Gold steigt wieder stark an – doch der große Ausbruch kommt erst noch!

Gold mit Zwischen-Rallye, Silber schlägt heftig aus! Ausgewählte Minenaktien dürften bereits jetzt vor einer massiven Neubewertung stehen! Im Experten-Interview erfahren Sie…

…alle wichtigen Informationen!

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Krieg, Unsicherheit und Angst – eigentlich müsste Gold längst über die alten Hochs steigen. Doch ausgerechnet in den aktuellen Krisen kam der vermeintlich sichere Hafen zunächst unter erheblichen Verkaufsdruck und zeigt erst seit wenigen Wochen eine Zwischenrallye! Was steckt hinter diesem scheinbaren Widerspruch?

Im neuen Klartext-Finanzen-Interview erklärt Rohstoff-Insider Björn Paffrath, warum Anleger in turbulenten Marktphasen manchmal gerade ihre stärksten Positionen verkaufen müssen – und weshalb die entscheidende Bewegung bei Gold möglicherweise erst noch bevorsteht. Dabei gilt zu beachten, dass dieses Interview bereits Anfang August aufgezeichnet wurde!

Auch bei Silber lauert ein möglicher Denkfehler: Reicht das viel zitierte Angebotsdefizit wirklich aus, um sofort wieder steigende Preise erwarten zu können? Und liefert die Gold-Silber-Ratio tatsächlich ein belastbares Signal?

Besonders brisant wird es bei Minenaktien: Während hohe Metallpreise die Gewinne erfolgreicher Produzenten überproportional antreiben könnten, drohen bei schwachen Projekten trotz guter Marktbedingungen erhebliche Verluste. Kosten, Genehmigungen und politische Risiken können über Erfolg oder Totalverlust entscheiden.

Warum Gold trotz aller positiver Einflussfaktoren zunächst auch stark fallen kann, was viele Anleger bei Silber übersehen und welche Minenaktien jetzt besonders interessant – oder gefährlich – werden könnten, erfahren Sie im vollständigen Interview.

Wer die nächste Bewegung bei Gold, Silber und Minenaktien richtig einordnen möchte, sollte dieses Gespräch nicht verpassen!

? Hier geht es zum vollständigen Klartext-Interview

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=zxCz6APLW4M

ACHTUNG: ABSTIMMUNG zu URAN-AKITEN

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Viele Grüße,
Ihr Rohstoff Insider Team

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Blue Moon unter Beschuss: Warum die Untergangsthese bei der Prüfung Risse bekommt!

Ein Shortseller-Report stellt Nussir sowie die US-Projekte Springer und Apex infrage. Entscheidend ist jedoch die Trennung zwischen bestehenden Risiken und bislang nicht eingetretenen Rechtsfolgen.

Drittempfehlung (Art. 8 DelVO 2016/958): Unveränderte Weitergabe eines von Dritten erstellten Werbeartikels · Original-Ersteller: SRC swiss resource capital AG · Erstveröffentlichung (Original): 17.08.2026, 5:33 Uhr Berlin/Zürich · Link zur Originalveröffentlichung ·
– Anzeige/Werbung – Dieser Artikel erscheint im Auftrag von Blue Moon Metals Inc.! Bezahlte Beziehung: SRC swiss resource capital AG unterhält einen entgeltlichen IR-Beratervertrag mit Blue Moon Metals. · Ersteller: SRC swiss resource capital AG · Erstveröffentlichung: 17.08.2026, 8:30 Uhr Berlin/Zürich ·

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Shortseller-Report von Viceroy Research hat die Aktie von Blue Moon Metals (WKN: A413T9) erheblich unter Druck gesetzt.

Im Zentrum steht die Behauptung, das norwegische Nussir-Projekt werde seine Genehmigung zur Ablagerung von Aufbereitungsrückständen im Repparfjord verlieren.

Genau diese zentrale negative Rechtsfolge ist bislang jedoch nicht eingetreten.

Der Report weist auf Genehmigungs-, Umwelt- und Umsetzungsrisiken hin. Er vermischt aber teilweise bestehende Prüfungsrisiken mit möglichen künftigen Rechtsfolgen. Für Anleger ist diese Unterscheidung entscheidend: Ein Risiko kann sich ergeben, ohne bereits einem Widerruf oder einem Projektstopp gleichzukommen.

