Bremen erweitert Polizeibefugnisse: Schutzinstrument oder Einstieg in die Vorfeldkontrolle?

Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern. Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.

BildBremen schafft mit dem neuen Polizeigesetz die Grundlage für präventive elektronische Fußfesseln und einen gestuften Drohneneinsatz, offen wie verdeckt. Offiziell geht es um besseren Schutz, insbesondere vor häuslicher Gewalt. Und ja: Wer bedroht wird, braucht wirksame Instrumente. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht. Aber genau deshalb muss er besonders sorgfältig sein.

Denn dieses Gesetz verschiebt eine zentrale Grenze unseres Rechtsstaates: die Grenze zwischen konkreter Gefahrenabwehr und präventiver Verhaltensüberwachung.

1. Die elektronische Fußfessel: Schutz mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft

Künftig kann eine Person eine elektronische Fußfessel tragen müssen, obwohl noch keine Straftat begangen wurde. Grundlage ist die Annahme einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Selbstbestimmung gegenüber einer bestimmten Person, richterliche Zustimmung inklusive. Das klingt rechtsstaatlich abgesichert. Doch der entscheidende Punkt ist nicht der Richterstempel, sondern die Eingriffsschwelle.

Im deutschen Gefahrenabwehrrecht gilt traditionell:
Ein schwerer Grundrechtseingriff setzt eine konkrete Gefahr voraus, also eine hinreichend bestimmte Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in absehbarer Zeit. Die Frage lautet daher: Wie konkret ist „konkret“ in Bremen?

* Reichen Drohungen und ein eskalierter Streit?
* Reicht eine polizeiliche Gefährderprognose?
* Reicht das abstrakte Risiko in einer „toxischen Beziehung“?

Je niedriger diese Schwelle definiert und je weiter die Prognosebegriffe gefasst werden, desto näher rücken wir an ein System heran, in dem staatliche Sanktionen vor der Tat einsetzen auf Grundlage von Annahmen. Prävention ist legitim. Aber Prävention darf nicht zur Vorverurteilung werden.

_Ein freiheitliches Polizeirecht muss daher klar regeln:_
Elektronische Fußfesseln bleiben eine eng begrenzte Ausnahmemaßnahme mit hoher Eingriffsschwelle, maximaler Befristung und enger gerichtlicher Kontrolle, nicht ein neues Standardwerkzeug „für alle Fälle“.

2. Das „Spanische Modell“: Doppelter Schutz oder doppelte Überwachung?

Besonders sensibel ist das sogenannte „Spanische Modell“: Nicht nur der Gefährder trägt einen GPS-Sender, sondern auch das potenzielle Opfer. Das wird als Schutzinstrument verkauft. Faktisch bedeutet es, dass auch die bedrohte Person in ein permanentes Ortungssystem eingebunden wird.

Formal mag das „freiwillig“ sein. Faktisch entsteht ein struktureller Druck:
Wer „richtig“ geschützt sein will, soll sich tracken lassen. Ein Schutzinstrument darf aber nicht dazu führen, dass Betroffene selbst Teil eines dauerhaften Überwachungsarrangements werden mit allen Risiken von Datenzugriff, Fehlalarmen und falschen Verdachtsmomenten.

_Freiheitliche Leitlinie sollte sein:_

Schutz ja – aber ohne Zwang zur Selbstüberwachung. Klare Zweckbindung der Daten ausschließlich zum Schutz vor dem konkreten Gefährder. Strikte Löschung, sobald die Gefährdungslage entfällt. Kein „Nebenbei“-Einsatz der Daten für andere Zwecke (Strafverfolgung, Aufenthaltsermittlung, Beziehungsanalysen).

Schutz, der nur funktioniert, wenn das Opfer sich dauerhaft tracken lässt, verschiebt die Verantwortung vom Täter hin zum Opfer. Das ist genau die Verschiebung, die ein freiheitlicher Rechtsstaat vermeiden sollte.

