Abgasskandal: dieselgeld.com hilft Autofahrern, ihre Ansprüche durchzusetzen

Gauting, 1. Juni 2020 – Halter von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche und Mercedes lassen derzeit viel Geld auf der Straße liegen.

BildDer Grund: Viele von ihnen trauen sich nicht, gegen Deutschlands größten Autobauer vor Gericht zu ziehen und die ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Noch mehr wissen gar nicht, dass ihr Wagen auch betroffen ist. www.dieselgeld.com unterstützt Autofahrer, ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen und an ihr Geld zu kommen.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 25. Mai 2020 zum VW-Abgasskandal ist der Weg für Schadenersatzforderungen tausender Dieselfahrer frei. „Im Verfahren um manipulierte Dieselfahrzeuge geht der BGH zu Recht von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung durch den VW-Konzern aus“, freut sich Josef Junginger, Geschäftsführer des Prozessfinanzierers Sophokles GmbH. Das Verhalten des Wolfsburger Autobauers sei als „sittenwidrig zu qualifizieren“, der Konzern habe durch „bewusste Täuschung“ Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht. Dieses Vorgehen verstoße gegen „die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr“, so die Bundesrichter.

Betroffen sind alle Dieselfahrzeuge mit den Motoren EA189 und EA288 der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Was den meisten aber noch gar nicht bewusst ist: Auch bei den größeren Dieselmotoren, die bei Audi, Porsche und Mercedes verbaut wurden, liegt fast in jedem Fall eine Betroffenheit vor, nur sind diese Rückrufe durch die Hersteller geschickter verschleiert worden. Tatsache ist aber, dass auch insoweit aktuell gerade eine Flut von Urteilen ergeht, wie Branchenkenner Josef Junginger berichtet. Hintergrund des Abgasskandals: Die Autokonzerne hatten Millionen Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abgastechnik ausgerüstet, dank der die Stickoxidemissionen auf dem Prüfstand deutlich geringer waren als im realen Verkehr. Hierzu wurden von dern Herstellern vielfältige Varianten von illegaler Motorsoftware benutzt, die die komplette Abgasreinigung nur beim Test aktivierte und auf diese Weise viel bessere Abgaswerte vortäuschte als sie im Normalbetrieb erreicht wurden. Autokäufer gingen davon aus, saubere Fahrzeuge zu erwerben.

www.dieselgeld.com hilft kostenlos bei der Ermittlung der Ansprüche

Fahrer betroffener Wagen ab Baujahr 2014 haben Anspruch auf eine Schadenersatzzahlung von durchschnittlich 23.000 Euro, hat Junginger ermittelt. Wichtig bei der Durchsetzung der Ansprüche: „Autofahrer dürfen beim Einreichen ihrer Forderung keine Fehler machen“, mahnt Junginger. Autobesitzer, die ihre Schadenersatzansprüche nicht auf eigene Faust einfordern wollen, können sich an erfahrene Prozessfinanzierer wie die Sophokles GmbH wenden.

Über die Webseite www.dieselgeld.com können Autofahrer schnell prüfen, ob ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. www.dieselgeld.com berechnet die Höhe der Ansprüche und kümmert sich um die rechtliche Geltendmachung des Betrages. Und das ohne Vorkosten. Erst im Erfolgsfall erhalten die Experten eine anteilige Erfolgsvergütung in Höhe von 3,9 Prozent der Entschädigungssumme.

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Die Sophokles GmbH, ein Anbieter von Prozessfinanzierungsmodellen, ist spezialisiert auf Klagen gegen große Konzerne. Bei der Prozessfinanzierung handelt es sich um die Finanzierung eines Rechtsstreites. Im Falle eines Erfolges erhält der Prozessfinanzierer den vorher vertraglich vereinbarten Anteil am erstrittenen Geld.
Sie haben keinerlei Vorkosten und tragen kein Risiko. Egal ob rechtsschutzversichert oder nicht. Die Sophokles GmbH kämpft zu Top-Konditionen für Sie.

