Fernablesung wird Pflicht: Rechtzeitige Vorbereitung sichert die Umstellung bis Ende 2026

Ende des Jahres steht der nächste Meilenstein der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) an.

BildBis zum 31. Dezember 2026 müssen Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler auf fernablesbare Technik umgestellt werden. Zusätzlich fordert der Gesetzgeber interoperable Systeme, die unabhängig von Herstellern, Modellen oder technischen Spezifikationen miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.

2021, und damit 40 Jahre nach Einführung der Heizkostenverordnung (HKVO), wurden die Vorschriften novelliert. Mit der Novellierung wurde die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt. Damit gehen neue Regelungen und Pflichten für Vermieter, Objektbetreiber, Hausverwaltungen sowie von ihnen beauftragte Dienstleister wie beispielsweise Objektus aus Norderstedt einher. Für die Umsetzung wurden verschiedene Fristen festgelegt. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu installiert werden. Ab Ende 2022 gilt zudem die Anforderung, dass Systeme interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein müssen. Das bedeutet, entsprechende Geräte müssen herstellerunabhängig Daten austauschen und miteinander kompatibel sein.

Ende dieses Jahres steht für Hausverwaltungen und Vermieter eine wichtige Frist an: Bestandsgeräte müssen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt für Geräte, die 2022 installiert wurden, und bereits fernablesbar, jedoch nicht interoperabel. Diese müssen spätestens bis Ende 2031 ersetzt werden. Für Eigentümer und Verwaltungen ergibt sich daraus ein konkreter Handlungsdruck, die Umstellung rechtzeitig zu planen und umzusetzen. Dabei können spezialisierte Dienstleister wie Objektus die Umsetzung unterstützen.

Interoperabilität schafft Vorteile für weitere Anwendungen
Wenn Geräte und Systeme unterschiedlicher Hersteller über standardisierte Schnittstellen Messdaten einheitlich erfassen, übertragen und zur Weiterverarbeitung bereitstellen, spricht man von Interoperabilität. Die Anforderungen der HKVO beziehen sich derzeit auf Wärme- und Warmwasserzähler. Die Pflicht zur Installation von Kaltwasserzählern ist in Deutschland noch nicht einheitlich geregelt und liegt in der Zuständigkeit der Länder. In Hessen ist der Einbau von Kaltwasserzählern in Neubauten bereits heute vorgeschrieben.

Wer auf interoperable Systemkomponenten setzt, ist im Vorteil. Sie ermöglichen es, bestehende Systeme anzupassen oder zu erweitern, ohne an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.

Arbeitet man als Vermieter, Objekt- oder Hausverwaltung mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, können Prozesse rund um Ablesung, Auswertung und Dokumentation effizienter gestaltet werden.

Wird im Rahmen der Umstellung bereits heute über die aktuellen Anforderungen hinaus auf interoperable Systeme geachtet, eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten für weitere Anwendungen. Denn künftig werden weitere Bereiche hinzukommen, etwa Strom-, Gas- oder Kaltwasserzähler.

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Als etablierter Spezialist für Sicherheit und Digitalisierung unterstützt die Objektus GmbH mit Sitz in Norderstedt bei Hamburg Wohnungsunternehmen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer bei der effizienten Verwaltung von Immobilien. Seit über 20 Jahren am Markt umfasst das Leistungsportfolio Heizkostenabrechnungen, die Ausstattung und Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Lösungen aus dem Bereich Smart-Building. Objektus arbeitet anbieterunabhängig und setzt konsequent auf offene Systeme und digitale Prozessautomatisierung. Das ermöglicht Kunden, manuelle Aufwände deutlich zu reduzieren sowie Abläufe transparenter und effizienter zu gestalten. Das gilt von der Auslesung bestehender Messtechnik bis zur vollständigen Neuinstallation. Neben dem Hauptsitz ist Objektus mit fünf weiteren Niederlassungen deutschlandweit vertreten und stellt so eine flächendeckende Betreuung sicher.

