Neue Versicherung gegen Subsidiärhaftungsschäden für Entleiher in der Zeitarbeit bietet mehr Sicherheit

Mit SubsidiärProtect, einer neuartigen Haftpflichtversicherung, ist es Entleihern erstmals möglich, sich gegen Subsidiärhaftungsschäden zu versichern, die ein Personaldienstleister verursacht hat.

BildBislang ist eine finanzielle Absicherung nur in Form von Bankbürgschaften möglich, was sowohl für Entleihunternehmen als auch für Zeitarbeitsfirmen mit administrativem Aufwand und finanziellen Nachteilen verbunden ist.

Die Subsidiärhaftung ist für Entleiher in der Zeitarbeit ein schwer kalkulierbares Risiko und stellt im schlimmsten Fall eine hohe finanzielle Belastung dar. Gemäß gesetzlicher Bestimmungen gilt, dass Entleiher automatisch haften, wenn Personaldienstleister fällige Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft nicht fristgerecht oder nicht komplett zahlen. Dadurch entstehen Entleihfirmen im Schadenfall unerwartet hohe Kosten, die sie selbst nicht verschuldet haben.

SubsidiärProtect ist ein neuartiges Versicherungsprodukt, das Entleiher vor finanziellen Nachteilen aus ihrer Subsidiärhaftung schützt. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Versicherung im Schadenfall ist, dass der Personaldienstleister im Schadenzeitraum Mitglied der Compliance- und Risikomanagementplattform des Instituts für Zahlungssicherheit (IZS) war.

Das neue Versicherungsprodukt wurde von IZS in Kooperation mit der Markel Insurance SE, einem erstklassigen Spezialversicherer für gewerbliche Haftpflicht, sowie der exali AG als kompetentem Versicherungsmakler entwickelt. „Wir haben mehrere Monate lang an einer erstklassigen und speziell auf den Personaldienstleistungssektor zugeschnittenen Versicherungslösung gearbeitet, die jetzt kombiniert mit den Services des IZS abgerundet wird“, sagt Christian Marchsreiter, Geschäftsführer des Instituts für Zahlungssicherheit (IZS).

SubsidiärProtect vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Entleiher und ihren Personaldienstleistern, weil die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sicherheitseinbehalte auf die Rechnungen des Dienstleisters sowie Bankbürgschaften nicht mehr notwendig sind, um einen Entleiher gegen Subsidiärhaftungsschäden zu schützen.

Neben der finanziellen Absicherung durch SubsidiärProtect erhalten Entleiher einen passwortgeschützten Zugang zum IZS-Compliance- und Risikomanagementportal, in welchem jederzeit sämtliche aktuellen wie historischen Auskünfte zu einem Personaldienstleister eingesehen werden können. Bisherige Dokumentationsaufwände auf Seiten eines Entleihers reduzieren sich auf Null. Ein automatischer Benachrichtigungsservice sorgt für zusätzliche Sicherheit. Entleiher werden proaktiv per E-Mail auf Negativereignisse wie z. B. Beitragsrückstände, Abschlüsse von Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen, Nachforderungen aus Betriebsprüfungen oder auf den Wegfall der AÜ-Erlaubnis aufmerksam gemacht – ohne dass ein Entleiher immer wieder selbst im Portal nachsehen muss.

Der Versicherungsbeitrag für SubsidiärProtect ist im Verhältnis zur Höhe der Versicherungssumme und zur gewonnenen finanziellen Absicherung gering und macht die Versicherung für Entleiher besonders attraktiv.

Die neue Versicherung hat nicht nur positive Auswirkungen auf Entleihfirmen, sondern bringt auch nachhaltige Vorteile für Personaldienstleister mit sich. Sind Zeitarbeitsfirmen bei IZS gelistet, sind alle Entleihungen an jeden Entleiher, der eine SubsidiärProtect-Police hat, automatisch versichert. So entstehen nachhaltige Wettbewerbsvorteile gegenüber der nicht-versicherbaren Konkurrenz. Weil für Personaldienstleister durch SubsidiärProtect zudem das Stellen von Bankbürgschaften entfällt, erhöht sich einerseits sofort die Kreditlinie, andererseits verbessert sich das Bankrating spürbar. Durch die Versicherbarkeit lässt sich außerdem für Zeitarbeitsfirmen sowohl im Neukundenbereich als auch bei Bestandskunden Mehrgeschäft generieren.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IZS Institut für Zahlungssicherheit GmbH
Frau Kerstin Mutzel
Würmtalstraße 20a
81375 München
Deutschland

fon ..: ?+49 89 122237770?
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email : presse@izs-institut.de

