3. BGM-Kongress Mainfranken: Vorträge, Ergebnisse und Fotos ab sofort kostenlos verfügbar
Posted by PM-Ersteller - 05/08/26 at 07:08:22 a.m.Mit der Dokumentation wird der Wissenstransfer fortgesetzt. Auch Unternehmen, die nicht am Kongress teilnahmen, erhalten dadurch wertvolle Impulse und praxiserprobte Ideen für ein erfolgreiches BGM.
Kitzingen, August 2026. Wie gelingt gesundes Arbeiten in der Praxis? Der 3. BGM-Kongress Mainfranken in Kitzingen lieferte konkrete Lösungen für Betriebliches Gesundheitsmanagement, Führung und Unternehmenskultur. Ab sofort stehen alle Fachvorträge, Workshop-Ergebnisse und Kongressfotos kostenlos als Download bereit.
Praxisnahe Lösungen für gesundes Arbeiten im Mittelpunkt
Rund um die Themen Gesundheit, Führung und Unternehmenskultur trafen sich Geschäftsführer, Personalverantwortliche, BGM- und BEM-Beauftragte sowie Führungskräfte aus Mainfranken bei der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH in Kitzingen. Veranstaltet wurde der Kongress von der SCOPAR Unternehmensberatung gemeinsam mit dem BGM-Netzwerk Mainfranken.
Statt theoretischer Vorträge standen praxiserprobte Lösungen, ehrlicher Erfahrungsaustausch und das gegenseitige Lernen im Mittelpunkt. Zahlreiche Unternehmen berichteten offen über ihre Erfolge, Herausforderungen und Stolpersteine im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) und diskutierten gemeinsam konkrete Lösungsansätze.
Die Referentinnen und Referenten zeigten anhand realer Praxisbeispiele, wie Unternehmen:
* Gesundheitsfördernde Netzwerke erfolgreich aufbauen
* Psychische Belastungen im Arbeitsalltag reduzieren
* Pflege und Beruf besser vereinbaren
* Die Unternehmenskultur aktiv gestalten
* Betriebliches Gesundheitsmanagement dauerhaft verankern
Ergänzt wurden die Fachvorträge durch interaktive Workshops, in denen die Teilnehmenden eigene Fragestellungen einbringen und gemeinsam bearbeiten konnten.
„Der größte Mehrwert entsteht, wenn Unternehmen nicht nur zuhören, sondern ihre eigenen Erfahrungen teilen und voneinander lernen. Genau dieser offene Austausch macht den BGM-Kongress Mainfranken aus“, erklärt Jürgen T. Knauf, Gründer des BGM-Netzwerks Mainfranken und Inhaber der SCOPAR Unternehmensberatung.
Neben den fachlichen Impulsen bot der Kongress zahlreiche Gelegenheiten zum Netzwerken. Ein besonderer Dank gilt der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH, die den Kongress als Gastgeber mit hervorragender Organisation unterstützt hat.
Kostenloser Download: Wissenstransfer für die Praxis
Ab sofort stehen die Vortragsunterlagen der Referierenden, die Ergebnisse aus den Workshops sowie zahlreiche Fotos des Kongresses online zur Verfügung. Interessierte können die Unterlagen kostenfrei herunterladen unter:
https://www.scopar.de/bgm-kongress-2026
Der 3. BGM-Kongress Mainfranken hat erneut gezeigt: Nachhaltige Gesundheit im Unternehmen entsteht nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch das Zusammenspiel von Führung, Unternehmenskultur, Organisation und dem aktiven Austausch guter Praxis.
Über den BGM-Kongress Mainfranken (Infokasten / Hintergrund):
* Veranstaltung: 3. BGM-Kongress Mainfranken (Ausgabe 2026)
* Schwerpunkte: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Unternehmenskultur und moderne Führung.
* Initiatoren: Eine gemeinsame Veranstaltung der SCOPAR Unternehmensberatung und des BGM-Netzwerks Mainfranken.
* Gastgeber: LEONI Bordnetz-Systeme GmbH, Kitzingen.