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Bundesrat vertagt novellierte Heizkostenverordnung

Neuregelung der Heizkostenverordnung mit Fernablesbarkeit von Verbrauchsmessgeräten. Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht

Der Bundesrat hat überraschend die novellierte Heizkostenverordnung als Tagesordnungspunkt von der letzten Plenarsitzung am 17. September 2021 genommen und vertagt, nachdem die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und Umwelt in ihren Sitzungen am 2. September 2021 darüber beraten hatten.

Zuvor hatte die Bundesregierung die geänderte Verordnung bereits beschlossen. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eigentlich hätte dies schon bis zum 25.10.2020 stattfinden müssen. Der VDIV hatte im Rahmen der Verbändeanhörung zu den geplanten Neuerungen umfassend Stellung genommen

Grund für die Vertagung im Bundesrat sei zum einen die Tatsache, dass umfangreiche Stellungnahmen der Messdienstleister-Verbände eingegangen waren, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem solle nach den Vorstellungen des grün geprägten Umweltausschusses mit der Novelle der Heizkostenverordnung eine Regelung zur Aufteilung der Kosten des CO2-Preises zwischen Vermieter und Mieter eingeführt werden, die der Bund nicht beschlossen hatte.

Die neue Anforderung der Interoperabilität und somit ein erleichterter Einstieg in das Submetering greift für die Energieversorger erst mit Inkrafttreten der neuen Verordnung. Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht bleibt die in der EED gesetzte Frist, wonach Ende 2026 alle Mehrfamilienhäuser vollständig mit fernauslesbaren Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sein müssen. Bedauern über die Vertagung der Heizkostenverordnung äußerte Kalo-Geschäftsführer Dirk Then. Er befürchtet Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes. Denn, so die Begründung von Then, je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.

Erst nach der Zustimmung des Bundesrates kann die novellierte Heizkostenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Link zur Originalmeldung: https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesrat-vertagt-novellierte-heizkostenverordnung/

Als Immobilienbesitzer immer auf dem neusten Stand

Auf der Internetseite der Hausverwaltung Köln findet der Immobilienbesitzer immer die wichtigsten aktuellen Themen.

Hier ein kleiner Auszug:
https://www.hausverwaltung-koeln.com/29-deutscher-verwaltertag-messeplan-online/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesrat-vertagt-novellierte-heizkostenverordnung/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/ersterwerb-selbstgenutzter-wohnimmobilien-bald-grunderwerbssteuerfrei/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/gruene-fordern-co2-preis-von-60-euro-pro-tonne/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/sofortprogramm-fuer-gebaeude-soll-ueberarbeitet-werden/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/ladesaeulen-offensive-%c2%84deutschlandnetz%c2%93/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesweite-solarpflicht-gesetzentwurf-vorgelegt-von-buendnis-90-die-gruenen/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/ein-vergleich-der-programme-zur-bundestagswahl-2021/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/wachstum-der-bautaetigkeit-steigt-weiter-an/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/verzoegerungen-am-wohnungsbau-durch-materialmangel/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundeskabinett-will-einen-internationalen-klima-club/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/signal-iduna-ist-neuer-premiumpartner-des-vdiv-deutschland/

Wenn Sie Wohnungseigentum besitzen und sich dies bereits in der Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung befindet, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Neuerungen im Detail erklären. Haben Sie noch keine Hausverwaltung oder planen erst den Erwerb von Wohnungseigentum, wenden Sie sich doch im Vorfeld an eine kompetente Immobilienverwaltung in Ihrer Nähe, in Köln etwa die Hausverwaltung Köln, Schleumer

Über die Hausverwaltung Köln

Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag. sowie nützliches Hintergrundwissen zu verwandten Themen wie Hebesatz, Weiterbildung , Grundstückspreis, Hauskostenabrechnung, Indexmiete, Kündigungsschreiben, Tiefgaragenstellplatz, Mietpreisspiegel, Staffelmiete, Zeitmietverträge sowie Wohngeld und Wohngeldanspruch.

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Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwaltungs-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann “ und das 24 Stunden am Tag.

Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.

Seit 2004 konzentriert sich die Schleumer Immobilien Treuhand-Verwaltungs OHG ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.

Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich.  Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.

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