§ 6b-Spezial-AIF vor BaFin-Start: HANSETRUST kündigt Investmentfokus auf bayerische EDEKA-Standorte an

HANSETRUST kündigt neuen § 6b-Spezial-AIF vor BaFin-Gestattung an. Fokus: EDEKA-Märkte in Bayern. Mit ca. 222 % Steuer-Hebel sichern Anleger ihr Kapital und wandeln Steuerschuld in aktive Rendite um.

BildHamburg 10.03.2026 – HANSETRUST, einer der erfahrensten Berater für steueroptimierte Reinvestitionen, gibt die bevorstehende Markteinführung eines neuen Immobilien-Spezial-AIF bekannt. Der von einem renommierten und auf § 6b-Strukturen spezialisierten Emittenten konzipierte Fonds steht kurz vor der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Er richtet sich gezielt an Anleger, die stille Reserven aus der Veräußerung von betrieblichen Immobilien nach § 6b EStG wertschöpfend reinvestieren möchten.

Investitionsfokus: 100 % Lebensmitteleinzelhandel in Bayern
Das Portfolio des geplanten Fonds umfasst zwei hervorragend positionierte Standorte des Marktführers EDEKA in wirtschaftsstarken Regionen Bayerns. Die Objekte fungieren seit Jahrzehnten als etablierte Nahversorgungs- bzw. Großhandelszentren und zeichnen sich durch ihre hohe Standorttreue aus.

Die Eckdaten des geplanten Angebots im Überblick:

* Assetklasse: 100 % Lebensmitteleinzelhandel (EDEKA)
* Standorte: Zwei etablierte Standorte in Bayern (Oberzentrum / Universitätsstadt)
* Mietverträge: Langfristig gesichert (18 Jahre und 15 Jahre Laufzeit)
* Flächen: Insgesamt rd. 9.000 m² Mietfläche auf über 28.000 m² Grundstücksareal
* Steuer-Hebel: Erwarteter § 6b-Hebel von ca. 222 %
* Rendite: Erwartete Ausschüttung von rd. 3 % p.a.

Strategische Reinvestition: Kapitalerhalt und aktive Wertschöpfung
Das Angebot ist speziell für Unternehmer, Landwirte und Investoren konzipiert, die stille Reserven aus dem Verkauf von Betriebsvermögen steuerlich optimiert umschichten möchten. Durch den hohen erwarteten § 6b-Hebel von rund 222 % wird ein entscheidender wirtschaftlicher Vorteil erzielt: Anstatt Liquidität durch Steuerzahlungen abfließen zu lassen, wird das Kapital in voller Höhe erhalten und in produktives Sachwertvermögen überführt. Die latente Steuerschuld wird somit aktiv zur Erwirtschaftung laufender Erträge genutzt und arbeitet langfristig für den Vermögensaufbau des Anlegers.

Partnerschaft für Steuerberater und Private Banking
Die Vermittlung der Kapitalanlage erfolgt über HANSETRUST. Die Zusammenarbeit erfolgt wahlweise direkt mit den § 6b-Anlegern oder in enger Kooperation mit Steuerberatern sowie Private Banking Abteilungen von Kreditinstituten, die für ihre Mandanten rechtssichere, rentable und steueroptimierte Lösungen suchen.

Details zur Rücklagenberechnung und zur Funktionsweise von § 6b-Immobilienfonds finden Sie unter: www.hansetrust.de/investments/§-6b-fonds/

Beratung und Kontakt
Aufgrund der strikten gesetzlichen Reinvestitionsfristen ist eine frühzeitige Planung essenziell. Für eine persönliche und unverbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation stehen die Experten der HANSETRUST gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Diese Vorankündigung dient ausschließlich der Information und Marktsondierung. Ein Beitritt ist erst nach erfolgter Vertriebsgenehmigung durch die BaFin auf Basis des dann allein maßgeblichen Investmentmemorandums möglich.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

HANSETRUST
Herr Marco Busacker
Schaarsteinwegsbrücke 2
20459 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 688 743 48
web ..: https://www.hansetrust.de/investments/%C2%A7-6b-fonds/
email : post@hansetrust.de

HANSETRUST verbindet seit über 15 Jahren tiefgreifende Expertise in der steuerlichen Gestaltung mit exklusivem Zugang zu erstklassigen Investmentlösungen wie § 6b-Fonds. Wir begleiten Einzelpersonen, Unternehmer und Landwirte bei der steueroptimierten Reinvestition und unterstützen Steuerberater sowie das Private Banking als strategischer Partner für komplexe Vermögensübertragungen.