* Zielgruppe: Geschäftsführer, HR-Verantwortliche, Personalräte sowie BGM-/BEM-Beauftragte aus der Region.
* Service: Alle Fachvorträge, die erarbeiteten Workshop-Ergebnisse und die Veranstaltungsfotos stehen unter _www.scopar.de/bgm-kongress-2026_ dauerhaft und kostenfrei zur Verfügung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
SCOPAR Unternehmensberatung
Herr Jürgen T. Knauf
Am Bächlein 8
Kitzingen 97318
Deutschland
fon ..: 016094789375
web ..: https://www.scopar.de
email : knauf@scopar.de
Über SCOPAR – Die Unternehmensberatung mit Blick fürs Ganze:
SCOPAR unterstützt Unternehmen seit über 20 Jahren bei der strategischen Optimierung ihrer Prozesse und der Implementierung eines nachhaltigen Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mit einem Fokus auf den Menschen und pragmatischen Lösungen begleitet SCOPAR Kunden von der Konzeption bis zur messbaren Umsetzung.
Pressekontakt:
SCOPAR – Scientific Consulting Partners
Herr Jürgen T. Knauf
Am Bächlein 8
97318 Kitzingen
fon ..: 016094789375
email : knauf@scopar.de
Welche Wartungsintervalle sind gesetzlich vorgeschrieben? Ein Überblick für Facility Manager.
Posted by PM-Ersteller - 03/08/26 at 07:08:20 a.m.Regelmäßige Prüfungen und eine lückenlose Dokumentation helfen Betreibern, gesetzliche Wartungspflichten sicher einzuhalten.
Wer ein Gebäude oder eine technische Anlage betreibt, trägt Verantwortung und das nicht nur moralisch. Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Prüf- und Wartungspflichten, die Betreiber zwingend einhalten müssen. Wer sie vernachlässigt, riskiert Bußgelder, Versicherungsprobleme und im schlimmsten Fall persönliche Haftung.
Dieser Ratgeber gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Prüffristen und zeigt, warum ein zentrales Wartungsmanagement im Facility Management kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit ist.
Die gesetzliche Grundlage: BetrSichV und DGUV
Das Fundament aller Betreiberpflichten ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie gilt für alle Arbeitgeber, die technische Anlagen und Arbeitsmittel bereitstellen oder betreiben, branchenunabhängig, ob privates Unternehmen oder öffentliche Einrichtung.
Die BetrSichV schreibt vor: Vor der Inbetriebnahme eines Arbeitsmittels ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Aus ihr leiten sich Art, Umfang und Fristen aller erforderlichen Prüfungen ab. Wer Arbeitsmittel ohne gültige Prüfung betreibt, riskiert Bußgelder bis zu 20.000 Euro und bei Unfällen eine unbegrenzte zivilrechtliche Haftung.
Konkretisiert werden die Anforderungen durch:
* TRBS 1201 / 1203: Technische Regeln zur Betriebssicherheit, Prüfumfang und Qualifikation der Prüfer
* DGUV Vorschrift 1 und 3: Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und allgemeine Arbeitssicherheit
* DIN-Normen: Je nach Anlagentyp mit spezifischen Prüfintervallen
Übersicht: Prüfpflichten nach Anlagentyp
Aufzüge
Aufzüge zählen zu den sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 BetrSichV. Sie müssen zwingend durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden, eine befähigte Person des eigenen Betriebs reicht hier nicht aus.
Die Hauptprüfung ist alle zwei Jahre vorgeschrieben. Je nach Nutzungsintensität können kürzere Zwischenprüfungen notwendig sein. Betreiber sind außerdem verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich zu dokumentieren und aktuell zu halten.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Für ortsfeste elektrische Anlagen gelten Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3). Die konkreten Intervalle hängen von der Nutzungsart ab, in der Praxis sind jährliche Wiederholungsprüfungen üblich. Für ortsveränderliche Betriebsmittel können je nach Einsatzbedingungen noch kürzere Abstände vorgeschrieben sein.
