GDPdU und GoBD: Was Unternehmen bei Kassendaten und Betriebsprüfungen beachten müssen

Viele Unternehmen kennen noch den Begriff GDPdU. Doch heute stehen GoBD, Kassendaten und digitale Prüfungen im Fokus. Der Ratgeber erklärt die wichtigsten Pflichten.

BildSpätestens bei einer Betriebsprüfung taucht in vielen Unternehmen eine Frage auf: Sind die Kassendaten vollständig, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar? Obwohl der Begriff GDPdU, die Abkürzung für _Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen_, offiziell seit Jahren überholt ist, wird er im Geschäftsalltag weiterhin häufig verwendet. Gemeint ist meist die Fähigkeit, steuerlich relevante Daten so bereitzustellen, dass sie von der Finanzverwaltung geprüft und ausgewertet werden können.

Heute bilden vor allem die GoBD _(= Grundsätze zur ordnungsgemäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)_ die Grundlage für die digitale Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorfällen. Für Unternehmen bedeutet das, dass elektronische Kassensysteme Daten vollständig erfassen, sicher speichern und im Prüfungsfall in einer geeigneten Form bereitstellen müssen. Ein einfacher Ausdruck oder PDF-Bericht reicht dafür in der Regel nicht aus.

Besondere Bedeutung kommt dem Export von Kassendaten zu. Die Finanzverwaltung verlangt maschinell auswertbare Informationen, die sich strukturiert bereitstellen lassen. Unternehmen sollten daher bereits im laufenden Betrieb wissen, wie Datenexporte funktionieren und wer im Ernstfall dafür verantwortlich ist. Erst wenn Prozesse klar definiert sind, lassen sich Prüfungen ohne Zeitdruck bewältigen.

Auch bei einem Wechsel des Kassensystems endet die Verantwortung nicht. Frühere Daten müssen weiterhin nachvollziehbar archiviert und auf Anforderung bereitgestellt werden können. Ebenso wichtig ist eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie die Systeme genutzt werden und welche Abläufe im Unternehmen gelten.

Zunehmend setzen Betriebe zudem auf Cloud-Lösungen. Diese bieten zwar hohe Flexibilität, stellen Unternehmen jedoch vor die Aufgabe, Daten jederzeit kurzfristig verfügbar zu halten. Entscheidend ist nicht der Speicherort, sondern die Fähigkeit, benötigte Informationen schnell und vollständig bereitzustellen.

Darüber hinaus gehören Themen wie die elektronische Kassenmeldung, die Belegausgabe und die sichere Archivierung inzwischen zum festen Bestandteil einer ordnungsgemäßen Kassenführung. Wer sich frühzeitig mit diesen Anforderungen beschäftigt, reduziert Risiken und schafft die Grundlage für einen reibungslosen Prüfungsablauf.

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REA Card zählt zu den führenden Anbietern innovativer Zahlungs- und Kassensysteme. Seit 1988 entwickelt und vertreibt das Unternehmen zuverlässige EC-Terminals, moderne Kassenlösungen und leistungsstarke Software für diverse Branchen – stets mit dem Anspruch an höchste Qualität, Sicherheit und persönlichen Service. Als familiengeführtes Unternehmen legt REA Card besonderen Wert auf langfristige Partnerschaften und individuelle Betreuung seiner Kunden.

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Die meisten ERP-Systeme zwingen Ihr Unternehmen, sich anzupassen. Lawoo macht es genau andersherum.

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BildKennen Sie das? Ein neues ERP wird eingeführt – und plötzlich dreht sich alles um die Software. Abläufe, die jahrelang funktioniert haben, werden umgebogen. Mitarbeiter müssen umlernen. Es gibt wochenlange Schulungen, teure Berater und Frust im Team. Am Ende arbeitet niemand mehr so, wie er eigentlich am besten arbeitet – nur weil ein starres System es so vorschreibt.

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Alexander Kröker (Lexcode)
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Lexcode ist ein inhabergeführtes Softwarehaus aus Enger in Nordrhein-Westfalen, gegründet 2010 von Alexander Kröker. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der ERP-Beratung und -Entwicklung begleitet Lexcode mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse – von der Warenwirtschaft über CRM und Vertrieb bis hin zu Onlineshop und Buchhaltung.

