Die Familienstiftung als interessantes Vehikel für Family Offices
Posted by PM-Ersteller - 24/05/19 at 02:05:37 p.m.Familienstiftungen und Family Offices können eine sinnvolle Einheit bilden. Dadurch lässt sich der Ansatz des dauerhaften Vermögensschutzes in eine stabile Form bringen.
Die Entwicklung von Family Offices als eigenständige Einheit zur ganzheitlichen Vermögensorganisation in Deutschland schreitet in hoher Geschwindigkeit voran. Immer mehr vermögende Familie vertrauen ihre Vermögensangelegenheiten, die weit über das Management der liquiden Vermögenswerte hinausgehen, einem Family Office an, sei es das eigene Single Family Office, das einzig die Interessen der Gründerfamilie vertritt, oder das Multi Family Office, das seine Dienstleistungen je nach Struktur bisweilen auch schon für Vermögende im niedrigen einstelligen Millionenbereich erbringen kann.
„Wir sehen am Markt, dass Fragestellungen rund um Vermögenscontrolling, Vermögensreporting, Beteiligungsmanagement, Auswahl passender Vermögensverwalter und die dauerhafte strategische Asset Allocation in disruptiven und stark volatilen Zeiten mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Das alles zielt letztlich immer auf die Stärkung des umfassendes Vermögensschutzes ab“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen GmbH (www.unternehmerkompositionen.com) aus Meerbusch bei Düsseldorf. Der Stiftungsexperte berät und begleitet mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen. Bislang haben die UnternehmerKompositionen mehr als 70 Stiftungsprojekte im deutschsprachigen Raum umgesetzt.
In dem Zusammenhang hebt Thorsten Klinkner die Familienstiftung als interessantes Vehikel für Family Offices heraus. Das hat für den Berater und Stiftungsexperten gleich mehrere Gründe. „Im Fokus stehen die Möglichkeiten der Familienstiftung, den Vermögensschutz voranzubringen. Operatives Betriebsvermögen, Aktienpakete, Immobilien-Portfolios, Private Equity-Beteiligungen und mehr lassen sich unter dem Dach der Familienstiftung bündeln, um bestmögliche Absicherung vor Zersplitterung, Erbstreitigkeiten und eine hohe Steuerlast im plötzlichen Erbfall zu bieten, die einkommenssteuerliche Behandlung der Erträge zu optimieren und die Ausschüttungen noch stärker zu kanalisieren und zu kontrollieren. Die Risiken, durch familiäre, steuerliche oder Haftungsfaktoren Vermögen zu verlieren, wird durch das einmalige Rechtsinstitut der Familienstiftung unter Aufsicht der Stiftungsbehörden ganz erheblich begrenzt“, beschreibt Thorsten Klinkner. Die Familienstiftung ziehe eine Brandmauer um sämtliche liquiden und illiquiden Vermögenswerte und vereinfache die Weiterentwicklung des Vermögens, da die Vermögensverwaltung nicht von typischen Gefahren wie eben der Zersplitterung von Vermögenswerten im Rahmen der Nachfolge betroffen sein könne.
Es sei sogar möglich, die Familienstiftung als Family Office zu nutzen. Da das Family Office ohnehin in eine rechtliche Form gebracht werden müsse, könne dies auch über die Familienstiftung organisiert werden. So könne beispielsweise der Family Officer zugleich Mitglied des Stiftungsvorstandes sein und so alle bestehenden Strukturen im Unternehmen beziehungsweise im Netzwerk von Beratern und Banken nutzen, betont Klinkner. So könnten Controlling, Reporting, Strukturierung und Management aller Vermögenswerte über die Familienstiftung als Family Office organisiert werden. „Die Expertise des Family Officers wird natürlich auch in dieser Konstellation benötigt. Die Familienstiftung ersetzt keine Kompetenzen, sie schafft nur den Rahmen für die bestmögliche Entfaltung.“
Auch für bestehende Family Offices bietet die Familienstiftung umfassende Möglichkeiten. Sie könnten durch die Empfehlung für ihre Mandanten spürbare Mehrwerte in einer transgenerationalen Ausrichtung des Vermögenserhalts schaffen und damit ihr Kernaufgabe, den dauerhaft Vermögensschutz sicherzustellen, noch näher kommen. Dafür haben die UnternehmerKompositionen einen eigenständigen Beratungsansatz für Family Offices geschaffen (www.unternehmerkompositionen.com/beratungsangebote/angebote-für-family-offices/).
