Wasserrecht: PFAS-Grenzwerte und Kommunalabwasserrichtlinie (hier: Haftung und Regress)

Seit Januar 2026 gelten PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser: Versorger müssen teuer aufbereiten, Verursachern und Eigentümern droht die Inanspruchnahme. Wer früh handelt, sichert seine Position.

BildNeue PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser in Kraft – Wasserversorger, Kommunen und Industrie vor Haftungs-, Regress- und Gebührenfragen; Herstellerverantwortung nach der Kommunalabwasserrichtlinie vor dem EuGH

Anlage 2 TrinkwV (Grenzwerte seit 12.01.2026); Richtlinie (EU) 2024/3019 (KARL); EuG, Entscheidungen vom 18./19.02.2026 (Rechtsmittel zum EuGH anhängig)

Düsseldorf, 10. Juni 2026. Seit dem 12. Januar 2026 gelten erstmals verbindliche Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser: Die Summe der zwanzig trinkwasserrelevanten PFAS („Summe PFAS-20“) darf 0,1 µg/l nicht überschreiten; zum 12. Januar 2028 tritt ein verschärfter Grenzwert von 0,02 µg/l für die vier kritischsten Verbindungen hinzu. Parallel hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Februar 2026 die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen die erweiterte Herstellerverantwortung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie als unzulässig abgewiesen; die Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH laufen.

Beide Entwicklungen verschieben die Kostenlast im Wasserrecht erheblich – und werfen für Versorger, Kommunen, Industrie und Grundstückseigentümer drängende Rechtsfragen auf.

Worauf es jetzt ankommt

Pflichtenprogramm der Versorger: Mit den Grenzwerten greifen umfassende Untersuchungs-, Anzeige- und Maßnahmenpflichten nach der Trinkwasserverordnung; bei Überschreitungen drohen Anordnungen der Gesundheitsämter. Die erforderliche Aufbereitungstechnik ist kostenintensiv.

Haftung und Regress: Im Mittelpunkt steht die Frage, wer die Mehrkosten trägt. In Betracht kommen Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen gegen Verursacher und Eigentümer (§§ 4, 10 BBodSchG), die verschuldensunabhängige Haftung nach § 89 WHG, Ausgleichsansprüche zwischen mehreren Verpflichteten (§ 24 Abs. 2 BBodSchG) sowie Regressforderungen der Versorger gegen PFAS-Emittenten.

Gebühren und Entgelte: Soweit kein Rückgriff gelingt, stellt sich die Frage der rechtssicheren Refinanzierung über die Wasser- und Abwassergebühren – einschließlich der Verteidigung der Kalkulation gegen Einwendungen von Großabnehmern.

Herstellerverantwortung nach der KARL: Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika sollen mindestens 80 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen tragen. Nach den Unzulässigkeitsentscheidungen des EuG verlagert sich der Rechtsschutz absehbar auf die nationalen Umsetzungs- und Beitragsbescheide, gegen die die Vereinbarkeit der Richtlinie mit dem Unionsrecht inzident geltend gemacht werden kann.

Einordnung für die Praxis

Das Wasserrecht wandelt sich von einem primär ordnungsrechtlichen zu einem kostenverteilenden Rechtsgebiet. Versorgern und Kommunen ist die proaktive Aufarbeitung der Mess-, Eintrags- und Kalkulationslage zu empfehlen; Industrie- und Herstellerunternehmen sollten historische PFAS-Verwendungen und ihre Betroffenheit durch die Kommunalabwasserrichtlinie aufarbeiten, bevor Bescheide ergehen.

Baiker & Richter: Beratung im Wasser- und Umweltverwaltungsrecht

Baiker & Richter Rechtsanwälte (PartG) beraten und vertreten im Verwaltungsrecht – insbesondere im Wasser-, Bodenschutz- und Kommunalabgabenrecht – Versorger, Kommunen und Verbände ebenso wie Industrieunternehmen und Grundstückseigentümer: von der Pflichten- und Risikoanalyse über die Abwehr von Untersuchungs-, Sanierungs- und Kostenbescheiden bis zur Durchsetzung von Regress- und Ausgleichsansprüchen, außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen.

