderung, dass Systeme interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein müssen. Das bedeutet, entsprechende Geräte müssen herstellerunabhängig Daten austauschen und miteinander kompatibel sein.
Ende dieses Jahres steht für Hausverwaltungen und Vermieter eine wichtige Frist an: Bestandsgeräte müssen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt für Geräte, die 2022 installiert wurden, und bereits fernablesbar, jedoch nicht interoperabel. Diese müssen spätestens bis Ende 2031 ersetzt werden. Für Eigentümer und Verwaltungen ergibt sich daraus ein konkreter Handlungsdruck, die Umstellung rechtzeitig zu planen und umzusetzen. Dabei können spezialisierte Dienstleister wie Objektus die Umsetzung unterstützen.
Interoperabilität schafft Vorteile für weitere Anwendungen
Wenn Geräte und Systeme unterschiedlicher Hersteller über standardisierte Schnittstellen Messdaten einheitlich erfassen, übertragen und zur Weiterverarbeitung bereitstellen, spricht man von Interoperabilität. Die Anforderungen der HKVO beziehen sich derzeit auf Wärme- und Warmwasserzähler. Die Pflicht zur Installation von Kaltwasserzählern ist in Deutschland noch nicht einheitlich geregelt und liegt in der Zuständigkeit der Länder. In Hessen ist der Einbau von Kaltwasserzählern in Neubauten bereits heute vorgeschrieben.
Wer auf interoperable Systemkomponenten setzt, ist im Vorteil. Sie ermöglichen es, bestehende Systeme anzupassen oder zu erweitern, ohne an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.
Arbeitet man als Vermieter, Objekt- oder Hausverwaltung mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, können Prozesse rund um Ablesung, Auswertung und Dokumentation effizienter gestaltet werden.
Wird im Rahmen der Umstellung bereits heute über die aktuellen Anforderungen hinaus auf interoperable Systeme geachtet, eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten für weitere Anwendungen. Denn künftig werden weitere Bereiche hinzukommen, etwa Strom-, Gas- oder Kaltwasserzähler.
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Als etablierter Spezialist für Sicherheit und Digitalisierung unterstützt die Objektus GmbH mit Sitz in Norderstedt bei Hamburg Wohnungsunternehmen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer bei der effizienten Verwaltung von Immobilien. Seit über 20 Jahren am Markt umfasst das Leistungsportfolio Heizkostenabrechnungen, die Ausstattung und Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Lösungen aus dem Bereich Smart-Building. Objektus arbeitet anbieterunabhängig und setzt konsequent auf offene Systeme und digitale Prozessautomatisierung. Das ermöglicht Kunden, manuelle Aufwände deutlich zu reduzieren sowie Abläufe transparenter und effizienter zu gestalten. Das gilt von der Auslesung bestehender Messtechnik bis zur vollständigen Neuinstallation. Neben dem Hauptsitz ist Objektus mit fünf weiteren Niederlassungen deutschlandweit vertreten und stellt so eine flächendeckende Betreuung sicher.
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Die beste Lösung zur freien Auswahl
Posted by PM-Ersteller - 18/09/25 at 09:09:10 a.m.Interoperabilität macht Abrechnungsprozesse leichter und effizienter
(Norderstedt, September 2025) „Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) im Jahr 2021 können Eigentümer und Wohnungsverwaltungen frei entscheiden, ob der Lieferant der Heizkostenverteiler zugleich auch die Dienstleistung der Abrechnung erbringen soll oder eine wirtschaftlich günstigere Alternative bevorzugt wird. Technische Voraussetzung dafür sind mit interoperablen Schnittstellen ausgestattete Messgeräte, die bei Neuinstallationen seit 2022 zur Pflicht geworden sind. Die Vernetzung beliebiger Systeme der digitalen Gebäudetechnik steht damit aber erst am Anfang.
Interoperabilität bedeutet, dass Geräte unterschiedlicher Hersteller über offene Schnittstellen, standardisierte Datenformate und sichere Übertragungswege unabhängig von bestimmten Anbietern miteinander kommunizieren können. Der politisch forcierte Paradigmenwechsel von geschlossenen Systemen einzelner Anbieter hin zu offenen und flexiblen Infrastrukturen soll auf der einen Seite mehr Wettbewerb ermöglichen und Innovationen fördern. Auf der anderen Seite hat die Kundschaft dadurch die freie Wahl, welche Messdienstleister und Softwarelösungen die Weiterentwicklung ihrer digitalen Gebäudetechnik begleiten sollen.
Das bedeutet: Bei einem Wechsel des Messdienstleisters kann der neue Vertragspartner die bereits vorhandenen Geräte nahtlos weiter nutzen und die bislang fälligen Austauschkosten entfallen. Indem variable Gerätetypen aus unterschiedlichen Liegenschaften einheitlich strukturierte Daten liefern, kann der Abrechnungsprozess außerdem erheblich vereinfacht und effizienter gestaltet werden.
