Betroffene von ME/CFS wollen mehr Aufklärung und Forschung
Posted by PM-Ersteller - 27/11/25 at 05:11:38 p.m.DGHS e. V. und PIEr e. V. stellen bei Pressekonferenz
Forderungen an Politik und Gesundheitssystem
Auf einer Pressekonferenz in Berlin am 27.11.2025 wies DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch darauf hin, dass es in letzter Zeit bei den Anträgen auf Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung zu einer auffälligen Häufung sehr junger Menschen kam, die nach Jahren des Leidens an der Krankheit ME/CFS keinen anderen Ausweg als die Suizidhilfe sehen. Von den acht Anträgen auf Vermittlung einer Freitodbegleitung wurden nach sorgfältiger Prüfung in diesem Jahr bereits fünf Freitodbegleitungen durchgeführt.
Barbara von Eltz, Vorsitzende des Betroffenenvereins PIEr Schleswig-Holstein e.V.: fordert gemeinsam mit anderen Patientenvertretern von der Bundesregierung eine breitflächige Aufklärungskampagne, u.a.: Medizinische Basisinfos u.a. zu Krankheitsschwere, Kernsymptom PEM und Prävention (Infektionsschutz) sowie „eine Informationskampagne für alle Beteiligten im Gesundheits-, Sozial- und Bildungssystem über die medizinischen Grundlagen, um Schaden von den Betroffenen abzuwenden (Verweigerung von Leistungen, Fehlbehandlungen etc.).“ Zudem soll der Bund eine Milliarde Euro in die Forschungsförderung stecken, die Versorgung der Erkrankten deutlich verbessern. Von Eltz: „Es muss einen Vorrang der Versorgung vor Suizidhilfe geben.“
Dr. med. Wolfgang Ries berichtete bei der Pressekonferenz in Berlin zudem von Fällen aus seiner Praxis und verwies auf die hohe Belastung der sie versorgenden Familien. In einem kurzen Film kamen Patient:innen und Angehörige zu Wort.
DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch dazu: „Nach unserem Selbstverständnis als Patientenschutzorganisation können und wollen wir uns nicht mit der Tatsache zufriedengeben, dass die Politik und die medizinische Versorgung offenkundig bisher versagt haben. Hier gilt es, die Bemühungen zu verstärken und die entsprechenden Gelder für Forschung und Versorgung zur Verfügung zu stellen.“
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forsa-Umfrage zu Suizidhilfe: breite Zustimmung, aber große Unkenntnis der Rechtslage
Posted by PM-Ersteller - 14/01/25 at 03:01:30 p.m.DGHS e.V. sieht hohen Aufklärungsbedarf zur geltenden Rechtslage und stellt Fallzahlen 2024 vor
Ein Großteil der Menschen in Deutschland ist für Freitodhilfe. Laut einer von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. in Auftrag gegebenen repräsentativen forsa-Umfrage sprechen sich 84 Prozent dafür aus.
Allerdings wissen auch nur 15 Prozent der Befragten, dass Suizidassistenz, sofern dieser ein freiverantwortlicher Entschluss zugrunde liegt, seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor fünf Jahren legal möglich ist. 83 Prozent glauben irrtümlich, es wäre strafbar.
93 Prozent der Befragten finden es zudem wichtig oder sehr wichtig, dass es leicht zugängliche und seriöse Informationen über die Möglichkeit einer Freitodbegleitung in Deutschland gibt.
DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch meint dazu: „Diese Teilergebnisse der forsa-Umfrage zeigen, dass noch viel Aufklärungsarbeit in Deutschland notwendig ist, um das Informationsdefizit in der Bevölkerung zum Thema assistierter Suizid abzubauen.“
Im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat forsa eine repräsentative Bevölkerungsumfrage durchgeführt. Befragt wurden im Oktober 2024 insgesamt 1203 Bundesbürger:innen ab 18 Jahren. In der Altersgruppe ab 70 Jahren wurden 203 Personen befragt.
Auf einer Pressekonferenz in Berlin berichtete DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch, dass 2024, durch die Vermittlung der DGHS e. V., 623 Freitodbegleitungen stattgefunden haben. Im Vorjahr 2023 waren es 418 und im Jahr zuvor 229.
