Zurück zur Stechuhr oder Fortschritt?

Ein Jahr nach dem EuGH-Urteil räumt der Zeit-Experte und Unternehmer Dieter Kutschus mit Vorurteilen auf, die sich hartnäckig halten

BildFilderstadt (pm) Mit dem Urteil vom 14. Mai.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich mit deutlichen Worten zur Arbeitszeiterfassung festgelegt. Es wurde entschieden, dass alle Arbeitgeber in den europäischen Mitgliedsstaaten durch EU-Recht verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos zu erfassen. Diese Dokumentation der Arbeitszeit war bisher nur in speziellen Branchen, bei Überstunden oder für Mini-Jobber vom Gesetzgeber gefordert.

Ein Jahr später zieht der Zeitexperte Dieter Kutschus, Geschäftsführer der DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH aus Filderstadt, eine Bilanz: „Wir befassen uns seit 1994 mit Zeiterfassungssystemen für KMUs. In unserer Unternehmensphilosophie ist es ein Selbstverständnis zu schauen, wo die Zeit der Mitarbeitenden hingeht“, erläutert er. „In der heutigen Arbeitswelt, in der Burnout zur Volkskrankheit geworden ist und sich die Anzahl der Überstunden auf Rekordniveau befindet, kann man das Urteil des EuGHs durchaus als weitsichtige Maßnahme zum Schutz der Arbeitnehmer betrachten“, betont der Unternehmer.

„Viele sorgen sich, das Urteil greift elementar in die Rechte des flexiblen Arbeitens ein. Das ist so nicht richtig. Wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen, ist längst im Arbeitszeitgesetz festgelegt“, erläutert Dieter Kutschus. Neu sei nur, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden jetzt genau dokumentiert werden müssen. Hier hatten Arbeitgeber und ihre Mitarbeitenden bisher flexiblere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit.“

Vertrauensarbeitszeit besteht weiter
Gleichzeitig weist der Experte darauf hin: „Die Vertrauensarbeitszeit wird damit nicht beerdigt, stattdessen gilt nun eine Dokumentationspflicht, zu welchen Zeiten die Arbeitnehmer gearbeitet haben.“

Wie das konkret auszusehen hat, wird die Zukunft zeigen. Denn obgleich das EuGH-Urteil zu Arbeitszeiterfassung sich nun zum ersten Mal jährt, hat Deutschland noch keinen konkreten Gesetzesentwurf. Dieter Kutschus vermutet, das kann noch etwas dauern, obgleich im Februar die Medien titelten, in Deutschland bewege sich hier etwas. „Man darf nicht vergessen, dass das EuGH-Urteil lediglich die Basis schafft, damit alle Staaten nationale Regeln aufstellen. Gleichzeitig müssen Sonderregelungen geschaffen werden, so beispielsweise bei Ärzten und damit die Möglichkeit bieten, die Arbeitszeiten systematisch zu erfassen.

Zeit im Blick bedeutet aktive Fürsorgepflicht
Dieter Kutschus warnt: „Halten sich Unternehmen nicht an diese Vorschriften, ist mit Strafen zu rechnen – vergleichbar mit Verstößen gegen die neuen Datenschutz-Regularien der DSGVO. Daher sollten Unternehmen bereits heute das Thema Arbeitszeiterfassung auf ihre Agenda setzen, um für den Tag X auch technisch gerüstet zu sein.

Dieter Kutschus ist überzeugt: „Arbeitnehmende profitieren von dem Urteil. Ihre erbrachten Stunden sind transparent, sie und auch die Vorgesetzten haben einen Überblick. So kann frühzeitig bei Prozessen und/oder zu wenig Manpower nachjustiert werden. Das Unternehmen kommt somit auch der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden in angemessener Weise nach.“

Mehr Mobilität und Flexibilität schafft Attraktivität
Gleichzeitig weiß der Unternehmer aus eigener Erfahrung und aus den Rückmeldungen, die er seit über zwei Jahrzehnten von seinen Kunden bekommt: „Ein gutes System zur Zeiterfassung sorgt für mehr Mobilität und Flexibilität in starren Strukturen. So können veraltete Modelle aufbrechen und Arbeitgeber attraktiver werden, wenn diese mehr Flexibilität, Homeoffice Zeiten etc. ihren Mitarbeitenden anbieten.“

Kutschus unterstreicht: „Neue Arbeitszeitmodelle oder flexible Arbeitszeiten und -orte, die daraus resultieren, sind nur einige Beispiele.“ Zusätzlich dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass wir heute einen Arbeitnehmermarkt bedienen, der gewisse Ansprüche an Unternehmen stellt. Moderne HR-Tools könnten die Motivation und die Mitarbeiterbindung fördern, die sich Arbeitnehmer wünschen.

