Bundestagspetition gegen Tierversuchsgesetz erreicht bereits zur Halbzeit mehr als 65.000 Unterschriften
Posted by PM-Ersteller - 10/08/26 at 11:08:42 a.m.Offenbar ist dies die bislang erfolgreichste Tierschutzpetition auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages.
Bündnis sieht starkes Signal an die Bundesregierung
Drei Wochen nach dem Start der öffentlichen Mitzeichnung hat die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz der Bundesregierung bereits mehr als 65.000 Unterschriften erreicht. Das erforderliche Quorum von 30.000 Unterstützern wurde schon am 5. August – nach nur 17 Tagen – überschritten. Eingereicht wurde die Petition von einem Bündnis aus zehn Tierschutzorganisationen*. Sie richtet sich gegen die geplante Ausgliederung der Regelungen zu Tierversuchen aus dem Tierschutzgesetz in ein eigenständiges Tierversuchsgesetz. Die Mitzeichnung läuft noch bis zum 31. August 2026.
Nach den öffentlich verfügbaren Zahlen ist sie die bislang erfolgreichste Tierschutzpetition auf dem offiziellen Petitionsportal des Deutschen Bundestages. Das Bündnis wertet die hohe Beteiligung als deutliches Signal an die Bundesregierung, von der geplanten Ausgliederung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz abzusehen. Durch diese Herauslösung besteht die Gefahr, dass zentrale ethische und rechtliche Schutznormen für die Tiere in den Laboren künftig nicht mehr gelten. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten, sowie Vorgaben für ihre art- und bedürfnisgerechte Ernährung und Unterbringung. „Versuchstiere“ würden somit zu „Tieren zweiter Klasse“.
Gleichzeitig fordert die Petition mehr als den Erhalt des bisherigen – noch unzureichenden – Schutzniveaus. Sie verlangt, die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie endlich vollständig umzusetzen und den Übergang zu tierleidfreier speziesrelevanter Forschung konsequent voranzutreiben. Dazu gehört auch eine stärkere Förderung moderner Forschungsmethoden, die auf menschlichen Zellen, Geweben oder Daten basieren. Diese ermöglichen Untersuchungen auf Grundlage menschlicher Biologie und adressieren damit ein grundlegendes Problem der tierexperimentellen Forschung: Ergebnisse aus Tierversuchen lassen sich nicht zuverlässig von einer Art auf die andere – wie z.B. den Menschen – übertragen.
„Die große Beteiligung zeigt, dass viele Menschen diese Forderungen unterstützen. Das deckt sich mit repräsentativen Umfragen der vergangenen Jahre, nach denen sich eine Mehrheit der Bevölkerung einen Ausstieg aus Tierversuchen wünscht. Tierversuchsfreie Methoden bieten die Chance, Forschung am Menschen auszurichten und gleichzeitig Tiere zu schützen“, so das Bündnis.
Die Organisationen rufen weiterhin dazu auf, die Petition noch bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist zu unterstützen. Jede weitere Unterschrift stärkt das Anliegen. Mit Erreichen des Quorums sind die Voraussetzungen für eine öffentliche Anhörung zur Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erfüllt.
„Die Bundesregierung sollte die breite Unterstützung aus der Bevölkerung zum Anlass nehmen, die geplante Herauslösung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz aufzugeben. Statt den rechtlichen Schutz von Tieren in Laboren zu schwächen und Tierversuche durch ,Verschlankung‘ des Antragsverfahrens noch zu erleichtern, sollte sie die Entwicklung und den Einsatz tierversuchsfreier Verfahren gezielt fördern, um den Anschluss an internationale Spitzenforschung nicht zu verpassen“, erklärt das Bündnis.
Zur Unterzeichnung der Bundestagspetition
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.html
Weitere Infos
ÄgT-Kampagnenseite „Tierversuchsgesetz stoppen“ >>
Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.07.2026 >>
* Das Tierschutzbündnis besteht aus:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.,
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.,
Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.,
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.,
Deutscher Tierschutzbund e.V.,
mensch fair tier e.V.,
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.,
Politischer Arbeitskreis Tierrechte in Europa e.V.,
Team Tierschutz gGmbH,
PETA Deutschland e.V.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Melanie Seiler
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach
Deutschland
fon ..: 02204-99902-24
web ..: https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de
email : seiler@aerzte-gegen-tierversuche.de
„Medizinischer Fortschritt ist wichtig – Tierversuche sind der falsche Weg!“ – Unter diesem Motto setzt sich Ärzte gegen Tierversuche e. V. seit 1979 für eine tierversuchsfreie Forschung ein, die auf dem Einsatz von modernen Methoden z.B. mit menschlichen Zellkulturen und Organchips sowie der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten basiert. Ziel ist die Abschaffung aller Tierversuche und damit eine ethisch
Pressekontakt:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Gaby Neumann
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach
fon ..: 02204-99902-32
email : neumann@aerzte-gegen-tierversuche.de
Geplantes Tierversuchsgesetz bedroht Tierschutz
Posted by PM-Ersteller - 08/06/26 at 09:06:24 a.m.Ein breites Bündnis aus Tierschutzorganisationen wartet bereits vier Monate auf die Freigabe einer Bundestagspetition.