3. Drohnen – vom Lagebild zur schleichenden Luftaufsicht?

Das Gesetz erlaubt Drohnen in drei Stufen:

* Live-Übersicht (Lagebilder),
* offene Aufzeichnung,
* verdeckter Einsatz mit richterlicher Anordnung.

Technisch ist das nachvollziehbar. Rechtlich entscheidend ist etwas anderes: Drohnen verändern den Charakter polizeilicher Präsenz. Ein Streifenwagen ist sichtbar und örtlich begrenzt. Eine Kamera an einem Mast ist ortsgebunden und erkennbar.

Eine Drohne ist mobil, flexibel, schwer wahrnehmbar und kann Bereiche erfassen, die bislang faktisch unbeobachtet waren. Die Schwelle zwischen punktueller Lageerfassung und systematischer Beobachtung ganzer Räume sinkt erheblich. Genau deshalb braucht es – ausdrücklich im Gesetz, nicht nur in Verordnungen -:

* klare zeitliche Befristungen für Drohneneinsätze,
* enge Zweckbindung (z.B. konkrete Lagebewältigung statt „allgemeine Gefahrenvorsorge“),
* strikte Löschfristen,
* ein Verbot anlassloser Dauerbeobachtung öffentlicher Räume,
* transparente Berichtspflichten an Bürgerschaft und Öffentlichkeit über Zahl, Dauer, Anlässe und Speicherpraxis.

_Ohne diese Sicherungen droht eine schleichende Normalisierung der Luftüberwachung._ Was heute als Ausnahme bei Fanmärschen und Großlagen eingeführt wird, kann morgen still zum Normalbild im öffentlichen Raum werden.

4. Der eigentliche Maßstab: Verhältnismäßigkeit : Konkret, nicht abstrakt

Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei schweren Grundrechtseingriffen: geeignet, erforderlich, angemessen mit besonders strenger Prüfung, wenn heimlich überwacht oder dauerhafte Bewegungsprofile erzeugt werden. Bei elektronischen Fußfesseln, GPS-Ortung und verdecktem Drohneneinsatz reden wir nicht über Bagatellen, sondern über:

* Bewegungsfreiheit,
* informationelle Selbstbestimmung,
* Persönlichkeitsrechte,
* das Grundvertrauen, sich ohne permanenten Blick von oben im öffentlichen Raum zu bewegen.

Je tiefer der Eingriff, desto enger muss die gesetzliche Fassung sein. Die Frage ist daher nicht, ob Bremen handeln darf. Die Frage ist, ob Bremen ausreichend begrenzt:

* Hohe Eingriffsschwellen, klar definiert im Gesetz.
* Richterliche Anordnung mit strenger Begründungspflicht und kurzer Befristung.
* Verpflichtende regelmäßige Überprüfung und Beendigung, sobald die konkrete Gefährdungslage entfällt.

_Kein Datenteilen über den Ursprungszweck hinaus._

Ein Polizeigesetz, das tief in Freiheitsrechte eingreift, muss wie ein Skalpell formuliert sein, nicht wie ein Schweizer Taschenmesser, das „für alles irgendwie taugt“.

5. Sicherheit braucht Grenzen, sonst verliert sie Legitimation

Ein moderner Rechtsstaat muss zweierlei leisten: Er muss Opfer schützen. Und er muss verhindern, dass Schutzinstrumente selbst zur strukturellen Ausweitung staatlicher Kontrolle werden.

Wer Sicherheit stärkt, ohne rechtsstaatliche Begrenzung mitzudenken, schwächt am Ende beides. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch maximale Befugnisse, sondern durch klar definierte Grenzen, Transparenz und wirksame Kontrolle.

_Die rote Linie_

Elektronische Fußfesseln und Drohnen können im Einzelfall legitime Instrumente sein. Aber sie dürfen:

* nicht zur Standardmaßnahme werden,
* nicht auf vage Gefahrenprognosen und politische Stimmungsbilder gestützt werden,
* nicht ohne strenge Evaluations- und Berichtspflichten eingesetzt werden,
* nicht zu einer dauerhaften Infrastruktur präventiver Überwachung ausgebaut werden.

