Datenschutzverstöße bei TI-Konnektoren aufgedeckt- schwarzer Peter bei Psychotherapeuten und Ärzten

Das Magazin für Computertechnik c’t weist nach, dass die Medizin-IT nicht DSGVO-konform ist.

BildIn dem heute erschienenen c’t-Artikel beschreibt Autor Thomas Maus eingehend wie personenbezogene Daten in den Log-Daten von Konnektoren gespeichert werden (siehe https://www.heise.de/select/ct/2022/6/2204618460492956498 ).

Betroffen sind die Konnektoren des Herstellers Secunet, der damit gegen die Spezifikationen der Gematik verstößt. Nach Angabe der c’t hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber auf die Anfrage von c´t bestätigt, dass eine Datenschutzverletzung nach Art. 33 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt. Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW) Dieter Adler kommentiert dies: „Die Enthüllungen des c’t-Magazins offenbaren, dass die vermeintliche Sicherheit einer Zulassung von Komponenten der Telematik-Infrastruktur und der Konnektoren durch die Gematik nicht gegeben ist und die Zulassung großer Murks ist. Da sind Dilettanten am Werk, die keine Ahnung vom Datenschutz haben oder diesen absichtlich missachten.“

Laut c’t sehen die Bundesdatenschützer erstaunlicherweise Ärzte und andere Leistungserbringer in der rechtlichen Verantwortung für die DSGVO-Verstöße und nicht die Hersteller. Der DPNW-Vorsitzende ist erschüttert: „Das kann doch nicht wahr sein. Erst machen augenscheinlich einzelne Hersteller Mist, die Gematik ist im Zulassungsverfahren augenscheinlich blind oder unfähig und dann wird den Ärzten und Psychotherapeuten die rechtliche Verantwortung dafür in die Schuhe geschoben. Wir Leistungserbringer können nun wirklich nichts dafür. Sondern sind gehalten diese von der Gematik zugelassenen Systeme zu verwenden. Wir können das technische Problem noch nicht einmal selbst abstellen. Einzige Lösung für Kollegen, die an die TI-angeschlossen sind: Konnektor ausschalten und abstöpseln – eine andere Lösung gibt es im Moment nicht. Es hat schon seinen Grund, warum wir dauerhaft davon abraten, sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen.“

Der c’t-Artikel beschreibt, dass bei einer illegalen Zusammenführung unterschiedlicher Log-Daten zu sehen ist, wann und wo ein Patient zur Behandlung war. Dieter Adler sagt dazu: „Das schlägt dem Fass nun gänzlich den Boden aus. Unsere Patienten stehen digital entblößt da und wir können nichts mehr für die Sicherheit ihrer persönlichen Daten tun. Mich beschämt das sehr. Ich muss mich da leider gebetsmühlenartig wiederholen: Die Telematik Infrastruktur in der jetzigen Form ist eine Katstrophe ein Anschluss an die TI ist aktuell nicht empfehlenswert.“

Aus diesem aktuellen Anlass bietet das DPNW seinen Mitgliedern am 26.02.2022 ein Sonder-Webinar zum Thema an, in dem DPNW-Justiziar Dirk Wachendorf die rechtlichen Konsequenzen bespricht und Dieter Adler zeigt, wie man das Problem technisch sicher löst.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.000 Mitglieder und 12.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Kassenwart: Dipl.-Psych. Robert Warzecha. Mehr unter: www.dpnw.de

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„Der digitale Wahnsinn muss ein Ende haben. Stoppen Sie die Telematik-Einführung!“

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) fordert: Aussetzung der Telematik, Abschaffung von Zwangsabzügen bei TI-Verweigerern und kein Zulassungsentzug bei Nichtanschluss an die TI.

BildDas Jahr 2020 stellt unbestritten viele in der Medizin vor ungeahnte Herausforderungen. Das Gesundheitsministerium mit Jens Spahn an der Spitze will nun mit aller Macht die Digitalisierung des Gesundheitswesens erzwingen. Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler appelliert eindringlich: „Lieber Herr Spahn, dieser digitale Wahnsinn muss ein Ende haben. Hier hilft keine Therapie. Stoppen Sie die Telematik-Einführung!“

Bedrohungen für die Existenz von niedergelassenen Psychotherapeuten
Niedergelassene ärztliche Psychotherapeuten müssen ab dem 01. Januar an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein, andernfalls drohen ihnen harte Konsequenzen – bis zum Entzug der Praxislizenz. Denn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind ab 2021 digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Erfolgt dies nicht in der vorgegebenen Weise, stellt dies eine vertragsärztliche Pflichtverletzung dar. Dies kann ein Disziplinarverfahren oder sogar ein Zulassungsentziehungsverfahren zur Folge haben.