Über das Institut für Zahlungssicherheit

Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) wurde 2011 in München gegründet und betreibt die größte Compliance- und Risikomanagement-Plattform Deutschlands für die Zeitarbeitsbranche. Die Plattform reduziert Aufwände bei Personaldienstleistern und deren Entleihern, generiert qualitativ hochwertige Geschäftsbeziehungen und schützt Entleiher vor Subsidiärhaftungsschäden. Zu den angeschlossenen Personaldienstleistern gehören große Marktteilnehmer wie Randstad, Manpower, Tempton und Hays. Auskünfte werden regelmäßig direkt von allen deutschen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit eingeholt, digital aufbereitet und veröffentlicht.

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Digitales, fälschungssicheres Zertifikat ersetzt Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Personaldienstleister

Das neue SV-Zertifikat des IZS weist die Zuverlässigkeit von Zeitarbeitsfirmen nach. Es ist wertvoller und sicherer als bisherige Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen. 

BildMünchen – Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) führt ab November 2022 ein weltweit neues Verfahren zum Nachweis der Zuverlässigkeit von Zeitarbeitsfirmen ein. Das digitale Sozialversicherungs-Zertifikat (SV-Zertifikat) gibt Auskunft über die pünktliche und vollständige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist wertvoller und sicherer als papiergestützte oder gescannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, da es mehr Informationen beinhaltet, fälschungssicher ist und einen kostenlosen Haftungsschutz für Entleiher enthält. 

Im neuen SV-Zertifikat des Instituts für Zahlungssicherheit sind sämtliche Auskunftsdaten in einem digitalen, fälschungssicheren Dokument zusammengefasst. Solche Daten wurden bisher in Form von gescannten Dokumenten oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Der Entleiher konnte die Echtheit der Informationen nicht prüfen und hatte einen hohen administrativen Aufwand.

Das digitale SV-Zertifikat wird dagegen online abgerufen und ist fälschungssicher. Mithilfe eines QR-Codes oder Prüf-Links lässt sich die Korrektheit der Informationen sofort überprüfen. Entleiher erhalten mit dem SV-Zertifikat außerdem deutlich mehr Informationen über die Zuverlässigkeit eines Personaldienstleisters. 

So enthält das Zertifikat nicht nur Standardinformationen wie eventuelle Rückstände auf dem SV-Beitragskonto, sondern gibt auch Auskunft darüber, ob Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen oder Nachforderungen aus Betriebsprüfungen bestehen. Außerdem enthält das Zertifikat eine „Unbedenklichkeitserklärung“, die angibt, seit wann eine Zeitarbeitsfirma SV-Beiträge ordnungsgemäß abführt. Damit ist das SV-Zertifikat den bisher üblichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen sowohl inhaltlich als auch technisch weit überlegen.

Für Entleiher reduziert sich zudem das finanzielle Risiko einer Subsidiärhaftung, da das Institut für Zahlungssicherheit im Falle einer falschen Auskunft einen kostenlosen Haftungsschutz anbietet. Der in jedes Zertifikat integrierte Haftungsschutz ersetzt berechtigten Entleihern Schäden aus Subsidiärhaftung in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Zertifikat und Schadensfall.

Neben den Entleihern profitieren auch Personaldienstleister vom digitalen SV-Zertifikat des IZS. Sie können das Zertifikat ähnlich wie ein Qualitätssiegel für Ihre professionelle Außendarstellung nutzen. Es hilft Ihnen nicht nur dabei, bestehende Kunden zu binden, sondern stellt ebenso ein wichtiges Instrument für die Neukundenakquise dar. Auch während bereits laufender Geschäftsbeziehungen dient das Zertifikat als aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit.

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Über das Institut für Zahlungssicherheit

Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) wurde 2012 in München gegründet und ist heute einer der größten unabhängigen Informationsdienstleister für die Zeitarbeitsbranche. Zu den angeschlossenen Personaldienstleistern gehö-ren große Marktteilnehmer wie Randstad, Manpower, Tempton und Hays. Auskunftsvereinbarungen bestehen mit allen deutschen Krankenkassen, Be-rufsgenossenschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit.

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