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Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG

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Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG ist eine bundesweit tätige Fachkanzlei für Verwaltungsrecht. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen, Handwerksbetriebe und Behörden in anspruchsvollen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten – außergerichtlich wie gerichtlich. Besondere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Beamtenrecht, Wasserrecht, Handwerksrecht einschließlich der Altgesellenregelung sowie im Subventionsrecht.

Im Beamtenrecht begleiten wir insbesondere Konkurrentenstreitverfahren, Fragen der Dienstfähigkeit, dienstliche Beurteilungen, Beförderungsverfahren und weitere beamtenrechtliche Streitigkeiten. Im Handwerksrecht beraten und vertreten wir unter anderem bei Eintragungen in die Handwerksrolle, Ausnahmebewilligungen, Verfahren zur Altgesellenregelung, Bußgeldbescheiden, behördlichen Beanstandungen sowie Abmahnungen mit handwerks- oder wettbewerbsrechtlichem Bezug.

Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden wasserrechtliche Genehmigungs- und Anordnungsverfahren sowie Verfahren über die Bewilligung, den Widerruf oder die Rückforderung von Subventionen. Auch wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit handwerksrechtlichen Fragestellungen, gehören zu unserem Beratungs- und Vertretungsspektrum.

Unsere Arbeit ist geprägt durch fachliche Spezialisierung, sorgfältige rechtliche Prüfung und eine klare, interessengerechte Vertretung. Ziel ist es, komplexe verwaltungsrechtliche Sachverhalte verständlich einzuordnen und sachgerechte Lösungen konsequent umzusetzen.

Für verwaltungsrechtliche, handwerksrechtliche und wettbewerbsrechtliche Anliegen stehen wir Ihnen gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

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Gerüche – Messung sowie Beseitigung

Dieses Seminar macht Ihnen die Vorgänge verständlich und zeigt anhand von Praxisbeispielen Abhilfemaßnahmen auf.

Bild„Gerüche – Messung sowie Beseitigung“ lautet der Titel des Seminars, welches am 01. September 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Gerüche sind ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen Lebens. Solange sie als unaufdringlich und angenehm empfunden werden, stellen sie kein Problem dar. Immer häufiger treten jedoch durch die dichter werdende Bebauung Geruchsbelästigungen auf.

Über die Möglichkeiten der Vorbeugung vor Geruchsbildung und der Vermeidung der umweltbelastenden Ausbreitung besteht im Allgemeinen ein erhebliches Informationsdefizit.

Dieses Seminar macht Ihnen die Vorgänge verständlich und zeigt anhand von Praxisbeispielen Abhilfemaßnahmen auf.

Das Seminar wendet sich an Sie als Fach- und Führungskräfte sowie Immissionsschutzbeauftragte aus geruchsemittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben, Ingenieur- und Planungsbüros, Fach- und Aufsichtsbehörden.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/L250901.pdf

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Entstehung und Wahrnehmung von Gerüchen

09.55 Uhr Rechtlicher Rahmen zur Emissionsbegrenzung

10.30 Uhr Kaffeepause

10.45 Uhr Geruchsmessungen (Emissionen / Immissionen)

11.30 Uhr Immissionsprognosen

12.30 Uhr Mittagspause

13.15 Uhr Grundlagen der Emissionsminderung

14.00 Uhr Gerüche aus Entsorgungsanlagen (Abwasserreinigung, Kompostierung, Abfallwirtschaft, Deponien)

14.45 Uhr Gerüche im Bereich der Lebensmittelindustrie (Röstereien, Friteusen, Brauereien, Tierfutter, etc.)

15.30 Uhr Kaffeepause

15.45 Uhr Gerüche aus dem Bereich der Industrie
(holz-, metall-, kunststoffverarbeitende und chemische Industrie)

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://iwu-ev.de/
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

Pressekontakt:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
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Probenahme Trinkwasser – gemäß § 15 TrinkwV

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management.

