Lernen-Online24 veröffentlicht Seminar-Programm für das 2. Semester 2023
Posted by PM-Ersteller - 28/06/23 at 11:06:01 a.m.Es geht wieder los: Lernen-Online24 startet mit über 80 Online-Seminaren, die sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Freiberufler richten, in das zweite Halbjahr 2023.
Von Online-Seminaren rund um die Themen Buchführung, Einnahmen-Überschussrechnung, BWA und Bilanzierung, von Kursen rund um die Themen Zoll, Exportkontrolle und Akkreditive, über Seminare zu Arbeitszeugnissen und Arbeitsrecht, bis hin zu Crashkursen zur Prüfungsvorbereitung für angehende Industriekaufleute bzw. Kaufleute für Büromanagement sowie verschiedene Fachwirte (m/w/d) – das neue Semester von Lernen-Online24 startet mit Angeboten für die verschiedensten Problemstellungen, mit denen sich mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler (m/w/d) und Existenzgründer (m/w/d) konfrontiert sehen.
Rechtzeitig vor den beginnenden Sommerferien ist das neue Programm von Lernen-Online24.de veröffentlicht und über die Website https://www.lernen-online24.de einsehbar. Dort können die Online-Seminare bei Interesse auch gleich gebucht werden. Die über 80 Kurse von Lernen-Online24.de, die von 13 erfahrenen Lehrbeauftragten unterrichtet werden, decken ein vielfältiges Angebot ab und sind in die folgenden 16 Programmbereiche eingeteilt:
– Karriere | Arbeitsrecht
– Selbständigkeit | Gründung | BWL
– Zoll | Exportkontrolle | Außenwirtschaft
– Projektmanagement
– Train the Trainer
– Unternehmenskrise | Sanierung
– Web-Auftritt | Online-Marketing
– Immobilienverwaltung
– Angehende Fachwirte
– Kostenrechnung | Buchführung
– IT | EDV-Anwendungen | Office
– Bachelor-Studierende
– Bilanzbuchhalter (m/w/d)
– Betriebliche Steuern | Unternehmenssteuern
– Prüfungsvorbereitung | Auszubildende
– Sprachen
Alexander Sprick, Inhaber und Gründer von Lernen-Online24: „Die Investition in Bildung und Wissen ist nicht nur entscheidend für die persönliche Entwicklung, sie bringt zudem eine hohe Verzinsung, d.h. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Kurse profitieren bspw. häufig durch höhere Gehälter oder interessantere Aufgaben in ihren Unternehmen.“
Das Seminarprogramm von Lernen-Online24 orientiert sich dabei stets „am Puls der Zeit“ bzw. dem aktuellen Bedarf der Unternehmen.
Die Angebote von Lernen-Online24 finden ausschließlich als Live-Seminare in kleinen Gruppen statt. So ist sichergestellt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Dozierenden jederzeit im Dialog ansprechen und ihre Fragen stellen können.
Doch Online-Seminare bieten noch mehr Vorteile: So können Interessierte ihren Kurs oder ihre Weiterbildung bspw. in ihrem Büro, von zu Hause oder vom Urlaubsort aus durchführen. Ferner entfallen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer oftmals Fahrzeiten und -kosten.
Pressekontakt:
Lernen-Online24.de | Ein Service der Alexander Sprick Unternehmensberatung
Herr Alexander Sprick
Alte Kasseler Str. 23
31737 Rinteln
Tel. 05754/926149
Fax. 05754/7689997
E-Mail: mail@lernen-online24.de
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Online-Zollseminar: Erste Schritte Exportkontrolle – Einführung in die Zoll-und Exportkontrolle im Unternehmen
Posted by PM-Ersteller - 22/10/20 at 07:10:59 p.m.Die E-Learning-Plattform „Lernen-Online24“ bietet am 10. Dezember 2020 erstmals ein Einsteiger-Seminar zu den Themen Exportkontrolle, Zoll und Außenwirtschaft an. Das Seminar wird online durchgeführt.
Rinteln, den 22. Oktober 2020: Die Vorschriften zur Exportkontrolle sind komplex. Um diese einzuhalten erfordert es im Unternehmen eine entsprechende innerbetriebliche Organisation. Doch wie sieht eine solche Organisation aus? Welche Bereiche müssen geprüft und welche Rechtsgrundlagen beachtet werden? Welche Maßnahmen sind notwendig und sinnvoll? Hier setzt das Zollseminar bzw. die Schulung zur Außenwirtschaft von Lernen-Online24.de an.
