Dr. Christopher Riedel gehört zu den besten Anwaltskanzleien 2026

Der Düsseldorfer Experte für Vermögensnachfolge Dr. Christopher Riedel wurde im Rahmen der neuen Studie „Die Besten Anwaltskanzleien 2026“ von Capital und Statista ausgezeichnet.

BildCapital hat in Kooperation mit dem Marktforschungsunternehmen Statista eine neue Studie zu den „Besten Anwaltskanzleien 2026“ durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, Qualität und Reputation von Kanzleien in Deutschland abzubilden und dem Markt ein transparentes Gesamtbild führender Anbieter zu geben. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel aus Düsseldorf wurde im Rahmen dieser Studie ausgezeichnet und zählt damit zu den führenden Kanzleien in Deutschland.

Die Grundlage des Rankings bildet nach Angaben von Statista eine breit angelegte Befragung von in Deutschland tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Inhouse-Juristinnen und Inhouse-Juristen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden auf Basis etablierter Branchenverzeichnisse und ergänzender Recherchen identifiziert und zur Teilnahme eingeladen. In die Bewertung flossen ausschließlich Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen ein; Eigennennungen wurden konsequent ausgeschlossen.

Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der nationalen und grenzüberschreitenden Nachlass- und Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer. Dazu gehören erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit privatem und unternehmerischem Vermögen, insbesondere bei komplexen Vermögensstrukturen, Unternehmensnachfolgen und Pflichtteilsangelegenheiten. „Die Auszeichnung ist für mich eine große Freude und zugleich eine Bestätigung der fachlichen Arbeit in einem sehr anspruchsvollen Beratungsfeld. Gerade bei Nachfolge- und Vermögensfragen greifen Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht häufig eng ineinander. Dass die Anerkennung auf Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen beruht, hat für mich einen besonderen Wert“, sagt Dr. Christopher Riedel.

Für Mandanten, Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen besitzt die fachliche Einordnung spezialisierter Kanzleien eine besondere Bedeutung. Nachlass- und Nachfolgeplanung betrifft regelmäßig Vermögenswerte, familiäre Interessen, steuerliche Folgen und die praktische Umsetzung über Jahre hinweg. Eine belastbare Beratung setzt daher nicht nur rechtliche Präzision, sondern auch Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Vermögensarten und familiären Konstellationen voraus.

Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragen des Erbrechts, des Pflichtteilsrechts und der Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Zudem ist er Mitherausgeber der Monatszeitschrift ZErb (Zeitschrift für Steuer- und Erbrecht) und Mitglied des Beirats des IFE – Institut für Erbrecht. Ebenso ist er in der Weiterbildung von Juristen und Steuerberatern tätig. „Auszeichnungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie können aber sichtbar machen, welche Kanzleien in einem anspruchsvollen Markt fachlich wahrgenommen werden. Für mich bleibt entscheidend, dass jede Nachfolgegestaltung zur konkreten Vermögensstruktur, zur Familie und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen passt“, so Dr. Christopher Riedel.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Christopher Riedel, LL.M.
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Königsallee 20
40212 Düsseldorf
Deutschland

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email : info@christopherriedel.de

Über Dr. Christopher Riedel
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Pflichtteilsansprüche (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragestellungen rund um Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de und www.mein-pflichtteil.de

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Dr. Christopher Riedel als führender Rechtsanwalt in zwei Rechtsgebieten ausgezeichnet

Der Experte für Vermögensnachfolge Dr. Christopher Riedel gehört 2025 wieder zu den besten Anwaltskanzleien im Erbrecht und erstmals auch im Steuerrecht laut einer Studie von „Capital“ und „Stern“.