Die zentrale Fehlinterpretation

Das Urteil des norwegischen Obersten Gerichtshofs vom 17. Juni 2026 betraf das Engebø-Projekt, nicht Nussir. Es kann eine erneute Prüfung vergleichbarer wasserrechtlicher Entscheidungen auslösen, erklärt die Nussir-Genehmigung aber nicht automatisch für ungültig. Nussir war weder Partei noch unmittelbarer Gegenstand des Verfahrens.

Ähnliches gilt für das Schreiben der EFTA-Überwachungsbehörde ESA vom 23. April 2026. ESA kritisiert Norwegens Anwendung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und bezieht Repparfjord ein. Das Schreiben richtet sich jedoch…

Lesen Sie hier gerne weiter.

Viele Grüße
Ihr
Marc Ollinger
Swiss Resource Capital AG

Redaktionelle Einordnung: Wertungen und Szenarien sind als solche kenntlich gemacht. Tatsachenangaben beruhen auf den im Quellenblock genannten öffentlich zugänglichen Primärquellen. Unternehmensziele, Planungen und Schätzungen sind keine Zusagen; tatsächliche Entwicklungen können wesentlich abweichen.
Die Swiss Resource Capital AG auf einen Blick:
? Unsere Homepage: https://www.resource-capital.ch/de/
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? SRC Mining Special Situations Zertifikat: http://www.wikifolio.com/de/ch/w/wf0srcplus

Quellen und Methodik
Der Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Unternehmensmeldungen, regulatorischen Dokumenten, Gerichts- und Behördeninformationen sowie den Reports von Viceroy Research. Tatsachen, Unternehmensangaben, Prognosen und redaktionelle Bewertungen wurden soweit möglich getrennt gekennzeichnet.
o Viceroy Research: „Blue Moon Metals – License to Shill“, 12. August 2026
o Viceroy Research: „Blue Moon Metals – Response to the Non-Response“, 13. August 2026
o Norwegisches Klima- und Umweltministerium: Antwort an ESA vom 3. Juli 2026
o EFTA Surveillance Authority: Case 86194, Letter of Formal Notice vom 23. April 2026
o Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1252
o Blue Moon Metals: Unternehmensmeldung vom 24. Juni 2026
o Blue Moon Metals: Nussir-Machbarkeitsstudie vom 16. April 2026
o Fastmarkets: Bericht zum Nussir-Offtake vom 7. Juli 2026
Intro-Bild: stock.adobe.com: Business audit financial management stock shares with marketing accounting charts or. Generative AI; Von Diavolorosso