_Ein freiheitliches Polizeigesetz misst sich nicht an der Zahl neuer Werkzeuge. _Es misst sich an der Präzision seiner Begrenzungen und an der Fähigkeit, „Nein“ zu sagen, wenn der Staat zu viel Zugriff verlangt.

_“Bremen betritt mit diesem Gesetz juristisch sensibles Terrain. Wenn Schutz vor Gewalt ernst gemeint ist, muss die Eingriffsschwelle hoch, die Kontrolle unabhängig, die Befristung verbindlich und die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit garantiert sein. Sicherheit darf nie zur Gewöhnung an Überwachung führen.“ Ingo Wendelken_

Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern.
Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.

_Unsere freiheitliche Lösung: _Elektronische Fußfesseln und verdeckte Drohneneinsätze dürfen nur bei klar definierter, konkretisierter und unmittelbar bevorstehender Gefahr für eine bestimmte Person angeordnet werden, mit strenger richterlicher Begründungspflicht und fester Maximalbefristung (z.B. drei Monate bei Fußfesseln, 14 Tage bei verdeckten Drohnen). Jede Maßnahme muss automatisch enden, wenn die Gefährdung entfällt, und nach spätestens drei Jahren insgesamt evaluiert und neu parlamentarisch beschlossen werden (Sunset-Klausel). GPS- und Drohnendaten dürfen ausschließlich zweckgebunden zur Gefahrenabwehr genutzt, nicht dauerhaft gespeichert und nicht für andere Ermittlungen weiterverwendet werden. Zusätzlich braucht es einen jährlichen öffentlichen Transparenzbericht über Anzahl, Dauer und Ergebnisse der Maßnahmen sowie eine unabhängige parlamentarische Kontrollinstanz. Sicherheit ja! Aber nur mit klarer Eingriffsschwelle, enger Befristung und wirksamer demokratischer Kontrolle.

Bild, Text & Gestaltung:
Ingo Wendelken
Landesvorsitzender & Pressesprecher
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https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremen-schafft-rechtsgrundlage-fuer-drohnen-und-elektronische-fussfessel-doc84kp0aj1y1lwcl34ijm

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GPSauge SUITE App: Ihr Smartphone als leistungsstarkes Tool für Fuhrparktelematik und Auftragsmanagement

Mit der GPSauge SUITE App wird telemetrisches Fuhrparkmanagement so einfach wie nie. Die App unterstützt Disponenten und Fahrer bei Einrichtung und Verwaltung der Telematikinfrastruktur.

BildEine App, zwei Nutzergruppen: GPSoverIP macht Telematik-Setup für Disponenten und Fahrer einfach

Die GPSauge SUITE App ist die zentrale Einstiegsplattform in die Telematik-Welt von GPSoverIP. Sie führt Disponenten und Fahrer gezielt zu den passenden Anwendungen, sei es zur mobilen Auftragsverwaltung, zur Geräteinstallation oder zur Integration in die Flottenstruktur. Die Lösung bietet umfassende Funktionen zur Verwaltung von Telematik-Systemen, Hardware, Accounts und Drittanbieter-Integrationen für ein effizientes Flotten- und Fuhrparkmanagement.

Dank des intelligenten Installationsassistenten ist die Verwaltung und Einrichtung schnell, intuitiv und benutzerfreundlich. Nutzer werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – von der Registrierung über die Gerätezuweisung und deren Einbindung in die Telematik-Infrastruktur eines Unternehmens.

Dabei können sie ihr Smartphone als eigenständiges Telematik-Gerät nutzen oder vorhandene GPSauge-Hardware wie GPSauge FON, GPSauge TAB, GPSauge MI6, GPSauge OBD, GPSauge IN1 oder auch Bluetooth-TAGs integrieren. Auch Telematiklösungen von Drittanbietern lassen sich nahtlos einbinden und konfigurieren.

