Ärzteorganisation GenoGyn: Corona offenbart mangelhafte Prävention in Deutschland

Millionen Risikopatienten

Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Diabetes, Übergewicht: In der Corona-Pandemie werden Millionen Menschen mit Vorerkrankungen zu Risikopatienten. Viele Vorerkrankungen, die mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf mit COVID-19 einhergehen, hätten in der Vergangenheit durch effektive Primärprävention verhindert werden können. „Dieser jüngst von der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten geäußerten Kritik schließen wir uns vollumfänglich an“, sagt Dr. Jürgen Klinghammer, Vorstandsvorsitzender der Ärzteorganisation GenoGyn, die sich seit 2008 mit eigenen Fortbildungen für eine erweiterte Primärprävention in der gynäkologischen Praxis engagiert. „Dass die große Koalition nun zwar endlich weitergehende Ta bak-Werbeverbote umsetzen will, in ihrem Gesetzentwurf aber mehrjährige Übergangsfristen bis 2024 vorsieht, ist ein weiteres aktuelles Indiz für die Halbherzigkeit politischer Präventionsmaßnahmen in Deutschland“, kritisiert der Kölner Frauenarzt. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist für den morgigen Freitag geplant.

Eine deutliche Erhöhung der Tabaksteuer sowie die Einführung einer Zuckersteuer im Kampf gegen Übergewicht und Diabetes fordert die GenoGyn, die rund 600 niedergelassene Frauenärztinnen und -ärzte vertritt, seit Jahren. Weitere politische Versäumnisse sehen die Gynäkologen etwa bei der suboptimalen Prävention des Schwangerschaftsdiabetes an dem heute 13,2 Prozent aller Schwangeren in Deutschland erkranken. Mithilfe des sogenannten 50 g Suchtests im gesetzlichen Screening bleibt mindestens jeder fünfte Fall unerkannt. Entsprechend der S3-Leitlinie Gestationsdiabetes mellitus (GDM), Diagnostik, Therapie und Nachsorge fordert die GenoGyn die Verwendung des aussagekräftigeren ,75-Gramm-Diagnosetests‘ im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. „Jede zweite Frau entwickelt nach einem GDM innerhalb von zehn Jahren einen manifesten Typ-2-Diabetes und die Kinder haben ein erhöhtes Risiko für Übergewicht und Ty-2-Diabetes“, warnt Dr. Klinghammer. Dass mit dem neuen Programm zur Früherkennung des Zerfixkarzinoms seit 2020 die jährliche Blutdruckmessung beim Frauenarzt entfällt, sei ebenso kritisch zu bewerten und vergebe große Präventionschancen.

„Die Corona-Pandemie zeigt auf dramatische Weise, welche Folgen es hat, wenn eines der besten Gesundheitssysteme der Welt fast ausschließlich auf die kurative Medizin ausgerichtet ist. Sieben Euro, die nach dem Präventionsgesetz pro Versichertem im Jahr aufgewendet werden, sind für die Gesunderhaltung der Bevölkerung nicht ausreichend“, sagt der GenoGyn-Vorstand und moniert erneut, dass Frauenärzte nicht in die Umsetzung des Präventionsgesetzes eingebunden sind. „Als lebenslange Begleiter der Frau haben niedergelassene GynäkologInnen eine Schlüsselrolle in der Primärprävention und sind wie keine andere Facharztgruppe die idealen Screening-Ärzte, um kardiovaskuläre Risiken und viele andere Risikofaktoren etwa für Volkskrankheiten wie Inkontinenz oder Osteoporose zu erkennen“, betont Dr. Jürgen Klinghammer. Fortbildung in Präventionsmedizin für Frauenärztinnen und -ärzte ist deshalb ein Hauptanliegen der Ärzteorganisation GenoGyn. Ihre Versuche, Krankenkassen mithilfe von IV- oder Selektivverträgen für mehr Prävention in der gynäkologischen Praxis zu gewinnen, sind in der Vergangenheit gescheitert, erfolglos blieb auch die Kontaktaufnahme zu verantwortlichen Gesundheitspolitikern.

„Angesicht von über 120.000 Menschen, die jährlich an den Folgen von Tabakkonsum sterben, rund sieben Millionen Typ-2-Diabetekern und einer neuen W H O-Studie, wonach jeder fünfte Jugendliche in Deutschland zu dick ist, muss die Politik endlich effektivere Präventionsmaßnamen ergreifen, denn auch sie retten Leben. Zudem wäre eine gesündere Bevölkerung in kommenden Pandemien weniger großen Risiken ausgesetzt“, mahnt Frauenarzt Dr. Klinghammer.

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GynPLUS 2020: privatärztliche Zusatzleistungen in der frauenärztlichen Praxis

Ärzteorganisation GenoGyn publiziert neues IGeL-Kompendium

Für eine umfassende Betreuung gynäkologischer Patientinnen: Wichtige privatärztliche Zusatzleistungen in der frauenärztlichen Praxis hat die Ärzteorganisation GenoGyn in der druckfrischen Neuauflage ihres Kompendiums zusammengefasst. GynPLUS 2020 bietet auf dem Stand heutiger Medizin ein breites Programm seriöser, medizinisch sinnvoller individueller Zusatzleistungen aus dem Kernbereich der gynäkologisch-geburtshilflichen Praxis und kann ab sofort über das Anforderungsformular– auf der Webseite der GenoGyn bestellt werden. Die gefragte Erstauflage war 2011 binnen weniger Tage vergriffen.