In diesem Online-Seminar für Einsteiger (m/w/d) rund um Exportkontrolle und Zoll wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundlegendes Wissen für die Einhaltung der Exportkontroll-Vorschriften vermittelt. Sie werden über die rechtlichen Grundlagen informiert und erhalten einen Einblick in die zu prüfenden Bereiche: Güter, Embargos, Sanktionslisten und kritische Endverwendung.
Des Weiteren beinhaltet die Schulung zur Außenwirtschaft Informationen zu Risiken und Verantwortlichkeiten bei Pflichtverstößen.
Auch wird in dem Zollseminar auf die innerbetriebliche Organisation in Form eines sogenannten Internal Compliance Programms (ICP) und die Antragsstellung für Genehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hingewiesen.
Im Detail beinhaltet das Zollseminar die folgenden Themen:
– Grundsätze der Exportkontrolle
– Zu beachtende Rechtsvorschriften
– Güterlistenprüfung: Ausfuhrliste, EG Dual-Use Verordnung
– Länderbezogene Beschränkungen: Embargoprüfung
– Finanzsanktionen: Prüfung der Geschäftskontakte gegen die Sanktionslisten
– Kritische Endverwendung: „Red Flag Checkliste“
– Risiken und Haftung bei Verstößen
– Rollen: Ausfuhrverantwortlicher und Exportkontrollbeauftragter
– Internes Compliance Programm (ICP)
– Hinweise zum Antragsverfahren von Genehmigungen
– Informationsquellen
Das Zollseminar / die Schulung zur Außenwirtschaft „Einführung in die Exportkontrolle“ findet am 10.12.2020 online in der Zeit von 9.00 bis 14.15 statt.
Weitere Informationen zu dieser Schulung zur Außenwirtschaft entnehmen Interessierte bitte der Lernplattform Lernen-Online24.
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Brexit (Up date) des BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle!
Posted by PM-Ersteller - 23/04/19 at 09:04:45 a.m.EU Recht /Embargo-Maßnahmen! Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich die Absicht erklärt, aus der Europäischen Union (EU) auszutreten.
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich (England, Nordirland, Schottland, Wales) und, soweit die Zugehörigkeit zum Zollgebiet der EU betroffen ist, die Kanalinseln sowie die Isle of Man die Absicht erklärt, aus der Europäischen Union (EU) auszutreten. Dies hat zur Folge, dass das Recht der EU ab dem 30. März 2019 (00:00 Uhr) nicht mehr für das Vereinigte Königreich gilt, es sei denn, dass ein ratifiziertes Austrittsabkommen ein anderes Datum vorsieht. Das zwischen der EU und der britischen Regierung verhandelte Austrittsabkommen, welches insbesondere eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 vorsieht, wurde seitens des britischen Parlaments am 15. Januar 2019 abgelehnt.
Zwischenzeitlich wurden weitere Verhandlungen über den weiteren Ablauf des beabsichtigen EU-Austritts zwischen der EU und der britischen Regierung geführt. Der Ausgang dieser Gespräche ist weiterhin offen. Weitere Informationen zur Verhandlungshistorie sowie dem aktuellen Stand, können der Internetseite der EU-Kommission entnommen werden.
Aus exportkontrollrechtlicher Sicht würde das Vereinigte Königreich mit dem Austritt aus der EU zu einem Drittland werden. Dies führt zu neuen Genehmigungspflichten im Bereich der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung. Im Bereich der Exportkontrolle von Rüstungsgütern würde das Vereinigte Königreich nur noch als NATO-Land privilegiert, da EU-statusbedingte Verfahrensvereinfachungen entfallen.
Zur Kompensation der neuen Genehmigungspflichten beabsichtigt das BAFA im Falle eines ungeregelten Brexit Verfahrenserleichterungen in Form von Allgemeinen Genehmigungen für den Dual-Use-Bereich einzuführen. Daneben hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die begünstigen Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung (AGG) Nr. EU001 erarbeitet. Die diesbezügliche Abstimmung steht noch aus. Anschließend könnte eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vorbereitet werden.
