Grundsteuer landet beim Bundesverfassungsgericht
Posted by PM-Ersteller - 06/03/26 at 04:03:02 p.m.Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler haben Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer eingereicht; Kritik richtet sich vor allem gegen die Verwendung von Bodenrichtwerten.
6. März 2026 “ Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben am 27. Februar 2026 gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Neuberechnung der Grundsteuer in Karlsruhe prüfen lassen wollen
Blumenauer Immobilien begrüßt, dass die rechtliche Auseinandersetzung nun den Weg nach Karlsruhe gefunden hat, denn die Kritik der Verbände trifft aus unserer Sicht den Kern des Problems: Die pauschale Verwendung von **Bodenrichtwerten** und die Einbeziehung fiktiver Mieten als zentrale Bemessungsgrößen führen zu einer erheblichen Diskrepanz zwischen statistischen Durchschnittswerten und den tatsächlichen Verhältnissen einzelner Grundstücke. Bodenrichtwerte bilden in der Regel zonale Mittelwerte ab und berücksichtigen nicht zwingend Lagebesonderheiten, Erschließungskosten, Altlasten oder individuelle Nutzungsbeschränkungen, sodass sie für die konkrete Steuerbemessung ungeeignet und potenziell ungerecht sind
Die Folgen einer allein auf zonalen Durchschnittswerten beruhenden Steuerbemessung können weitreichend sein: Eigentümer mit besonderen Grundstücksmerkmalen drohen Fehlbelastungen, die sich mittelbar auch auf Mieter auswirken können. Blumenauer Immobilien fordert deshalb eine transparente, nachvollziehbare und einzelfallgerechte Bewertungsgrundlage, die tatsächliche Grundstücksmerkmale stärker gewichtet und Ausgleichsmechanismen für Abweichungen vom zonalen Mittelwert vorsieht
„Die pauschale Übernahme von Bodenrichtwerten als Steuerbasis ist weder sachgerecht noch sozial gerecht. Wer die Realität einzelner Grundstücke ignoriert, riskiert Fehlbelastungen, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen treffen.“ So Harald Blumenauer, von Blumenauer Immobilien.
Rechtlich wird das Bundesverfassungsgericht nun prüfen müssen, ob das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit genügt; ein Erfolg der Beschwerde könnte zu Anpassungen oder einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Bewertungsmethoden führen. Bis zu einer Entscheidung ist mit anhaltender Unsicherheit für Eigentümer, Verwalter und Kommunen zu rechnen, zugleich eröffnet das Verfahren die Chance, Bewertungsregeln zu schaffen, die sowohl rechtssicher als auch praxisgerecht sind
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Geplante Gesetzesänderung könnte Rechtsschutz für Einbürgerungsbewerber einschränken
Posted by PM-Ersteller - 04/07/25 at 11:07:37 a.m.Massive Kritik an Vorschlag der Bundesratsausschüsse zur Verlängerung der Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungssachen
Berlin, 4. Juli 2025 – Der Innenausschuss des Bundesrats hat in seiner Empfehlung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (BR-Drucksache 220/1/25 vom 30.06.2025) eine weitreichende Änderung vorgeschlagen: Künftig sollen Untätigkeitsklagen im Einbürgerungsverfahren erst nach zwölf Monaten möglich sein – bislang liegt die Frist bei drei Monaten (siehe § 75 VwGO). Die Begründung für die Fristverlängerung: Eine angeblich „massenhafte“, standardisierte Nutzung der Untätigkeitsklage durch Anwaltskanzleien belaste Verwaltungsgerichte und Behörden. Der Vorschlag will mit der Fristverlängerung den Gerichten Zeit verschaffen, um den Bearbeitungsstau in Einbürgerungsbehörden abzubauen.