„GynPLUS 2020 zeigt das große Spektrum privatärztlicher Leistungen in der Frauenheilkunde und ihr enormes Potenzial für die Gesunderhaltung unserer Patientinnen“, sagt GenoGyn-Vorstandsmitglied Dr. Edgar Leißling, der die fast 80 Seiten starke Neuauflage des Leitfadens für eine individualisierte Medizin initiiert und weiterentwickelt hat. Neu ist die umfangreiche Kommentierung der einzelnen Leistungen, die neben der medizinischen Einordnung auch viele Hintergrundinformationen enthält. Für fast jede Leistung gibt es ein Muster für einen allgemeinen Informationstext für Patientinnen sowie Beispiel-Kalkulationen des ärztlichen Honorars. Thematisch bildet GynPLUS 2020 die Kapitel Krebsfrüherkennung, Empfängnisregelung, Mutterschaftsvorsorge und Prävention ab. Neu aufgenommen wurden die spezialisierte Laboranalytik, Point-of-Care-Diagnostik und apparative Diagnostik sowie Leistungen aus der integrativen Medizin wie Infusions- und Injektionstherapie und Ernährungsberatung und -therapie. Wie die Erstausgabe informiert GynPLUS 2020 auf Grundlage der 2006 vom Deutschen A?rztetag beschlossenen Regeln im Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen. Wichtige Erläuterungen und Hinweise zu den rechtlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben der Bundesärztekammer sind enthalten.

„Mit diesem Programm können wir informierten und selbstbestimmten Patientinnen jenseits der Grund- und Regelversorgung eine personalisierte und präventionsorientierte Medizin anbieten, die sich nicht auf die Früherkennung und Behandlung von Erkrankungen beschränkt, sondern sich am individuellen Nutzen für unsere Patientinnen orientiert“, so Frauenarzt Dr. Leißling. Angesichts zunehmender ökonomischer Beschränkungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werde dieses Versorgungsangebot immer wichtiger. Privatärztliche Leistungen schließen nach seinen Worten die Lücke zwischen dem, was aus Sicht der GKV wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig ist und dem aktuellen medizinischen Wissen.

Der GenoGyn-Vorstand nennt Beispiele: So übersieht das gesetzliche Screening auf Schwangerschaftsdiabetes mit dem sogenannten „50 g Suchtest“ 30 Prozent der Fälle. Der wesentlich aussagekräftigere orale Glukosetoleranztest („75 g oGTT“) ist erst bei pathologischem Ergebnis eine Kassenleistung. Der Ultraschall der Brust stellt bei dichtem Brustgewebe eine effektive Ergänzung zur Tastuntersuchung dar. Die dringend notwendige Prävention der Volkskrankheit Osteoporose ist in der Versorgung quasi nicht existent, in keiner Facharztgruppe verortet und deshalb Bestandteil des Kompendiums. „Und beim Darmkrebs-Screening wissen wir, dass etwa fünf Prozent der Tumore übersehen werden und dass immer mehr Erwachsene unter 50 Jahren erkranken. Moderne personalisierte Medizin muss nicht warten bis diese Erkenntnisse, wenn überhaupt, Eingang in die gesetzlichen Versorgungsstrategien finden. Mit GynPLUS 2020 gibt die GenoGyn Frauenärztinnen und -ärzten deshalb einen Leistungskatalog für eine angemessen umfangreiche und ganzheitliche Betreuung ihrer Patientinnen an die Hand“, betont Dr. Edgar Leißling.

Die Stärkung der präventionsorientierten Medizin verfolgt die GenoGyn seit Jahren mit ihrem strukturierten Praxiskonzept für Frauenärztinnen und -ärzte „Gyn-for-life“, das eine zertifizierte Zusatzqualifikation und Workshops in Präventionsmedizin, Seminare in Praxis- und Personalmanagement, einen Praxis-Newsletter für Patientinnen sowie eine Online-Frauenarztsuche beinhaltet. „Als lebenslanger Begleiter können wir in der Rolle des Facharztes für die Frau entscheidende Weichen bei der Gesunderhaltung unserer Patientinnen stellen, am besten schon in der Mädchensprechstunde, beim Kinderwunsch oder spätestens in den Wechseljahren“, so GynPLUS-Autor Dr. Edgar Leißling.

Interessierte Frauenärztinnen und -ärzte können das neue IGeL-Kompendium auf der Webseite der GenoGyn bestellen. Der Preis beträgt 35 Euro für Mitglieder und 50 Euro für Nicht-Mitglieder, jeweils zzgl. 4,90 EUR Versandkostenpauschale und 7 % MwSt.

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Programmstart des neuen Zervixkarzinom-Screenings verschieben!

