Wehrpflichtrecht: Neuer Wehrdienst ab 01.01.2026
Posted by PM-Ersteller - 22/12/25 at 08:12:12 a.m.Was kommt auf die Jahrgänge ab 2008 zu?
Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für einen „neuen, attraktiven Wehrdienst“ geschaffen und hierbei insbesondere das Wehrpflichtgesetz (WPflG) sowie flankierende Vorschriften angepasst. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 05.12.2025 beschlossen. Der Bundesrat hat am 19.12.2025 zugestimmt. Nach der Konzeption der Bundesregierung soll das Gesetz zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Wichtig: Die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst bleibt außerhalb eines Spannungs-/Verteidigungsfalls weiterhin ausgesetzt; zugleich wird jedoch die Wehrerfassung reaktiviert und es werden verpflichtende Elemente (Fragebogen/Musterung) eingeführt.
1) Kernmechanik des neuen Systems: Wehrerfassung, Bereitschaftserklärung, Musterung
Ab Anfang Januar 2026 sollen alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen erhalten, mit dem insbesondere Eignung und Motivation erhoben werden. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen (und andere Geschlechter) ist sie freiwillig, weil diese nicht der Wehrpflicht unterliegen. In der Gesetzesbegründung wird dieses Element als „Bereitschaftserklärung“ beschrieben und ausdrücklich als verpflichtendes Element des neuen Wehrdienstes herausgestellt.
Die Musterung wird für Männer wieder zur Pflicht. Nach der Darstellung der Bundesregierung soll sie ab dem 01.07.2027 beginnen; zunächst werden die Jahrgänge 2008 herangezogen.
2) Freiwilligkeit bleibt – mit „Plan B“ Bedarfswehrpflicht
Der Gesetzgeber verfolgt zunächst weiterhin einen freiwilligen Wehrdienst. Gleichzeitig enthält das Gesetz Ziel- bzw. Aufwuchsvorgaben (Korridor), über deren Erreichung regelmäßig berichtet werden soll. Wird der Korridor nicht eingehalten, sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer „Bedarfswehrpflicht“ vor. Diese würde jedoch nicht automatisch eintreten; vielmehr wäre hierfür ein erneutes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren erforderlich.
3) Dauer, Vergütung und Anreizstruktur
Der neue Wehrdienst soll mindestens sechs Monate dauern; darüber hinaus soll eine längere Verpflichtung möglich sein. Die Bundesregierung nennt eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 EUR brutto (Unterbringung eingeschlossen); bei einer Verpflichtung von mindestens einem Jahr ist zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein vorgesehen.
4) Kriegsdienstverweigerung: Musterungspflicht bleibt bestehen
Ein zentraler Praxisfall ist die Frage der Kriegsdienstverweigerung. Nach den veröffentlichten Informationen gilt: Auch wer beabsichtigt zu verweigern, muss zur Musterung erscheinen. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung besteht unabhängig von der Ausgestaltung des neuen Wehrdienstes fort.
5) Handlungsbedarf und Compliance-Empfehlungen (Betroffene / Arbeitgeber)
Für Betroffene (insbesondere männliche Jahrgänge um 2008/2009) ist kurzfristig entscheidend, dass Postzustellung/Erreichbarkeit und fristgerechte Rückmeldung auf den Fragebogen organisatorisch sichergestellt sind. Für Personen, die eine Kriegsdienstverweigerung ernsthaft erwägen, empfiehlt sich erfahrungsgemäß eine frühzeitige strategische Vorbereitung (Dokumentation, Ablaufplanung, Zuständigkeiten, Fristenmanagement), da die Musterung nach der veröffentlichten Linie unabhängig davon wahrzunehmen ist.