Gemeinsame Pressemitteilung*
Bundesregierung will Tierversuche erleichtern – Breiter Widerstand von Tierschutzorganisationen
Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem sogenannten „Tierversuchsgesetz“ ein eigenständiges Gesetz für „wissenschaftliche“ Tierversuche zu schaffen. Dieses soll zukünftig losgelöst vom Tierschutzgesetz den Umgang mit Tieren, die für die Forschung leiden müssen, regeln. Zentrale rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten somit für Tiere im Versuch entfallen. Ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen* hat daher bereits Anfang Februar eine Bundestagspetition eingereicht und wartet seitdem auf Freigabe zur Mitzeichnung durch die Bevölkerung.
Ärzte gegen Tierversuche schlägt gemeinsam mit zahlreichen Tierschutzorganisationen Alarm. In der bereits Anfang Februar eingereichten Bundestagspetition, auf deren Veröffentlichung seither gewartet wird, fordern sie den Deutschen Bundestag auf, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen. Auch die deutsche Tierärzteschaft hatte sich für einen Verbleib der Tierversuchsregelungen im Tierschutzgesetz ausgesprochen. „Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, könnten noch mehr gequält und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten ‚vernünftigen Grund‘ endgültig legal getötet werden.“
Künftig könnte so erlaubt werden, was derzeit zumindest auf dem Papier strafbar ist – etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes. Die Prüftiefe der Anträge durch die Behörden könnte weiter geschwächt werden und Tierschutzverbänden (in Bundesländern mit Verbandsklagerecht) könnte zudem die Möglichkeit genommen werden, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen gerichtlich prüfen zu lassen.
Verstoß gegen Verschlechterungsverbot
Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbotes: Ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. „Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz mit seinen weitreichenden Folgen widerspricht diesem Verschlechterungsverbot und dem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Tierschutz in eklatanter Weise“, so die Tierschutzorganisationen.
EU-Vorgaben zu Tierversuchen weiterhin missachtet
Anstatt Versuchsgenehmigungen weiter zu erleichtern, fordern die Organisationen eine konsequente und vollständige Umsetzung des durch die EU-Tierversuchsrichtlinie ermöglichten Schutzrahmens für die Tiere. Die EU-Richtlinie ist – trotz Einstellung eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens – bis heute nicht adäquat in deutsches Recht überführt worden. So mangelt es unter anderem an einer priorisierten Unterstützung tierversuchsfreier Forschungs- und Testmethoden sowie an einer Obergrenze für Schmerzen und Leiden, die Tieren zugefügt werden dürfen. Zudem sollten die § 15-Kommissionen, welche die Behörden zur Genehmigung von Tierversuchen beraten, paritätisch mit unbefangenen Tierschutzvertretern besetzt sein und hinreichend Kompetenz in den Bereichen tierversuchsfreier Methoden und Ethik gewährleisten.
Die Organisationen hoffen auf eine baldige Veröffentlichung der Bundestagspetition, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen das geplante Gesetz auszusprechen. Um eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erwirken, müssen innerhalb von 6 Wochen mindestens 30.000 Mitzeichnungen erfolgen. Im Schnitt dauert es drei Wochen, bis eingereichte Petitionen geprüft und über ihre Freigabe entschieden wird. Die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz wartet bereits seit vier Monaten auf die Freigabe.
*Bündnis aus:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
mensch fair tier e.V.
Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.
Peta Deutschland e.V.
Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V.
Team Tierschutz gGmbH
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Melanie Seiler
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach
Deutschland
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email : seiler@aerzte-gegen-tierversuche.de
„Medizinischer Fortschritt ist wichtig – Tierversuche sind der falsche Weg!“ – Unter diesem Motto setzt sich Ärzte gegen Tierversuche e. V. seit 1979 für eine tierversuchsfreie Forschung ein, die auf dem Einsatz von modernen Methoden z.B. mit menschlichen Zellkulturen und Organchips sowie der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten basiert. Ziel ist die Abschaffung aller Tierversuche und damit eine ethisch
Pressekontakt:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Gaby Neumann
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach
fon ..: 02204-99902-32
email : neumann@aerzte-gegen-tierversuche.de
Gesundheit gehört ins Grundgesetz: Bundestags-Petition startet jetzt!