AUSFÜHRLICHER DISCLAIMER, TRANSPARENZ- UND RISIKOHINWEIS
1. Art und Einordnung der Veröffentlichung
Bei diesem Beitrag handelt es sich um Werbung beziehungsweise eine vergütete Auftragsveröffentlichung über Blue Moon Metals Inc. Er wurde im Rahmen eines entgeltlichen Investor-Relations-Vertrags erstellt und verbreitet.
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2. Verfasser
Berufsbezeichnung: Freier Journalist
Auftraggeber des Verfassers: Swiss Resource Capital AG
Verbreiter: Swiss Resource Capital AG
Abschluss der Erstellung:16.08.2026 18:00 Uhr
3. Auftraggeber, IR-Vertrag und Vergütung
Die Swiss Resource Capital AG unterhält mit Blue Moon Metals Inc. einen entgeltlichen Investor-Relations-Vertrag. Auf Grundlage dieses Vertrags wird die Swiss Resource Capital AG von Blue Moon Metals Inc. für die Erstellung und Verbreitung von Unternehmens-, Projekt- und Kapitalmarktinformationen vergütet. Dieser Beitrag wurde im Rahmen dieses Vertrags erstellt und verbreitet.
Die Vergütung begründet einen wesentlichen wirtschaftlichen Interessenkonflikt. Die Swiss Resource Capital AG hat ein wirtschaftliches Interesse an der Fortführung der Vertragsbeziehung mit Blue Moon Metals Inc. und kann deshalb ein Interesse an einer positiven Wahrnehmung des Unternehmens am Kapitalmarkt haben.
Zwischen der Swiss Resource Capital AG und Blue Moon Metals Inc. bestehen außer dem genannten Investor-Relations-Vertrag keine weiteren Geschäftsbeziehungen. Insbesondere bestehen keine Market-Making-, Designated-Sponsor-, Investmentbanking-, Underwriting- oder Finanzierungsmandate.
4. Keine Prüfung oder Freigabe durch Blue Moon Metals
Der Beitrag wurde Blue Moon Metals Inc., dessen Management, Organmitgliedern oder sonstigen Beauftragten vor der Erstveröffentlichung nicht zur Prüfung, Bearbeitung oder Freigabe vorgelegt.
Blue Moon Metals Inc. hatte daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die konkrete Auswahl, Gewichtung und Formulierung der im Beitrag enthaltenen Aussagen und redaktionellen Bewertungen. Die Informationsgrundlage umfasst jedoch unter anderem öffentliche Unternehmensmeldungen und sonstige von Blue Moon Metals Inc. veröffentlichte Unterlagen.
Die fehlende Vorabprüfung durch das Unternehmen ändert nichts daran, dass der Beitrag im Rahmen des von Blue Moon Metals Inc. vergüteten Investor-Relations-Vertrags erstellt und verbreitet wird.
5. Aktienbesitz und geplante Käufe
Mitarbeiter der Swiss Resource Capital AG halten Aktien von Blue Moon Metals Inc. Die betreffenden Aktienpositionen liegen unterhalb von 0,5 % des ausstehenden Aktienkapitals von Blue Moon Metals Inc.
Diese Mitarbeiter halten keine Optionen, Derivate oder sonstigen aktienbezogenen Finanzinstrumente auf Blue Moon Metals Inc. Es bestehen insbesondere keine Shortpositionen.
Einzelne Mitarbeiter der Swiss Resource Capital AG beabsichtigen, bei weiterer Kursschwäche zusätzliche Aktien von Blue Moon Metals Inc. zu erwerben. Ob, wann, zu welchem Kurs und in welchem Umfang solche Käufe tatsächlich erfolgen, steht nicht fest. Die Kaufabsichten können jederzeit geändert oder aufgegeben werden.
Die bestehenden Aktienpositionen und die möglichen weiteren Käufe begründen konkrete finanzielle Interessen und Interessenkonflikte. Mitarbeiter der Swiss Resource Capital AG könnten von einer positiven Kursentwicklung der Aktie wirtschaftlich profitieren. Leser sollten diesen Umstand bei der Bewertung des Beitrags berücksichtigen.
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6. Informationsgrundlage und Methodik
Der Beitrag beruht auf öffentlich verfügbaren Informationen. Dazu gehören insbesondere Unternehmensmeldungen und regulatorische Einreichungen von Blue Moon Metals Inc., technische Berichte, Machbarkeitsstudien und Projektinformationen, Veröffentlichungen norwegischer Behörden und der EFTA-Überwachungsbehörde ESA, einschlägige gesetzliche und regulatorische Dokumente, öffentlich zugängliche Presse- und Branchenberichte sowie die veröffentlichten Reports von Viceroy Research.
Die verwendeten Quellen wurden nach bestem Wissen ausgewertet und, soweit praktisch möglich, miteinander abgeglichen. Eine eigenständige rechtliche, technische, geologische, metallurgische oder wirtschaftliche Prüfung vor Ort wurde nicht durchgeführt.
Feststehende Tatsachen, Angaben von Blue Moon Metals Inc., Aussagen Dritter, Studienergebnisse, Prognosen und redaktionelle Bewertungen werden soweit möglich sprachlich getrennt. Formulierungen wie „nach Angaben des Unternehmens“, „laut Studie“, „plant“, „erwartet“, „könnte“, „würde“ und „nach redaktioneller Einschätzung“ kennzeichnen die jeweilige Aussageebene.
Die Ausführungen zu Gerichts-, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren sind redaktionelle Zusammenfassungen öffentlich zugänglicher Informationen und keine Rechtsgutachten. Über die verbindliche Auslegung und die rechtlichen Folgen können ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte entscheiden.
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9. Besondere Bergbau- und Unternehmensrisiken
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Studienergebnisse, Kapitalwerte und Investitionsentscheidungen garantieren weder die Finanzierung noch den Bau, die Inbetriebnahme oder einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb.
Historische Schätzungen sind nicht ohne Weiteres als aktuelle Mineralressourcen oder Mineralreserven anzusehen. Mineralressourcen sind keine Mineralreserven und besitzen keine nachgewiesene wirtschaftliche Abbaubarkeit. Selektiv entnommene Proben sind möglicherweise nicht repräsentativ für durchschnittliche Gehalte, Kontinuität, Größe oder Wirtschaftlichkeit einer Lagerstätte.
10. Einordnung der Aussagen von Viceroy Research
Die Wiedergabe und Bewertung von Aussagen von Viceroy Research erfolgt im Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung mit dessen veröffentlichten Reports.
Soweit Aussagen zitiert oder zusammengefasst werden, sind sie Viceroy Research als Quelle zuzuordnen. Redaktionelle Bewertungen einzelner Aussagen und Schlussfolgerungen stellen Meinungsäußerungen auf Grundlage der zum Redaktionsschluss verfügbaren Informationen dar.
Viceroy Research legt nach eigener Darstellung ein wirtschaftliches Interesse an fallenden Kursen beziehungsweise eine entsprechende Shortposition offen. Dieser Umstand ist bei der Einordnung der Reports zu berücksichtigen, beweist für sich genommen jedoch weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit.
Mit dem Beitrag wird Viceroy Research weder rechtswidriges Verhalten noch eine vorsätzlich falsche Berichterstattung unterstellt.
11. Aktualisierung
Der Beitrag gibt den Informationsstand zum angegebenen Redaktionsschluss wieder. Eine Aktualisierung kann anlassbezogen erfolgen, wenn neue wesentliche Unternehmens-, Gerichts-, Behörden- oder Projektinformationen bekannt werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur laufenden Aktualisierung besteht nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Leser sollten vor einer Anlageentscheidung stets die neuesten Unternehmensmeldungen und regulatorischen Einreichungen von Blue Moon Metals Inc. prüfen.
12. Verbreitung
Der Beitrag richtet sich vornehmlich an Leser in Deutschland und im deutschsprachigen Raum. Er ist nicht für Personen oder Rechtsordnungen bestimmt, in denen seine Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidrig wäre.
Lesen Sie hier weiter: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/21249453-shortseller-faktencheck-blue-moon-feuer-untergangsthese-pruefung-risse-bekommt