Zu beachten ist, dass die AGG Nr. EU001 nicht für Exporte von Gütern, die in Anhang IIg sowie im Anhang IV der EG-Dual-Use-Verordnung gelistet sind, genutzt werden könnten. Zur Fortgeltung bereits erteilter Genehmigungen von Gütern des Anhang IV der EG-Dual-Use-Verordnung plant das BAFA eine Bekanntmachung zu erlassen. Weiterhin sind temporäre Übergangsregelungen für die Nutzung von britischen Ausfuhrgenehmigungen für in Deutschland gelegene Güter, welche vor dem 30.03.19 erteilt wurden, geplant. Auch beabsichtigt sind kompensierende Verfahrenserleichterungen für den Rüstungsbereich.
Die britische Regierung hat für den Fall eines ungeregelten Brexit ebenfalls Verfahrenserleichterungen für Exporte aus dem Vereinigten Königreich in die EU angekündigt. Konkret plant das Department for International Trade eine Allgemeine Genehmigung, welche Exporte von Dual-Use-Güter begünstigt, zu erlassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der home page des BAFA und der i.b.s.!
Quelle: BAFA Newsletter
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i.b.s.® International Operative Services e.K. als Mitglied der „i.b.s.® Group“ Unternehmensgruppe steht für innovative, situationsübergreifende und spezialisierte Beratungs- und Sicherheitsdienstleistungen zur nachhaltigen Sicherung privater als auch komplexer kommerzieller und institutioneller Ressourcen.
Die i.b.s.® Spezialisten stellen für die Klienten unserer Unternehmensgruppe sicher, dass sowohl unsere beratenden als auch operativen Dienstleistungen professionell und anforderungskonform umgesetzt werden.
Für uns steht somit die auf unsere Klienten und deren individuelle Anforderungen zugeschnittene ganzheitliche Beratung mit dem Anspruch an erster Stelle, jederzeit optimale, fachkundige, professionelle sowie auch Budget angepasste, zeitgemäße Lösungsansätze für komplexe Probleme aufzuzeigen.
Als führendes Unternehmen im Bereich der innovativen Beratungsdienstleistungen greifen wir hierzu auf umfassende eigene Ressourcen sowie auf ein internationales und handverlesenes Netzwerk von Spezialisten und Experten zurück denn für uns gilt, dass spezielle Heraus- und Anforderungen einer ebenso speziellen Betrachtung und Herangehensweise bedürfen, um ihnen erfolgreich und situativ angemessen zu begegnen.
Unabhängig davon, ob es sich bei den gewünschten beratenden Dienstleistungen beispielsweise um
Sicherheitsberatungen allgemeiner und rein präventiver Art Beratungsdienstleistungen mit kompletten Sicherheitslösungen Projektberatung als auch Projektmanagement zur Umsetzung komplexer Sicherheitsanforderungen Erstellung von individuellen Sicherheitskonzepten und deren Umsetzung Krisenmanagement oder Riskmanagement handelt oder wir für Sie im Bereich der operativen Dienstleistungen bewaffneten oder unbewaffneten Personenschutz (im In- und Ausland auch speziell in Krisenregionen) Dienstleistungen im Bereich der Logistik, wie bewaffnete und unbewaffnete Transportsicherheit für militärische und zivile Transportvorhaben, Maritime Sicherheit durch Onboard Sicherheitsteams oder durch Schulungen und Projektkonzeptionen für Handelsschiffe oder private / kommerzielle Yachten, Begleitungen bei Auslandsreisen und /oder deren vorherige Planung mit vorhergehenden Sicherheitsanalysen, militärische Trainingsdienstleistungen und militärische Trainingskonzepte durchführen, die Mitarbeiter unserer Unternehmensgruppe setzen vereinbarte Abläufe und Projekte in der gewünschten professionellen und verläßlichen Weise um, so dass für das vorgesehene Budget ein tatsächlicher Mehrwert für Sie privat oder auch als Unternehmen oder Konzern meßbar wird.
Durch die teils mehr als 30 jährige Erfahrung der Geschäftsführung und Mitarbeiter unseres Unternehmens im behördlichen wie auch privaten Sicherheitssektor, verfügen wir über einen geschärften Blick für das Wesentliche und sind so in der Lage die Erfordernisse und Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Unterstützung unserer Klienten, sei es auf privater, kommerzieller oder auf behördlicher Ebene pro-aktiv zu definieren und sicherzustellen.
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