Aus dieser langjährigen Praxis heraus entwickelt Lexcode mit Lawoo eine eigene, modulare ERP- und CRM-Plattform, die gezielt auf die Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland zugeschnitten ist: DSGVO-konform, GoBD-orientiert und auf deutschen Servern betrieben. Im Mittelpunkt steht der Anspruch, leistungsfähige Unternehmenssoftware bezahlbar und praxisnah zu machen – als „Made in Germany“-Alternative zu großen, internationalen ERP-Systemen.

Lexcode steht für fundiertes Branchen-Know-how, moderne Technologie und eine direkte, partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

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E-Rechnung 2026/2027: Fehler bei Format, Daten und Prozessen kosten Unternehmen Zeit und Geld

Viele Probleme kosten Unternehmen wertvolle Zeit, weil sie schon bei Stammdaten und der Gestaltung von ERP-Abläufen, Validierung und Archivierung entstehen.

BildDer Digitalisierungs-Experte Jochen Treuz warnt vor typischen Stolpersteinen im Alltag und zeigt, warum das Jahr 2026 für die Stabilisierung der Prozesse entscheidend ist.

Die E-Rechnung ist für viele Unternehmen kein neues Thema mehr. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Betriebe in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Doch die nächsten Fristen rücken näher: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Pflicht grundsätzlich für alle betroffenen Unternehmen. Grundlage sind die Regelungen zur E-Rechnung im Umsatzsteuergesetz sowie die Verwaltungsauffassung des Bundesfinanzministeriums.

Damit verschiebt sich der Schwerpunkt in der Praxis. Es geht nicht mehr nur um die Frage, ob eine E-Rechnung empfangen werden kann. Entscheidend wird vor allem, dass Empfang, Prüfung, Verarbeitung, Archivierung und später auch der Versand im Alltag zuverlässig funktionieren.

Viele Unternehmen haben bereits erste technische Lösungen eingerichtet. In der praktischen Umsetzung zeigen sich aber typische Fehler, die viel Zeit kosten. Sie betreffen nicht nur das Rechnungsformat, sondern auch Stammdaten, ERP-Systeme, interne Zuständigkeiten und die Abstimmung mit Kunden und Lieferanten.

Fehler 1: Die E-Rechnung wird nur als „ein“ Format verstanden

Ein häufiger Fehler besteht darin, die E-Rechnung nur als „ein“ technische Format zu verstehen. Eine E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Die beiden zulässigen Formate ZUGFeRD und XRechnung beruhen auf dieser Norm. Zu beachten ist, dass beide Formate in unterschiedlichen Profilen bzw. Syntaxen eingesetzt werden, oft ist dies den Verwendern so nicht bewusst.

Damit ist absehbar, dass die Formatfrage früher oder später mit Kunden und Lieferanten geklärt und abgestimmt werden muss.

Auch wenn das Format geklärt ist, kann es während der Rechnungsprüfung zu Problemen kommen: Wenn beispielsweise Pflichtangaben fehlen, Steuerschlüssel nicht passen oder Mengeneinheiten falsch mitgeteilt werden, fällt dies oft erst bei den automatisierten Prüfungen beim Empfänger auf. Die Folge sind Rückfragen, Ablehnungen und Zahlungsverzögerungen.

„Die E-Rechnung ist nicht erledigt, wenn eine XML-Datei erzeugt werden kann. Entscheidend ist, ob die Rechnung beim Empfänger auch angenommen, verarbeitet und archiviert werden kann“, sagt Jochen Treuz.

Fehler 2: Stammdaten und ERP-Prozesse werden unterschätzt

Viele Probleme bei der Erzeugung des Rechnungsdatensatzes entstehen schon vorher im ERP-System. Kundendaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Adressen, Zahlungsbedingungen, Artikelstammdaten, Steuerschlüssel und Kontierungen müssen in der notwendigen Qualität für die Verwendung in der E-Rechnung vorliegen.

Sind Stammdaten unvollständig oder uneinheitlich gepflegt, entstehen Fehler oft erst beim Erzeugen der Rechnung. Dann wird deutlich, dass die eigentliche Ursache nicht im Format liegt, sondern in den vorgelagerten Prozessen.