Arbeitgeber (insbesondere mit hohem Anteil junger Mitarbeitender/Auszubildender) sollten den neuen Rechtsrahmen in der Personalplanung berücksichtigen, interne Prozesse für Abwesenheits-/Einsatzzeiten, Kommunikationsketten und – je nach Branche – kritische Rollenvertretungen vorbereiten und frühzeitig klären, wie die Schnittstellen zwischen Arbeits-/Ausbildungsverhältnis und Dienstzeiten organisatorisch abgebildet werden.
Wie können wir unterstützen?
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG, begleitet Mandanten im öffentlichen Recht – praxisnah insbesondere bei wehrrechtlichen Fragestellungen, Verfahrens- und Fristenmanagement sowie der rechtssicheren Aufbereitung von Einzelfallkonstellationen (u.a. rund um Wehrerfassung, Musterung, Verweigerung und verwaltungsrechtliche Folgefragen). Grundlage jeder Beratung ist eine strukturierte Erstprüfung der individuellen Ausgangslage und der einschlägigen Verfahrensschritte. Herr Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M. war bis 2011 einer der führenden Ansprechpartner im damaligen Wehrpflichtrecht.
Ansprechpartnerin:
Herr Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
T: (0211) 58 65 156
F: (0211) 58 65 158
web: www.baiker-richter.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG
Herr Marcus Richter
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
Deutschland
fon ..: 0211/5865156
web ..: https://www.baiker-richter.de
email : b-r@baiker-richter.de
Baiker & Richter Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft
Einbürgerungen, Prüfungsanfechtungen, die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Handwerksrecht (Altgesellenregelung), die Erstattungsverpflichtung von Offizieranwärtern nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Dienstfähigkeit des Beamten, Konkurrentenklagen, die Rückforderung von Subventionen, – um nur beispielhaft einige unserer Tätigkeitsbereiche zu nennen – erfordern juristisch fundiertes Spezialwissen.
Wir, die Kanzlei Baiker & Richter Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft, sind eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht. Daher sind die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Unser Anspruch ist es, uns jeden Tag zu verbessern, um Ihnen und Ihrem Anliegen, eine seröse und sachgerechte Lösung in unseren Tätigkeitsfeldern anbieten zu können.
Wir betreuen Privatleute, Unternehmen sowie Behörden bundesweit in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Pressekontakt:
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG
Herr Marcus Richter
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
fon ..: 0211/5865156
email : b-r@baiker-richter.de
Aktiv aus den Home-offices Wissen gewinnen
Posted by PM-Ersteller - 22/04/20 at 12:04:51 p.m.Läuft in den Home-offices etwas falsch? Braut sich etwas zusammen, was nach der Rückkehr an die Arbeitsplätze Probleme bereiten kann? Ein Service von SofTrust Consulting gibt Klarheit.
Pullach, 22. April 2020. Aktuell durchlaufen unzählige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Homeoffices einen ungeheuren Lernprozess bezüglich elektronischer Kollaboration. Digitale Werkzeuge wie Videokonferenzsysteme oder Chatbasierte Lösungen wie Microsoft Teams oder Slack sind vielen über Nacht zu alltäglichen Begleitern geworden. Aufgrund der Isolation in den Home-offices erarbeitet sich dabei jeder Mitarbeitende seinen eigenen Umgang mit diesen Werkzeugen. Das birgt Gefahren für eine künftige professionelle, effektive und effiziente Kollaboration nach der Krise. SofTrust Consulting, ein herstellerunabhängiger Spezialist für die digitale Zusammenarbeit, ermöglicht Unternehmen in der aktuellen Home-office-Periode Informationen ihrer Beschäftigten aufnehmen und auswerten zu lassen. Basierend auf diesen Informationen werden den Unternehmen Handlungsempfehlungen gegeben. Damit ist eine Basis für gezielte und schnelle Maßnahmen nach Rückkehr der Mitarbeiter an ihre Arbeitsplätze geschaffen.
