Der Standort Niederlande wird zunehmend attraktiver für deutsche Unternehmen und Unternehmer

Warum nicht die Niederlande ?

BildSeit einiger Zeit trübt sich in Deutschland das Geschäftsklima weiter ein. In Deutschland wird am 23.02.2025 in einer vorgezogenen Wahl über die neue Bundesregierung abgestimmt. Sicher ist auf jeden Fall, dass die neue Regierung auch mindestens 2 Koalitionspartner haben wird und damit der Kurs der neuen Regierung weiterhin spekulativ bleibt. Zunehmend interessieren sich daher deutsche Start-ups, junge und gestandene Unternehmer sowie innovative Kräfte für einen unbürokratischen und rechtssicheren Standort alternativ zu Deutschland, der aber möglichst schnell und unkompliziert erreichbar ist.

Warum nicht die Niederlande ?

Die Dutch Intraco Holding B.V. bietet seit über 10 Jahren einen Service für nicht in den Niederlanden ansässige natürliche und juristische Personen an, die einen geeigneten Standort für die Gründung einer Holdingstruktur suchen. Innerhalb der EU haben sich die Niederlande für solch ein Vorhaben besonders qualifiziert.

Zu den allgemein bekannten Vorzügen eines Unternehmensstandortes in den Niederlanden hat Dutch Intraco Holding B.V. seit Jahren immer wieder berichtet.

Um zu dokumentieren, welche Voraussetzungen nötig sind wie unbürokratisch und schnell solch eine Unternehmensgründung vor sich geht und mit welchen aktuellen Kosten Sie für eine Gründung zu rechnen haben, wurden hier die relevanten Informationen zusammengefügt:

Vorbemerkungen:

* Dutch Intraco Holding B.V. bietet weder juristische noch steuerrechtliche Beratungen an. Dutch Intraco Holding B.V. berät lediglich betriebswirtschaftlich sowie über aufbau- und ablauforganisatorische Zusammenhänge.
* Jedem Mandanten wird angeraten, sich in rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Belangen von einer entsprechend zugelassenen Fachperson beraten zu lassen.
* In den Niederlanden stellen wir lediglich den Kontakt zu entsprechenden Kanzleien her.
* Mit dem Formblatt „Erklärung zur Kontaktaufnahme“ wird vom potentiellen Auftraggeber deutlich erklärt, das wir von ihm angesprochen wurden und das wir nicht ihn angesprochen haben.
* Mit dem Formblatt 2 „Erklärung Vertretungsberechtigung“ erklärt der potentielle Auftraggeber, das er ohne Einschränkungen in seiner Person und/oder als Vertreter einer juristischen Person berechtigt ist, alle Verhandlungen zu führen und vertragliche Vereinbarungen zu unterzeichnen. Weiterhin erklärt er ausdrücklich, das er weder Makler, Vermittler, Agent, noch eine vorgeschobene Person oder Vertreter einer nicht identifizierbaren Struktur ist.
* Mit dem Formblatt 3 „Nichtumgehungs- und Nichtumgehungsvereinbarung“ erklärt der potentielle Auftraggeber, das er sich der Konsequenzen eines Verstoßes im Klaren ist.
* Alle Verträge, Anlagen, Formblätter hierzu und sonstige Schriftstücke sind ausschließlich in deutsche Sprache rechtsgültig.
* Benötigt ein potentieller Auftraggeber Schriftstücke in einer anderen Sprache, so hat er diese auf eigene Kosten übersetzen zu lassen. Der potentielle Mandant trägt dann auch das Risiko einer falschen, ungenauen oder missverständlichen Übersetzung.
* Sind solche Übersetzungen gefertigt worden, so sind uns diese im word- und pdf-Format zu übersenden. Sie werden dann immer zu den deutschen Schriftstücken beigefügt. Gültig ist im Zweifelsfall aber immer die deutschsprachige Version.

Vorvertagliche Ablauf zum späteren Verhältnis potentieller Auftraggeber ./ Dutch Intraco Holding B.V.
* Sobald uns F1 (Erklärung Kontaktaufnahme), F2 (Erklärung Vertretungserklärung) und F3 (Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung) vorliegen, sprechen wir erstmals konkret über das Vorhaben mit dem potentiellen Auftraggebers.
* Durch die Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung (F3) ist der potentielle Auftraggeber so abgesichert, das er uns benötigte Informationen über sein Vorhaben übergeben kann.
* Dutch Intraco prüft das Vorhaben hinsichtlich Plausibilität und klärt mögliche offene Fragen.
* Wenn wir der Auffassung sind, das wir die Gründung einer niederländischen Holding-Gesellschaft für sinnvoll und umsetzbar halten, werden wir das Projekt unserem niederländischen Steuerberater und unserem niederländischen Notar vorstellen.
* Lehnen Steuerberaterin und/oder Notar die Gründung und Betreuung der niederländischen Holding-Gesellschaft ab, wird dies dem potentiellen Auftraggeber mitgeteilt und wir beenden die weitere Zusammenarbeit. Es entstehen für den potentiellen Auftraggeber keinerlei Kosten.