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Kupferpreis trotz Kupferüberschuss stark

Es ist die langfristig wachsende Nachfrage nach dem Konjunkturindikator Kupfer, die trotz einem aktuellen Überschuss den Preis stärkt.

Anzeige/Werbung – Dieser Artikel wird verbreitet im Namen von Mogotes Metals Inc. und Blue Moon Metals Inc., mit der die SRC swiss resource capital AG bezahlte IR-Beraterverträge unterhält. Ersteller: SRC swiss resource capital AG · Autorin: Ingrid Heinritzi · Erstveröffentlichung: 01.08.2026, 10:15 Uhr Zürich/Berlin ·

Laut den neuesten Zahlen der International Copper Study Group in ihrem Copper Bulletin vom Juli weist die vorläufige weltweite Bilanz für raffiniertes Kupfer für die ersten fünf Monate des laufenden Jahres einen Überschuss von 221.000 Tonnen aus. Die Wirtschafts- und Energiekrise, die der USA-Iran-Krieg ausgelöst hat, konnte einen leichten Anstieg des Kupferpreises nicht verhindern. Denn zum einen wächst die Nachfrage und zum anderen ist das Angebot knapp. Ein Analyst der Schweizer Großbank UBS, Dominic Schnider, geht für das gesamte Jahr 2026 von einer Unterversorgung auf dem Kupfermarkt von rund 520.000 Tonnen Kupfer aus.

Immer noch beherrschen bestimmte Risiken den Kupfermarkt. Dies sind die Gefahr von US-Zöllen sowie die Knappheit von Schwefelsäure. Für Bergbaugesellschaften wie beispielsweise Rio Tinto führten gestiegene Rohstoffpreise, wie etwa beim Kupfer, zu deutlich höheren Gewinnen. Und das knappe Angebot zeigt sich in der globalen Kupferminenproduktion, die in den ersten fünf Monaten 2026 um 1,6 Prozent zurückging. Geschuldet ist dieser Rückgang der chilenischen Minenproduktion und dem Produktionsrückgang im Kongo und in Indonesien.

Gemäß Untersuchungen der Internationalen Copper Study Group deuten die Daten wohl daraufhin, dass der weltweite Verbrauch an raffiniertem Kupfer in den ersten fünf Monaten 2026 um 2,2 Prozent nach oben gegangen ist. Aus globaler Sicht stieg der Verbrauch ohne China um etwa ein Prozent, während die Nachfrage in China um geschätzte drei Prozent gestiegen ist. Der Anteil Chinas am globalen Verbrauch von raffiniertem Kupfer liegt übrigens bei rund 59 Prozent.

