Verantwortliche der größten Schweinemast Niedersachsens wegen Tierquälerei verurteilt

Heute fand vor dem Amtsgericht Papenburg der vierte und letzte Verhandlungstag wegen Tierquälerei gegen die Verantwortlichen der größten Schweinemast Niedersachsens statt.

BildDas Gerichtsverfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro Mitte 2020 veröffentlicht hatte, und daraufhin Strafanzeige erstattete. Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert, dieses hatte bei einer durchgeführten Kontrolle die Missstände ebenfalls festgestellt und dokumentiert.

Die Bilder vom Deutschen Tierschutzbüro zeigen kranke und verletzte Tiere, die nicht in einer Krankenbucht separiert und tierärztlich versorgt worden sind. Zudem wurde in den dokumentieren Nächten das Trinkwasser abgestellt und es wurden tote Tiere vorgefunden, die zwischen den Lebenden lagen. „Vor allem hat mich schockiert, dass den verletzten Schweinen nicht geholfen worden ist“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V.

In dem Sustrumer Betrieb werden pro Jahr rund 45.000 Schweine gemästet, damit ist es die größte Schweinemast in Niedersachsen. Betreiber der Mastanlage ist eine GmbH aus Herzlake, die beiden Gesellschafter, Vater und Sohn, sollen laut Aussage eines Mitarbeitenden der Mastanlage unregelmäßig vor Ort sein. Durch das Gerichtsverfahren wurde auch bekannt, dass sich nur drei Personen um die täglich anfallenden Arbeiten kümmern. „Einzelne Tiere werden in der Massentierhaltung nicht beachtet, es geht nur um die Masse und den damit verbundenen Profit“, so Peifer.

Das Gerichtsverfahren zog sich in die Länge, zunächst waren nur zwei Verhandlungstage angesetzt, am Ende waren es vier. Wäre es nach dem Willen der Verteidiger gegangen, hätten noch einige mehr dazu kommen sollen. So wollten sie noch das eingereichte Videomaterial durch einen Gutachter prüfen lassen. Die Anwälte behaupteten, dass das Bildmaterial manipuliert worden sei und es Zwischenschnitte gäbe. Den Antrag auf die Anfertigung eines Gutachtens wurde von der Richterin abgewiesen. Das Gericht hätte keinen Zweifel daran, dass die Bilder in den betreffenden Stallungen entstanden sind. Auch versuchten die Anwälte ein Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden ist und aufzeigte, dass etliche Schweine erheblich gelitten haben, fachlich anzuzweifeln. Aber auch dies gelang ihnen nicht. „Ich sehe in dem Verhalten der Anwälte Verzögerungstaktik, offenbar wollen sie die Richterin und den Staatsanwalt mürbe machen, um so einen Deal oder mildes Urteil zu erzielen“, vermutet Peifer.

Kurz, bevor das Urteil gesprochen wurde, stellten die Anwälte der beiden Schweinemäster noch einige Beweisanträge, die allesamt von der Richterin abgelehnt wurden. Am Ende forderten die Verteidiger einen Freispruch. Nach kurzer Beratung des Gerichts wurden beiden Schweinemäster jeweils zu je 85 Tagessätzen zu je 100 Euro (also 8.500 Euro) verurteilt. Zudem müssen sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten tragen, die sich vermutlich auf insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen werden. „Die beiden Angeklagten sind im Grunde mit einem blauen Auge davongekommen, denn erst ab 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das wäre hier angebracht gewesen“, sagt Peifer.

Schon im Vorfeld hatte die Aufdeckung durch das Deutsche Tierschutzbüro Folgen für die Betreiber, denn Vion und Tönnies hatten die Zusammenarbeit bereits eingestellt. Die beiden Firmen zählten vermutlich zu den Hauptabnehmern.

Kurz vor der Urteilsverkündung demonstrierten rund 10 Personen vor dem Amtsgericht in Papenburg und forderten eine Verurteilung der Tierquäler. Zu der Demonstration hatte das Deutsche Tierschutzbüro aufgerufen. Die Tierrechtsorganisation nutzte die Versammlung, um erneut auf das Leid der Tiere in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen: „Genau in diesem Moment werden Millionen von Schweinen, Puten, Rindern und Hühnern in Mastanlagen gehalten und sie leiden“, so Peifer während der Demonstration und ergänzt: „Ich kann den Menschen nur empfehlen, sich vegan zu ernähren, denn sonst hört diese Tierquälerei nie auf“.

Weitere Informationen zur veganen Ernährung unter https://twenty4vegan.de

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/schweinemaester-verurteilt

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

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Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Verantwortliche der größten Schweinemast Niedersachsens stehen vor Gericht

2. Verhandlungstag am 21.02. – erneut Demo vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)

BildVor dem Amtsgericht Papenburg müssen sich derzeit 2 Landwirte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Das Verfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro vor 2 Jahren aus der größten Schweinemastanlagen in Niedersachsen veröffentlich hat. Darauf sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, einige von ihnen haben blutige Wunden. „Die Bilder zeigten auch, dass in den Nächten das Trinkwasser für die Tiere abgestellt worden ist“ kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.