Vertragsunterzeichnung und weiterer Ablauf

* Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt, macht die Gründung einer niederländischen Holding-Gesellschaft auch einen Sinn und bringt für den potentiellen Auftraggeber einen erkennbaren Mehrwert, so wird eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen.
* Dutch Intraco führt mit dem Auftraggeber entsprechende Vorgespräche und wird dann den Steuerberater und den Notar über die bevorstehende Gründung informieren.
* Sind die Rahmenbedingungen (Legitimation der Gründer, Zweck der Gesellschaft, Statuten etc.) geklärt, wird der Gründungstermin vereinbart.
* Der Notar wird seine Kostennote direkt an den Auftraggeber schicken. Ist die Vorauszahlung geleistet worden, wird der Notar seine Arbeit aufnehmen.
* Parallel und/oder im Gründungstermin wird der Auftraggeber auch den Vertrag mit dem Steuerberater unterzeichnen.
* Ist das Unternehmen gegründet, werden dem Initiator die Gründungsdokumente sowie die entsprechenden Anmeldungen bei Handelskammer, Finanzamt etc. ausgehändigt.
* Dutch Intraco und Steuerberater bekommen je einen kompletten Satz der Unterlagen für ihre Unterlagen.
* Der Steuerberater wird zur Führung der Unterlagen, der Kommunikation mit den Behörden etc. legitimiert.
* Mit Eintragung ins Handelsregister und der Zuweisung der Steuernummern kann die Holding-Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb sofort aufnehmen.
* Eine niederländische Bankverbindung ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Als Geschäftskonto werden alle Bankverbindungen akzeptiert, die den internationalen Vorgaben entsprechen

Was kostet die Gründung und der Unterhalt einer niederländischen Holding insgesamt ?

* Die Gründungskosten im Notariat betragen aktuell ca. EUR 1.100,00 bis EUR 1.300,00
* Dutch Intraco berechnet für die Teilnahme bei der Gründung pauschal EUR 350,00 netto.
* Eventuell benötigte und gesetzlich vorgeschriebene Dolmetschertätigkeiten bei der Gründungssitzung werden einmalig ca. EUR 400,00 – EUR 600,00 kosten.
* Mit Dutch Intraco können verschiedene Dienstleistungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten geschlossen werden, die auch immer einen offiziellen niederländischen Mietvertrag beinhalten.
* Sollten weitere Dienst- und Beratungsleistungen der Dutch Intraco in Anspruch genommen werden, so wird die Honorarordnung der Dutch Intraco zugrunde gelegt.
* Mandanten der Dutch Intraco mit Mietvertrag erhalten einen Rabatt von 20,00% auf die Honorarvergütungen, nicht aber auf Reisezeiten, Kosten, Auslagen etc. sowie für Schreibarbeiten und Recherchedienste.
* Mandanten der Dutch Intraco mit Repräsentanzvertrag erhalten einen Rabatt von 12,00% auf die Honorarvergütungen, nicht aber auf Reisezeiten, Kosten, Auslagen etc. sowie für Schreibarbeiten und Recherchedienste.

Welche Vertragsverhältnisse werden bestehen ?

* Der Auftraggeber und Dutch Intraco haben einen entsprechenden Büroservicevertrag, der auch immer einen niederländischen Mietvertrag beinhaltet.
* Der Auftraggeber und der Steuerberater haben einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag, der die vereinbarten Leistungen beinhaltet.

Folgende Kosten (netto ohne VAT) können je nach Dienstleistungsvertrag anfallen

( Gültig bis 31. März 2025 )

* Repräsentanz für 3 Monate / monatlich: EUR 1.400,00
* Repräsentanz für 6 Monate / monatlich: EUR 1.000,00
* Repräsentanz für 9 Monate / monatlich: EUR 700,00
* Repräsentanz für 12 Monate / monatlich: EUR 500,00

* Mietvertrag für 12 Monate / monatlich: EUR 2.100,00
* Mietvertrag für 24 Monate / monatlich: EUR 1.050,00
* Mietvertrag für 36 Monate / monatlich: EUR 700,00