Zur Person
Dieter Kutschus gründete gemeinsam mit Jochen Briem die DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH 1994. Die Firmenzentrale ist in Filderstadt-Bonlanden. Das Unternehmen bietet modulare Lösungen zur mobilen und zentralen Zeiterfassung über verschiedene Tools, Apps und Programme für KMUs aus der Baubranche, dem Handwerk, Dienstleistungssektor und Industrie.

Weitere Information
Dem EuGH Urteil zur Zeiterfassung ist ein Rechtsstreit zwischen der größten spanischen Gewerkschaftsdachverbandes CCOO und der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank vorausgegangen.

Streitgegenstand war die Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Diese ist im spanischen Recht nicht vorgesehen. Daher legte der Nationale Gerichtshof Spaniens den Fall dem EuGH vor mit der Frage, ob sich aus EU-Recht ein anderes Recht ergebe.

Der EuGH hat dann entschieden, dass Arbeitnehmern aus der Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) ein „Grundrecht auf Arbeitszeiterfassung“ zusteht.

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web ..: https://www.digi-zeiterfassung.de
email : d.kutschus@digi-zeiterfassung.de

Dem EuGH Urteil zur Zeiterfassung ist ein Rechtsstreit zwischen der größten spanischen Gewerkschaftsdachverbandes CCOO und der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank vorausgegangen.

Streitgegenstand war die Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Diese ist im spanischen Recht nicht vorgesehen. Daher legte der Nationale Gerichtshof Spaniens den Fall dem EuGH vor mit der Frage, ob sich aus EU-Recht ein anderes Recht ergebe.

Der EuGH hat dann entschieden, dass Arbeitnehmern aus der Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) ein „Grundrecht auf Arbeitszeiterfassung“ zusteht.

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Moderne Zeiterfassung nach dem EuGH-Urteil

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war ein Weckruf. Der EuGH hat die EU-Mietgliedstaaten aufgefordert, Systeme zur Zeiterfassung für Mitarbeiter einzurichten.

BildSo gehen Überstunden nicht mehr unter

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war für Arbeitergeber und -nehmer gleichermaßen ein Weckruf. Der EuGH hat die EU-Mietgliedstaaten unmissverständlich aufgefordert, Systeme einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann. Wir erklären noch einmal, was dies für alle Beteiligten bedeutet und dass es allenfalls fünf VOR zwölf ist.

Arbeitszeitgesetz immerhin 25 Jahre alt
Zunächst einmal macht ein Blick auf die gesetzliche Grundlage klar, dass hier der Gesetzgeber tätig werden muss(te). Denn unser Arbeitszeitgesetz stammt aus dem Jahre 1994. Wer sich die Mühe macht und daran zurückdenkt, ahnt die Unzulänglichkeit dieser Paragraphen: Die Mobilfunknetze damals hießen D1 und D2, das Verschicken einer SMS war noch nicht erfunden, Google und Yahoo gab es längst noch nicht und ein PC war üblicherweise NICHT mit dem Internet verbunden – zumal die Zahl der kommerziellen Internetnutzer gerade erst die der wissenschaftlichen Nutzer überstiegen hatte. Also: Angesichts der rasanten Entwicklung unserer digitalen Technik im letzten Vierteljahrhundert erscheint die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes unerlässlich.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Auf der einen Seite wird von vielen die Meinung vertreten, dass sich angesichts der jetzigen Erfassungspflicht von Überstunden nicht viel ändern wird. Nur: Wahrscheinlich kommen nur wenige Unternehmen dieser Notwendigkeit nach. Auf der anderen Seite wird die rechtlich bindende Erfassung von Arbeitszeiten als Stärkung der Arbeitnehmer und ihrem Schutz vor unerfassten Überstunden begrüßt. In Zukunft werden Angestellte und Arbeiter verbindlich nachweisen können, ob und wie viel sie über das festgelegte Pensum gearbeitet haben – und dafür in welcher Form auch immer vergütet werden.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Hier kann man eindeutig sagen, dass das EuGH-Urteil eine Chance für alle Arbeitgeber ist, Transparenz zu schaffen. Wer will – und dies auch schon vorher so praktiziert hat – kann sich und seinen Mitarbeitern ermöglichen, jede zu viel (oder zu wenig) geleistete Arbeitsstunde zu erfassen. Das bedeutet Klarheit und Gleichbehandlung für alle. Die aktuelle Diskussion kann getrost als Denkanstoß gesehen werden, sich mit dem Angebot und den neuen technischen Möglichkeiten moderner Zeiterfassung zu beschäftigen. Denn: Die Modernisierung oder Umstellung auf ein digitales System ist bei weitem mit weniger Aufwand und Kosten verbunden, als die meisten denken.

