„Wer ein Diesel-Fahrzeug mit Schummel-Software besitzt, kann dieses zurückgeben!“

Mittlerweile hat das Kraftfahrt-Bundesamt 700.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen Schummel-Software zurückgerufen, Tendenz steigend. Das betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

BildDer deutsche Autobauer Mercedes-Benz ist in ganz erheblichem Umfang vom Abgasskandal betroffen. Mehr als drei Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 sind mit Schummel-Software ausgestattet und stoßen damit viel mehr CO2 aus, als der Hersteller offiziell angibt. In den Baureihen A-, B-, C-, E-, M-, R-, GL-, S-, G- und V-Klasse sowie Vito, Viano und Sprinter mit einem Leistungsspektrum von 95 bis 204 PS sollen bei Fahrzeugen mit den Dieselmotoren OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651 illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden sein.

Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Kunden der Daimler AG, wie sie mit vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen umgehen können. Er befasst sich gemeinsam mit mehreren anwaltlichen Kollegen ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen befasst und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Dieselskandals spezialisiert. „Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“, stellt der Rechtsanwalt heraus.

„Mittlerweile hat das Kraftfahrt-Bundesamt 700.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen Schummel-Software zurückgerufen. Die Tendenz ist steigend, die Rede ist von bis zu vier Millionen Autos in allen Baureihen, gerade auch der Mittelklasse wie C-Klasse und GLK. Das ist ein Desaster für viele Kunden, die sich aber dagegen gerichtlich wehren können und Anspruch auf Schadenersatz für den horrenden Wertverlust ihres Daimler-Diesels haben“, sagt Hartung, der regelmäßig Urteile für die Kunden gegen die Daimler AG erstreitet. Kürzlich gab ihm das Landgericht Mönchengladbach in einem Verfahren recht, sogar ohne dass es das in Frage stehende Modell vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen worden war. Das hat zudem auch das Landgericht Stuttgart in einem anderen Fall entschieden.

„Die Urteile der Landgerichte Mönchengladbach und Stuttgart sind durchaus Meilensteine für vom Kraftfahrt-Bundesamt noch nicht zurückgerufene Fahrzeuge gegen Mercedes im Abgasskandal. Sie zeigen, dass ein amtlicher Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine Voraussetzung ist, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In beiden Fällen entschieden die Gerichte, dass das von Daimler verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und Daimler daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das zeigt, dass die Gerichte verbraucherfreundlich urteilen und die Kunden zu ihrem Recht kommen können. Wir stehen dafür, Betroffene des Dieselskandals professionell zu beraten und bis zum positiven Verfahrensausgang zu begleiten.“

Der Rechtsanwalt betont, dass Kunden keine Angst vor dem „Giganten“ Daimler AG haben müssten. „Wer ein Diesel-Fahrzeug mit Schummel-Software besitzt, kann dieses zurückgeben und Schadenersatz dafür erhalten. Niemand sollte auf seine rechtlich abgesicherten Ansprüche verzichten aus Scheu oder falschem Respekt gegenüber einem Automobilhersteller!“

Mercedes-Benz C 220 mit der Abgasnorm Euro 6, Mercedes-Benz GLK 220 CDI und GLK 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 und Mercedes-Benz ML 250 BlueTec in der Diskussion. Für diese Modelle ist Daimler bereits von Landgerichten quer durch die Republik zu Schadenersatz verurteilt worden. „Kunden erhalten in der Regel den Kaufpreis zuzüglich einer Verzinsung zurück, müssen aber in bestimmten Fällen eine Nutzungsentschädigung zahlen. Durchschnittlich liegt die Quote jedoch bei annähernd 100 Prozent der ursprünglich gezahlten Summe. Damit sind Betroffene ihre Diesel-Fahrzeuge mit Schummel-Software, abgesehen von den Nebenkosten, über die Jahre hinweg kostenlos gefahren“, stellt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
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email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de

Über die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de

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Daimler-Abgasskandal: Urteil stärkt Rechte von Verbrauchern

Dr. Gerrit W. Hartung hat ein bahnbrechendes Urteil für Mercedes-Benz-Fahrer erstritten.

BildBislang hielt sich das Gerücht, dass ohne offiziellen Zwangsrückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Dieselabgasskandal keine Verfahren zu gewinnen sind, hartnäckig. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Mönchengladbach hat nun nachgewiesen, dass das Gegenteil der Fall ist. Durch ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (AZ 1 O 248/18) kann Hartungs Mandant nun seinen gebraucht gekauften Mercedes-Benz C220 (Schadstoffklasse Euro 6) zurückgeben, auch wenn für dieses Model kein verpflichtender Rückruf durch das KBA ausgegeben wurde.