Pressekontakt:

HANSETRUST
Herr Marco Busacker
Schaarsteinwegsbrücke 2
20459 Hamburg

fon ..: 040 688 743 48
email : post@hansetrust.de

Amtsgericht Rheine verurteilt Schweinemäster aus Emsdetten zu 9.000 Euro trotz Tierwohlstall

Ein Schweinemäster aus Emsdetten wurde wegen Tierschutzverstößen zu 100 Tagessätzen verurteilt. Bildmaterial aus dem als Tierwohlstall geführten Betrieb hatte schwere Missstände belegt.

BildDas Amtsgericht Rheine hat einen Schweinemäster aus Emsdetten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 100 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt. Der Landwirt gilt damit als Vorbestraft. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens. Die Verurteilung stützt sich auf gravierende Versäumnisse im Umgang mit zwei erkrankten Ferkeln sowie einem Mastschwein.

Der Betrieb wird als sogenannter Tierwohlstall der Haltungsstufe 3 geführt. Das dort produzierte Fleisch wurde bis zur Veröffentlichung von Bildaufnahmen aus dem Stall im Frühjahr 2025 unter der Marke „Bauernliebe“, unter anderem bei EDEKA, verkauft. In der Vergangenheit belieferte der Landwirt zudem den Fleischkonzern Westfleisch. Nach der Veröffentlichung des Bildmaterials beendeten Abnehmer die Zusammenarbeit.

ANINOVA hatte im Frühjahr 2025 umfangreiches Bild- und Videomaterial aus dem Schweinemastbetrieb in Emsdetten veröffentlicht, das der Organisation zugespielt worden war. Die Aufnahmen zeigten schwer verletzte und kranke Schweine, Tiere mit offenen und entzündeten Wunden, massive Lahmheiten, apathisch wirkende Tiere sowie Schweine, bei denen eine zeitnahe Behandlung und Versorgung offensichtlich unterblieb. Aus Sicht von ANINOVA belegte das Material schwere und systematische Verstöße gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen des Tierschutzes.

Grundlage des Strafverfahrens war unter anderem eine amtliche Kontrolle Mitte Januar 2025 durch das zuständige Veterinäramt des Kreises Steinfurt, die nach einem Hinweis aus dem Umfeld von Tierschützer*innen durchgeführt worden war. Dabei wurden die Zustände bestätigt.

Ein Mastschwein wurde in einem sogenannten Satellitenstall im Außenbereich vorgefunden. Nach Einschätzung des Veterinäramtes war das Tier nicht mehr gehfähig und musste seit mindestens zwei bis drei Wochen erhebliche Schmerzen erlitten haben. Die massiven Entzündungen seien ursächlich auf wiederkehrendes Schwanzbeißen zurückzuführen, wodurch Bakterien in den Körper gelangten. Auch bei der Kontrolle wurde ein akutes Schwanzbeißgeschehen festgestellt.

Die beiden Ferkel befanden sich im Aufzuchtstall am Wohnhaus des Landwirts. Eines der Tiere konnte nur noch auf drei Beinen laufen und wies eine durch die Haut gebrochene Entzündung, eine Darmentzündung sowie eine Lungenentzündung auf. Die betroffenen Tiere wurden im Rahmen der Kontrolle notgetötet und zur pathologischen Untersuchung nach Münster verbracht.
Im Prozess behauptete der Landwirt zunächst, die Tiere mit Medikamenten wie dem Antibiotikum Trimox sowie mit Schmerzmitteln behandelt zu haben. Eine Dokumentation lag jedoch nicht vor, ebenso fehlte eine gültige tierärztliche Abgabebescheinigung. Kurz vor Ende der Hauptverhandlung widerrief er diese Angaben mehrfach. Die Vorsitzende Richterin wertete die ursprünglichen Aussagen als Schutzbehauptung.