BildEinmal mehr hat das renommierte Marktforschungsunternehmen Statista in Kooperation mit den angesehenen Magazinen „Capital“ und „Stern“ eine unabhängige Studie zu den besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten durchgeführt. Diese Ergebnisse bieten dem Markt und Mandanten eine objektive Orientierungshilfe. Die unabhängige Studie basiert auf einer Befragung unter Rechtsanwälten in Deutschland. Insgesamt wurden 15.785 Empfehlungen ausgewertet, die Kanzleien in zwölf verschiedenen Rechtsgebieten betreffen. Nur Kanzleien, die überdurchschnittlich häufig empfohlen wurden, erhalten eine Auszeichnung.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel gehört gemäß dieser Studie wieder zu den „Besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten“ im Erbrecht und erstmals auch im Fachgebiet Steuerrecht. Dr. Christopher Riedel ist Fachanwalt für Steuerrecht und als Berater für komplexe Vermögens- und Unternehmensnachfolgen, Vortragsredner und Buchautor bekannt und betreut seit 2014 in eigener Kanzlei neben allen Erbrechts- und Nachfolgethemen seine Mandanten auch bei Fragestellungen des Pflichtteilsrechts und vertritt ihre Anliegen vor Gericht.

In der Auswahl für die Region West befindet sich neben Christopher Riedel nur ein weiterer Anwalt aus Düsseldorf im Rechtsgebiet Erbrecht. Im Steuerrecht ist Christopher Riedel sogar der einzige Düsseldorfer Berater. „Für mich ist es immer aufs Neue eine Ehre und Verpflichtung, zu den gekürten Rechtsanwälten eines bekannten Magazins zu gehören. Gerade die Empfehlungen der Kollegen besitzen einen hohen Wert, schließlich bewerten sie als Juristen andere Juristen und schauen dementsprechend in der Regel auf andere Merkmale als die Mandanten. Dass ich in diesem Jahr gleich in zwei Rechtsgebieten, die in meiner Tätigkeit eng miteinander verwandt sind, ausgezeichnet werde, ist eine besonders erfreuliche Angelegenheit“, betont der Rechtsanwalt die Bedeutung der Auszeichnung.

Dr. Christopher Riedel erhält regelmäßig mit Awards. Diese Wiederholung an positiven Ergebnissen bei Anwalt-Rankings ist dem Düsseldorfer „Top-Rechtsanwalt“ wichtig. „Es einmal bei der hochkarätigen Konkurrenz in Düsseldorf zu schaffen, ist immer eine gute Sache. Aber dass ich mittlerweile regelmäßig ausgezeichnet werde, belegt eine besonders konstante hohe Beratungsqualität und stabile Wahrnehmung im Markt. Und diese Qualität ist in der Beratung und Lösung der komplexen Herausforderungen meiner Mandanten das Allerwichtigste“, stellt Dr. Christopher Riedel heraus.

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Über Dr. Christopher Riedel
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Pflichtteilsansprüche (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragestellungen rund um Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de und www.mein-pflichtteil.de

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Immobilienübertragung: Nießbrauch als wichtiger Aspekt

Unter Nießbrauch versteht man das Nutzungsrecht an einer Sache. Im Falle einer Immobilie kann das zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht für den Eigentümer und/oder den Lebenspartner bedeuten.

BildImmobilien spielen in der Vermögensnachfolge eine wichtige Rolle. Das hat zum einen mit den steigenden Vermögenswerten zu tun. Laut einer Untersuchung beläuft sich das Immobilienvermögen in Deutschland auf 11,2 Billionen Euro, inklusive des Bodenwerts der bebauten Flächen. Und für 2019 rechnet die Beratungsgesellschaft EY mit einem Transaktionsvolumen von 72 bis 75 Milliarden Euro im deutschen Immobilienmarkt. Berücksichtigt darin sind Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilienportfolios. Dazu kommt, dass jeder zweite Deutsche im Eigenheim lebt. Zum anderen führt diese Entwicklung dazu, dass Immobilien regelmäßig zu den größten Vermögenswerten bei Erbschaften bestehen beziehungsweise häufig sogar den größten Einzelwert darstellen.