Die Daimler AG muss aufgrund des für Hartung und seinen Mandanten erfolgreichen Verfahrens den Kaufpreis in Höhe von 30.000 Euro zurückzahlen, für die Zinsen in Höhe von vier Prozent ab Kaufdatum und in Höhe von fünf Prozent ab Klageerhebung sowie die außergerichtlich angefallenen Anwaltskosten aufkommen.

Für Rechtsanwalt Dr. Hartung ist es ein sensationelles Urteil. „Wir haben bewiesen, dass ein deutsches Landgericht auch ohne einen offiziellen Rückruf von der Unzulässigkeit einer technischen Einrichtung überzeugt werden kann.“ Die Daimler AG habe bislang keine zehn Urteile „kassieren“ müssen, unter Umständen kündige sich ein Wechsel in der Rechtsprechung an. „Das ist ein großer Erfolg und stärkt die Rechte von Verbrauchern im Dieselabgasskandal maßgeblich. Das Landgericht Mönchengladbach bestätigt uns in unserer Auffassung, dass das sogenannte „Thermische Fenster“ als Abschaltvorrichtung zu einem dauerhaft zu hohen und nicht dem Regelwerk beziehungsweise der Zulassungsgenehmigung entsprechenden Schadstoffausstoß führt. Das ist ein wesentlicher Grund, den Kaufvertrag rückabzuwickeln“, führt der Rechtsanwalt aus.

Seine Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat er erst im Frühling als ausschließliche Verbraucher- und Kapitalanlegerschutzkanzlei gegründet und greift zur Analyse und Prüfung von Verträgen und Schadenersatzansprüchen auf die sogenannte Legal Technology, also die Abwicklung juristischer Arbeitsprozesse über spezielle Software, zurück. „Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“, stellt der Rechtsanwalt heraus.

Das Landgericht Mönchengladbach bescheinigte, dass es ausschlaggebend für die Rückabwicklung sei, dass der Hersteller ein reguläres und zulässiges „Thermisches Fenster“ für dieses Fahrzeug nicht eingehalten habe. Es sei hingegen irrelevant, ab welchen Temperaturen in die Abgasreinigung eingegriffen werde. „Demnach ist eine Abschaltung der Abgasreinigung nur dann zulässig, wenn durch Überhitzung eine Gefährdung der beteiligten Bauteile ansteht. Alles, was darüber hinausgeht, ist missbräuchlich und demnach als unzulässige Abschaltvorrichtung zu bewerten. Der Mercedes-Fahrer hatte das Fahrzeug im Bewusstsein gekauft, mit einem sauberen Motor auch etwas für die Umwelt tun zu können“, führt der Rechtsanwalt aus und sieht in dem Urteil ein positives Grundsatzurteil für die Rechte der Betroffenen. „Es kann nicht sein, dass die Dieselfahrer mit falschen Werten zum Kauf motiviert werden, ohne sich dagegen wehren zu können. Wir hoffen, dass das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach Schule macht. Immerhin sind hunderttausende Mercedes-Benz C220-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 auf deutschen Straßen unterwegs.

In einem Punkt ist der Mönchengladbacher Verbraucherschutzanwalt aber unzufrieden. Das Gericht war seiner Sichtweise in Bezug auf die Nutzungsentschädigung nicht gefolgt, die der Mandant jetzt in Höhe von 2.500 Euro tragen muss. Mit der Nutzungsentschädigung erhält der Autohersteller einen Ausgleich für die Abnutzung des Fahrzeugs bei Rückgabe. Dagegen wird Hartung aber angehen und Berufung einlegen: „Wir wollen die Rechtsprechung verbraucherfreundlich weiterentwickeln. Daher wollen wir vor das Oberlandesgericht Düsseldorf, um dort die Unrechtmäßigkeit der anzurechnenden Nutzungsentschädigung in Abgasschummelfällen feststellen zu lassen.“

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Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Expertin tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de

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Gewinner Elektrospeicher

Der zukünftig enorme Bedarf an Akkus deutet also auf ein Angebotsdefizit bei den für die Akkuherstellung unentbehrlichen Rohstoffen wie Kobalt, Lithium oder auch Vanadium hin.

BildDas Saubermann-Image des Wolfsburger Automobilkonzerns Volkswagen ist durch den Dieselskandal angeschlagen. Dies soll sich schnell wieder ändern und so könnte sich der Autobauer mit 100.000 Elektrofahrzeugen ab 2020 und einer Verzehnfachung auf 1.000.000 Elektrofahrzeuge innerhalb von nur 5 Jahren zum Öko-Weltmarktführer entwickeln. In der gesamten VW-Gruppe ist sogar von bis zu 3 Millionen Fahrzeugen die Rede, welche rein elektrisch betrieben werden. Die ökologische Bilanz soll scheinbar definitiv wieder sauber werden.