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Suizidhilfe-Zwischenbilanz zum ersten Halbjahr 2024
Posted by PM-Ersteller - 02/07/24 at 12:07:12 p.m.DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch zur Rolle der professionellen Freitodbegleiter
Wenige Tage vor Beginn der Parlamentarischen Sommerpause zieht RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., eine Zwischenbilanz für das Jahr 2024: „Im ersten Halbjahr 2024 wurden 290 von der DGHS vermittelte Freitodbegleitungen durchgeführt.“ Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 fanden insgesamt 419 von der DGHS vermittelte Freitodbegleitungen statt. Im Vorjahr waren es 229 gewesen.
Das Alter, in dem eine Freitodbegleitung gewünscht wird, ist nach wie vor meist recht hoch. Die größte Gruppe machen die 80-89-Jährigen aus. Das Durchschnittsalter bei den bisher im Jahr 2024 durchgeführten Freitodbegleitungen lag bei 78 Jahren. In den ersten sechs Monaten hatten 567 DGHS-Mitglieder Anträge auf Vermittlung einer Freitodbegleitung gestellt. Diese werden zunächst in der Geschäftsstelle bearbeitet. Roßbruch betont: „Ob dem Freitodwunsch des Freitodwilligen entsprochen wird, treffen die Freitodbegleiter:innen nach eingehenden Gesprächen, die insbesondere der Feststellung der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit des Sterbewilligen dienen.“ Falls es bei einer psychischen oder demenziellen Erkrankung Zweifel an der Freiverantwortlichkeit des oder der betroffenen Freitodwilligen gebe, werde immer ergänzend eine fachärztliche Stellungnahme eingeholt. „Gerade bei Menschen mit fortgeschrittener demenzieller oder einer psychischen Erkrankung kann diese Fähigkeit so eingeschränkt sein, dass die Freitodbegleitung durch die kooperierenden Freitodbegleiter:innen abgelehnt wird“, so Roßbruch. In einem solchen Fall werden die gezahlten Kosten für die Freitodbegleitung in Höhe von 4.000 Euro dem Mitglied wieder erstattet – abzüglich bereits entstandener Kosten (für das juristische und ärztliche Abklärungsgespräch sowie Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten). Die DGHS selbst hat mit den Kosten für die Freitodbegleitung nichts zu tun. Die 4.000 Euro werden zwecks späterer Abrechnung durch die Freitodbegleiter:innen auf ein Treuhandkonto einer renommierten Anwaltskanzlei überwiesen. Alle Leistungen der DGHS im Rahmen der Vermittlung der Freitodbegleitung sind kostenlos.
Die Motive der Sterbewilligen spielen für die Zulässigkeit der Freitodhilfe keine Rolle. Aus statistischen Gründen erfasst die DGHS diese jedoch. Sie lassen sich in fünf große Gruppen einteilen: Lebenssattheit, Krebs, neurologische Erkrankungen, Multimorbidität und eine Gruppe mit sonstigen Motiven. Der DGHS-Präsident: „Wir stehen hinter dem Urteil des Bundes-verfassungsgerichts und vertreten das Recht auf selbstbestimmte Lebensbeendigung, wenn die Sterbewilligen ihren Entschluss freiverantwortlich getroffen haben.“ Manchmal kommt es jedoch auch zu einer Ablehnung durch die Freitodbegleiter, wenn die fallbearbeitenden Psycholog:innen oder die Freitodbegleiter:innen eindeutige Hinweise für Mängel in der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit feststellen. „Ich kann“, so Roßbruch, „die Enttäuschung menschlich verstehen, wenn die beantragte Vermittlung einer Freitodbegleitung abgelehnt wird. Aber letztlich haben die Freitodbegleiter:innen mit ihrer fachlichen Expertise die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der Sterbewilligen einzuschätzen, denn sie sind es, die das haftungsrechtliche Risiko tragen.“
Mit dem von der DGHS entwickelten Sorgfalts- und Sicherheitskonzept haben bisher alle Akteure gute Erfahrungen gemacht. Keiner der fast 1.100 vermittelten Freitodbegleitungen landete vor Gericht. „Wenn das Sorgfalts- und Sicherheitskonzept der DGHS als Richtschnur für die professionelle Tätigkeit der Freitodbegleiter zugrunde gelegt wird, ist dem Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 Genüge getan und eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe nicht erforderlich“, so Roßbruch.
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