Druckbehälter und Druckanlagen
Druckbehälter unterliegen ebenfalls der BetrSichV (§15, Anhang 2) und müssen durch eine ZÜS geprüft werden. Die Fristen richten sich nach Behälterart, Druckstufe und Betriebsbedingungen, bei bestimmten Anlagen sind äußere Prüfungen jährlich sowie innere Prüfungen alle fünf Jahre vorgeschrieben.
Gewerbliche Photovoltaikanlagen
Für gewerblich betriebene PV-Anlagen greifen die Anforderungen der BetrSichV sowie die DIN EN 62446-2 (VDE 0126-23-1). Sie schreibt Wiederholungsprüfungen mindestens alle vier Jahre vor, in vielen Fällen auch kürzer, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfprotokolle müssen dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Hinzu kommt: Viele Versicherer setzen regelmäßige Wartungsnachweise als Bedingung für den Versicherungsschutz voraus. Fehlt die Dokumentation, kann die Versicherung im Schadensfall Leistungen kürzen oder vollständig verweigern.
Brandschutzanlagen
Brandschutztüren, Rauchmelder, Sprinkleranlagen und Feuerlöscher unterliegen je nach Anlagentyp eigenen Prüfpflichten nach Landesbauordnungen, DIN-Normen und DGUV-Vorschriften. Für Feuerlöscher gilt in der Regel eine jährliche Prüfpflicht durch eine befähigte Person.
Was bedeutet das in der Praxis?
Ein mittelgroßes Gebäude mit Aufzug, elektrischer Anlage, PV-Anlage und Brandschutztechnik kann schnell zehn oder mehr voneinander unabhängige Prüfpflichten mit unterschiedlichen Fristen, Prüfern und Dokumentationspflichten aufweisen. Hinzu kommen Herstellervorgaben, die für den Garantieerhalt eingehalten werden müssen, sowie behördliche Auflagen.
Die größten Risiken in der Praxis:
Vergessene Fristen. Wer Prüftermine nicht zentral verwaltet, verliert den Überblick, besonders bei mehreren Standorten oder wechselndem Personal.
Lückenhafte Dokumentation. Im Schadensfall oder bei einer behördlichen Kontrolle zählt nicht, ob gewartet wurde, sondern ob es nachgewiesen werden kann.
Veraltetes Wissen. Normen und Verordnungen ändern sich. Die BetrSichV wurde zuletzt Ende 2025 geändert, eine Novellierung unter neuem Namen ist bereits in Vorbereitung.
Fazit: Struktur schützt vor Haftung
Gesetzliche Wartungspflichten sind kein bürokratisches Beiwerk, sie schützen Mitarbeiter, Nutzer und den Betreiber selbst. Wer Prüffristen, Zuständigkeiten und Nachweise zentral in einem Wartungsplanungssystem verwaltet, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern vermeidet auch teure Überraschungen.
Gerade im Facility Management, wo viele Anlagen, Gewerke und Prüfpflichten zusammenkommen, rechnet sich ein strukturierter Ansatz schnell: in gesparter Zeit, vermiedenen Bußgeldern und einem ruhigeren Gewissen.
Mit dem Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung erhalten Sie digitale strukturierte Unterstützung bei Ihren vielfältigen Aufgaben.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hoppe Unternehmensberatung GmbH
Herr Ralf Grande
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm
Deutschland
fon ..: +49(0)6104/65327
web ..: https://www.hoppe-net.de/
email : info@Hoppe-Net.de
Die Hoppe Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Heusenstamm (Deutschland) unterstützt Organisationen mit Softwarelösungen und Beratungsleistungen rund um betriebliche Verwaltungs- und Organisationsprozesse. Das Unternehmen entwickelt praxisorientierte Anwendungen, die auf den Einsatz in mittelständischen Strukturen sowie in kommunalen und öffentlichen Umfeldern ausgerichtet sind.