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Die UnternehmerKompositionen Rechtsberatungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mbH ist ein von Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner geführtes Beratungsunternehmen mit Sitz in Meerbusch, das sich auf die Entwicklung Stiftungs-Strategien für Familien, Investoren und Unternehmen aller Branchen und Größen spezialisiert hat. Unter der Vision „Wir geben Ruhe und Sicherheit zur Gestaltung des Wesentlichen“ entwickeln die UnternehmerKompositionen individuelle, sinnstiftende Konzepte, die die ganz persönlichen Motive und Anforderungen des Gründers genauso berücksichtigt wie die Bedürfnisse der Familie, die unternehmerische Nachfolgeplanung und die Vermögenssteuerung ganz allgemein. Der Fokus der Gesellschaft liegt vor allem darauf, individuelle Lebenssituationen zu reflektieren, Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu begleiten. Denn Gutes will auch gut getan werden. Die UnternehmerKompositionen unterstützen Unternehmer und Investoren zudem dabei, für ihre Ertragsquelle langfristige und zukunftsorientierte Eigentümerstrukturen zu schaffen, die über die Generationen hinweg den Fortbestand eines Unternehmens oder Investmentportfolio vor Fremdeinflüssen und Nachfolgeproblematiken absichern und dadurch erhalten können. Weitere Informationen unter: www.unternehmerkompositionen.com
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M&A-Aktivitäten: Familienstiftung erleichtert Unternehmenstransaktionen
Posted by PM-Ersteller - 10/05/19 at 09:05:33 a.m.Familienstiftungen werden mittlerweile mehr und mehr als Vehikel im strategischen Beteiligungsmanagement eingesetzt. Dies ergibt viele strategische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Vorteile.
Gemäß des Institute of Merger, Acquisitions and Alliances (IMAA) belief sich das Volumen der Unternehmensübernahmen in Deutschland im Jahr 2018 auf etwa 128,4 Milliarden Euro. Diese Summe ist durch knapp 2000 verzeichnete Unternehmensübernahmen entstanden. Doch nicht nur Großunternehmen und Finanzinvestoren sind im M&A-Bereich aktiv. Auch kleine und mittlere Unternehmen und Persönlichkeiten, die sich erstmals durch den Erwerb eines Unternehmens selbstständig machen wollen, sind typische Käufer in Deutschland. Und genauso kaufen und verkaufen vermögende Privatpersonen und Unternehmer ihre Beteiligungen in einer großen Bandbreite.
„Gerade durch die volatile Situation an den Kapitalmärkten und die weiter andauernde Niedrigzinsphase sehen Vermögende und Unternehmer in unternehmerischen Beteiligungen eine gute Möglichkeit, ihr Geld strategisch anzulegen und eine Rendite zu erwirtschaften, die über dem durchschnittlichen Kapitalmarktzins liegt. Zudem können sie sich als Gesellschafter eines Unternehmens viel stärker einbringen als bei anderen Investitionen, sodass sie auf die Weiterentwicklung des Anlagevermögens durchaus aktiven Einfluss nehmen können“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen GmbH (www.unternehmerkompositionen.com) aus Meerbusch bei Düsseldorf. Der Stiftungsexperte berät und begleitet mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen. Bislang haben die UnternehmerKompositionen mehr als 70 Stiftungsprojekte im deutschsprachigen Raum umgesetzt.