Datenbasis vielfach nutzbar
Für den Bereich der Heizkostenabrechnung bereits Realität, wird die Verpflichtung zur Interoperabilität aller Voraussicht nach sukzessive auch auf andere Zählerarten wie Strom, Gas oder Kaltwasser ausgeweitet. Im Ergebnis steigert die freie Verfügbarkeit digitaler Daten die Effizienz von Anwendungen im Verbrauchsmonitoring und im Energiemanagement, dient als Basis zur Berechnung dynamischer Tarife oder kann für die Optimierung übergreifender Dienste (z. B. Verknüpfung von Strom, Wärme und E-Mobilität) genutzt werden.
Zusätzliche Erträge möglich
Auf die Immobilienwirtschaft übertragen, bietet Interoperabilität wirtschaftliche Vorteile und eröffnet für die Zukunft vielfältige Chancen. So können durch die flexible Erweiterung bereits vorhandener Systeme perspektivisch Investitionskosten reduziert werden, die aufgehobene Verbindung zwischen Messdienstleister und Gerätelieferant macht den Wechsel zu günstigeren Anbietern einfacher oder generiert beispielsweise durch Selbstabrechnung sogar zusätzliche Erträge.
Darüber hinaus verdeutlichen die aktuellen Diskussionen um das „Digitalisierungspaket Gebäude“ auf EU-Ebene sowie die in Deutschland angestrebten Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder das Digitalisierungsgesetz für die Energiewende, dass Vernetzung und Datenverfügbarkeit weiter an Bedeutung gewinnen werden. Interoperabilität schafft bei alledem den nötigen Rahmen, die Zukunftsfähigkeit der gesamten Branche nachhaltig zu gestalten.
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Seit mittlerweile 18 Jahren ist die Objektus GmbH der deutschlandweite Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung und bietet sämtliche Services rund um Heizkosten, Smart Building und Rauchwarnmelder. Dabei setzt Objektus von Anfang an auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen.
Das Portfolio reicht von der Erfassung der Unterjährigen Verbrauchsinformationen bis hin zur monatlichen Lieferung und Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.
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Objektus übernimmt Aufträge insolventer Comgy GmbH
Posted by PM-Ersteller - 06/05/24 at 08:05:48 a.m.Der Großteil der Kundenverträge aus den Bereichen Messdienstleistung und Rauchwarnmelder der Comgy GmbH wurde im Wege der Übernahme in das Servicegeschäft von Objektus erfolgreich integriert.
(Norderstedt, Mai 2024) Die Objektus GmbH integriert Teilbereiche aus dem Portfolio der insolventen Comgy GmbH in das eigene Geschäft und stellt damit die Fortführung laufender Kundenbeziehungen sicher. Der Insolvenzverwalter der Comgy GmbH hat einer entsprechenden Auftragsübernahme mit Wirkung per 1. Januar 2024 zugestimmt.
Auf dem Wege eines Übertragungsvertrages mit dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Friedemann Schade (Kanzlei BRL Boege Rohde Luebbehuesen) hat die Objektus GmbH im vergangenen Januar wesentliche Vermögensgegenstände und Kundenaufträge aus den Bereichen Messdienstleistung und Rauchwarnmelder von der Comgy GmbH übernommen. Der Großteil der entsprechenden Kundenverträge wurde inzwischen erfolgreich in das Servicegeschäft von Objektus integriert.
Mit der Auftragsübernahme aus dem Bestand der Comgy GmbH steigt die Zahl der von Objektus deutschlandweit betreuten Wohneinheiten um ca. 8.000, der Zuwachs betrifft vor allem den Standort Berlin. Die notwendige personelle Verstärkung der örtlichen Niederlassung realisierte Objektus unter anderem auch mit ehemaligen Comgy-Beschäftigten – die sich darüber freuen, dass sie ihre Tätigkeit nunmehr in der Objektus-Family fortsetzen können.
„Mit der Übernahme bereits laufender Aktivitäten aus dem bisherigen Geschäft von Comgy stellt Objektus sicher, dass die entsprechenden Dienste lückenlos und zuverlässig fortgeführt werden können“, erklärt Björn Borst, Geschäftsführer der Objektus GmbH. „Ein entscheidender Faktor ist, dass Objektus die von Comgy bereits installierten Geräte auslesen kann und die vorhandene Technik nicht ausgetauscht werden muss. Darüber hinaus streben wir natürlich an, die übernommenen Kunden auch langfristig von unseren Smart Services überzeugen und an unser Unternehmen binden zu können“, so Borst weiter. „Für den Moment ist es aber erst einmal wichtig, dass Wohnungsverwaltungen wie auch Mieterinnen und Mieter auf der sicheren Seite sind.“
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