Sterbehilfe: Warum viele Menschen die Rechtslage falsch einschätzen

Aktive Sterbehilfe bleibt verboten, assistierter Suizid ist nicht pauschal strafbar. Der neue Ratgeber erklärt die Unterschiede und zeigt, warum Vorsorge entscheidend ist.

BildKaum ein Thema wird so emotional diskutiert wie die Sterbehilfe. Gleichzeitig bestehen kaum bei einem anderen rechtlichen Thema so viele Missverständnisse. Viele Menschen gehen davon aus, dass in Deutschland jede Form der Sterbehilfe verboten sei. Andere glauben, das Bundesverfassungsgericht habe einen allgemeinen Anspruch auf Unterstützung beim Suizid geschaffen. Beides ist so nicht richtig.

Der Begriff „Sterbehilfe“ bezeichnet keine einheitliche rechtliche Handlung. Vielmehr werden darunter ganz unterschiedliche Situationen zusammengefasst, die rechtlich auch vollkommen unterschiedlich bewertet werden.

Aktive Sterbehilfe bleibt verboten

Von aktiver Sterbehilfe spricht man, wenn eine andere Person den Tod eines Menschen gezielt herbeiführt, beispielsweise durch die Verabreichung einer tödlichen Injektion. Auch wenn der Betroffene ausdrücklich und ernsthaft darum bittet, bleibt eine solche Tötung nach deutschem Recht strafbar. Das Strafgesetzbuch bezeichnet dies als Tötung auf Verlangen.

Davon zu unterscheiden ist der Abbruch oder die Unterlassung einer medizinischen Behandlung. Lehnt ein Patient eine künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder eine andere lebensverlängernde Maßnahme ab, muss dieser Wille grundsätzlich beachtet werden. Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung voraussichtlich zu einem früheren Tod führt.

In solchen Fällen wird der Tod nicht durch eine gezielte Tötungshandlung verursacht. Vielmehr darf eine medizinische Behandlung nicht gegen den Willen des Patienten begonnen oder fortgesetzt werden. Eine sorgfältig formulierte Patientenverfügung kann daher für Ärzte, Bevollmächtigte und Angehörige von entscheidender Bedeutung sein.

Auch Schmerzbehandlung kann rechtlich zulässig sein

Ebenfalls häufig missverstanden wird die sogenannte indirekte Sterbehilfe. Dabei werden einem schwer kranken oder sterbenden Menschen Medikamente verabreicht, um Schmerzen, Atemnot oder Angstzustände zu lindern. Dass eine solche Behandlung möglicherweise auch die verbleibende Lebenszeit verkürzen kann, macht sie nicht automatisch rechtswidrig.

Entscheidend ist das Ziel der Behandlung: Es geht nicht darum, den Tod herbeizuführen, sondern Leiden zu lindern und dem Patienten eine möglichst gute Lebensqualität bis zuletzt zu ermöglichen.

Assistierter Suizid ist etwas anderes als aktive Sterbehilfe

Beim assistierten Suizid erhält ein Mensch Unterstützung, nimmt die letzte, zum Tod führende Handlung jedoch selbst vor. Genau darin liegt der wesentliche Unterschied zur aktiven Sterbehilfe.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt grundsätzlich die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe anderer zurückzugreifen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Mensch von einem bestimmten Arzt, einem Krankenhaus oder einer Sterbehilfeorganisation Unterstützung verlangen kann. Niemand ist verpflichtet, an einem assistierten Suizid mitzuwirken. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Entscheidung frei, ernsthaft, dauerhaft und ohne äußeren Druck getroffen wurde.

Obwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Rechtslage grundlegend verändert hat, fehlt weiterhin eine umfassende gesetzliche Regelung des Verfahrens. Zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe fanden im Deutschen Bundestag im Jahr 2023 keine Mehrheit. Für Betroffene, Angehörige und Ärzte bleibt die praktische Situation deshalb in vielen Punkten schwierig.