Massive Kritik von Migrationsrechtsexpert*innen
Fachanwältinnen und Verwaltungsexpertinnen kritisieren den Vorschlag scharf. Statt Verwaltungsprozesse zu modernisieren und digitalisieren, werde der Rechtsschutz für Betroffene eingeschränkt – und das in einem hochsensiblen Bereich, der für die Lebensplanung vieler Migrant*innen entscheidend ist. Die verlängerte Wartezeit würde etwa Karriereentscheidungen, Familiennachzug und visafreies Reisen zusätzlich erschweren. Auch die Kostenbelastung steigt: Längere Verfahren bedeuten mehr Dokumentationspflichten, längere anwaltliche Begleitung – und mehr Unsicherheit.
Stigmatisierung von Kanzleien und Antragsteller*innen
Besonders problematisch ist die Darstellung von Anwaltskanzleien als Teil des Problems. Die Ausschussbegründung beschreibt Anwaltskanzleien als „Herausforderung“, obwohl diese lediglich gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutz durchsetzen. „Dass Untätigkeitsklagen nötig sind, zeigt doch nur, wie überlastet und ineffizient die Verwaltung arbeitet“, sagt ein Sprecher einer Berliner Kanzlei für Migrationsrecht. „Wer fairen Zugang zur Staatsangehörigkeit ermöglichen will, darf nicht diejenigen kriminalisieren, die Missstände sichtbar machen.“
Signal gegen Fachkräfteeinwanderung
Für Unternehmen und internationale Fachkräfte könnte die Änderung ein verheerendes Signal senden. Wer Deutschland als neuen Lebensmittelpunkt wählt, braucht Verlässlichkeit. Ein langwieriges, intransparentes Einbürgerungsverfahren gefährdet die Attraktivität des Standorts und steht im Widerspruch zur viel beschworenen Willkommenskultur.
Forderung nach echter Reform statt Symptombehandlung
Die Diskussion offenbart ein strukturelles Problem: Statt Antragstellerinnen zu belasten, müsse die Politik in moderne Verwaltungsstrukturen investieren. Digitale Abläufe, verbindliche Bearbeitungszeiten und eine bürgerfreundliche Einwanderungspraxis sind aus Sicht vieler Expertinnen der einzige Weg, wie Fachkräfteeinwanderung langfristig gelingen kann.
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VISAGUARD ist eine auf deutsches Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht spezialisierte Anwalts- und Beratungsplattform mit Sitz in Berlin.
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Kompakte Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache für Übersetzer und Dolmetscher (m/w/d)
Posted by PM-Ersteller - 22/04/25 at 08:04:51 a.m.Flexibel und von zu Hause können sich im Online Kurs Übersetzer bzw. Dolmetscher (m/w/d) sichere Kenntnisse der Deutschen Rechtssprache mit Zertifikat für ihren Beruf aneignen. Infoabend am 8.5.25.
Die kompakten Live- und Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ richten sich an angehende oder bereits qualifizierte Übersetzer (m/w/d) und Dolmetscher (m/w/d), die sichere Kenntnisse der juristischen Terminologie und einzelnen Rechtsgebiete mit einem anerkannten Zertifikat für die Ermächtigung bzw. Beeidigung nachweisen müssen.
Die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln stellt am Donnerstag, 8. Mai 2025 um 17.30 Uhr das Online-Seminar „Deutsche Rechtssprache“ im Rahmen ihres digitalen Informationsabends über die Online-Vorbereitungskurse zum staatlich geprüften Übersetzer (m/w/d) vor. Eine Anmeldung zum Infoabend ist erforderlich auf https://www.dolmetscherschule-koeln.de/aktuelles/online-infoabend/
Kompakte Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache: Flexibel und von zu Hause aus
Die Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ sind verteilt auf jeweils drei Wochen. Sie werden im Blockformat mit 24 Unterrichtstunden (à 45 Minuten) angeboten. Pro Kurs findet der Online-Unterricht dreimal am Freitag von 16 bis 19 Uhr und dreimal am Samstag von 9 bis 13 Uhr statt. Die Online-Seminare enden mit der Zertifikatsabschlussprüfung.
