Unternehmen müssen Bewertungen prüfen – sonst droht Geschäftsführern persönliches Bußgeldrisiko

Unternehmen riskieren Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung, wenn sie anonyme Online-Bewertungen ignorieren und deren Echtheit nicht gesetzeskonform prüfen.

BildDüsseldorf, 7. Juli 2025 – Viele Unternehmen sehen über negative Online-Bewertungen hinweg – auch wenn sie offenkundig beleidigend, verleumderisch oder schlichtweg unwahr sind. Doch genau das kann zum Problem werden: Seit der Umsetzung der europäischen „Omnibusrichtlinie“ in deutsches Recht besteht eine gesetzliche Prüfpflicht für Unternehmer, wie sie in § 5b Abs. 3 UWG geregelt ist. Diese Vorschrift verpflichtet Unternehmen dazu, bei veröffentlichten Bewertungen zu prüfen, ob diese tatsächlich von echten Kundinnen oder Kunden bzw. Bewerberinnen oder Bewerbern stammen.

„Die Gesetzeslage ist eindeutig – aber kaum bekannt“, erklärt Rechtsanwalt Jan Meyer, Geschäftsführer der auf Bewertungsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo in Düsseldorf. „Unternehmen müssen sich aktiv darum kümmern, dass keine irreführenden oder gefälschten Bewertungen auf ihren Profilen kursieren – gerade auf Plattformen wie Kununu oder Google. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder.“

Gesetzliche Pflicht zur Prüfung – auch bei Kununu, Google & Co.

Während sich § 5b UWG ursprünglich auf Verbraucherbewertungen in Online-Shops konzentrierte, wird der Anwendungsbereich inzwischen weiter interpretiert. Da Bewerber- und Mitarbeiterbewertungen ebenfalls die öffentliche Wahrnehmung von Unternehmen prägen, gelten dieselben Prüfmaßstäbe. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder – bei systematischer Irreführung – sogar bis zu 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes (§ 19 UWG).

Rechtsanwalt Meyer ergänzt: „Das betrifft insbesondere Arbeitgeber, deren Kununu- oder Google-Bewertungen anonym und offenkundig rufschädigend sind. Wer hier nicht aktiv wird, verstößt nicht nur gegen seine Compliance-Pflichten – sondern riskiert ernsthafte finanzielle und rechtliche Konsequenzen.“

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Besonders brisant: Bei Verletzung dieser Prüfpflicht kann nicht nur das Unternehmen selbst belangt werden – sondern auch seine Geschäftsführer oder Vorstände persönlich. In seinem Beschluss vom 11. Februar 2025 (Az. KZR 74/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass ein Bußgeld einen Schaden im Sinne der Organhaftung (§ 43 Abs. 2 GmbHG, § 93 Abs. 2 AktG) darstellen kann. Damit eröffnet sich für die Gesellschaft die Möglichkeit, den verantwortlichen Organmitgliedern das Bußgeld in Regress zu stellen – also aus dem Privatvermögen zurückzufordern.

Und das ist nicht nur graue Theorie: Die Fachpresse warnt bereits seit Längerem davor, dass gängige D&O-Versicherungen solche Bußgeldforderungen nicht abdecken, da sie regelmäßig unter den Ausschluss von Ordnungswidrigkeiten und vorsätzlichem Verhalten fallen. (vgl. Haufe.de)

Fazit: Jetzt ist aktives Handeln gefragt

Auch wenn vielen Unternehmen die neuen gesetzlichen Prüfpflichten zu Online-Bewertungen noch unbekannt sind – das schützt nicht vor Konsequenzen. Denn wer als Geschäftsführung untätig bleibt, obwohl offensichtlich unlautere oder gefälschte Bewertungen vorliegen, handelt fahrlässig. Und das kann teuer werden.

Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder sogar 4 % des Konzernumsatzes sind nur die eine Seite. Viel gravierender: Nach aktueller Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 11.02.2025 – KZR 74/23) können Unternehmen diese Bußgelder von ihren Geschäftsführern oder Vorständen persönlich zurückfordern, wenn diese ihre gesetzlichen Pflichten verletzt haben. Solche Regressforderungen fallen nicht unter den Schutz gängiger D&O-Versicherungen. (vgl. Haufe.de)

Was folgt: Wer als Führungskraft Verantwortung trägt, muss heute mehr denn je dafür sorgen, dass Bewertungsplattformen nicht zum schwelenden Haftungsrisiko für das Unternehmen werden. Denn Pflichtverletzung ist nicht delegierbar – und Bußgeldhaftung nicht versicherbar.

Weitere Informationen zum rechtssicheren Umgang mit Online-Bewertungen und zum Schutz vor anonymen Angriffen erhalten Sie unter:
www.sterne-advo.de/rufmord-schutzbrief

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 0211 83 86 82 00
fax ..: 0211 83 86 82 01
web ..: https://sterne-advo.de
email : presse@sterne-advo.de

SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine hochspezialisierte Kanzlei für digitalen Rufmordschutz. Mit Sitz im Düsseldorfer Dreischeibenhaus an der Kö berät SterneAdvo im gesamten DACH-Raum Unternehmen, Geschäftsführer und Institutionen, die gezielten Online-Angriffen ausgesetzt sind – etwa durch anonyme Bewertungen auf Plattformen wie Kununu, Indeed, Google oder Glassdoor.