Frauenärzte der GenoGyn unterstützen Forderung des Berufsverbandes

Angesichts eklatanter Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des neuen organisierten Programms zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs nur vier Wochen vor dem Start am 1. Januar 2020 unterstützt die Ärzteorganisation GenoGyn die Forderung des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) nach einer Verschiebung des neuen Krebsfrüherkennungsprogramms für Frauen. Diese hatte der BVF in einem offenen Brief an das Bundesministerium für Gesundheit am 29. November 2019 gefordert. „Zum Schutz unserer Patientinnen und der betroffenen gynäkologischen Praxen und Zytologen schließen wir uns dieser Forderung vollumfänglich an“, sagt Dr. Edgar Leißling aus dem Vorstand der Ärzteorganisation GenoGyn, die rund 600 niedergelassene Frauenärztinnen und -ärzte vertritt.

Das neue organisierte Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, soll auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 1. Januar 2020 starten. Neu daran ist, dass Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung, dem sogenannten Pap-Abstrich, und dem HPV-Test haben (Ko-Testung). Bisher haben alle Frauen altersunabhängig Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung. „Die Folgen des neuen Screenings mit seinem methodischen Paradigmenwechsel bei der Früherkennung des Zervixkarzinoms sind für unsere Patientinnen bisher kaum absehbar und deshalb Gegenstand zahlreicher fachinterner Diskussionen. Es muss aber auch auf den Tisch, dass die praktische Umsetzung des Programms wenige Wochen vor dem Start absolut unzulänglich organisiert ist und für die involvierten Ärzte unzumutbare Unsicherheiten bestehen“, betont GenoGyn-Vorstand Dr. Leißling.

Die Vorbehalte der GenoGyn gegen die neue Ko-Testung setzen bei der Verunsicherung der Frauen an. „Unsere Patientinnen sind gewohnt, jedes Jahr einen Zellabstrich zu bekommen. Die neue ,Krebsvorsorge light‘ kann dazu führen, dass die Frauen das Gefühl bekommen, die Untersuchung sei nicht mehr so wichtig und erfordert deshalb einen hohen Beratungsaufwand durch den Gynäkologen. Hier hätten wir eine effektive Vorab-Aufklärung durch die Krankenkassen als unsere Vertragspartner in der Versorgung erwartet“, so Frauenarzt Dr. Leißling. Dass Frauen alle fünf Jahre zu einer Untersuchung eingeladen werden, die alle drei Jahre stattfinden soll, werde die tatsächliche Inanspruchnahme zusätzlich erschweren. Dass das letzte Anschreiben der Krankenkassen mit 65 Jahren erfolgt, wenngleich der Anspruch auf Krebsfrüherkennungsuntersuchungen darüber hinaus besteht, setze überdies ein falsches Signal, denn Früherkennung sei auch und vor allem im Alter wichtig.

Wesentliche strukturelle Voraussetzungen sind kurz vor dem Programmstart nicht gegeben. „Infolge der Ko-Testung werden wir voraussichtlich eine Vielzahl positiver HPV-Befunde haben, die zwingend mit einer Abklärungskolposkopie weiter untersucht werden müssen. Dafür fehlt es aber noch an Kapazitäten, sodass absehbar längst nicht alle Frauen zeitnah und flächendeckend versorgt werden können. Diese Unsicherheit ist unseren Patientinnen nicht zuzumuten und kann in unseren Praxen ein Beratungs-Chaos auslösen“, warnt GenoGyn-Vorstand Dr. Leißling.

Unzumutbar ist für die GenoGyn zudem der Umgang mit den Vertragsärzten. „Bei unserer Kritik geht es ganz konkret auch um die völlig ungeklärte Vergütung für uns Frauenärzte und -ärztinnen“, unterstreicht Dr. Leißling. So werden die vorgeschriebene Programmevaluation sowie die elektronische Dokumentation und Übermittlung an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung nicht zum 1.1. 2020 möglich sein, weil entscheidende Voraussetzungen für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme fehlen. Ebendiese vollständige elektronische Dokumentation ist aber eine der Voraussetzungen für die Abrechnung der durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen. Außerdem gibt es bis jetzt keine EBM-Abrechnungsziffern für das Programm. „Wir wissen also weder wie unsere Leistung honoriert wird, noch wann und müssen mit massiven, ja existenzbedrohenden finanziellen Problemen für unsere Praxen rechnen.“

Sollen niedergelassene Frauenärztinnen und -ärzte tatsächlich ab dem ersten Quartal 2020 Daten händisch auf Halde sammeln, um frühestens im dritten Quartal in unbekannter Höhe honoriert zu werden? Warum sind die verantwortlichen Institutionen bei einem Projekt dieser Tragweite nicht im Zeitplan, und warum hüllen sie sich bis heute in Schweigen? „Diese Fragen müssen wir stellen, denn es geht hier um einen existenziellen Teil unserer Praxisführung“, mahnt Dr. Edgar Leißling. In Anbetracht der zahlreichen ungelösten Probleme und strukturellen Unzulänglichkeiten appelliert die GenoGyn deshalb dringend an die Verantwortlichen, den Start des neuen Zervixkarzinom-Screenings zu verschieben.

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