Auch der Münchener Autobauer BMW will bis 2025 bis zu 25 % aller hergestellten Fahrzeuge rein elektrisch antreiben, was einer Menge von bis zu 600.000 Fahrzeugen entspricht. Etwa gleiche Zahlen bringt die schwäbische Luxusmarke Daimler ins Spiel und auch Ford will schon bis 2020 mindestens 13 Modelle mit rein elektrischem Antrieb anbieten.

Global betrachtet wird wohl jeder Autohersteller dem E-Auto-Pionier Tesla folgen und rein elektrisch betriebene Fahrzeuge anbieten, auch gesetzliche Vorgaben über den CO2-Ausstoß machen dies unumgänglich.

Die Zeit der fossilen Verbrennung zum sofortigen Verbrauch scheint fast vorbei. Nachfolger wird eine dezentralisierte Energieerzeugung mit lokalen Speichermöglichkeiten und eine neue Art der Mobilität. Neben dem Motor ist der entsprechende Energiespeicher, also ein wiederaufladbarer Akku, als Herzstück der Elektrofahrzeuge zu betrachten. Als klarer Favorit gilt hier der Lithium-Ionen-Akku. Wegen seiner hohen Energiedichte liefern Lithium-Ionen-Akkus über den gesamten Entladezeitraum eine konstante Leistung und weisen keinen Memory-Effekt auf.

Neben der Elektromobilität spielt aber auch der Markt für dezentrale Energiespeicher eine immer entscheidendere Rolle. Der starke Ausbau der Energieerzeugung aus Windparks oder mittels Solarzellen ist zwar in Sachen Umweltschutz ein Riesenfortschritt, für die Stromnetze hingegen aber eine enorme Herausforderung, da die regenerativen Energiequellen bei der Stromerzeugung häufig extreme Schwankungen aufweisen. Deshalb arbeitet man mit Hochdruck daran, die Überkapazitäten mit Hilfe von Speichermöglichkeiten wie Vanadium-Redox-Akkus zunächst aufzunehmen, um sie später, bei Bedarf, wieder abgeben zu können.

Der zukünftig enorme Bedarf an Akkus deutet also auf ein Angebotsdefizit bei den für die Akkuherstellung unentbehrlichen Rohstoffen wie Kobalt, Lithium oder auch Vanadium hin. Die Nachfragesteigerung wird die Angebotsausweitung wahrscheinlich weit überschreiten.

Für Kobalt werden hier Anbieter wie etwa First Cobalt (ISIN: CA3197021064 / TSX-V: FCC), gefragt sein, die mit dem Zusammenschluss von drei ehemals eigenständigen Unternehmen im ehemaligen ,Cobalt-Camp‘ in der kanadischen Provinz Ontario die Produktion wieder aufnehmen wollen. Auch M2 Cobalt (ISIN: CA55379T1030 / TSX-V: MC), die neben Uganda auch in Australien aussichtsreiche Kobaltvorkommen entwickelt, könnte zunehmend in den Anlegerfokus rücken.

Bei Lithium konnte sich der Preis pro Tonne Lithiumcarbonat von 6.000,- USD Mitte 2015 auf zwischenzeitlich mehr als 20.500,- USD steigern.

Das kommt natürlich Explorationsgesellschaften wie der kanadischen Millennial Lithium Corp. (ISIN: CA60040W1059 / TSX-V: ML) zugute. Millennial entwickelt in der argentinischen Saltaprovinz zwei ,Salarprojekte‘ zur Gewinnung von Lithiumprodukten. Sowohl für das bevorzugte und am weitesten fortgeschrittene Projekt ,Pastos Grandes‘, wie auch für das Zweitprojekt ,Cauchari East‘ befinden sich alle für die Entwicklung notwendigen Rechte im Besitz des Unternehmens. Auch das in Spanien aktive australische Unternehmen Infinity Lithium (ISIN: AU0000007627 / ASX: INF) hat sich dem Rohstoff Lithium verschrieben. Infinity will sogar als erster europäischer Anbieter des begehrten Rohstoffes mit einer Jahresproduktion von rund 15.000 Tonnen Europas größter Lieferant werden.

Viele weitere interessante Fakten zu den Angebots- und Verbraucher-Märkten sowie aussichtsreiche Profiteure dieser Entwicklung können Sie hier (- https://www.resource-capital.ch/de/reports/ansicht/battery-metals-report-2019.html -) im neuen, kostenfreien Battery Metals Report 2019 der Swiss Resource Capital AG nachlesen.

Viel Spaß mit der Lektüre und beste Grüße
Ihr
Jörg Schulte

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