Es gibt drei Startdaten: Das erste Online-Seminar startet am 9.5.2025 und endet mit dem Prüfungstermin am 31.5.2025. Die nächsten Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ beginnen am 29.8. und am 7.11.2025.
Inhalte der Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache
Die Inhalte der Online-Seminare umfassen vor allem die sprachlichen Besonderheiten der deutschen Rechtssprache. Dazu zählen unter anderem die Rechtsgebiete Zivilrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht sowie Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht. Hinzukommen der Bereich Urkundenübersetzungen und die Besonderheiten des Rechtssystems bei Übersetzungen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung erhalten die Seminar-Teilnehmenden das anerkannte Zertifikat für die „Deutsche Rechtssprache“. Das Zertifikat gilt als Nachweis für die sicheren Kenntnisse der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache. Es erfüllt damit die Anforderungen des Gesetzes für die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (m/w/d) nach dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) und ist als Nachweis für die Ermächtigung von Übersetzern (m/w/d) von den Oberlandesgerichten Nordrhein-Westfalen und Rheinlandpfalz anerkannt. Interessierte aus anderen Bundesländern informieren sich bitte vor der Kursanmeldung, ob das Zertifikat von den für sie zuständigen Gerichten anerkannt wird.
Über die Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache für alle Fremdsprachen
Die juristischen Online-Seminare umfassen eine Mischung aus Theorie und Vorträgen sowie interaktiven Einzel- und Gruppenübungen. Die juristischen Fachdozenten (m/w/d) der Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln legen einen besonderen Fokus auf die sprachlichen Anforderungen in der deutschen Rechtssprache. Sie erläutern intensiv alle prüfungsrelevante Rechtsgebiete, die für die Beeidigung von Dolmetschern (m/w/d) und für die Ermächtigung als Übersetzer (m/w/d) benötigt werden. Die erlernten Kenntnisse der deutschen Rechtssprache sind zudem für einen geplanten Arbeitseinstieg im juristischen oder wirtschaftlichem Bereich hilfreich.
Mit der Zertifikatsprüfung der Übersetzer- und Dolmetscherschule weisen somit die Prüfungsteilnehmenden die erforderlichen sicheren Kenntnisse der deutschen Rechtssprache nach. Die Live- und-Online-Seminare werden immer auf Deutsch abgehalten und sind für Übersetzende bzw. Dolmetschende aller Sprachen geeignet.
Die Teilnahmegebühr inkl. Abschlussprüfung beträgt 675 Euro, ermäßigt für ehemalige und derzeitige Schulteilnehmende 640 Euro.
Weitere Informationen finden Interessierte auf https://www.dolmetscherschule-koeln.de/ausbildungen/online-seminar-deutsche-rechtssprache/
Kontakt: Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln, Vogelsanger Straße 295, 50825 Köln, Telefon: 0221/54687-4530, E-Mail: kontakt@dolmetscherschule-koeln.de.
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Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln
Frau Carly Tyson-Fendt
Vogelsanger Str. 295
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Die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln gehört zum RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln, das seit über 50 Jahren im Bereich berufliche und studienbezogene Aus- und Weiterbildung tätig ist.
Die Übersetzer- und Dolmetscherschule bietet seit 2010 die Ausbildung zum Übersetzer (m/w/d) an. Bereits seit 2015 ermöglicht die Schule im Online-Kurs den Abschluss für staatlich geprüfte Übersetzer (m/w/d), ab sofort in sieben Fremdsprachen. Neu hinzugekommen ist nun die Sprache Polnisch. In Kürze soll auch ein Modul für Dolmetschen mit der Möglichkeit zur staatlichen Prüfung im Online-Kurs beginnen.
Die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten IHK (m/w/d) läuft nun wegen bildungspolitischer Neuregelungen aus. Die Schule prüft derzeit ein neues Format für diese Ausbildung.
Die Schule bietet die kompakten Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ erfolgreich seit April 2024 an.
Zu den Partnerinstitutionen gehören u.a. die Rheinische Hochschule Köln (RH) und die Rheinische Akademie Köln (RAK).
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