Vor Gericht sagten zwei amtliche Veterinäre des Kreises Steinfurt aus. Sie bezeichneten die Krankenbucht des Betriebs als „Bild des Grauens“; diese Einschätzung wurde vom Staatsanwalt auf den gesamten Stall übertragen. Beide Veterinäre erklärten übereinstimmend, der Landwirt habe wissen müssen, dass die Tiere unter erheblichen Schmerzen litten. Warum dennoch keine behandelnde Tierärztin hinzugezogen wurde, blieb ungeklärt – obwohl dies jederzeit möglich gewesen wäre. Zudem wurde im Verfahren bekannt, dass die Ehefrau des Landwirts selbst Tierärztin ist, ohne dass sie in die Versorgung der erkrankten Tiere eingebunden wurde.

Strafschärfend berücksichtigte das Gericht, dass der Landwirt bereits in der Vergangenheit mehrfach negativ aufgefallen war und seit einem früheren Verfahren im Jahr 2020 keine nachhaltigen Verbesserungen erfolgt seien. Mängel in Hygiene, Krankenmanagement und Seuchensicherheit hätten fortbestanden und seien vom Veterinäramt umfassend dokumentiert worden. Vorgaben für Krankenbuchten – etwa der vorgeschriebene weiche Untergrund – seien missachtet worden.

Sowohl Staatsanwaltschaft Münster als auch Verteidigung hatten deutlich geringere Tagessätze beantragt. Die Vorsitzende Richterin entschied sich nach umfassender Würdigung aller Umstände dennoch für eine Verurteilung zu 100 Tagessätzen. Zugunsten des Angeklagten wurde unter anderem berücksichtigt, dass es seit der Kontrolle keine weiteren Beanstandungen gegeben habe, dass bereits erhebliche negative Berichterstattung erfolgt sei und dass dem Betrieb inzwischen das ITW-Siegel entzogen wurde. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass angesichts der festgestellten Zustände keine Einstellung des Verfahrens mehr in Betracht kam. Zwar sei die Anklage auf wenige Tiere beschränkt gewesen, tatsächlich sei jedoch von einer Vielzahl weiterer leidender Tiere auszugehen.
„Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich“, erklärt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.. „Auch wenn wir eine höhere Strafe für angemessen gehalten hätten, ist dieses Urteil ein wichtiges Signal. In den meisten Fällen von Tierquälerei kommt es nicht einmal zu einer Gerichtsverhandlung. Dass hier verurteilt wurde, zeigt, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Konsequenzen haben können.“

Nach Angaben der Verteidigung ist bislang offen, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.

Weitere Informationen hier.

Bildmaterial kann angefordert werden

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

Pressekontakt:

ANINOVA e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

fon ..: 02241-261549-2
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Neuer §6b-Fonds mit Fokus auf Nahversorgung steht kurz vor BaFin-Freigabe

Neuer §6b-Fonds zur steueroptimierten Reinvestition in Fachmarktzentrum mit EDEKA als Hauptmieter. Attraktive Rendite, langfristige Mietverträge, exklusiv für §6b-Anleger.

BildHamburg, 03. September 2025: Ein neuer geschlossener Immobilienfonds mit §6b-Relevanz startet in Kürze und richtet sich gezielt an Anleger, die stille Reserven steueroptimiert reinvestieren möchten. Das Investitionsobjekt: ein etabliertes Fachmarktzentrum in zentraler Lage von Nordrhein-Westfalen.

Herzstück der Immobilie ist ein großflächiger EDEKA-Markt als Generalmieter mit einem langfristigen Mietvertrag bis Ende 2035 – eine Verlängerung bis 2040 befindet sich bereits in Verhandlung. Ergänzt wird das Nahversorgungsangebot durch ALDI, dm sowie weitere frequenzstarke Mieter.