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Neuer Skandalmotor bei Volkswagen: Auch der EA288 manipuliert – Dieselgate 2.0!

Motoren mit dem Kürzel EA288 befinden sich nahezu in jedem 1.4 TDI, 1.6 TDI und 2.0 TDI des Volkswagen-Konzerns. Der Motorentyp ist der Nachfolger des Skandalmotors EA189.

BildDer Dieselmotor ist für Vielfahrer immer noch der bevorzugte Antrieb. Er hält lange und ist sparsam. Groß war dementsprechend der Schock, als bekannt wurde, dass bei vielen Dieselfahrzeugen mit einer Software gearbeitet wurde, die die Abgaswerte manipulieren, wodurch die Autos viel umweltschädlicher sind als offiziell angegeben. „Das gilt besonders für Euro 5-Diesel, die vielfach bereits Fahrverboten unterliegen und daher massiv im Wert gesunken sind. Das hat dazu geführt, dass diese Fahrzeuge im Rahmen von Betrugshaftungsklagen zurückgegeben und die Eigentümer finanziell lukrativ entschädigt werden können“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de).

Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf den Widerruf von fehlerhaften Darlehensverträgen im Kfz- und Immobilienbereich sowie den Widerruf von fehlerhaften Leasingverträgen spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

„Das große Problem: Mit dem Volkswagen-Motor EA189 begann der Dieselskandal im Jahr 2015, und nun ist auch der Nachfolgemotor mit dem Kürzel EA288 vom Abgasskandal betroffen. Die als vermeintlich saubere Dieselmodelle deklarierten Fahrzeuge verfügen demnach ebenfalls über eine sogenannte Zykluserkennung. Dem Landgericht Regensburg lagen VW-interne Dokumente vor, die detailliert beschreiben, wie Volkswagen versucht, die Abgaswerte auch beim Motor EA288 zu manipulieren. Das bedeutet, dass auch Käufer moderner Fahrzeuge einen schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden. Ihre Autos sind aufgrund der manipulierten Motoren viel weniger wert – und das, obwohl sie extra ein sehr neues Modell erworben haben, um die Vorteile des Diesels langfristig in Anspruch nehmen zu können“, kommentiert Dr. Gerrit W. Hartung.

Unter anderem hat das Landgericht Regensburg die Zykluserkennung beim EA288 als sittenwidrige Schädigung gewertet (Az. 73 O 1181/19 vom 6. Februar 2020). Dem Kläger wurde für seinen VW Golf 7 ein Schadenersatz von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Dabei wurde eine Nutzungsentschädigung in Abzug gebracht. Durch die Zykluserkennung erkennt ein Fahrzeug, wenn es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand abfährt und die Motorsteuerung auf ein entsprechend schadstoffarmes Kennfeld umschaltet. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer Prüfungssituation erreicht, aber nicht auf der Straße.

Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Motoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Daher befassen sich aktuell zahlreiche Landgerichte mit entsprechenden Prozessen. „Wir gehen davon aus, dass die kommenden Urteile ebenfalls sehr verbraucherfreundlich ausfallen werden. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote nicht einfach hinnehmen, sondern können eben im Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen“, sagt Dieselanwalt Dr. Hartung, der mehrere Tausend Besitzer von Dieselfahrzeugen bei ihren Rückgaben betreut. Er errechnet die Ansprüche genau und realisiert regelmäßig Zahlungen von bis zu 100 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Wichtig laut Dr. Gerrit W. Hartung: „Eigentümer sollten sich nicht auf das Aufspielen von Updates einlassen. Schon beim Vorgängermotor vom Typ EA189 sollten die erhöhten Abgaswerte dadurch eingedämmt werden. Aber schon dabei kam es nach dem Aufspielen der Updates zu neuen Mängeln, beispielsweise einem erhöhten Spritverbrauch. Wir gehen derzeit davon aus, dass dies beim EA288 gleichermaßen auftreten wird. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer führt also über die Gerichte!“

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Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
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Über die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de

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