„Wenn die Menschen nach der Corona-Pandemie wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkommen, werden sie das im Home-office Erlernte mit in die Unternehmen bringen“, sagt Günter Weick, Senior Partner bei SofTrust Consulting, „viele Unternehmen finden das toll, aber manche fürchten sich auch davor. Diese Unternehmen haben in Erinnerung, was passierte, als man die Mitarbeitenden bei E-Mail alleine ließ. Ineffiziente und unprofessionelle Kommunikation, schlechtere Qualität und eine starke Belastung der Mitarbeiter waren die Folge.“
Drei unterschiedliche Pläne können von Unternehmen gebucht werden. In Plan A werden alle Personen in Home-offices dazu eingeladen, anonym einen Online-Fragebogen auszufüllen. Der Fragebogen erhebt Informationen zur Werkzeugnutzung, zu den gesammelten Erfahrungen sowie zu künftigen Erwartungen der Mitarbeitenden. Bei Plan B erfolgen persönliche (Video-)Gespräche mit ausgewählten Personenkreisen, z.B. mit Führungskräften oder mit wichtigen Schlüsselkräften. Plan C kombiniert eine Befragung aller Mitarbeitenden mit ausgewählten persönlichen Interviews. In allen Plänen erstellt SofTrust aussagekräftige Berichte, die neben den aufbereiteten Ergebnissen auch eine Bewertung sowie Empfehlungen für die Zeit nach der Corona-Krise enthalten.
„Bereits während der Krise aktiv Informationen zu erheben gibt Unternehmen einen Vorsprung, wenn die Mitarbeiter und Mittarbeiterinnen wieder zurückkehren“, sagt Günter Weick. Nötigenfalls können Unternehmen auch schon während der Krise reagieren, beispielsweise, wenn die Befragung besondere Belastungen der Mitarbeitenden zeigt oder wenn eine problematische Nutzung der Werkzeuge erfolgt. Außerdem sendet der Umstand, dass das Unternehmen nach der Meinung der Mitarbeitenden fragt, auch ein starkes Signal an diese. Die Mitarbeitenden merken, dass sie trotz ihrer Isolation nicht auf sich alleine gestellt sind und dass sich das Unternehmen über ihre Arbeitsbedingungen nach der Krise Gedanken macht. „Die emotionale Entfremdung vom Unternehmen ist eines der größten Probleme in der aktuellen Home-office-Situation. Unsere Befragungen sind wirksame Maßnahmen dagegen“, so Weick.
Zur Bewältigung der Corona-Krise bietet SofTrust neben der beschriebenen aktiven Informationsgewinnung auch eine Beratungs- und Coaching-Hotline für Führungskräfte, die sich durch die Home-offices besonderen Herausforderungen gegenübersehen.
Mehr Information gibt es unter SofTrust Consulting.
413 Worte
Abdruck frei
Foto: Fotolia
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
SofTrust Consulting GmbH
Herr Günter Weick
Richard-Wagner-Str. 13
82049 Pullach
Deutschland
fon ..: 0043-650 33 33 634
web ..: http://www.softrust.com
email : gweick@softrust.com
SofTrust Consulting ist eine Unternehmensberatung mit Sitzen in Pullach bei München und Villach. Gegründet 1995 hat sich SofTrust Consulting auf die Nutzung moderner elektronischer Medien wie E-Mail, E-Collaboration, Instant Messaging, Wikis, Foren, etc. spezialisiert und ist damit zu diesem Thema der erfahrenste Dienstleister im deutschsprachigen Raum. Die effiziente, sichere und professionelle Einführung und Nutzung von elektronischen Kollaborationswerkzeugen ist ein Schwerpunkt.
Informationen unter http://www.softrust.com.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
SofTrust Consulting GmbH
Herr Günter Weick
Richard-Wagner-Str. 13
82049 Pullach i. Isartal
fon ..: 0043 650 3333634
email : gweick@softrust.com
Kundenzufriedenheit messen für Einsteiger – ein Praxisleitfaden
Posted by PM-Ersteller - 17/10/19 at 10:10:34 a.m.Stephan Bulheller bringt mit „Kundenzufriedenheit messen für Einsteiger“ einen leicht umsetzbaren und praktischen Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen auf den Markt.