Exorbitante IT-Kosten ohne Mehrwert
Die Telematik ist Ende Mai ausgefallen und hat viele tausend bereits an die TI angeschlossene Arztpraxen lahmgelegt. Dieter Adler sagt dazu: „Das Gesundheitsministerium bürdet dem kleinsten Rad im System die größten persönlichen und finanziellen Risiken auf. Sowohl im Datenschutz wie bei den Finanzen stehen wir quasi mit einem Bein im Knast. Tolle Aussichten.“

Datenpannen sind vorprogrammiert
Die technischen Pannen, die die Telematik für längere Zeit lahmgelegt haben, werfen ihre Schatten auf künftige Risiken voraus. Abgesehen von den Umständen, die sich aus den technischen Schwierigkeiten ergeben, kündigen sich zwangsläufig Datenpannen an. Der DPNW erwartet, dass im schlimmsten Fall Millionen von Patientenakten gehackt werden, mit denen dann erpresserisch online gehandelt wird. Dieser Befund erwächst aus den Erfahrungen, die in anderen Industrien gemacht wurden (Telekom-Kundendaten, Kreditkartendaten, Kontodaten). Im Medizinbereich sind solche Datenpannen bereits in Großbritannien, den USA und Norwegen massenhaft passiert. Zudem befürchtet der DPNW: „Werden die zentral gespeicherten Daten für weitere Anwendungsbereiche, wie der Forschung geöffnet, sind wir auf dem Weg zum gläsernen Patienten.“

„Ja“ zur Digitalisierung, aber nur dezentral
Dieter Adler betont: „Wir sind nicht gegen die Digitalisierung oder gegen die elektronische Patientenakte – im Gegenteil. Aber wir sind gegen eine zentrale Datenspeicherung. Persönlichkeitsrechte gehen hier eindeutig vor technischer Entwicklung. Die eigenen Patientendaten in einer Datei zu speichern, ist zeitgemäß und sinnvoll. Aber nicht auf einem zentralen Server, das ist nur gefährlich. Bitte nur dezentral!“

Dezentral heißt im Sinne des Psychotherapeutenverbandes: Speicherung auf einem eigenen Datenspeicher, auf den nur der Versicherte Zugriff hat. Dies könnte beispielsweise ein hardwareverschlüsselter Chip auf der Versichertenkarte oder ein USB-Stick sein. So kann der Patient selbst entscheiden, wer diese Daten sehen darf und wer nicht.

Dieter Adler ermahnt alle TI-Beteiligten: „Die besonders sensiblen Daten aus einer Psychotherapie haben auf einem Server nichts zu suchen! Knapp 90 Prozent der Versicherten wollen auf keinen Fall, dass ihre Daten in einer elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Es ist wichtig, dass alles, was in der psychotherapeutischen Praxis gesagt wird, auch dort bleibt.“

Besonderes Vertrauensverhältnis Patient-Psychotherapeut muss geschützt werden
Der DPNW vertritt die Überzeugung, dass das Patienten-Psychotherapeuten-Verhältnis ein besonderes Vertrauensverhältnis ist, das durch eine zentrale Datenspeicherung zerstört wird.

DPNW-Vorstandsmitglied Robert Warzecha erläutert: „Die Psychotherapie ist ein besonders schützenswerter und sensibler Veränderungsprozess, der unter keinen Umständen seine Vertrauensbasis verlieren darf. Eine zentrale und fremdbestimmte Speicherung der Patientendaten würde diese verletzen. Behandler und ihre Patienten geraten unter enormen Druck. Im schlimmsten Falle werden sie emotional voneinander entkoppelt, da nicht sicher sein kann, was mit den privaten Patientendaten passiert. Die Angst vor Datenmissbrauch und den Folgen würde bei unseren Patienten emotionale Wahrnehmungs- und Bearbeitungsprozesse massiv hemmen oder völlig blockieren, was den Einsatz psychotherapeutischer Techniken immens erschweren würde.“

Warzecha plädiert: „Hilfs- und behandlungsbedürftige Menschen in persönlichen Lebenskrisen dürfen nicht zum Renditeobjekt der Industrie, der Forschung oder zum Crashdummy politischer Digitalisierungsbeschleunigungstests werden. Wer die Leidtragenden sind, steht doch außer Frage.“

Neun von zehn Patienten lehnen die zentrale Speicherung ab
Knapp 86 Prozent der Versicherten legen nach der neuesten Umfrage des DPNW die zentrale Datenspeicherung ab. Im Frühjahr 2020 waren es noch etwa 80 Prozent. Diese Ablehnungs-Tendenz steigt trotz Corona-App-Bereitschaft. Auch Datenschutzexperten warnen bei der Speicherung der Corona-App-Daten vor einer zentralen Speicherung. Einem Chip oder USB-Stick auf der Gesundheitskarte würden hingegen 61 Prozent der Versicherten ihre Daten anvertrauen. Nicht zu vernachlässigen sind zudem 40 Prozent der Patienten, die beim aktuellen Zustand bleiben möchten.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat rund 1.400 Mitglieder und 12.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Kassenwart: Dipl.-Psych. Robert Warzecha. Mehr unter: www.dpnw.info

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Das Patientendatenschutz-Gesetz ist ein Vabanque-Spiel mit Patientenrechten.