Alles in einer App – für Fahrer und Disponenten

Die GPSauge SUITE App stellt zwei leistungsstarke Anwendungen zur Verfügung: GPS-Explorer für Disponenten und GPSauge Mobile für Fahrer. Beide können auf Smartphones und Tablets genutzt oder mit bestehender Telematik-Hardware kombiniert werden.

GPS-Explorer: Zentrale Steuerung für Disponenten
Der GPS-Explorer ist das browserbasierte Telematikportal von GPSoverIP für professionelles Flotten- und Fuhrparkmanagement. Die mobile Version GPS-Explorer Mobile ermöglicht Disponenten eine effiziente Echtzeitüberwachung und Steuerung der Flotte:

* Flotten- & Auftragsmanagement von unterwegs
* Überblick über Fahrzeuge, Fahrer und Touren – in Echtzeit
* Detaillierte Fahrzeuginformationen und Tourenplanung
* Kommunikation & Alarmfunktionen für schnelle Entscheidungen
* Einfache Integration mit Drittanbieter-Systemen

GPSauge Mobile: Digitale Unterstützung für den Fahreralltag

Die GPSauge Mobile App läuft eigenständig auf dem Smartphone oder Tablet – ganz ohne zusätzliche Hardware. Sie bietet Fahrern alle Funktionen, die sie im Arbeitsalltag benötigen, darunter:

* Aufträge verwalten & Fahrzeiten erfassen – direkt auf dem Smartphone
* Direkte Kommunikation mit der Zentrale – ohne zusätzliche Hardware
* Führerscheinkontrolle & Abfahrtscheck – Sicherheit und Compliance gewährleisten
* Navigation, Ortung und weitere Funktionen für den Fahreralltag
* Intuitive Bedienung für einen reibungslosen Arbeitsalltag

„_Mit der GPSauge SUITE App machen wir das Flottenmanagement so einfach wie nie. Nutzer können sich kostenlos registrieren, die Apps testen und ihre Telematik-Infrastruktur in wenigen Schritten einrichten. Alle Funktionen lassen sich unverbindlich ausprobieren – ganz ohne komplizierte Hardware-Installation.“_ – André Jurleit, Geschäftsführer GPSoverIP.

Verfügbar für iOS und Android – kostenlos testen

Die GPSauge SUITE App steht im Apple App Store und im Google Play Store zum Download bereit. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Telematik-Lösungen mit einem kostenlosen Account zu testen.

Weitere Informationen unter www.GPSoverIP.de oder www.GPSauge.de

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Über GPSoverIP
Die GPSoverIP GmbH, gegründet im Jahr 1996 und mit Sitz in Schweinfurt, zählt zu den führenden Anbietern innovativer Telematiklösungen für die Transport- und Logistikbranche. Mit jahrzehntelanger Expertise in der Entwicklung maßgeschneiderter Telematiksysteme trägt GPSoverIP dazu bei, die Effizienz, Transparenz und Digitalisierung in der Branche sowie in vielen anderen Mobilitätsbereichen voranzutreiben.

Unter dem Markennamen „GPSauge“ bietet GPSoverIP skalierbare und modulare Soft- und Hardwarelösungen für Flotten- und Fuhrparkmanagement, GPS-Ortung, vernetzte Mobilitäts- und IoT-Anwendungen sowie drahtlose Kommunikationstechnologien und sichere Cloud-Dienste. Das umfasst maßgeschneiderte Lösungen für kleine, mittlere und große Fuhrparks.

Das patentierte GPSoverIP/DATAoverIP-Verfahren ermöglicht eine leistungsfähige, globale Live-Objektortung durch revolutionäre Übertragungsstandards für Geo- und Nutzerdaten. Die Lösungen ermöglichen Anwendungen wie Fahrzeugortung in Echtzeit, Fuhrparkmanagement, Arbeitszeiterfassung, Auftrags- und Dispositionsverwaltung, Kommunikation, Strecken- und Tourenplanung, Fahrtenbuch sowie die Erfassung von Telemetriedaten für Auswertungen zur Fahrstilanalyse, Kraftstoffverbrauch und Tacho-Datenverwaltung.