Kundenzufriedenheit ist ein maßgeblicher Erfolgsfaktor für Unternehmen, so dass in diesem Bereich große Summen investiert werden. Kleinen und mittelständigen Unternehmen fehlt es jedoch häufig an den nötigen Mitteln oder dem Know-how. Stephan Bulheller setzt in seinem Buch „Kundenzufriedenheit messen für Einsteiger“ an dieser Stelle an und liefert einen Leitfaden für alle, die einfache aber solide Prozesse der Kundenzufriedenheit selbst durchführen wollen. Dabei ist der Inhalt bewusst einfach gehalten. Das Ziel des Autors ist nicht die Vermittlung von theoretischem Fachwissen, sondern von praxiserprobten Erfahrungen und Methoden. Diese können sofort umgesetzt werden. Nach der Lektüre kann der Leser problemlos eine passende Befragungsmethode wählen, planen, umsetzen und auswerten.
Der Autor Stephan Bulheller war über 15 Jahre in einem internationalen Konzern für das Thema Kundenzufriedenheit verantwortlich. Heute vermittelt er seine praktischen Erfahrungen erfolgreich in zahlreichen Seminaren und Coachings. Seine von ihm entwickelten Kundenzufriedenheitsansätze für kleine und mittlere Unternehmen wurden für den Innovationspreis Bayern nominiert.
„Kundenzufriedenheit messen für Einsteiger“ von Stephan Bulheller ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-7482-2071-8 zu bestellen. Der tredition Verlag hat es sich zum wichtigsten Ziel gesetzt, jungen und unbekannten Autoren die Veröffentlichung eigener Bücher zu ermöglichen, aber auch Verlagen und Verlegern eine Kooperation anzubieten. tredition veröffentlicht Bücher in allen Medientypen, vertreibt im gesamten Buchhandel und vermarktet Bücher seit Oktober 2012 auch aktiv.
Alle weiteren Informationen zum Buch gibt es unter: https://tredition.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
tredition GmbH
Frau Nadine Otto-De Giovanni
Halenreie 40-44
22359 Hamburg
Deutschland
fon ..: +49 (0)40 / 28 48 425-0
fax ..: +49 (0)40 / 28 48 425-99
web ..: https://tredition.de
email : presse@tredition.de
Die tredition GmbH für Verlags- und Publikations-Dienstleistungen zeichnet sich seit ihrer Gründung 2006 durch eine auf Innovationen basierenden Strategie aus. Das moderne Verlagskonzept von tredition verbindet die Freiheiten des Self-Publishings mit aktiver Vermarktung sowie Service- und Produktqualität eines Verlages. Autoren steht tredition bei allen Aspekten der Buchveröffentlichung als kompetenter Partner zur Seite. Durch state-of-the-art-Technologien wie das Veröffentlichungstool „publish-Books“ bietet tredition Autoren die beste, schnellste und fairste Veröffentlichungsmöglichkeit. Mit der Veröffentlichung von Paperbacks, Hardcover und e-Books, flächendeckendem Vertrieb im internationalen Buchhandel, individueller Autorenbetreuung und einem einmaligen Marketingpaket stellt tredition die Weichen für Ihren Bucherfolg und sorgt für umfassende Auffindbarkeit jedes Buches. Passende Publishing-Lösung hält tredition darüber hinaus auch für Unternehmen und Verlage bereit. Mit über 40.000 veröffentlichten Büchern ist tredition damit eines der führenden Unternehmen in dieser Branche.
Pressekontakt:
tredition GmbH
Frau Nadine Otto-De Giovanni
Halenreie 40-44
22359 Hamburg
fon ..: +49 (0)40 / 28 48 425-0
web ..: https://tredition.de
email : presse@tredition.de
