Neue Regelungen für Drohnenflüge in Kontrollzonen: BVCP begrüßt praxisgerechtere Lösungen für Fernpiloten

Praxisgerechtere Verfahren schaffen mehr Planungssicherheit für Fernpiloten und ermöglichen in Kontrollzonen der DFS-kontrollierten Verkehrsflughäfen allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben

BildDer Bundesverband Copter Piloten (BVCP) begrüßt die neuen Regelungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in Kontrollzonen deutscher Verkehrsflughäfen. Mit der Veröffentlichung der NfL 2026-1-3884 und der nun beginnenden Umsetzung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um Drohnenflüge in vielen Bereichen von Kontrollzonen künftig einfacher, planbarer und praxisgerechter durchführen zu können.

In den vergangenen Monaten hatten sich zahlreiche Mitglieder des BVCP an den Verband gewandt, nachdem Genehmigungen für Drohnenflüge innerhalb von Kontrollzonen zunehmend restriktiv gehandhabt oder in vielen Fällen gar nicht mehr erteilt wurden. Betroffen waren sowohl gewerbliche Einsätze, beispielsweise für Vermessung, Inspektion oder Dokumentation, als auch Flüge privater Fernpiloten.

Der BVCP hat diese Entwicklung frühzeitig aufgegriffen und die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber den zuständigen Behörden adressiert. In mehreren Gesprächen und Schreiben an die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat sich der Verband für praktikable, rechtssichere und bundesweit nachvollziehbare Verfahren eingesetzt.

„In den vergangenen Monaten haben sich zahlreiche Mitglieder an uns gewandt, weil Genehmigungen für Drohnenflüge in den von der Deutschen Flugsicherung verwalteten Kontrollzonen vielfach nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt erteilt wurden. Diese Entwicklung hat viele private, vor allem aber gewerbliche Fernpiloten vor erhebliche praktische Probleme gestellt. Deshalb haben wir den Dialog mit der Deutschen Flugsicherung und dem Luftfahrt-Bundesamt gesucht und uns für rechtssichere, praktikable und zugleich sichere Lösungen eingesetzt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun ein neuer Weg eingeschlagen wird, der sowohl den Sicherheitsanforderungen des bemannten Luftverkehrs als auch den berechtigten Interessen der Drohnenbetreiber Rechnung trägt. Entscheidend wird jetzt sein, wie die neuen Verfahren an den einzelnen Flughäfen umgesetzt werden.“

Christoph Bach, Vorsitzender des Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP)

Mit der neuen Regelung können künftig für festgelegte Bereiche innerhalb von Kontrollzonen allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben veröffentlicht werden. Dadurch entfällt in diesen Bereichen die bislang erforderliche individuelle Einzelfreigabe, sofern die jeweils veröffentlichten Voraussetzungen eingehalten werden. Für Flüge in unmittelbarer Flughafennähe, in sensiblen Bereichen oder oberhalb der festgelegten Höhenbegrenzungen bleibt eine individuelle Freigabe weiterhin erforderlich.

Der BVCP weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Regelungen nicht automatisch an allen Flughäfen gleichermaßen gelten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und flughafenspezifisch durch die DFS. Maßgeblich bleiben daher stets die für die jeweilige Kontrollzone veröffentlichten Verfahren, Allgemeinverfügungen sowie ergänzende Informationen in der AIP Germany und gegebenenfalls NOTAM.

Genaueres beschreibt der BVCP in seinem Fachbeitrag in den BVCP-News und in der Rubrik „Copter & Recht“.

Aus Sicht des BVCP stellen die neuen Verfahren einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration unbemannter Luftfahrtsysteme in den kontrollierten Luftraum dar. Sie können dazu beitragen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wiederkehrende Standardverfahren zu vereinfachen und sowohl privaten als auch gewerblichen Fernpiloten mehr Planungssicherheit zu geben, ohne dabei das hohe Sicherheitsniveau des bemannten Luftverkehrs zu beeinträchtigen.

Der BVCP wird die Einführung der neuen Verfahren an den einzelnen Verkehrsflughäfen in den kommenden Wochen aufmerksam begleiten und deren praktische Auswirkungen für Fernpiloten fachlich bewerten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband Copter Piloten e.V.
Herr Christoph Bach
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Deutschland

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email : c.bach@bvcp.de

Der Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP) ist mit rund 650 Mitgliedern und über 2.500 vertretenen Fernpiloten die größte deutsche Interessenvertretung für private und gewerbliche Drohnenpiloten.

Seit seiner Gründung in 2016 bringt sich der Verband als fachlicher Ansprechpartner regelmäßig in Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf Bundesebene sowie in Gremien der Industrie für die Normierung neuer Regelungen und Verfahren ein und engagiert sich für sichere, praxistaugliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme.

Der BVCP vertritt die Interessen privater und wirtschaftlicher Drohnenpiloten und Drohnenunternehmen mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme zu optimieren, über die Regulierungen aufzuklären und Fernpiloten bei deren Einhaltung zu unterstützen, die wirtschaftlichen Nutzung zu steigern, neue Einsatzfelder für Drohnen zu eröffnen und mit seiner Initiative AERIAL CULTURE gegenseitigen Respekt und Akzeptanz zu fördern.

Pressekontakt:

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Frau Kerstin Bach
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CINDY-S: FLK-Vorstand vertagt kommunalen Antrag – Probebetrieb läuft weiter ohne politische Befassung

FLK-Vorstand blockiert seit Monaten die Beratung zu CINDY-S – obwohl 73.000-78.000 Menschen neu betroffen sind. Stopp Cindy-S e.V. fordert: Keine weiteren Verzögerungen!