Selbstbestimmung beginnt nicht erst beim Sterbewunsch

Die öffentliche Diskussion konzentriert sich häufig auf den assistierten Suizid. Für die meisten Menschen sind jedoch andere Entscheidungen wesentlich wichtiger: Wer soll handeln, wenn ich selbst meinen Willen nicht mehr äußern kann? Welche medizinischen Maßnahmen wünsche ich? Welche lehne ich ab? Soll mein Leben in jeder denkbaren Situation möglichst lange erhalten werden oder steht für mich die Lebensqualität im Vordergrund?

Diese Fragen können bereits lange vor einer schweren Erkrankung geregelt werden. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehören deshalb zu den wichtigsten Instrumenten einer selbstbestimmten Vorsorge.

In meinem neuen kostenlosen Ratgeber „Sterbehilfe – Selbstbestimmt bis zuletzt“ erläutere ich verständlich die verschiedenen Formen der Sterbehilfe, die aktuelle Rechtslage in Deutschland und im Ausland sowie die Bedeutung einer rechtzeitigen Vorsorge.

Weitere Informationen zu meiner anwaltlichen Tätigkeit und zur individuellen Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Vorsorgekonzepten finden Interessierte auf meiner Kanzleiwebsite.

www.van-luijn.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechsanwältin für Erbrecht & Vorsorge
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521123050
web ..: http://www.in-ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist seit über 22 Jahren im Erbrecht tätig und berät bundesweit zu Testamenten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie der rechtssicheren Gestaltung der Vermögens- und Nachlassplanung. Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin, Nachlasspflegerin und Mediatorin verbindet sie juristische Fachkompetenz mit dem Blick für familiäre Lösungen. Mit ihrer Informationsplattform „In Ruhe gehen“ verfolgt sie das Ziel, komplexe rechtliche Themen verständlich aufzubereiten und Menschen dabei zu unterstützen, frühzeitig selbstbestimmte Entscheidungen für ihre Zukunft zu treffen.

Pressekontakt:

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Bestattungsvorsorge: Mehr Möglichkeiten, als viele Menschen vermuten

Friedwald, Seebestattung oder Erinnerungsdiamant? Viele Menschen kennen ihre Möglichkeiten nicht. Erfahren Sie, welche Bestattungsformen es gibt und welche rechtlichen Regeln gelten.

BildViele Menschen setzen sich erst dann mit dem Thema Bestattung auseinander, wenn sie einen Angehörigen verloren haben. In dieser emotional belastenden Situation müssen jedoch oft innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge kann Angehörige entlasten und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden.

Dabei beschränkt sich die Vorsorge längst nicht mehr auf die Entscheidung zwischen Erd- und Feuerbestattung. Heute stehen zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Verfügung – von der Beisetzung in einem Friedwald oder Ruheforst über Seebestattungen bis hin zu modernen Erinnerungsformen wie einem Erinnerungsdiamanten aus einem Teil der Asche.

Rechtliche Grenzen kennen

Viele Menschen wissen nicht, dass in Deutschland das Bestattungsrecht weitgehend Ländersache ist und der sogenannte Friedhofszwang in den meisten Bundesländern weiterhin gilt. Während beispielsweise in den Niederlanden Urnen unter bestimmten Voraussetzungen auch privat aufbewahrt werden dürfen, ist dies in Deutschland regelmäßig nicht zulässig.

Wer individuelle Vorstellungen für seine letzte Ruhestätte hat, sollte sich deshalb frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Vorsorge schafft Sicherheit

Eine schriftliche Bestattungsvorsorge hilft nicht nur dabei, persönliche Wünsche festzuhalten. Sie kann auch spätere Unsicherheiten und Konflikte innerhalb der Familie vermeiden. Dabei sollten neben der gewünschten Bestattungsform auch organisatorische Fragen, finanzielle Aspekte und gegebenenfalls besondere Erinnerungswünsche berücksichtigt werden.

Kostenloser Ratgeber bietet Orientierung

Um Betroffenen und ihren Angehörigen einen umfassenden Überblick zu geben, hat die Blomberger Rechtsanwältin Melanie van Luijn einen kostenlosen Ratgeber zum Thema Bestattungsvorsorge veröffentlicht.