Doch was haben Stiftungen mit Unternehmenstransaktionen zu tun? Eine ganze Menge, betont der Stiftungsexperte: „Familienstiftungen werden mittlerweile mehr und mehr als Vehikel im strategischen Beteiligungsmanagement eingesetzt. Es ergibt Sinn, Beteiligungen nicht privat zu halten, sondern über eine Familienstiftung zu verwalten und dementsprechend auch darüber zu kaufen und zu verkaufen. Diese moderne Struktur ergibt zahlreiche Vorteile im Sinne der vielfach geforderten Asset Protection sowie auf betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Seite.“
Zum einen könnten die Beteiligungen als grundlegender Teil des (Familien-)Vermögens nicht zersplittert werden, will heißen: nicht einfach von der Nachfolgergeneration verkauft werden, weil der Markt oder die Laune gerade dafürsprächen. Und zum anderen ließen sich unternehmerische Beteiligungen de facto steuerfrei aus der Vermögensverwaltung der Stiftung zu verkaufen. So fällt bei einem Veräußerungsgewinn von acht Millionen bei einem Verkauf aus der Familienstiftung heraus eine Steuerlast von 60.000 Euro an. Zum Vergleich: Bei einer Veräußerung aus dem Privatvermögen sind es mehr als 2,1 Millionen Euro. Das liegt an dem wesentlich reduzierten steuerpflichtigen Anteil des Gewinns, der dann auch noch einem niedrigeren Steuersatz unterliegt. Der Mehrwert wird unmittelbar deutlich und führt zu einer viel stabileren finanziellen Basis. Die eingesparte Steuer kann beispielsweise zur Portfolioerweiterung oder -optimierung direkt wieder reinvestiert werden – das fördert die Vermögensentwicklung.
Das Prinzip ist eigentlich simpel, betont Thorsten Klinkner: „Kurz gesagt erwirbt und verkauft die Familienstiftung die Beteiligungen als Investorin, anstatt dass diese aus dem Privatvermögen gehalten und veräußert werden. Das ist rechtlich und steuerlich völlig unproblematisch, denn der Umgang mit dem eingebrachten Vermögen obliegt nur dem Stiftungsvorstand. Das wird zunächst der Stifter selbst sein, später beispielsweise seine Kinder oder ein angestellter Dritter.“ Der Stifter kann als Vermögensinhaber in der Satzung den Umgang mit den Beteiligungen genau festlegen. Dabei entscheidet er allein über die Strategie und kann beispielsweise genau definieren, in welchem Zeitraum und unter welchen Bedingungen Beteiligungen verkauft werden können. „Das schafft für die Jahre und Jahrzehnte eine tragfähige Struktur für M&A-Transaktionen und Private Equity-Investitionen und versetzt einen Vermögensinhaber die Lage, das Beste aus seinen Beteiligungen herauszuholen. Und natürlich kann die Familienstiftung auch weiterhin externe Beteiligungs-Manager einsetzen, etwa im eigenen Family Office. Es ändert sich nichts am operativen Geschäft“, sagt Thorsten Klinkner.
Der Rechtsanwalt und Steuerberater betont aber auch, dass die Stiftungserrichtung Zeit in Anspruch nehme, diese könne nicht mal eben durchgeführt werden, um schnell Steuern bei einem Verkauf sparen. „Es kommt auf eine durchdachte Struktur an, die die Rahmenbedingungen für alle künftigen Aktivitäten schafft. Es geht nicht um ein einmaliges Steuersparmodell. Dafür ist das Rechtsinstitut der Familienstiftung nicht gedacht.“
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Doppelstiftung kombiniert Familienstiftung und gemeinnützige Stiftung
Posted by PM-Ersteller - 20/04/19 at 09:04:14 a.m.Stiftungsexperte Thorsten Klinkner stellt die Bedeutung der Doppelstiftung heraus. Damit können Eigentümer das Vermögen erhalten, die Familie fördern und gemeinnützige Zwecke unterstützen.