Bild_Kommunen und Bürgerinitiativen fordern kurzfristige Behandlung und Transparenz_

Erzhausen, 24. April 2026 – Der Vorstand der Fluglärmkommission Frankfurt (FLK) hat entschieden, einen gemeinsamen Antrag des Landkreises Darmstadt-Dieburg, des Kreises Offenbach und der Gemeinde Erzhausen zur umstrittenen Abflugroute CINDY-S über Monate hinweg nicht zur Beratung zu stellen. Nach derzeitigem Stand ist eine erste Befassung frühestens im September vorgesehen – eine inhaltliche Beratung sogar erst gegen Jahresende.

Der Antrag sieht vor, die frühere Flugroute (AMTIX kurz) vorübergehend wiederherzustellen sowie ergänzende Lärmentlastungsmaßnahmen – darunter Steilstartverfahren und alternierende Routen – zu prüfen.

Stopp Cindy-S e.V. kritisiert diese Entscheidung des FLK-Vorstands scharf. Seit Einführung der Route im Juli 2025 sind zwischen 73.000 und 78.000 Bewohnerinnen und Bewohner in zahlreichen Kommunen neu von erheblichem Fluglärm betroffen. Der Probebetrieb läuft nun fast ein Jahr – ursprünglich war er bis Juli 2026 befristet – ohne dass eine systematische politische und fachliche Aufarbeitung der tatsächlichen Erfahrungen stattgefunden hätte. Es ist der FLK-Vorstand unter Vorsitz von Paul-Gerhard Weiß (Stadtrat Offenbach), der diese Aufarbeitung bislang verhindert.

_“Es ist schwer vermittelbar, dass ein von zwei betroffenen Landkreisen und einer massiv betroffenen Kommune, eingebrachter Antrag über Monate hinweg nicht einmal auf die Tagesordnung gesetzt wird. Insbesondere bei einem solchen zentralen Konfliktthema in der Region um Darmstadt.“_

_“Aber mindestens genauso schlimm ist die Tatsache, dass der Vorsitzende der Fluglärm-Kommission, Herr Weiß, in einem laufenden Monitoring-Verfahren einseitig Stellung bezieht, um seine gegen die Kommunen in den Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie der massiv betroffenen Kommune Erzhausen gerichteten Entscheidungen zu verteidigen.“_

_“Dies ist der Rolle eines Vorsitzenden in einem solch sensiblen Thema unwürdig.“_

“ Martin Unverzagt, Vereinsvorsitzender, Stopp Cindy-S e.V.

Erschwerend kommt hinzu: Mehrere fachliche Anfragen an die Fluglärmschutzbeauftragte des Landes Hessen sind seit Monaten unbeantwortet. Eingereichte Fachaufsichtsbeschwerden beim zuständigen Ministerium wurden bislang nicht inhaltlich beschieden. Dieses Kommunikationsdefizit verstärkt den Eindruck, dass die Probleme rund um CINDY-S auf allen zuständigen Ebenen weder zeitnah aufgegriffen noch transparent bearbeitet werden.

Der FLK-Vorstand trägt die Verantwortung für die Tagesordnung der Kommission. Wenn kommunale Anträge – eingebracht von gewählten Kreistagen und Gemeinderäten – monatelang nicht zur Beratung gestellt werden, ist das keine administrative Formalität. Es ist eine politische Entscheidung, für die der Vorstand unter der Führung seines Vorsitzenden Rechenschaft schuldet.

Stopp Cindy-S e.V. fordert

* Kurzfristige Befassung der Fluglärmkommission mit dem kommunalen Antrag
* Transparenz über Behandlung und Zeitplanung der CINDY-S-Thematik innerhalb der FLK
* Sofortige Aussetzung von CINDY-S und Einleitung eines systematischen Bewertungsverfahrens auf Basis valider Lärmmessungen

FLK-Vorstand: Auftrag bekannt, Handeln ausgeblieben

Stopp Cindy-S e.V. macht deutlich: Ein FLK-Vorstand, der kommunale Anträge monatelang blockiert, Anfragen unbeantwortet lässt und Beschwerden ohne inhaltliche Antwort lässt, erfüllt seinen Auftrag nicht. Vorsitzender Paul-Gerhard Weiß und die weiteren Vorstandsmitglieder – Manfred Ockel, Janina Steinkrüger, Dr. Bernd Blisch, Michael Kolmer, David Rendel, Dirk Westedt und Tina Zapf-Rodriguez – tragen für diese Untätigkeit gemeinsam die Verantwortung.

Der Probebetrieb CINDY-S läuft – die Kontrolle steht still.

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Stopp Cindy-S e.V.
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fon ..: Bitte senden Sie Ihre Anf
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email : medien@stopp-cindy-s.de

Stopp Cindy-S e.V. ist ein eingetragener Verein, der die Interessen von weit mehr als 70.000 Anwohnerinnen und Anwohnern südlich des Frankfurter Flughafens vertritt. Sie alle sind seit der Einführung der Abflugroute CINDY-S am 10. Juli 2025 neu von übermäßigem und rechtlich umstrittenem Fluglärm betroffen. Der Verein bündelt und koordiniert das Vorgehen der betroffenen Kommunen Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Langen, Messel, Mörfelden-Walldorf, Wixhausen und Büttelborn.

Der Verein setzt sich für die sofortige Aussetzung des Betriebs der Route CINDY-S sowie für ein transparentes und wissenschaftlich fundiertes Überprüfungsverfahren zur Genehmigung der Route durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein. Zu seiner Arbeit zählen die Durchführung unabhängiger, gerichtsfester Lärmmessungen, die Koordinierung von Beschwerden und rechtlichen Schritten sowie der direkte Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und den zuständigen Behörden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stopp-cindy-s.de.

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