Bild„Probenahme Trinkwasser – Sachkundelehrgang gemäß § 15 TrinkwV – Voraussetzung für die Akkreditierung“ lautet der Titel des Seminars, welches am 03. Juni 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

in der Neufassung – Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften – Vierte Änderung der TrinkwV in Kraft – EU-Trinkwasserrichtlinie (TrinkwRL) – Umsetzung in nationales Recht

Probenahme

Die Probenahme ist ein wesentlicher Schritt in vielen wissenschaftlichen und industriellen Prozessen. Sie umfasst die systematische Entnahme von Proben, um repräsentative Daten für Analysen zu gewinnen.
Zielsetzung
Die Hauptziele der Probenahme sind:
Sicherstellung der Repräsentativität der Proben
Minimierung von Verfälschungen durch externe Einflüsse
Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Ergebnisse
Methoden der Probenahme
Es gibt verschiedene Methoden, die je nach Kontext und Anforderungen eingesetzt werden:
Zufällige Probenahme: Proben werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
Systematische Probenahme: Proben werden in festgelegten Intervallen entnommen.
Gezielte Probenahme: Proben werden aus spezifischen Bereichen oder unter bestimmten Bedingungen entnommen.
Durchführung
Bei der Durchführung der Probenahme sollten folgende Schritte beachtet werden:
Planung: Klare Definition der Zielgruppe und der zu analysierenden Parameter.
Dokumentation: Sorgfältige Aufzeichnung der Probenahmebedingungen und -methoden.
Sicherheit: Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften.
Auswertung
Die gesammelten Proben werden anschließend analysiert, um relevante Daten zu gewinnen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Eine systematische und sorgfältige Probenahme ist entscheidend für die Qualität und Zuverlässigkeit der Ergebnisse.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 359EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W250603.pdf

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.40 Uhr Rechtliche und technische Aspekte für eine Entnahme von Wasserproben

Unterauftragsvergabe bei der Probenahme (inkl. Einbindung externer Probenehmer)

Naturwissenschaftliche Grundlagen – Chemische Aspekte – Mikrobiologische Aspekte – Sensorik in Form einer qualifizierten Probenbeschreibung

Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Probenahme – DIN EN ISO 17025

10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr Die Trinkwasserprobenahme

Begriffe, Definitionen, Technik – Probenahmeort – Auswahl der Probenahmegefäße und des Zubehörs – Benötigte Probenvolumina für Untersuchungen – Probenvorbehandlung und -konservierung – Probenahmetechnik – Messung von Vor-Ort-Parametern – Häufige Fehlerquellen bei der Probenahme – Dokumentation der Probenahme (Protokoll) – Probentransport / -versand

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr BG Vorschriften und Regeln – Unfallverhütungsvorschrift (UVV) etc.

Praktischer Vorführung zur Probenahme

– Bestimmung von Parametern vor Ort: pH-Wert / elektr. Leitfähigkeit / gelöster Sauerstoff / Nachweis von Desinfektionsmitteln (Chlor) / Temperatur / visuelle Trübung und Färbung – Probenahme zur Untersuchung auf mikrobiologische Parameter – Wasserproben aus Trinkwasser-Installationen – Probenahme zur Untersuchung auf physikalisch – chemische Parameter – Allgemein beschreibende Sensorik – Dokumentation der Ergebnisse

14.45 Uhr Kaffeepause

15.00 Uhr Schriftliche Prüfung über die Inhalte der Schulung – Prüfungsausschuss – Normenkonforme Zertifikate

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Markus Blaschyk
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
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email : info@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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