* Beratungsstunde, normaler Satz EUR 175,00
* Tagewerk, normaler Satz EUR 1.400,00

* Beratungsstunde für Mandanten mit Mietvertrag EUR 140,00
* Tagewerk für unsere Mandanten mit Mietvertrag EUR 1.120,00

* Beratungsstunde für Mandanten mit Repräsentanz EUR 154,00
* Tagewerk für unsere Mandanten mit Repräsentanz EUR 1.232,00

* Schreibarbeiten, Recherche etc. EUR 68,00
* Kfz-Kilometerpauschale Niederlande pro km EUR 0,60
* Kfz-Kilometerpauschale Europa pro km EUR 0,80

* Reisestunde Niederlande EUR 68,00
* Reisestunde in europäischen Ländern EUR 80,00
* Reisestunde außerhalb Europas EUR 92,00

* Die Kosten für Steuerberatung/Buchhaltung oder Rechtsberatung werden direkt zwischen dem Mandanten und den Auftragnehmern abgestimmt.

Da einige Mandanten noch nicht wissen, ob sie sich gleich längerfristig binden wollen, kann natürlich auch erst einmal mit einen reinen Repräsentanz mit kurzer Laufzeit begonnen werden. Eine Gesellschaft niederländischen Rechts muss erst gegründet werden, wenn es zu geschäftlicher Tätigkeit kommt, die in den Niederlanden angemeldet sein müssen.

Ein einvernehmlicher Wechsel zwischen den Tarifen kann jederzeit erfolgen.

Dies ist nur ein allgemeiner Überblick. Sie können uns jederzeit per Mail (m.ilgner@dutch-intraco.eu) kontaktieren und Ihr individuelles Anliegen mit uns besprechen. Selbstverständlich entstehen Ihnen bei einer Erstberatung keinerlei Kosten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg. Schonfeldplein 11 – 13
9671 CA Winschoten
Niederlande

fon ..: ++49 – 152 900 67 673
web ..: https://www.dutch-intraco.eu
email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa, die in den Bereichen Energieerzeugung * Energiespeicherung * Energieeffizienz – Energieautarkie tätig sind.
Dutch INTRACO Holding B.V. verwaltet darüber hinaus Holding-Gesellschaften von nicht in den Niederlanden ansässigen Unternehmen und Unternehmern.

Pressekontakt:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg.Schonfeldplein 11-13
9671 CA Winschoten

fon ..: 0031- 62 97 028 50
email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Die Gründung einer Holdinggesellschaft in den Niederlanden …

… kann aus mehreren strategischen und steuerlichen Gründen attraktiv sein

BildEine Holdingkonstruktion in den Niederlanden kann gerade für ein ausländisches kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) sowie für Freiberufler oder Projektgesellschaften durchaus sinnvoll sein. Eine Struktur unter Führung einer niederländischen Firma bietet steuerliche und organisatorische Vorteile, die sowohl für Großunternehmen als auch für KMU interessant sind.

Hier einige Hauptvorteile einer niederländischen Holdingstruktur:

1. Stabile und transparente Gesetzgebung

Die Niederlande gelten als ein Land mit stabilem und gut organisiertem rechtlichem und wirtschaftlichem Umfeld. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind transparent und gelten als unternehmensfreundlich. Dies schafft Vertrauen bei internationalen Investoren und erleichtert die Unternehmensführung und -verwaltung.

Die Niederlande fördern internationale Investitionen und bieten ausländischen Unternehmen häufig finanzielle Anreize, Beratungsdienste und sonstige Unterstützungsangebote.

Die internationale Ausrichtung und Mehrsprachigkeit der niederländischen Bevölkerung sowie die Offenheit des Landes gegenüber internationalen Geschäften machen die Niederlande zu einem attraktiven Standort für Holdings.
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2. Steuerliche Vorteile

Dividendenfreistellung (Participation Exemption): Durch diese Regelung bleiben Dividenden und Kapitalgewinne aus Beteiligungen, die die Holding von Tochtergesellschaften erhält, steuerfrei, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist besonders nützlich für KMUs, die in mehreren Ländern tätig sind und Gewinne aus internationalen Tochtergesellschaften in der niederländischen Holding konsolidieren möchten. Voraussetzung ist meist eine Mindestbeteiligung von 5 %.

Keine Quellensteuer bei EU-Investoren: Dividendenzahlungen an EU-Ansässige sind durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie häufig quellensteuerfrei. So können Gewinne von niederländischen Holdings an EU-Muttergesellschaften steuerlich effizient ausgeschüttet werden.