Für viele Unternehmer sind wirtschaftlicher Erfolg der Gesellschaft und die finanzielle Unabhängigkeit der Familie nicht die alleinigen Motoren für die unternehmerische Tätigkeit. Ebenso wird die Verantwortung für die Mitarbeiter und die Gesellschaft gefördert. „Das spüren wir in der Beratung von Unternehmerfamilien immer wieder. Die wirtschaftliche Solidität des Unternehmens und dessen transgenerationaler Erhalt ohne Zersplitterung sind entscheidend, aber der Gesellschaft etwas zurückzugeben ist es genauso“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen GmbH (www.unternehmerkompositionen.com) aus Meerbusch bei Düsseldorf. Der Stiftungsexperte berät und begleitet mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen. Bislang haben die UnternehmerKompositionen mehr als 70 Stiftungsprojekte im deutschsprachigen Raum umgesetzt.
Dazu gehören auch mehrere Doppelstiftungen, die genau diese beiden Aspekte in den Vordergrund rücken. „Die Doppelstiftung wird aus einer Familienstiftung und einer gemeinnützigen Stiftung kombiniert. Die Familienstiftung sichert dabei in der Regel insbesondere die Fortgeltung des Stifterwillens innerhalb des Unternehmens gerade auch hinsichtlich der Unternehmensphilosophie und dem allgemeinen Management und vertritt die vermögensmäßigen Interessen der Familie. Die gemeinnützige Stiftung dient dem sozialen und/oder gesellschaftlichen Engagements der Stifterfamilie“, erläutert Thorsten Klinkner.
Bei der Doppelstiftung wird das Unternehmen teilweise auf eine Familienstiftung und teilweise auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen. Die gemeinnützige Stiftung hält in dieser Konstellation den größeren Anteil am Unternehmen, die Familienstiftung wiederum kontrolliert nur so viele Anteile, wie unmittelbar benötigt werden, um die satzungsgemäßen Zwecke der Familienstiftung zu erfüllen, also vor allem die finanzielle Versorgung der Familie.
Der gemeinnützige Teil in der Konstellation erhält Geld aus dem Unternehmen, das dann wiederum für die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele verwendet wird. „Dieser philanthropische Teil ist für viele Unternehmer eine hohe Motivation für die Errichtung einer Doppelstiftung. Sie können ihre gemeinnützigen Vorstellungen damit rechtlich und steuerlich gefördert und geschützt entwickeln und entfalten. Der Stifter-Unternehmer entscheidet selbst, was mit dem Geld passiert. Er kann internationale Projekte für Kinder fördern, sich in der Wissenschaft engagieren, sich lokal für pflegebedürftige Menschen einsetzen oder, oder, oder“, beschreibt Thorsten Klinkner den Ansatz.
Die Erträge können in beliebiger Aufteilung in die Familienstiftung und die gemeinnützige Stiftung fließen. Auf eine gemeinnützige Stiftung kann die Vermögenssubstanz ohne gestalterische Maßnahmen schenkungsteuerfrei übertragen werden. Ebenso sind die Erträge der gemeinnützigen Stiftung steuerfrei. Der Stifter kann die Vermögensausstattung in seiner privaten Steuererklärung als Spende steuermindernd gelten machen, bei Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Stammkapital) bis zu einem Betrag von einer Million Euro beziehungsweise bis zu zwei Millionen Euro bei Ehepartnern.
„Zudem kann der Stifter als Unternehmer seinen Namen an die von ihm geförderten gemeinnützigem Projekte koppeln. Damit geht in der Regel ein enormer Imagegewinn einher, der die Reputation des Stifters und des Unternehmens langfristig steigert“, weiß Thorsten Klinkner aus der Beratungspraxis. Für ihn ist die Doppelstiftung ein herausragendes Vehikel, um in einem Schritt ein Vermögen für die Zwecke der Familie und bestimmten gemeinnützigen Zwecken zu übertragen. Wichtig: „Wie jede andere Stiftung auch benötigt die Konzeption Zeit und eingehende strategische, rechtliche und steuerliche Gestaltung. Erst dann entsteht eine Stiftungsstrategie, die über die Jahrzehnte tragfähig ist.“
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