Im Zentrum der Tätigkeit stehen juristisch fundierte Bewertungslöschungen, die Identifikation anonymer Verfasser sowie strategisch aufgebaute Schutzsysteme gegen digitale Verleumdung. Dabei verfolgt SterneAdvo einen klaren Anspruch: Substanz statt Schnelllöschung, rechtliche Präzision statt Massenabfertigung.

Die Kanzlei hat im Februar 2024 den bundesweit bekannten Klarnamenbeschluss des OLG Hamburg erstritten und zählt zu den Vorreitern im Bereich Täteridentifikation und langfristiger Reputationskontrolle für Arbeitgeber. Mit dem neuen Rufmord-Schutzbrief bietet SterneAdvo ein einzigartiges Schutzkonzept für Unternehmen ab 1 Mio. EUR Jahresumsatz.

Pressekontakt:

sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf

fon ..: 0211 83 86 82 00
email : presse@sterne-advo.de

D&O – Versicherung und Managerhaftung – Professionelles Handbuch

Dr. Rocco Jula erklärt in „D&O – Versicherung und Managerhaftung“ den Versicherungsschutz und die Haftung der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte.

BildAuf eine D&O-Versicherung möchte heute kein Manager mehr verzichten. Sie ist seine Rettungsweste und soll ihn vor den Folgen persönlicher Haftung schützen. Leider ist diese Weste aber oft nicht passgenau geschneidert und selbst dann schützt sie ihn nicht umfassend. Dieses neue Handbuch erläutert die D&O-Versicherung und die Haftungsrisiken der Manager auf verständliche Weise. Es enthält zahlreiche Beispiele, Tipps und Gestaltungsempfehlungen. In der Praxis herrscht bei einem (drohenden) Haftungsfall häufig eine große Unsicherheit, ob der geltend gemachte Anspruch zu einer Haftung führt und ob er im Streitfall versichert ist. Dieses Handbuch unterstützt die Praxis bei der Einschätzung, kann indes die individuelle Beratung und Bewertung im Einzelfall nicht ersetzen.

Zielgruppe des professionellen Buchs „D&O – Versicherung und Managerhaftung“ von Dr. Rocco Jula sind Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte sowie ihre Gesellschaften. Das Buch richtet sich aber auch an externe Berater der Manager bzw. ihrer Gesellschaften, also z.B. an Rechtsanwälte und Steuerberater. Auch für Versicherungsvermittler und Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen soll dieser Ratgeber als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage dienen. Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Er verfügt als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Versicherungsrecht über eine jahrelange praktische Erfahrung im Umgang mit Schadens- und Haftungsfällen.

„D&O – Versicherung und Managerhaftung“ von Dr. Rocco Jula ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-347-27444-0 zu bestellen. Die tredition GmbH ist ein Hamburger Unternehmen, das Verlags- und Publikations-Dienstleistungen für Autoren, Verlage, Unternehmen und Self-Publishing-Dienstleister anbietet. tredition vertreibt für seine Kunden Bücher in allen gedruckten und digitalen Ausgabeformaten über alle Verkaufskanäle weltweit (stationärer Buchhandel, Online“Stores) mit Einsatz von professionellem Buch- und Leser-Marketing.

Alle weiteren Informationen zum Buch gibt es unter: https://tredition.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

tredition GmbH
Frau Jacqueline Stumpf
Halenreie 40-44
22359 Hamburg
Deutschland

fon ..: +49 (0)40 / 28 48 425-0
fax ..: +49 (0)40 / 28 48 425-99
web ..: https://tredition.de/
email : presse@tredition.de

Die tredition GmbH für Verlags- und Publikations-Dienstleistungen zeichnet sich seit ihrer Gründung 2006 durch eine auf Innovationen basierenden Strategie aus. tredition kombiniert die Freiheiten des Self-Publishing, wie kreative Freiheit, individuelle Buchgestaltung nach Wunsch oder freie Verkaufspreisbestimmung, mit der Service- und Vermarktungsstärke eines Verlages. Mit der Veröffentlichung von Paperbacks, Hardcover und E-Books, flächendeckendem Vertrieb im internationalen Buchhandel, individueller Autorenbetreuung und einem einmaligen Marketingpaket stellt tredition die Weichen für den Bucherfolg und sorgt für umfassende Auffindbarkeit jedes Buches. Tredition vertreibt Bücher im gesamten Buchhandel national und international und setzt dafür auch eigene Außendienstmitarbeiter ein. Unter den führenden Self-Publishing-Dienstleistern ist tredition ein inhabergeführtes Familienunternehmen mit über 40.000 veröffentlichten Büchern.

Pressekontakt:

tredition GmbH
Frau Jacqueline Stumpf
Halenreie 40-44
22359 Hamburg

fon ..: +49 (0)40 / 28 48 425-0
web ..: https://tredition.de/
email : presse@tredition.de