Doppelbesteuerungsabkommen: Die Niederlande haben ein weitreichendes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen, die die steuerliche Belastung für KMUs reduzieren können, insbesondere wenn es um Gewinne und Ausschüttungen aus verschiedenen Ländern geht.
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3. Effiziente Steuerstrukturierung

Günstige Körperschaftssteuerregelungen: Der Körperschaftssteuersatz liegt in den Niederlanden bei etwa 19-25 %, was im europäischen Vergleich moderat ist.

Zinsschranke: Die Niederlande bieten durch ihre flexiblen Regeln Möglichkeiten zur Begrenzung und Optimierung der Steuerabzüge bei Zinsaufwendungen. Dies kann für Unternehmen, die Fremdkapital zur Finanzierung einsetzen, vorteilhaft sein.

Verlustvortrag: Verluste können vor- und rückgetragen werden, was steuerliche Flexibilität und Planbarkeit erhöht.

4. Einfache Kapitalstrukturen und Unternehmensführung

Holdinggesellschaften in den Niederlanden können flexible Kapitalstrukturen und Verwaltungsmechanismen nutzen. Es gibt wenige formale Anforderungen an die Kapitalausstattung und die Zusammensetzung der Geschäftsführung, was Holdings erlaubt, sich effizient und flexibel zu organisieren. Außerdem erleichtert die niederländische Gesetzgebung Fusionen, Übernahmen und interne Reorganisationen.
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5. Attraktive Exit-Strategien

Die günstigen Bedingungen für Kapitalgewinne und Dividenden sowie die starke Position der Niederlande im internationalen Handels- und Finanznetzwerk bieten gute Möglichkeiten für den Verkauf von Beteiligungen oder anderen Exit-Strategien. Das macht die Niederlande attraktiv für Private Equity und andere Investoren, die häufig auf gewinnorientierte Exit-Strategien setzen.
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6. Sicherer Zugang zum EU-Markt

Durch die Niederlassung in einem EU-Land profitieren KMUs von der europäischen Freizügigkeit, was den Zugang zu neuen Märkten innerhalb der EU vereinfacht. Zudem erleichtert eine niederländische Holdinggesellschaft die Nutzung der EU-Direktiven, die vorteilhafte Steuerregelungen und einfacheren Kapitaltransfer zwischen Mitgliedstaaten ermöglichen.
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7. Vereinfachung bei internationalen Investitionen und Finanzierung

Eine niederländische Holdingstruktur kann für KMUs ein attraktiver Weg sein, internationale Investoren zu gewinnen und den Kapitalfluss zu verwalten. Die Niederlande haben eine starke rechtliche und wirtschaftliche Infrastruktur für Investoren, was das Vertrauen und die Attraktivität der Holdingkonstruktion steigert.
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8. Attraktive Finanzierungsmöglichkeiten

Holdinggesellschaften in den Niederlanden können zur Finanzierung anderer Einheiten innerhalb einer Gruppe verwendet werden. Die günstigen Steuerregelungen für Zins- und Lizenzzahlungen ermöglichen eine effiziente Kapitalbeschaffung innerhalb der Unternehmensgruppe.

9. Innovation Box und R&D Anreize

Die niederländische Steuerregelung bietet Anreize für Forschung und Entwicklung. Für KMUs, die innovative Technologien oder Produkte entwickeln, kann die niederländische Holding mit Zugang zu der „Innovation Box“ steuerliche Vorteile bieten.
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Fazit

Für KMUs kann eine Holding in den Niederlanden eine kosteneffiziente Möglichkeit sein, internationale Geschäfte zu strukturieren, steuerliche Vorteile zu nutzen und den Zugang zu EU-Märkten zu vereinfachen. Die Vorteile hängen jedoch von den spezifischen geschäftlichen Anforderungen und der Unternehmensstruktur ab. Es ist ratsam, die Details mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt zu klären, um die Potenziale der niederländischen Holdingstruktur bestmöglich zu nutzen.
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Hier ist ein Beispiel, wie eine niederländische Holdinggesellschaft steuerlich profitieren kann, wenn sie zum Beispiel zwei Tochtergesellschaften in Deutschland besitzt:

Beispiel: Steuerliche Vorteile bei Dividenden- und Zinszahlungen

Struktur:

Ein internationales Unternehmen gründet eine Holdinggesellschaft in den Niederlanden.

Diese Holding besitzt zwei Tochterfirmen in Deutschland, die Gewinne in ihrem Land erzielen und möglicherweise Darlehen von der niederländischen Holdinggesellschaft erhalten haben.

Gewinne der deutschen Tochterfirmen:

Angenommen, beide deutschen Tochtergesellschaften erzielen zusammen einen Gewinn von 5 Millionen Euro.

