KLB richtet sich neu aus

Trasswerke Meurin sind ab dem 1. Januar 2025 neuer Mitgesellschafter der KLB Klimaleichtblock GmbH

Bewegung in der Leichtbeton-Industrie: Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 tritt die Trasswerke Meurin Produktions- und Handelsgesellschaft mbH (Nickenich) als neuer Mitgesellschafter der KLB Klimaleichtblock GmbH (Andernach) bei. Das gaben die Unternehmen jetzt gemeinsam bekannt. „Inklusive der bisherigen Gründungsgesellschafter Gebrüder Zieglowski sowie Rünz & Hoffend bilden damit auch künftig drei starke Familienunternehmen das Rückgrat und Fundament der Marke KLB“, betont KLB-Geschäftsführer Andreas Krechting. Die rechtzeitige Bekanntgabe soll zudem Planungssicherheit für Baustoffhandel und Baugewerbe schaffen. Aufgrund ihrer über 160-jährigen Geschichte und Kompetenz in Sachen Mauerwerksysteme zählen die Trasswerke Meurin zu den bekanntesten Akteuren auf dem deutschen Leichtbeton-Markt. Mit dem Beitritt zu KLB Klimaleichtblock setzt das Unternehmen in einem aktuell schwierigen Marktumfeld auf die Nutzung von Synergien, vor allem im Bereich F&E sowie der gemeinsamen Marktpositionierung. Die Meurin-Produktmarke „Pumix“ bleibt dabei erhalten: Sie wird künftig in die bestehende KLB-Markenarchitektur integriert und soll die Innovationsführerschaft im Markt weiter vertiefen.

Hintergrund
Die KLB Klimaleichtblock GmbH mit Sitz in Andernach (Rheinland-Pfalz) bietet Leichtbeton-Produkte für den gesamten Hochbau an: Der „KLB-Baukasten“ umfasst Wandsysteme (Mauersteine, Wandelemente und Mörtel) ebenso wie Ergänzungsprodukte und Schornsteinsysteme. KLB versteht sich deshalb als Komplettanbieter für den Rohbau. Unabhängige Umwelt-Produktdeklarationen weisen dabei den besonders nachhaltigen Charakter von KLB-Mauerwerk nach. Zu den Gesellschaftern von KLB zählen derzeit die Rünz und Hoffend GmbH & Co. KG und die GEBR. ZIEGLOWSKI GmbH & Co. KG – ebenso wie die Delfing-Baustoffwerk GmbH & Co. KG, welche jedoch zum 31.12.2024 als Gesellschafter ausscheidet.

Die Trasswerke Meurin Produktions- und Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Nickenich (Rheinland-Pfalz) entwickelt und produziert seit 1862 Qualitätsbaustoffe erster Güte aus Leichtbeton für vielfältige Ansprüche und Verwendungszwecke. Das Familienunternehmen setzt offensiv auf nachhaltiges Wirtschaften und vorausschauendes Ressourcenmanagement. Das „Pumix-Bausystem“ aus Plan- und Mauersteinen ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der hauseigenen Produktpalette.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

KLB Klimaleichtblock GmbH
Herr Andreas Krechting
Lohmannstr. 31
56626 Andernach
Deutschland

fon ..: 02632 / 25 77-0
web ..: http://www.klb-klimaleichtblock.de/
email : info@klb.de

Die KLB Klimaleichtblock GmbH mit Sitz in Andernach (Rheinland-Pfalz) bietet Produkte für den gesamten Hochbau an: von hochwärmedämmenden Leichtbeton-Mauerwerkssteinen, über Garten- und Landschaftsprodukte und Schornsteinsysteme bis hin zum KLB-Baukasten. Dieser bietet für jedes Bauvorhaben genau aufeinander abgestimmte Leichtbeton-Steine. KLB Leichtbeton-Mauerwerk kommt sowohl im privaten Hausbau als auch bei Mehrgeschosswohnungsbauten zum Einsatz. Eine umfangreiche Beratung rundet das Angebot ab.

Pressekontakt:

dako pr corporate communications
Frau Alisa Klose
Manforter Straße 133
51373 Leverkusen

fon ..: 0214-206910
web ..: http://www.dako-pr.de
email : a.klose@dako-pr.de

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§ 43 GmbHG regelt die Haftung des GmbH Geschäftsführers. Danach haftet der GmbH Geschäftsführer bei folgenden Verstößen:

Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
Insbesondere sind sie zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 9b Abs. 1 entsprechende Anwendung. Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, daß dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben.
Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren.
Tipp: Prüfen Sie Ihren GmbH Geschäftsführervertrag. Eine Verkürzung der fünfjährigen Verjährungsfrist nach Ausscheiden als Geschäftsführer ist möglich. Musterformulierungen und Vertragsentwürfe für Geschäftsführer und Prokuristen erhalten Sie mit S&P Seminare Unternehmensführung.

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Die Aufgaben und Pflichten des GmbH Geschäftsführers regelt insbesondere § 46 GmbHG. Dort sind die nicht delegierbaren Entscheidungsbefugnisse der Gesellschafter geregelt.

Die Gesellschafter entscheiden über

die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses
die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards (§ 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs) und über die Billigung des von den Geschäftsführern aufgestellten Abschlusses;
die Billigung eines von den Geschäftsführern aufgestellten Konzernabschlusses;
die Einforderung der Einlagen;
die Rückzahlung von Nachschüssen;
die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen;
die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern sowie die Entlastung derselben;
die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung;
die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb;
die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen, sowie die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen, welche sie gegen die Geschäftsführer zu führen hat.
Entsprechende Gesellschafterbeschlüsse sind durch den GmbH Geschäftsführer vorzubereiten.

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