Wer profitiert – und wie?
Bei Lichte betrachtet – und wenn man den unangebrachten Verweis auf die „gute“ alte Stechuhr endlich außen vor lässt – gibt es nur Gewinner. Denn eine transparente Zeiterfassung ist, wie beschrieben, nicht nur ein Muss für eine gerechte Arbeitswelt, sondern auch ein Muss für die moderne Arbeitswelt. Seit der Einführung des aktuellen Arbeitszeitgesetzes hat sich in Sachen Home Office, flexible Arbeitszeiten und Familienmodelle unglaublich viel verändert. Arbeitergeber haben die Möglichkeit, sich von „schwarzen Schafen“ abzugrenzen und können legale Arbeitszeiten (und die Vergütung von Mehrarbeit) garantieren. Arbeitnehmer profitieren von der Sicherheit, dass die Zeiten ihrer (zusätzlich geleisteten) Arbeit fair dokumentiert werden. Außerdem: Mit modernen Zeiterfassungssystemen können Arbeitnehmer wo und wann auch immer für ihr Unternehmen tätig sein – und ihre Arbeitszeit bequem per App oder am Notebook eintragen.

Höchste Zeit für timemaster WEB
Arbeitgeber, die schon jetzt genau das umsetzen wollen, was die Zukunft ohnehin bringen wird, können mit timemaster WEB ein System installieren, das einfach, zuverlässig, modular erweiterbar und günstig ist. Ob Home Office, Außendienst, Teilzeit, Vollzeit oder Gleitzeitmodell – die Erfassung per Terminal mit Chip oder Karte, PC und App ermöglicht allen Mitarbeitern die transparente Eingabe ihrer Arbeitszeiten – sogar fünf nach zwölf.

Sie erhalten ein komplettes timemaster WEB System bereits ab 399 EUR. Testen Sie auch unsere Demoversion – einfach, gratis und unverbindlich.

Weitere Informationen: www.timemaster.de

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Über Timemaster:
Timemaster ist ein etablierter Hersteller von Zeiterfassungssystemen im deutschsprachigen Raum. Bereits vor 25 Jahren positionierte sich Timemaster als einer der Pioniere für Arbeitszeiterfassung im Zuge des technischen Wandels der Arbeitswelt und brachte ein erstes System zur professionellen Zeiterfassung hervor, das sich grundlegend von den damals üblichen mechanischen Stempeluhren unterschied. Besonderen Fokus legt Timemaster bis heute auf die Zielgruppe der kleinen und mittelständischen Unternehmen. In diesem Marktsegment konnte sich Timemaster früh durchsetzen. Über 15.000 Systeme wurden bisher an Kunden verschiedenster Branchen verkauft. Dabei hat man die Produkte der Zeiterfassung und Zutrittsteuerung kontinuierlich weiter- und neuentwickelt und auch Änderungen im Arbeitsrecht, Tarifverträgen sowie Kundenanforderungen wurden kontinuierlich implementiert. Die enge Verzahnung von eigener Entwicklung, eigener Produktion und spezialisiertem Vertrieb ermöglicht es, ein ebenso professionelles wie preiswertes Angebot für Kunden anzubieten.

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