Der mündige Bürger wird zum unmündigen Patienten degradiert.

Ein breites Bündnis von Patienten-Datenschützern fordert eine grundlegende Überarbeitung des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) beziehungsweise den Stopp seiner Einführung.

Das Bündnis kritisiert aus Datenschutzgründen die elektronische Patientenakte, den Betreiber der Telematikinfrastruktur (TI) Gematik, Regelungen zur Organspende und Vorsorgevollmacht, die Einführung von elektronischen Rezepten und die Intransparenz bei der Vergabe von Aufträgen an die IT-Wirtschaft.

In seiner umfangreichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Stand 01.04.2020) bemängelte das Bündnis zahlreiche Unstimmigkeiten des vorliegenden Gesetzestextes.

Elektronische Patientenakte (ePA) – „vom mündigen Bürger zum unmündigen Patienten“
Im Kern fordern die Schützer von Patientenrechten und -daten, dass die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) weiterhin freiwillig bleiben muss. Zahlreiche Bestimmungen im Gesetzentwurf bergen die Gefahr, dass sozialer Druck zum Mitmachen für Patienten entsteht. Dagegen verwehrt sich der Verein. Der Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz Jan Kuhlmann meint: „Es kann nicht sein, dass das gute im Gesetz verankerte Diskriminierungsverbot auf zahlreiche Arten ausgehöhlt wird. Niemand darf aufgrund seiner Entscheidung, die ePA nicht zu nutzen, benachteiligt werden.“

Zentrale Datenspeicherung ist nicht sicher genug
Die zentrale Datenspeicherung auf zentralen Servern ist aus Sicht der Patientenrechtler nicht sicher. Deshalb muss die die Speicherung gesundheitlicher Informationen auf eigenen Datenträgern der Ärzte und Patienten und in Papierform weiterhin unterstützt werden. Zudem müssen Patientinnen und Patienten die Hoheit über ihre sensiblen Gesundheitsdaten behalten. Dies geht nur, wenn sie Zugriffsrechte auf Dokumentenebene der ePA vergeben können.

Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung, dass Krankenversicherte ohne Smartphone ihre EPA ausschließlich in den Räumen niedergelassener Ärzte einsehen können, lehnt das Bündnis ab. Der Landesgeschäftsführer der Humanistischen Union Berlin Brandenburg Axel Bussmer meint dazu: „Das ist total unpraktikabel und unfrei. Es ist unmöglich, unbefangen in einer Arztpraxis seine Daten zu sichten und dann deren Verwendung nach eigenem Willen einzuteilen. Man geht ja auch nicht zur geheimen Wahl in ein Wahllokal einer Parteizentrale. Damit würden wir als mündige Bürger zu unmündigen Patienten degradiert.“

Gematik – „Wasch‘ mich, aber mach‘ mich nicht nass“
Aus Sicht des Bündnisses ist es ein Unding, einen IT-Dienstleister zu engagieren, der keine Verantwortung für sein Produkt übernimmt. Wie in jedem großen IT-Projekt muss auch die Gematik die datenschutzrechtliche Gesamtverantwortung für die Telematik-Infrastruktur übernehmen. Die teilweise Abwälzung auf niedergelassene Ärzte und Therapeuten widerspricht der EU-Datenschutz-Grundverordnung, denn nur die Gematik hat die Kontrolle über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Walter Schmidt, Die Datenschützer Rhein-Main resümiert: „Alles absahnen, aber keine Verantwortung übernehmen. Für mich wirkt das wie, wasch‘ mich, aber mach‘ mich nicht nass“.