Pressekontakt:
Hoppe Unternehmensberatung GmbH
Herr Ralf Grande
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm
fon ..: +49(0)6104/65327
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„Kulturtransit – 35 Jahre auf Burg Klempenow“ – Fotoausstellung von Olaf Spillner
Posted by PM-Ersteller - 28/07/26 at 07:07:10 a.m.Jubiläumsausstellung zu 35 Jahren Kulturstandort Burg Klempenow
Fr, 31.7. 17:00 Vernissage
ab 1.8. Ausstellung
Öffnungszeiten: Mittwoch bis Sonntag, 11-18 Uhr
Ort: Kabinet der Galerie Burg Klempenow
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1991, vor inzwischen 35 Jahren, wurde der Verein Kultur-Transit-96 e.V. auf Burg Klempenow gegründet. Neben der historischen Burganlage entstehen über die Jahre Kulturstall, Wasserspielplatz, Kanustation, Burggarten mit Biwakplatz, Ausstellungsräume, ein Café und jede Menge Raum für Ideen und Veranstaltungen.
Unermüdliche Enthusiasten, viele Helfer, Handwerker, Einwohner und Freunde räumen auf, reißen Altes ab und bauen Neues auf. Organisieren Veranstaltungen, Märkte, Feste, stellen Kunst aus oder machen selber Kunst. Inzwischen ist der Ort weit über Mecklenburg Vorpommern hinaus ein Begriff und die Besucher kommen aus dem ganzen Land.
Alt und jung begegnen sich hier, Einwohner und Zugezogene, Reisende wie Sesshafte.
Olaf Spillner war als Gründungsmitglied bei den Anfängen dabei und hat über die Jahre ein umfangreiches Archiv mit dokumentarischen Fotografien zum Leben, Arbeiten und Feiern auf der Burg angelegt.
Diese Ausstellung „Kulturtransit – 35 Jahre auf Burg Klempenow“ ist eine Hommage an die vielen Menschen, die sich hier in den 35 Jahren mit eingebracht haben und ohne die der Kulturstandort in dieser Form nicht existieren würde.
www.burg-klempenow.de
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Vita
1956 in Schwerin geboren
1974 Elektriker im Atomkraftwerk Lubmin,
1976 Fachabitur für Kraftwerksanlagenbaustudium in Zittau
1977 Raubtierpfleger in Stralsund
1978 Berlin: Beleuchter u. Kameraassistent bei Staatl. Filmdokumentation, Beleuchter am
BAT des Institut für Schauspielregie, Elektriker (Museumsinsel)… Zeitungsverkäufer,
im Freundeskreis verschiedener Oppositioneller (B. Papenfuß, R. Zabka, Annemirl Bauer…)
1981 Heirat mit Simone Stenzel
1982 Geburt der Tochter Undine
1985 freiberuflicher Künstler in Hohenbüssow
1991 Gründungsmitglied VereinZelt e.V. in Hohenbüssow
Gründungsmitglied Kultur-Transit 96 e.V. in Klempenow
2006 Sanierung des Badehauses in Hohenbüssow
2009 Herausgabe der Zeitung „Tollensetaler Stimme“
Fotografie intensiviert seit 1978 (s/w in eigener Dunkelkammer – nach Jahrtausendwende digital)
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kilim.Art – Janette Kiran
Frau Janette Kiranoglu
Dorfstraße 13
17111 Hohenmocker
Deutschland
fon ..: 0163-2886547
web ..: https://www.kelim.de
email : mail@kelim.de
Kunst und Kelims – vereint unter dem Namen Kilim.Art – sind Inspiration und Leidenschaft. Seit 1995 organisiert Janette Kiran Ausstellungen und gestaltet Lebensräume mit hochwertigen und natürlichen Materialien. Traditionell handgewebte Kelims sind dabei zu einem unverzichtbaren Bestandteil geworden, mit dem Räume im Handumdrehen verzaubert werden können.
Nach den Jahren in Berlin, unter anderem im Stilwerk in der Kantstraße, ist Janette Kiran mit Kilim.Art seit 2025 auf Burg Klempenow.
Pressekontakt:
Kilim.Art
Frau Janette Kiranoglu
Dorfstraße 13
17111 Hohenmocker
fon ..: 0163-2886547
email : mail@kelim.de
