Kurzarbeitergeld und Entgeltumwandlung

Eine Folge der Corona-Krise: Welche Auswirkungen hat das Kurzarbeitergeld auf die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer? Das DKbAV empfiehlt die Aussetzung der betrieblichen Altersversorgung.

BildNotleidende Unternehmen und Arbeitnehmer sind von Liquiditätsproblemen geplagt. Die Folge: nicht zwingend notwendige Ausgaben müssen warten.

Die betriebliche Altersversorgung ist wichtig. Nach unserer Auffassung sollte jedoch die sogenannte Entgeltumwandlung für die Zeit der Kurzarbeit in der Krise ausgesetzt werden. Aus gutem Grund: Die Entgeltumwandlung reduziert das Einkommen der Arbeitnehmer.

Viele Unternehmen sind derzeit gezwungen, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Bemessungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld ist das jeweilige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Durch die Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttoeinkommens direkt in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Die Folge: Der Arbeitnehmer erhält durch die Entgeltumwandlung ein geringeres Nettoeinkommen. Beim Kurzarbeitergeld wird sodann die Differenz zwischen dem ursprünglichen Nettobetrag und dem durch die Kurzarbeit verringerten Nettobetrag ausgeglichen. Damit erhält der Arbeitnehmer also ein geringeres Kurzarbeitergeld, wenn er sein Nettoeinkommen durch die Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung verringert hat.

Detlef Lülsdorf vom DKbAV in Köln rät den Unternehmerinnen und Unternehmern daher: Bitte schlagen Sie Ihren Arbeitnehmern eine kurze Aussetzung der Entgeltumwandlung vor. Diese Maßnahme erhöht das Nettoeinkommen und damit auch das Kurzarbeitergeld. Derzeit ist es für viele Arbeitnehmer wichtiger, finanziell über die Runden zu kommen, als im Alter wenige Euro mehr an Betriebsrente zu erhalten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Rendite der überwiegenden Betriebsrentenverträge ohnehin geringer ist, als Viele glauben.

Die Mitglieder des DKbAV sind Experten für die betriebliche Altersversorgung. Das DKbAV-Netzwerk bietet themenübergreifende Beratungskompetenz in der betrieblichen Altersversorgung auf höchstem Niveau. Dies ist Grundlage für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit der verschiedenen hochspezialisierten Kanzleien. Die Erfahrung auf den Gebieten der Pensionsmathematik oder in steuerlichen, versicherungs- bzw. betriebsrentenrechtlichen Fragestellungen vereint diese Netzwerkpartner. Weiterführende Informationen zur der Genossenschaft des DKbAV finden Sie unter www.dkbav.de

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DK bAV-Jahreskonferenz hat als weiteres Schwerpunktthema „Rentner-GmbH“.

Die diesjährige Jahreskonferenz beschäftigt sich am 23. Oktober 2019 in Würzburg auch mit flexiblen Pensionsfondslösungen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen.

BildDas Deutsche Kompetenznetzwerk betriebliche Altersversorgung eG (www.DKbAV.de) ist eines der führenden Beraternetzwerke in Deutschland. Das DK bAV fördert – unter dem genossenschaftlichen Gedanken – die Kooperation führender rechtsberatender Berufsträger und Finanzdienstleister zum Beratungsschwerpunkt „betriebliche Altersversorgung“.

Die diesjährige Jahreskonferenz findet erneut am 23. Oktober 2019 in Würzburg statt. Die Veranstaltung richtet sich an Personalentscheider und Unternehmer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Rentenberater, Aktuare, Versicherungsmakler und Finanzdienstleister.

Das diesjährige Schwerpunktthema widmet sich auch dem komplexen Thema der sog. Rentner-GmbH. Die diesbezüglich Beratungspraxis zeigt, dass viele Unternehmensleiter die besonderen Vorteile der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf eine sogenannte Rentner-GmbH nicht kennen. Dabei existiert im Markt mittlerweile eine sehr flexible Pensionsfondslösung, die im Rahmen der Konferenz vorgestellt und diskutiert wird.

Wie jedes Jahr zeichnet sich die DK bAV-Jahreskonferenz 2019 durch ihre hochkarätigen Referenten aus. In diesem Jahr wird u.a. Herr Martin Großmann Vorsitzender der Geschäftsleitung der LV 1871 Pensionsfonds AG mit seinem Kollegen Klaus Hartmann vortragen.

Das gesamte Programm, sowie das Anmeldeformular, finden Sie unter www.dkbav.de/dokumente/upload/DK_bAV_Einladung_Anmeldung_Jahreskonferenz-2019_FV.pdf

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