Der Fonds überzeugt durch ein attraktives Renditeprofil mit einem prognostizierten Hebel von über 200 % und einer Ausschüttung von 3,0 % p. a. Als Spezial-AIF nach KAGB ist der Fonds für vermögende Privatinvestoren sog. semiprofessionelle und institutionelle Investoren konzipiert.

Fondsprofil

* Objektart: Fachmarktzentrum mit EDEKA, ALDI, dm
* Standort: Nordrhein-Westfalen
* Generalmieter: EDEKA
* Vertriebsstart: Voraussichtlich 13. September 2025
* Eigenkapital zur Platzierung verfügbar rd. 6,0 Mio. Euro

Finanzielle Eckdaten

* Prognostizierter Hebel: rd. 203 %
* Mindestbeteiligung: 200.000 Euro

Steuerlicher Vorteil (§6b EStG)

Der Fonds ist speziell für Anleger konzipiert, die stille Reserven aus der Veräußerung von betrieblichen Immobilien nach §6b EStG steuerlich optimiert reinvestieren möchten. Das macht ihn besonders interessant für Unternehmer, Landwirte oder Investoren mit Immobilienverkäufen im Betriebsvermögen. Details zur Rücklagenberechnung werden unter folgendem Link bereitgestellt: https://www.hansetrust.de/investments/%C2%A7-6b-fonds/

Die Vermittlung der Kapitalanlage erfolgt über HANSETRUST – einem der erfahrensten Vermögensberater für §6b-Investments. Die Zusammenarbeit erfolgt mit den §6b-Anlegern direkt oder in Kooperation mit Steuerberatern und dem Private Banking Abteilungen von Kreditinstituten, die für Ihre Mandanten rentable und steueroptimierte Lösungen suchen.

Der Emittent dieses Fonds ist seit über 40 Jahren am Markt aktiv, agiert als Asset- und Investment Manager mit Spezialisierung auf versorgungsorientierte Handels- und Mixed-Use-Immobilien. Die gesamte Wertschöpfungskette – von Akquisition über Management bis zur Exit-Strategie – wird intern abgebildet.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hansetrust
Marco Busacker
Schaarsteinwegsbrücke 2
20459 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 688 743 48
web ..: https://www.hansetrust.de/investments/%C2%A7-6b-fonds/
email : post@hansetrust.de

Über Hansetrust- Spezialist für §6b-Rücklagen
Hansetrust zählt seit mehr als 10 Jahren zu den führenden Beratungsunternehmen im Bereich der steuerlich relevanten §6b-Rücklagenlösungen. Kernkompetenz ist die umfassende Beratung von Unternehmern, privaten Investoren und professionellen Marktteilnehmern, die in besonderem Maße von den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Reinvestitionen nach §6b EStG profitieren.
HANSETRUST vereint ein tiefgehendes steuerliches Know-how, ein exklusiver Marktzugang und einen, über viele Jahre hinweg entwickelten Spezialisten-Pool. Dadurch bildet es die Brücke zwischen Steuerrecht, Investmentlösungen und unternehmerisch geprägten Investmentlösungen.
Die Serviceleistungen bei §6B-Fondsinvestments

o Bereitstellung von Rücklagenberechnungen für die steuerlichen Berater und individuelle Abstimmung der Fondslösungen mit der steuerlichen Gesamtstrategie.
o Selektive Fondsprüfung mit starken Partnern erfolgen bankenunabhängig und ausschließlich im Interesse unserer Mandanten.
o Langjährige Partnerschaften mit führenden Emittenten von §6b-Fonds sichert Zugang zu exklusiven Investmentlösungen als Spezial-AIF oder Publikums-AIF.

Pressekontakt:

Hansetrust
Herr Marco Busacker
Schaarsteinwegsbrücke 2
20459 Hamburg

fon ..: 040 688 743 48
email : post@hansetrust.de