GPSoverIP zählt namhafte Unternehmen aus dem Schienenverkehr, darunter große nationale Bahnkonzerne, sowie führende Speditions- und Logistikunternehmen zu seinen Kunden. Das Unternehmen bedient ein breites Branchenspektrum, darunter Transportunternehmen, Logistikdienstleister und KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paketdienste) sowie Nischenmärkte wie Schifffahrt, Mineralöl-, Schwerlast- und Pharmatransport. Im Motorsport hat sich das GPSoverIP mit spezialisierten Racing-Applikationen etabliert und ist ein gefragter Partner führender Rennsportveranstalter wie dem Deutschen Motor Sport Bund (DMSB), ADAC und die NLS Sport insbesondere für die Nürburgring Langstrecken-Serie (NLS). Kommunen und öffentliche Einrichtungen wie Hessen Mobil, die Stadt Schweinfurt und der Flughafen Leipzig/Halle setzen auf die leistungsstarken Systeme von GPSoverIP im Winterdienst und Bauhofmanagement.

Mit außergewöhnlicher Kundennähe und flexiblen Lösungen bietet GPSoverIP eine hohe Anpassungsfähigkeit an unterschiedlichste Geschäftsmodelle. Das Unternehmen setzt auf kontinuierliche Weiterentwicklung und Patente, um seine Marktführerschaft in der Telematikbranche zu behaupten. Geschäftsführer André Jurleit führt das Unternehmen mit einer klaren Vision und einem starken Fokus auf Technologie und Innovation.
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Von der GPS-Ortung zur KI-gesteuerten Flottenoptimierung: Die Evolution der Telematik

Ein kurzer Rückblick im 20. Jubiläumsjahr der AREALCONTROL GmbH auf die Historie von GPS, Telematik und IoT.

BildDie Telematik hat in den letzten Jahrzehnten eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen. Was einst mit einfacher GPS-Ortung begann, hat sich zu einer hochkomplexen, KI-gestützten Lösung zur Optimierung von Flotten und Prozessen entwickelt.

Die Grundlagen: GPS und OBD

Die Liberalisierung der GPS-Technologie in den USA im Jahr 2000 markierte den Beginn einer neuen Ära in der Fahrzeugortung und -überwachung. Durch die Kombination von GPS mit globalen Navigationssatellitensystemen wie GLONASS, BEIDOU und GALILEO (GNSS) wurde eine präzise Positionsbestimmung weltweit möglich. Parallel dazu etablierte sich der On-Board-Diagnostics (OBD)-Standard, der seit den frühen 2000er Jahren in vielen Fahrzeugen verpflichtend ist und eine Vielzahl von Fahrzeugdaten liefert.

Erste Optimierungsschritte mit GPS-Daten

Bereits die ersten GPS-Datensätze eröffneten vielfältige Möglichkeiten zur Optimierung von Flottenprozessen:

* Fahrzeugortung und -verfolgung: Durch die kontinuierliche Erfassung von Standortdaten konnten Fahrzeiten, Standzeiten und zurückgelegte Strecken präzise ermittelt werden. Beispiel: Elektronisches Fahrtenbuch.
* Fahrstilanalyse: Die Analyse von Geschwindigkeitsdaten, Beschleunigungs- und Bremsmanövern ermöglichte eine objektive Bewertung des Fahrstils und diente als Grundlage für Schulungsmaßnahmen.
* Dynamische Disposition: Die Möglichkeit, Fahrzeuge in Echtzeit zu orten, erlaubte eine flexible und effiziente Einsatzplanung.
* Datenanalyse und Optimierung: Durch die Auswertung der gesammelten Daten konnten Schwachstellen in den Prozessen identifiziert und Optimierungspotenziale aufgedeckt werden.