Posted by PM-Ersteller - 27/03/26 at 10:03:50 a.m.Ab sofort kann die Petition „Gesundheit gehört ins Grundgesetz“ online mitgezeichnet werden. Die Initiatoren Andrea Galle und Prof. Dr. Ingo Froböse wollen erreichen, dass sich der Deutsche Bundestag
Berlin, 26.03.2026 – Seit Jahren wird in Deutschland darüber gestritten, wie die steigenden Kosten des Gesundheitswesens finanziert werden. Nun soll die Debatte an ihren Ursprung zurückkehren. Nicht erst zur Behandlung von Krankheit, sondern zu der Frage, wie Gesundheit wirksam geschützt werden kann. Heute wurde die Petition „Gesundheit gehört ins Grundgesetz“ zur Mitzeichnung freigeschaltet. In den kommenden sechs Wochen müssen mindestens 30.000 Menschen diese Anliegen unterstützen, damit die Petition öffentlich im Petitionsausschuss des Bundestags beraten wird. Initiiert wurde die Petition von Andrea Galle, Vorständin der mkk – meine krankenkasse und dem Sport- und Präventionswissenschaftler Prof. Dr. Ingo Froböse.
Der Moment, in dem aus einer Forderung ein öffentlicher Auftrag wird
Die Forderung ist grundlegend. Gesundheit soll in Deutschland nicht erst dann politisch wichtig werden, wenn Menschen bereits erkrankt sind. Der Schutz der Gesundheit soll ein fest verankerter staatlicher Auftrag werden und früh beginnen. Im Alltag, in Kitas und Schulen, in Betrieben, Kommunen und Wohnquartieren. Eben dort, wo sich entscheidet, ob Menschen gesund bleiben oder krank werden. Das Positionspapier der mkk – meine krankenkasse „Gesundheit gehört ins Grundgesetz“ hatte Ende Februar dafür den Rahmen gesetzt. Nun liegt die Entscheidung, ob die Diskussion weitergeht, bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Warum Gesundheit ins Grundgesetz gehört
Bislang formuliert das Grundgesetz lediglich ein eingeschränktes Recht. Artikel 2 Absatz 2 schützt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Bislang enthält das Grundgesetz kein ausdrücklich formuliertes Recht auf Gesundheit; geschützt sind bislang vor allem Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Petition regt an, den Schutz der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, um daraus einen klareren staatlichen Auftrag für Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung abzuleiten. Die juristische Grundlage der Petition ist das Gutachten „Recht auf Gesundheit“ von Dr. Martin Pagenkopf, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dieses Gutachten hat Dr. Pagenkopf im Januar dieses Jahres im Auftrag der mkk – meine krankenkasse angefertigt.
Die Petenten kritisieren, dass Deutschland bis heute keine wirklich verbindliche Leitlinie hat, um Gesundheit als ressortübergreifende Aufgabe politisch mitzudenken. „Zu oft entsteht ein Flickenteppich aus Zuständigkeiten, Einzelentscheidungen und kurzfristigen Reparaturen. Die Initiative will das ändern“, sagt Andrea Galle. „Gesundheit muss politisch früher, systematischer und verbindlicher berücksichtigt werden.“
Die Bevölkerung ist weiter als die Politik
Dass ihre Forderung nicht am gesellschaftlichen Alltag vorbeigeht, zeigt auch die repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der mkk – meine krankenkasse. Demnach befürworten 61 Prozent der Befragten, den Schutz der Gesundheit im Grundgesetz zu verankern, damit die Politik stärker Verantwortung übernimmt. Zugleich sagt eine Mehrheit, dass Gesetze und staatliche Unterstützung dazu beitragen könnten, dass Menschen in Deutschland gesünder leben. Die Petition greift damit nicht nur eine verfassungsrechtliche Debatte auf. Sie trifft einen Nerv.