Diese Gewinne werden in Deutschland entsprechend den deutschen Steuersätzen versteuert.

Dividendenzahlung an die niederländische Holdinggesellschaft:

Nach Abzug der deutschen Körperschaftsteuer auf den Gewinn schütten die beiden deutschen Tochtergesellschaften Dividenden an die niederländische Holdinggesellschaft aus.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird die Quellensteuer auf Dividenden reduziert, oft auf 5 % (anstatt der regulären 25 %), wenn die niederländische Holding mindestens 10 % der Anteile an den deutschen Gesellschaften hält.

Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie kann zudem dazu führen, dass die Quellensteuer auf Dividendenzahlungen zwischen Deutschland und den Niederlanden auf 0 % gesenkt wird, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Participation Exemption in den Niederlanden:

Die niederländische Holdinggesellschaft empfängt die Dividenden von den deutschen Tochtergesellschaften.

Aufgrund der Participation Exemption werden Dividenden und Kapitalgewinne von Tochtergesellschaften im Ausland (bei einer Beteiligung von mindestens 5 %) in den Niederlanden nicht besteuert.

Die 5 Millionen Euro an Gewinnen, die durch Dividenden an die Holding ausgeschüttet werden, sind daher auf Ebene der niederländischen Holdinggesellschaft steuerfrei.

Zinszahlungen als weiterer steuerlicher Vorteil:

Falls die niederländische Holdinggesellschaft der deutschen Tochtergesellschaft Darlehen gewährt hat, kann sie Zinszahlungen von den Tochtergesellschaften verlangen.

Diese Zinszahlungen werden in Deutschland steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen, was die steuerpflichtigen Gewinne der deutschen Tochtergesellschaften reduziert und somit die Gesamtsteuerlast in Deutschland verringert.

In den Niederlanden können die Zinserträge der Holding allerdings zu den günstigeren niederländischen Körperschaftsteuersätzen versteuert werden, was bei internationaler Planung vorteilhaft sein kann.

Steuerfreie Weiterleitung der Gewinne:

Die Gewinne, die in Form von Dividenden und Zinsen steueroptimiert zur Holdinggesellschaft gelangt sind, können gegebenenfalls an die Muttergesellschaft oder an Investoren außerhalb der Niederlande weitergeleitet werden, oft ohne zusätzliche niederländische Steuern.

Zusammenfassung der steuerlichen Vorteile

Participation Exemption in den Niederlanden sorgt dafür, dass die niederländische Holdinggesellschaft keine Körperschaftsteuer auf die erhaltenen Dividenden zahlen muss.

Geringere Quellensteuer auf Dividenden durch das Doppelbesteuerungsabkommen und die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, wodurch die Nettodividende höher ist.

Optimierte Zinsstruktur: Zinszahlungen reduzieren die steuerpflichtigen Gewinne in Deutschland, während die niederländische Holding die Zinserträge in den Niederlanden zu günstigeren Steuersätzen versteuern kann.

Effiziente Nutzung der Gewinne innerhalb der internationalen Unternehmensstruktur, ohne zusätzliche Steuerlast in den Niederlanden.

Durch diese Struktur kann die Holdinggesellschaft die steuerliche Belastung innerhalb der Gruppe optimieren und ermöglicht eine flexible und steueroptimierte Gewinnverwendung.

Sprechen Sie uns an. Wir kümmern uns um ihre Geschäftsaktivitäten in den Niederlanden. Ob es sich erst einmal um eine Repräsentanz handelt, die sich vorerst nur orientieren möchte oder um eine vollständig arbeitende Holding-Gesellschaft mit mehreren international agierenden Tochterfirmen, Beteiligungen und Aktivitäten handelt.

Sie können sich völlig unverbindlich zu einer ersten Kontaktaufnahme direkt mit mir unter m.ilgner@dutch-intraco.eu in Verbindung setzen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
Burg.Schonfeldplein 11-13
9671 CA Winschoten
Niederlande

fon ..: ++31 (0) 97 028 5062
web ..: https://www.dutch-intraco.eu
email : m.ilgner@dutch-intraco.eu

Die niederländische Dutch INTRACO Holding B.V. (www.dutch-intraco.eu) ist Muttergesellschaft mit Mehr- und Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen in Europa, die in den Bereichen Energieerzeugung * Energiespeicherung * Energieeffizienz – Energieautarkie tätig sind.
Darüber hinaus vertritt Dutch INTRACO innovative und/oder stark spezialisierte Unternehmen aus den o.a. Bereichen in unterschiedlichen Funktionen in ganz Europa.

Pressekontakt:

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