„Das gilt oftmals vor allem fürs sogenannte Familienheim, das emotional und finanziell den wertvollsten Einzelgegenstand innerhalb des insgesamt vorhandenen Vermögens darstellt. Daher nimmt das Familienheim auch eine besondere Rolle im Gesamtportfolio ein und muss als ein solcher erfasst werden – insbesondere bei der Gestaltung der Vermögensübertragung“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel (www.christopherriedel.de). Er berät seine Mandanten bei der Strukturierung aller erbrechtlichen Fragestellungen mit einem Fokus auf die Gestaltung komplexer Vermögensübertragungen, immer auch mit Immobilienbezug.

Er hat die Erfahrung gemacht, dass für die Übertragung von Immobilien oftmals die lebzeitige Schenkung angewendet wird. Damit können alle zehn die persönlichen steuerlichen Steuerfreibeträge ausgenutzt werden, die beispielsweise bei Ehegatten 500.000 Euro und bei Kindern 400.000 Euro betragen. „Auf diese Weise lassen sich auch gehobene Immobilienwerte steuerschonend übertragen. Das wird auch immer wichtiger, denn im Zuge der Preissteigerungen am Immobilienmarkt sind auch, insbesondere an beliebten Standorten, hohe Werte entstanden. Ein überdurchschnittliches Familienheim und ein Mehrfamilienhaus als Investmentimmobilie können dadurch ohne Weiteres einen deutlichen siebenstelligen Wert haben und dadurch die individuellen Steuerfreibeträge schnell übersteigen. Das sollten Eigentümer beachten, um im Erbfall keine unnötige steuerliche Belastung auszulösen“, betont der Fachanwalt für Steuerrecht.

In dem Zusammenhang ist für Dr. Christopher Riedel vor allem der Begriff des Nießbrauchs wichtig. Unter Nießbrauch versteht man das Nutzungsrecht an einer Sache. Im Falle einer Immobilie kann das zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht für den Eigentümer und/oder den Lebenspartner bedeuten. „In den häufigsten Fällen wird das Nießbrauchrecht genutzt, wenn eine Immobilie verschenkt wird, aber der neue Eigentümer nicht in vollem Umfang über die Erträge der Immobilie verfügen beziehungsweise über den Umgang mit ihr bestimmen soll. Der vorherige Eigentümer lässt sich ein Nießbrauchrecht eintragen. Will heißen: Der Eigentümer überträgt das Familienheim lebzeitig an seine Kinder, kann die Immobilie aber für weiterhin selbst nutzen“, erklärt der Rechtsanwalt. Oder aber die Investmentimmobilie werde an die nächste Generation übergeben, die Mieteinnahmen aber fließen dem bisherigen Eigentümer zu.

„Nutzen, ohne zu besitzen, ist das Konzept dahinter. In meiner Beratung spielt das eine wesentliche Rolle, um Vorteile für alle Seiten herzustellen. Der spätere Erblasser erhält Sicherheit in der Nutzung der Immobilie, etwa um die Wohnkontinuität im Alter sicherzustellen, die Beschenkten werden steuerlich entlastet.“ Verkaufen kann der Nießbrauchnutzer übrigens nicht, die Eigentumsrechte liegen ausschließlich bei den Beschenkten. Das Nießbrauchrecht kann sich mitunter auch nur auf einen Teil der Nutzungsmöglichkeit beziehungsweise der Erträge einer Immobilie beschränken. Dann ist von einem Bruchteilnießbrauch oder auch von einem Quotennießbrauch die Rede.

„Wichtig ist, sich im Rahmen der lebzeitigen Vermögensübertragung auch mit dem Thema Nießbrauch zu befassen. Es lässt sich für zig Situationen, Konstellationen und Wünsche eine verträgliche Lösung damit herstellen, die das Vermögen schützt“, betont Christopher Riedel.

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