Mogotes Metals – https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/mogotes-metals-inc/ – befindet sich im Explorations- und Erschließungsstadium und besitzt Projekte mit Kupfer, Silber und Gold im aussichtsreichen Vicuña-Distrikt in Argentinien und Chile. Besonders aussichtsreich erscheint das Kuper-Projekt Filo Sur (Argentinien), wo derzeitig Bohrgeräte im Einsatz sind. Schöne Bohrergebnisse konnten bereits veröffentlicht werden. Bei den jüngsten Bohrergebnissen wurde neben Kupfer, Gold und Silber auch Molybdän gefunden. Im Bohrkern waren die guten Ergebnisse auf einer niedrigen Tiefe von 108 Metern zu erkennen. Rio Tinto Exploration Canada hat durch ein strategisches Investment in Mogotes Metals das Potenzial von Filo Sur bestätigt.

Blue Moon Metals – https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/blue-moon-metals-inc/ – besitzt fünf polymetallische Brownfield-Projekte, in Norwegen das Kupfer-Gold-Silber-Projekt Nussir sowie das Kupfer-Zink-Gold-Silber-Projekt NSG. In den USA liegen das Zink-Gold-Silber-Kupfer-Projekt Blue Moon und das Wolfram-Molybdän-Projekt Springer (bereits weitgehend genehmigt) sowie das Germanium-Gallium-Kupfer-Projekt Apex. Alle Projekte liegen günstig und verfügen über eine bestehende Infrastruktur. Beim Nussir-Projekt ist die Investitionsentscheidung zum Bau gefallen.

Aktuelle Unternehmensinformationen von Mogotes Metals (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/mogotes-metals-inc/ -) und Blue Moon Metals (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/blue-moon-metals-inc/ -).

Weiterführende Infos erhalten Sie ebenso in unserem neuen Batteriemetallreport unter folgendem Link: https://www.resource-capital.ch/de/reports/ansicht/batteriemetall-report-2026-03/.

Quellen: Blue Moon Metals, Mogotes Metals,

https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/industriemetalle-kupferpreis-stabil-trotz-irankrise-das-sind-die-gruende/100241563.html;

https://www.onvista.de/news/2026/07-29-bergbaukonzern-rio-tinto-steigert-gewinn-deutlich-kupferpreis-hilft-0-10-26537095;

https://icsg.org/download/2026-07-21-monthly-press-release/?wpdmdl=9319&refresh=6a6b13885ed1c1785402248;

https://www.resource-capital.ch/de/reports/ansicht/batteriemetall-report-2026-03/.

Gemäß § 85 WpHG i. V. m. Art. 20 MAR/VO (EU) 2016/958 weisen wir darauf hin, dass Autoren/Mitarbeitende/verbundene Unternehmen der Swiss Resource Capital AG (SRC) Positionen (Long/Short) in besprochenen Emittenten halten können. Entgelt/Beziehung: IR-Verträge/Advertorial: Eigene Positionen (Autor): keine; SRC Netto-Position: unter 0,5 %; Beteiligung des Emittenten >= 5 % an SRC: nein. Update-Policy: keine Pflicht zur Aktualisierung. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten.

Disclaimer: Die bereitgestellten Informationen stellen keinerlei der Empfehlung oder Beratung da. Auf die Risiken im Wertpapierhandel sei ausdrücklich hingewiesen. Für Schäden, die aufgrund der Benutzung dieses Blogs entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Wir geben zu bedenken, dass Aktien und insbesondere Optionsscheininvestments grundsätzlich mit Risiko verbunden sind. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben und Quellen werden sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch keine Garantie übernommen. Ich behalte mir trotz größter Sorgfalt einen Irrtum insbesondere in Bezug auf Zahlenangaben und Kurse ausdrücklich vor. Die enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die für zuverlässig erachtet werden, erheben jedoch keineswegs den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Aufgrund gerichtlicher Urteile sind die Inhalte verlinkter externer Seiten mit zu verantworten (so u.a. Landgericht Hamburg, im Urteil vom 12.05.1998 – 312 O 85/98), solange keine ausdrückliche Distanzierung von diesen erfolgt. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte verlinkter externer Seiten. Für deren Inhalt sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Es gilt der Disclaimer der Swiss Resource Capital AG zusätzlich, der unter: https://www.resource-capital.ch/de/disclaimer-agb/ zur Verfügung steht.

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