Am ersten Verhandlungstag erfolgte die Beweisaufnahme. Am 2. Verhandlungstag (21.02.2023) soll auch Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro als Zeuge zu dem Videomaterial vernommen werden. Ein Anwalt eines Beschuldigten zweifelt an, dass die Aufnahmen in den Stallungen in Sustrum im Sommer 2020 entstanden sind. „Der Anwalt muss sich nur mal das Videomaterial anschauen, darin ist alles sauber dokumentiert. So wurden mehrfach eine Tageszeitung, ein GPS Gerät sowie markante Punkte in der Stallung und sogar Firmenunterlagen abgefilmt. Dabei wurde die Kamera nicht ausgeschaltet, sondern es besteht eine durchlaufende Videodatei, Zwischenschnitte unmöglich und auch nicht vorhanden“ sagt Peifer, der in dem Verhalten des Anwalts eine Verzögerungstaktik sieht.

Nach einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro wurde im Sommer 2022 gegen 2 Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kam es bereits am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zum ersten Verhandlungstag. Insgesamt wurden 3 Verhandlungstage angesetzt, der 2. findet am 21.02.2023 statt (der dritte am 08.03.2023). Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 21.02.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“ sagt Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro will die Demo aber auch nutzen, um auf das System Massentierhaltung hinzuweisen. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“ so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 21.02.2023 um 09 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.

Demonstration:
Wann: 21.02.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens

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Nach Aufdeckung von Tierquälerei bei Tönnies Zulieferer: Verantwortliche stehen vor Gericht

Demo am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)

BildVor mehr als 2 Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro erschreckendes Bildmaterial aus der größten Schweinemast Niedersachsens veröffentlicht. Die Videoaufnahmen zeigten, wie dicht gedrängte Tiere in ihrem eigenen Kot stehen mussten. Viele der Tiere wiesen zum Teil sehr schwere Verletzungen auf, die keinesfalls über Nacht entstanden sind. So waren in dem Videomaterial unbehandelte, blutige Verletzungen, riesige Tumore und Abszesse zu sehen. Teilweise konnten die Tiere nur noch humpeln. „Viele der Tiere hätten damals dringend tierärztlich behandelt werden müssen“ so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Auch sind auf dem Videomaterial immer wieder tote Tiere zwischen den lebenden zu sehen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenbucht war auf den Bildern nicht zu erkennen. „Ganz offensichtlich kam der Betreiber seiner Fürsorgepflicht hier nicht nach und ließ die Schweine einfach leiden“ kritisiert Peifer.

Besonders erschreckend war allerdings, dass in den beiden dokumentierten Nächten im Juli 2020 das Trinkwasser der Tiere offenbar ganz bewusst von dem Betreiber abgestellt wurde. Eine beliebte Methode in der Schweinemast, die gesetzlich verboten ist. Ziel ist es, dass die Tiere am nächsten Morgen schneller einen hochkalorischen Futterbrei aufnehmen. Umso schneller die Tiere fett werden, umso mehr Profit. Auch wurden damals an einigen Stellen die gesetzlichen Vorgaben von max. 2 cm Spaltenbreite nicht eingehalten. So waren die Spaltenbreiten zum Teil ca. 10 cm groß – eine absolut nennenswerte Verletzungsgefahr für die Tiere. Vermutlich bestand dieser bauliche Missstand schon seit Errichtung der Mastanlage vor etlichen Jahren. „Offenbar fanden in dem Betrieb kaum Kontrollen statt oder es wurde einfach nicht richtig hingeschaut“ so Peifer. Dabei handelt es sich bei dieser Schweinemast sogar um einen QS-zertifizierten Betrieb. QS ist ein Prüfzeichen für Lebensmittel und ist auf vielen Fleischprodukten im Supermarkt zu finden. Aus im Mastbetrieb vorgefundenen Unterlagen war erkennbar, dass viele der Tiere an Durchfall und Lungenentzündungen litten, teilweise 50 % aus einer Bucht. Behandelt wurden diese Tiere mit Antibiotika.

Die Missstände in dem Betrieb waren so schockierend, dass noch am gleichen Tag, als die Aufnahmen entstanden sind, das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert worden ist. Dies erfolgte Ende Juli 2020. Bei einer unangemeldeten Kontrolle durch das Veterinäramt wurden dann die beschriebenen Verstöße ebenfalls festgestellt, das Amt informierte daraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft in Oldenburg. Auch das Deutsche Tierschutzbüro hatte eine umfangreiche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet, die daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Im Sommer 2022 wurde dann gegen 2 Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kommt es am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zur Verhandlung. Ab 90 Tagessätze gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 31.01.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“ sagt Peifer.

Der Mastbetrieb liegt in Sustrum, Samtgemeinde Lathen im Landkreis Emsland. Verteilt auf drei Hallen werden dort ca. 15.000 Tiere gehalten. Damit leben in der kleinen Ortschaft ca. 10-mal mehr Schweine als Menschen. In drei Mastdurchgängen werden ca. 45.000 Schweine pro Jahr gemästet. Damit ist es die größte Schweinmast Niedersachsens. Nach Recherchen des Deutschen Tierschutzbüros waren damals die Hauptabnehmer der Schweine die Firma Tönnies in Sögel und Vion in Emstek. Nach Bekanntwerden der Missstände haben beide Firmen die Abnahme der Tiere eingestellt.

„Diese tierquälerischen Zustände sind in der Massentierhaltung leider normal, denn sie sind systembedingt“ so Peifer. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“ so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 31.01.2023 um 09 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.

Demonstration:
Wann: 31.01.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial auf dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens

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email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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