Auch die internen Zuständigkeiten müssen geklärt werden. Wer legt Kunden und Lieferanten an? Wer entscheidet über das richtige Rechnungsformat? Wer prüft Fehlermeldungen? Wer stimmt Anforderungen mit größeren Kunden oder öffentlichen Auftraggebern ab?

Die E-Rechnung betrifft deshalb nicht nur das Rechnungswesen. Sie berührt auch IT, Vertrieb, Einkauf, Stammdatenpflege und letztendlich die Geschäftsleitung.

Fehler 3: Validierung und Archivierung werden zu spät geklärt

Sich blind darauf zu verlassen, dass die Software eine E-Rechnung schon korrekt erzeugen wird, ist riskant. E-Rechnungen sollten vor dem breiten Einsatz geprüft und getestet werden. Das Bundesfinanzministerium weist in seinen FAQ und Schreiben auf die Anforderungen an E-Rechnungen und deren praktische Bedeutung bei der späteren Prüfung durch die Betriebsprüfer hin.

Dabei wird die Validierung unterschätzt. Das BMF empfiehlt in seinen FAQs (März 2026) eine technische Validierung der E-Rechnung. In der Praxis ist diese Prüfung ohnehin wichtig, weil viele Empfänger eingehende E-Rechnungen automatisiert prüfen werden und fehlerhafte Dateien entsprechend zurückweisen werden.

Auch die Archivierung ist ein zentraler Punkt. Die strukturierte XML-Datei ist das steuerlich relevante Original. Ein zusätzlich enthaltenes PDF (beim Format ZUGFeRD) erleichtert zwar die Lesbarkeit für den Menschen, ist aber nicht die steuerlich relevante E-Rechnung.

Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass E-Rechnungen ordnungsgemäß, unverändert und nachvollziehbar im Sinne der GoBD aufbewahrt werden.

2026 ist das Jahr der Stabilisierung

Die steuerrechtlichen Übergangsregelungen verschaffen Unternehmen noch etwas Zeit. Diese Zeit sollte genutzt werden. Bis Ende 2026 können in vielen Fällen noch sonstige Rechnungen (wie Papier und PDF) verwendet werden. Ab 2027 greifen jedoch weitere Anforderungen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. Ab 2028 gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich.

„2026 sollte als das wichtige Jahr für die organisatorische Stabilisierung genutzt werden“, betont Jochen Treuz. „Sinnvoll ist ein schrittweises Vorgehen: erst einzelne Kunden und Lieferanten testen, typische Sonderfälle prüfen und danach den breiteren Rollout vorbereiten.“

Dabei geht es nicht nur um technische Konformität. Entscheidend ist, ob der Prozess im Tagesgeschäft funktioniert. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, geprüfte Stammdaten, belastbare ERP-Abläufe, nachvollziehbare Archivierung und ein sicherer Umgang mit Fehlermeldungen.

Praxis-Unterstützung: Seminare zur E-Rechnung im Juni 2026

Um Unternehmen bei dieser praktischen Umsetzung zu unterstützen, bietet Jochen Treuz im Juni 2026 mehrere Online-Seminare zur E-Rechnung an. Dazu gehören kompakte Update-Seminare zur E-Rechnung 2026/2027 sowie ein Ganztagesseminar zur praktischen Umsetzung mit ZUGFeRD, XRechnung, ERP-Prozessen und Archivierung.

Die Seminare richten sich an Unternehmen, die die E-Rechnung nicht nur formal erfüllen möchten. Im Mittelpunkt stehen praktische Fragen: Welche Fristen sind zu beachten? Welche Fehler treten häufig auf? Wie werden E-Rechnungen geprüft und archiviert? Und wie bereiten sich Unternehmen sinnvoll auf 2027 und 2028 vor?

Weitere Informationen und Termine finden Interessierte im Seminarkalender von Jochen Treuz.

Seminarkalender: https://www.treuz.de/seminare-e-rechnung/

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Über Jochen Treuz
Jochen Treuz ist Diplom-Kaufmann, Trainer, Berater und Coach mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen. Seine Fachgebiete sind die elektronische Rechnungsabwicklung (E-Invoicing), Liquiditätsmanagement sowie die Digitalisierung von Finanzprozessen. Er unterstützt Unternehmen bei der Einführung der E-Rechnung, GoBD-konformer Archivierung und digitaler Prozessoptimierung.

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