„Wir reden in Deutschland seit Jahren vor allem darüber, wie wir Krankheiten finanzieren. Viel zu selten reden wir darüber, wie wir sie verhindern“, betont Andrea Galle. „Die Petition will die Reihenfolge verändern. Gesundheit muss früher beginnen und sie muss politisch verbindlicher werden. Wer sie mitzeichnet, setzt ein Zeichen dafür, dass Prävention kein Randthema ist, sondern eine Aufgabe für den ganzen Staat.“
Prof. Dr. Ingo Froböse ergänzt: „Gesundheit entsteht nicht erst im Behandlungszimmer. Sie entsteht dort, wo Menschen leben, lernen, arbeiten und älter werden. Wer Prävention ernst meint, darf sie nicht länger als freiwillige Zusatzleistung behandeln. Wir brauchen Strukturen, die gesundes Leben erleichtern. Genau dafür soll diese Petition den nötigen politischen Druck entfalten.“
Prominente Erstunterzeichner unterstützen die Initiative
Zu den ersten Unterzeichnern gehören Prof. Dr. med. Mandy Mangler, Dr. med. Johannes Wimmer und Prof. Dr. Dennis Ostwald. Darum machen sie mit:
Dr. med. Johannes Wimmer, Arzt und Gesundheitskommunikator; Gründer aempathy GmbH: „Ich unterschreibe die Petition „Gesundheit gehört ins Grundgesetz“, weil Gesundheit kein Bonusprogramm ist, sondern die Grundlage für alles im Leben. Wer morgens ohne Schmerzen aufstehen, arbeiten, Kinder großziehen oder Angehörige pflegen kann, merkt jeden Tag aufs Neue, wie wichtig Gesundheit wirklich ist. Und genau deshalb gehört sie dorthin, wo wir unsere wichtigsten Werte verankern: ins Grundgesetz.“
Prof. Dr. med. Mandy Mangler, Chefärztin Gynäkologie & Geburtsmedizin Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum & Vivantes Klinikum Neukölln: „Gesundheit ist eine Grundlage unserer Demokratie, eine gesunde Gesellschaft kann wachsen und zivilisiert eine starke Zukunft entwickeln. Deshalb unterstütze ich die Petition „Gesundheit gehört ins Grundgesetz“, damit Prävention, Versorgung und gesundheitliche Chancengleichheit politisch verbindlicher werden. Als Ärztin sehe ich jeden Tag, wie wertvoll Gesundheit ist und dass ein Fokus auf Gesundheit uns die Möglichkeit gibt stark und kompetent eine lebbare Zukunft für uns alle zu entwickeln. Gesundheit ins Grundgesetz bedeutet für mich vor allem, Gesundheitsbewusstsein und Prävention zu stärken, damit wir als Gesellschaft wachsen und uns weiterentwickeln können.“
Prof. Dr. Dennis Ostwald, CEO WifOR-Institut: „Deutschland investiert Milliarden in Gesundheitsversorgung, aber ohne verfassungsrechtlichen Rahmen bleibt Gesundheit ein Spielball kurzfristiger Haushaltsentscheidungen. Eine Verankerung im Grundgesetz würde langfristige Investitionen in Prävention und Versorgungsqualität nicht nur legitimieren, sondern einfordern.“
Weitere Informationen zu den Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichnern: www.gesundheitinsgrundgesetz.de.
Aus Prävention soll politische Verbindlichkeit werden
Die Petition versteht sich deshalb nicht als symbolischer Appell, sondern als politischer Auftrag. Sie fordert, Gesundheit in politischen Entscheidungen höher zu gewichten und Prävention, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Chancengerechtigkeit verbindlicher mitzudenken. Es geht um bessere Rahmenbedingungen für ein gesundes Leben und um eine Politik, die nicht erst dann reagiert, wenn Schäden bereits eingetreten sind. Genau darin liegt der Kern der Initiative. Gesundheit soll in Deutschland vom Reparaturfall zur Leitidee werden.
Jetzt entscheidet sich, ob das Thema im Bundestag ankommt
Wer die Petition unterstützt, unterschreibt deshalb mehr als einen Text. Er oder sie unterstützt den Gedanken, dass Gesundheit nicht dem Zufall von Herkunft, Bildung, Einkommen oder Wohnort überlassen werden darf. In den kommenden sechs Wochen entscheidet sich, ob aus einer gesundheitspolitischen Forderung ein öffentliches Thema im Deutschen Bundestag wird.
Jetzt zählt jede Unterschrift.
Die Petition 195664 kann ab sofort hier mitgezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_26/Petition_195664.nc.html
Die Mitzeichnungsfrist endet am: 07.05.2026
Weitere Informationen zur Prävolution unter: www.meine-krankenkasse.de/praevolution
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
mkk – meine krankenkasse
Frau Sandy Doehler
Prenzlauer Allee 96
10409 Berlin
Deutschland
fon ..: 73 560 53 83
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