Versichertengelder fließen in die Wirtschafsförderung
Darüber hinaus bemängelt das Bündnis, dass Versichertengelder unkontrolliert zweckentfremdet werden. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf hat im Endeffekt der Gesundheitsminister beziehungsweise seine Stellvertreter die Macht, alle Gematik-Aufträge frei zu vergeben. Die Ausgaben tragen vollständig die Krankenkassen. Hiermit wird die Selbstverwaltung der Krankenkassen umgangen. Das Bündnis fordert: „Die Kontrolle aller Ausgaben muss wieder in der Hand der Selbstverwaltung der Krankenkassen liegen.“

Wischiwaschi der elektronischen Gesundheitskarte
Der Umfang der gespeicherten Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte sind aus Sicht des Bündnisses nicht genau genug definiert. Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes, fordert: „Alle verpflichtenden Daten auf der Patientenakte müssen per Gesetz festgelegt werden. Es sind nur Daten zu speichern, die zur Abrechnung benötigt werden. Das vorhandene Wischiwaschi eröffnet ungeahnte Schlupflöcher für die Gematik und das Gesundheitsministerium. So können einfach mal so, neue „Pflicht-Informationen“ eingeführt werden. Das darf nicht sein.“

Vabanque-Spiel – Organspende, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Krankenversicherten sollen die Möglichkeit bekommen, Erklärungen zur Organspende und Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen in der Telematik-Infrastruktur zu hinterlegen. Der Schlüssel des Versicherten zu diesen Anwendungen ist die elektronische Gesundheitskarte (EGK).

Bei Organspende-Erklärungen soll auch der Inhalt der Erklärung enthalten sein, bei Patientenverfügungen nicht. Damit sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert, denn die Organspende-Erklärung und die Patientenverfügung können sich widersprechen. Eine Organtransplantation setzt meistens voraus, dass lebenserhaltende Systeme bis zur Organentnahme weiter betrieben werden. Patientenverfügungen enthalten hingegen häufig die Bestimmung, dass solche Systeme abgeschaltet werden, wenn durch sie keine Besserung in Sicht ist. Diesen Widerspruch können Ärzte in der elektronischen Gesundheitskarte nicht sehen. „Damit wird die Entscheidung von Ärzten – Abschalten oder nicht – zum Vabanque-Spiel.“ kritisiert Arne Buß von den Patientendatenschützern Rhein-Main. „Im Sinne der Versicherten ist dies gewiss nicht.“

Das Bündnis fordert deshalb, ein einziges, zentrales Register für Organspende-Erklärungen, Patientenverfügungen und Vorsorge-Verordnungen mit restriktiven Zugriffsrechten – idealerweise weiterhin bei der Bundesnotarkammer. Ein „Zweitregister“ in der Telematik-Infrastruktur führe zu Chaos, so das Bündnis.

Das elektronische Rezept – Himmelfahrtskommando für Patienten
Für Arzneimittel-Rezepte macht der Entwurf die Benutzung der Telematik-Infrastruktur zur Pflicht. Rezepte dürfen ab 2022 nur noch elektronisch vom Arzt verordnet werden. Damit ist die Grundlage für die Ausgabe von Medikamenten nicht mehr das Papierrezept, sondern die in der TI gespeicherte Verordnung. Das bedeutet: Ohne funktionierende Telematik können Apotheken künftig keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel herausgeben. So kann es passieren, dass Erkrankte für sie lebensnotwendigen Medikamente nicht bekommen können. Spezialisten für IT-Sicherheit warnen schon länger vor der fehlenden Redundanz der Telematik-Systeme. Das Risiko der mangelhaften Ausfallsicherheit tragen die Patienten.

Uta Schmitt, Vorsitzende Patientenrechte und Datenschutz, fordert: „Das Papier-Rezept in seiner jetzigen Form muss weiterhin Grundlage für die Ausgabe von Medikamenten sein. Alles andere wäre ein Himmelfahrtskommando für Patienten.“

Auftragsvergabe: Freifahrtschein für Gematik und Gesundheitsministerium
Vereinfacht gesagt, erhält die Gematik vom Gesundheitsministerium einen Freifahrtschein zur Vergabe von Aufträgen an Dritte. Die Kosten der Gematik und ihrer Aufträge tragen allerdings die Krankenkassen. Zudem entsteht bei Krankenhäusern, Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken, und Krankenkassen ein erheblicher Zusatzaufwand bei der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur.

Aus diesen Gründen fordert das Bündnis, die Offenlegung aller Empfänger von Gematik-Aufträgen und des Auftragsvolumens. Um die Wirtschaftlichkeit dauerhaft auf den Prüfstand stellen zu können, sollten zudem die TI-Folgekosten jährlich ermittelt und veröffentlicht werden. Nur durch diese regelmäßige Überprüfung des Telematik-Projekts kann über die Sinnhaftigkeit des Projektes entschieden werden, so das Bündnis in seiner Stellungnahme.

Die unterzeichnenden Organisationen
Patientenrechte und Datenschutz e.V., https://patientenrechte-datenschutz.de/
Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk, https://dpnw.info
Patientendatenschützer Rhein Main
Die Datenschützer Rhein Main, https://ddrm.de/
Humanistische Union – Landesverband Berlin-Brandenburg: http://berlin.humanistische-union.de/

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