Der Leitfaden erläutert unter anderem:

* die verschiedenen Bestattungsformen,
* die rechtlichen Rahmenbedingungen,
* Besonderheiten im In- und Ausland,
* die wichtigsten Kostenfaktoren sowie
* Möglichkeiten, persönliche Wünsche rechtssicher festzuhalten.

Der vollständige Ratgeber kann kostenlos online gelesen oder als PDF heruntergeladen werden:

https://www.in-ruhe-gehen.de/kostenlose-ratgeber/

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Melanie van Luijn ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig und hat sich auf die Bereiche Erbrecht und rechtliche Vorsorge spezialisiert. Auf ihrer Plattform www.in-ruhe-gehen.de informiert sie mit Fachartikeln, Vorträgen und kostenlosen Ratgebern über Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Nachlassplanung und Bestattungsvorsorge. Ihr Anliegen ist es, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten und Menschen dabei zu unterstützen, frühzeitig rechtssichere und selbstbestimmte Entscheidungen für sich und ihre Angehörigen zu treffen.

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Dr. Christopher Riedel gehört zu den besten Anwaltskanzleien 2026

Der Düsseldorfer Experte für Vermögensnachfolge Dr. Christopher Riedel wurde im Rahmen der neuen Studie „Die Besten Anwaltskanzleien 2026“ von Capital und Statista ausgezeichnet.

BildCapital hat in Kooperation mit dem Marktforschungsunternehmen Statista eine neue Studie zu den „Besten Anwaltskanzleien 2026“ durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, Qualität und Reputation von Kanzleien in Deutschland abzubilden und dem Markt ein transparentes Gesamtbild führender Anbieter zu geben. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel aus Düsseldorf wurde im Rahmen dieser Studie ausgezeichnet und zählt damit zu den führenden Kanzleien in Deutschland.

Die Grundlage des Rankings bildet nach Angaben von Statista eine breit angelegte Befragung von in Deutschland tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Inhouse-Juristinnen und Inhouse-Juristen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden auf Basis etablierter Branchenverzeichnisse und ergänzender Recherchen identifiziert und zur Teilnahme eingeladen. In die Bewertung flossen ausschließlich Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen ein; Eigennennungen wurden konsequent ausgeschlossen.

Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der nationalen und grenzüberschreitenden Nachlass- und Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer. Dazu gehören erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit privatem und unternehmerischem Vermögen, insbesondere bei komplexen Vermögensstrukturen, Unternehmensnachfolgen und Pflichtteilsangelegenheiten. „Die Auszeichnung ist für mich eine große Freude und zugleich eine Bestätigung der fachlichen Arbeit in einem sehr anspruchsvollen Beratungsfeld. Gerade bei Nachfolge- und Vermögensfragen greifen Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht häufig eng ineinander. Dass die Anerkennung auf Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen beruht, hat für mich einen besonderen Wert“, sagt Dr. Christopher Riedel.

Für Mandanten, Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen besitzt die fachliche Einordnung spezialisierter Kanzleien eine besondere Bedeutung. Nachlass- und Nachfolgeplanung betrifft regelmäßig Vermögenswerte, familiäre Interessen, steuerliche Folgen und die praktische Umsetzung über Jahre hinweg. Eine belastbare Beratung setzt daher nicht nur rechtliche Präzision, sondern auch Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Vermögensarten und familiären Konstellationen voraus.

Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragen des Erbrechts, des Pflichtteilsrechts und der Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Zudem ist er Mitherausgeber der Monatszeitschrift ZErb (Zeitschrift für Steuer- und Erbrecht) und Mitglied des Beirats des IFE – Institut für Erbrecht. Ebenso ist er in der Weiterbildung von Juristen und Steuerberatern tätig. „Auszeichnungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie können aber sichtbar machen, welche Kanzleien in einem anspruchsvollen Markt fachlich wahrgenommen werden. Für mich bleibt entscheidend, dass jede Nachfolgegestaltung zur konkreten Vermögensstruktur, zur Familie und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen passt“, so Dr. Christopher Riedel.

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Über Dr. Christopher Riedel
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Pflichtteilsansprüche (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragestellungen rund um Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de und www.mein-pflichtteil.de

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