Vorteile eines Maklers bei der Immobilienvermietung

Günther Gültling sucht einen passenden Mieter und übernimmt die Vertragsverhandlungen

Immobilienbesitzer und Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten möchten, müssen viele wirtschaftliche Aspekte und rechtliche Bestimmungen beachten. Deshalb sollte bei der Suche nach einem neuen Mieter, bei der Vermarktung der Immobilie oder als Ansprechpartner für mögliche Mieter und Koordinator von Besichtigungsterminen, ein Immobilienexperte beauftragt werden. Günther Gültling, Geschäftsführer von GG Immobilien aus Krailling bei München verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Immobilienvermietung und versteht es, den Werterhalt der Immobilie, auch bei häufigem Mieterwechsel, zu sichern.

„Seit dem 01. Juni 2015 gilt bei der Immobilienvermietung über einen Makler das Bestellerprinzip. Das heißt, wer einen Makler beauftragt, trägt die Maklerkosten. Ganz gleich, ob bei der Vermietung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Immobilienbesitzer sollten bei der Vermietung auf das Know-how und die Erfahrungen eines renommierten Maklers zurückgreifen“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien.

Denn wer seine Immobilie vermietet, sollte sich nicht nur auf dem Immobilienmarkt auskennen, den Mietpreis anhand des Mietspiegels ermitteln können und ein aussagekräftiges Exposé erstellen, das inhaltlich und stilistisch die passenden Mieter anspricht, sondern auch eine Vielzahl von organisatorischen Aufgaben übernehmen. Angefangen bei der Entwicklung einer Marketingstrategie und der Schaltung von Anzeigen, über die Kommunikation mit Mietinteressenten und der Koordination von Besichtigungsterminen bis zur finalen Schlüsselübergabe, übernimmt Günther Gültling für seine Kunden auch weitere zeitaufwendige Aufgaben. So prüft der zertifizierte Immobilienmakler die Bonität der Mieter, bewertet und verhandelt mit dem Vormieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen und erstellt einen rechtskräftigen Mietvertrag, der mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen korrespondiert. Auch nach Vertragsabschluss steht der Immobilienexperte beiden Mietparteien beratend zur Seite.

Allerdings rät Günther Gültling Vermietern zwingend davon ab, die Suche nach einem Nachmieter dem aktuellen Mieter zu überlassen. Denn was zunächst kosteneinsparend und unkompliziert erscheint, kann kurz- und langfristige Folgen haben. „Häufig leiten Mieter nur die Interessenten an den Vermieter weiter, die bereit sind, Möbel und Einrichtungsgegenstände gegen einen hohen Abschlag zu übernehmen. Auch die Durchführung von Schönheitsreparaturen wird an den neuen Mieter weitergegeben. Dies hat zur Folge, dass der Zustand und der Wert der Immobilie stetig fällt und die Wohnung künftig preisintensive und aufwendige Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen benötigt“, sagt Günther Gültling.

Weitere Informationen zu diesem Thema und zu Immobilien Starnberg und Immobilienmakler Starnberg finden Interessenten unter https://www.gg-immobilien.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

GG Real Estate e. K.
Herr Günther Gültling
Talangerstr. 29
82152 Krailling bei München
Deutschland

fon ..: 089 / 13 94 73 63
fax ..: 089 / 75 94 08 19
web ..: https://www.gg-immobilien.de
email : service@gg-immobilien.de

Seit 2000 betreut das Unternehmen GG Immobilien Interessenten und Eigentümer ganzheitlich bei ihren Immobiliengeschäften in München, in den Landkreisgemeinden Neuried, Planegg und Gräfelfing sowie in Starnberg mit den Umlandgemeinden Gauting, Stockdorf und Krailling. Das nach DIN EN 15733 zertifizierte Unternehmen unterstützt Mieter, Käufer, Vermieter und Verkäufer mit allen zugehörigen Dienstleistungen und vereint dabei fachliche Kompetenz mit dem bestmöglichen Service. Regelmäßige Bestnoten vieler zufriedener Kunden bestätigen die seriöse Beratung, faire Zusammenarbeit und professionelle Arbeit.

Pressekontakt:

wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Alexandra Hajok
Josefstraße 10
51377 Leverkusen

fon ..: 0214 / 70 79 011
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email : info@wavepoint.de

Gültiger Energieausweis ist ein Pflichtdokument

GG Immobilien unterstützt bei der Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Wer seine Immobilie verpachten, verkaufen oder vermieten möchte, ist dazu verpflichtet, den Käufern oder Mietern einen aktuellen und gültigen Energieausweis vorzulegen. Ob ein bedarfs- oder verbrauchsbasierter Energieausweis benötigt wird, wissen die Immobilienexperten von GG Immobilien. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung auf dem Immobilienmarkt im Großraum München und Starnberg unterstützen Günther Gültling und sein Team beim Verkauf und Kauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken.

„Laut der novellierten Energiesparverordnung (EnEv) sind seit dem 01. Mai 2014 Eigentümer dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Potentielle Käufer oder künftige Mieter haben bereits bei der Besichtigung das Recht auf Einsicht in den Energieausweis“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien.

Je nach Alter und Art der Immobilie wird beim Verkauf oder der Vermietung von Gewerbe- und Wohngebäuden ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt. Dieser zeigt die Energiewerte der Immobilie an und dient potentiellen Käufern und künftigen Mietern als Orientierungshilfe für die Berechnung ihrer zu erwartenden Verbrauchskosten. Während ein Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch der letzten drei Jahre anzeigt und damit eher das Nutzerverhalten abbildet, enthält der Bedarfsausweis weitere wichtige und aussagekräftige Daten über den energetischen Zustand des Gebäudes. Neben Angaben zur Qualität des Hauses und dem Energieverbrauch, enthält der Bedarfsausweis auch Empfehlungen zu Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Wann und ob die empfohlenen Maßnahmen durchgeführt werden müssen und welche Unternehmungen obligatorisch sind, wissen Günther Gültling und sein Team. „Grundsächlich ist zu berücksichtigen, dass Gebäude, die mit einem Bauantrag vor dem 01. November 1977 gebaut wurden und dessen Modernisierungsmaßnahmen nicht mindestens den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) entsprechen, einen bedarfsbasierten Energieausweis benötigen. Bei einigen neueren, moderneren Gebäuden ist manchmal auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig“, sagt der zertifizierte Immobilienmakler.

Wer dazu berechtigt ist, einen Energieausweis auszustellen und welcher Ausweis bei der Besichtigung vorgelegt werden muss, erfahren Kunden direkt bei GG Immobilien. Ob Käufer oder Verkäufer, Günther Gültling und sein Team stehen bei diesem rechtsverbindlichen Thema beratend gerne zur Seite.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema sowie zu Haus verkaufen Germering und Haus verkaufen Gräfelfing finden Interessenten unter https://www.gg-immobilien.de.

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Seit 2000 betreut das Unternehmen GG Immobilien Interessenten und Eigentümer ganzheitlich bei ihren Immobiliengeschäften in München, in den Landkreisgemeinden Neuried, Planegg und Gräfelfing sowie in Starnberg mit den Umlandgemeinden Gauting, Stockdorf und Krailling. Das nach DIN EN 15733 zertifizierte Unternehmen unterstützt Mieter, Käufer, Vermieter und Verkäufer mit allen zugehörigen Dienstleistungen und vereint dabei fachliche Kompetenz mit dem bestmöglichen Service. Regelmäßige Bestnoten vieler zufriedener Kunden bestätigen die seriöse Beratung, faire Zusammenarbeit und professionelle Arbeit.

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