Die Erweiterung um OBD-/CAN-Daten und weitere Schnittstellen

Die Integration von OBD-Daten (On-Board-Diagnostic) in Telematiksysteme ermöglichte eine noch detailliertere Analyse von Fahrzeugzustand und -betrieb. Über 70 Parameter, wie beispielsweise Motortemperatur, Tankstand oder Inspektionsbedarf, standen nun zur Verfügung. In Kombination mit Machine Learning-Algorithmen können auf Basis dieser Daten vorausschauende Wartungen geplant und die Fahrzeuglebensdauer verlängert werden.

Künstliche Intelligenz für eine neue Dimension der Flottenoptimierung

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die Telematik in eine neue Dimension geführt. Durch die Automatisierung von Routineaufgaben und die Optimierung komplexer Planungsprozesse konnten erhebliche Effizienzsteigerungen erzielt werden.

* Intelligente Einsatzplanung: KI-basierte Algorithmen ermöglichen die Erstellung optimaler Einsatzpläne für große Flotten innerhalb kürzester Zeit, selbst bei sich ständig ändernden Rahmenbedingungen.
* Dynamische Tourenplanung: Die automatisierte Anpassung von Tourenplänen an sich ändernde Faktoren wie Verkehrsaufkommen oder Auftragslage gewährleistet eine maximale Effizienz.
* Integration in bestehende Systeme: Die nahtlose Integration von Telematiksystemen in ERP-, CRM-, TMS- und BMS-Systeme sowie IoT-Plattformen ermöglicht eine ganzheitliche Sicht auf die Geschäftsprozesse und eine umfassende Automatisierung.

Fazit

Die Entwicklung von der einfachen GPS-Ortung zur KI-gesteuerten Flottenoptimierung zeigt, wie die Telematik die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Flotten managen, grundlegend verändert hat. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologie und den Einsatz innovativer Algorithmen werden zukünftig noch weitere Optimierungspotenziale erschlossen werden. In tausenden Unternehmen aus Handwerk, Handel, Distribution, Transport, Logistik und technischen Service-Außendiensten sowie Bau- und Landwirtschaft ist die Telematik elementares Werkzeug zur Erfüllung der betrieblichen Aufgaben. Häufig sogar aufgrund gesetzlicher Auflagen, je nach Land. So ist z.B. in Polen seit wenigen Jahren und aktuell in Rumänien die GPS-Ortung für Transporte vorgeschrieben. Die neuen digitalen Tachographen („EU-Kontroll-Gerät“) nutzen ebenfalls die GPS-Ortung, um zukünftig den Grenzwechsel innerhalb der EU (Europäische Union) automatisiert zu dokumentieren.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AREALCONTROL GmbH
Ulric Rechtsteiner
Strohberg 1
70180 Stuttgart
Deutschland

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fax ..: 0711-60179-21
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email : ur@arealcontrol.de

Die AREALCONTROL GmbH ist ein im Jahr 2003 gegründeter Anbieter für Telematik- & IoT-Lösungen mit optionaler GPS-Ortung und -Tracking sowie Software für Trans-port/Logistik, Handel, Handwerk-, Bauunternehmen und mittelständische Industrie. Heute stehen mehrfach mit Awards ausgezeichnete Lösungen für den Flotten- und Fuhrparkbe-darf in vielen Anwendungen und Branchen zur Verfügung. Zuletzt gewann AREALCONTROL den 1. Platz des Deutschen Telematik Preis 2024 und zuvor 2022, Kate-gorie „Field Service“, bereits 2018 den 1. Platz für Service-PKW sowie mehrere 2. und 3. Plätze in 2018 – 2020 in LKW-Kategorien.

Pressekontakt:

KfdM – Kommunikation für den Mittelstand
Herr Marcus Walter
Schulstr. 29
84183 Niederviehbach

fon ..: 0170-7736705
email : walter@kfdm.eu