HerWay und ClubGefühle: Gemeinsam reisen beginnt schon vor der Abfahrt

HerWay und ClubGefühle machen Frauenreisen noch persönlicher: Teilnehmerinnen vernetzen sich schon vor der Abfahrt – so beginnt die gemeinsame Auszeit nicht erst beim Einsteigen in den Luxusbus.

BildEine Reise nur für Frauen, bei der die Auszeit bereits beim Einsteigen beginnt – und das Kennenlernen künftig sogar noch früher. Durch die neue Partnerschaft von HerWay und dem Münchner Startup ClubGefühle können sich Teilnehmerinnen bereits vor Reisebeginn kennenlernen, austauschen und erste Kontakte knüpfen.

Reisen von Frauen für Frauen

HerWay ist ein neues Reisekonzept von Frauen für Frauen. Dahinter stehen Christina und Sophie Brunner aus dem österreichischen Fieberbrunn, deren Familie bereits in vierter Generation ein Busunternehmen führt.

Mit HerWay möchten sie Frauen besondere Auszeiten ermöglichen, bei denen die Organisation bereits übernommen ist. Die gemeinsame Reise beginnt mit der komfortablen Anreise im eigens für HerWay gestalteten Luxusreisebus mit Glasdach. Ausgewählte Hotels und ein abwechslungsreiches Programm machen jede Reise zu einer besonderen Auszeit.

Je nach Reiseziel und Jahreszeit erwarten die Teilnehmerinnen ganz unterschiedliche Erlebnisse: von Yoga, Waldbaden, Meditation und Wandern über Wellness und Genuss bis hin zu kreativen Workshops oder besonderen Wintererlebnissen.

Dabei entscheidet jede Frau selbst, worauf sie Lust hat und was ihr gerade guttut. Denn bei HerWay gilt: Alles kann. Nichts muss.

Mehr als nur eine schöne Auszeit

HerWay soll mehr sein als ein paar schöne Tage fernab vom Alltag. Die Reisen schaffen Raum, Dinge auszuprobieren, für die zu Hause oft die Zeit, der richtige Moment oder einfach der erste Anstoß fehlt.

Vielleicht entdeckt eine Teilnehmerin Yoga für sich, findet wieder Freude am Kreativsein, nimmt eine Atemübung mit nach Hause oder merkt einfach, wie gut es tut, sich selbst wieder bewusster Zeit zu schenken.

„Wir wünschen uns, dass unsere Frauen von einer HerWay-Reise nicht nur schöne Erinnerungen mit nach Hause nehmen. Vielleicht probieren sie etwas aus, für das im Alltag bisher nie die Zeit oder der richtige Moment da war, und entdecken dabei etwas ganz Neues für sich. Wenn davon ein kleiner Impuls bleibt, der sie auch zu Hause begleitet, haben wir mit HerWay genau das erreicht, was wir uns wünschen“, sagen Christina und Sophie Brunner von HerWay.

ClubGefühle bringt die Teilnehmerinnen schon vorher zusammen

Gerade wenn eine Frau alleine verreist, kann der Gedanke, niemanden zu kennen, zunächst eine kleine Hürde sein. Genau hier ergänzt ClubGefühle das HerWay-Konzept.

Über die Community-Plattform können sich Teilnehmerinnen bereits vor der Abfahrt austauschen, Fragen stellen, gemeinsame Interessen entdecken und erste Kontakte knüpfen. So kennt man vielleicht schon die eine oder andere Mitreisende, bevor man gemeinsam in den HerWay-Bus steigt.

_“Wir freuen uns sehr über die Partnerschaft mit HerWay, weil hier zwei Dinge zusammenkommen, die zusammengehören: ein geschützter Reiseraum für Frauen und eine Gemeinschaft, die schon vorher trägt. Wenn Teilnehmerinnen vor dem Einsteigen wissen, mit wem sie unterwegs sind, entsteht Vertrauen früher – und die gemeinsame Zeit fühlt sich vom ersten Moment an vertraut an“, sagt Volker Jahns, Gründer von ClubGefühle._

Die ersten HerWay-Reisen sind bereits über ClubGefühle verfügbar. Weitere Angebote werden schrittweise ergänzt.

Verfügbarkeit: Die Reisen von HerWay werden über www.clubgefuehle.de, die ClubGefühle-App und die KI-Suche reiseagent.ai angeboten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ClubGefühle GmbH
Herr Volker Jahns
Perlacherstr. 44
82031 Grünwald
Deutschland

fon ..: 01702847048
web ..: https://www.clubgefuehle.de
email : team@clubgefuehle.de

ClubGefühle ist ein Münchner Startup, das Club- und Gruppenreisen neu denkt. Die Plattform verbindet Reiseangebote mit Community-Funktionen und einer KI-gestützten Suche (reiseagent.ai): Sie löst das soziale Problem des Alleinreisens, indem sie Mitreisende mit gleichen Reiseplänen schon vor der Buchung vernetzt. ClubGefühle richtet sich an Endnutzer ebenso wie an Reiseveranstalter als Vertriebskanal und Community-Layer. Verfügbar als Website und App für iOS und Android.

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Meilenstein für den DJ ALLIANZ e.V.: Industrie setzt erstmals auf Co-Creation mit der Community

DJ ALLIANZ e.V. geht neue Wege bei der Zusammenarbeit mit Herstellern

BildEdesheim, 3.08.2026 – Der Berufsverband DJ ALLIANZ e.V. verzeichnet einen bedeutenden Erfolg für seine Mitglieder und die gesamte Branche: Erstmals bindet ein renommierter Industriehersteller den Verband direkt in die Produktentwicklung von Grund auf ein. Statt wie üblich ein fertiges Produkt zu präsentieren, entwickelt der Hersteller ein hochfunktionales, modulares System für DJs, Musiker und Veranstaltungstechniker in direkter Zusammenarbeit mit der Praxis.

Diese Form der Kooperation ist in ihrem Umfang ein echtes Novum in der DJ- und Veranstaltungsszene. Der Hersteller trat mit einem unbeschriebenen Blatt Papier an den DJ ALLIANZ e.V. heran, um die realen Wünsche, Belastungsanforderungen und Equipment-Bedürfnisse der Akteure direkt an der Basis abzufragen.

Mitgestaltung statt reines Marketing

Über eine Verbandsumfrage fließen die Anforderungen der Praxis – von Aufteilung und Schutzklassen bis hin zu Eigenschaften – unmittelbar in die Konstruktion des Systems ein. Um den Entwicklungszyklus komplett praxisnah zu gestalten, erhalten ausgewählte Verbandsmitglieder zusätzlich Testexemplare der ersten Prototypencharge, um im laufenden Betrieb direktes Feedback an das Entwicklerteam des Herstellers zu geben.

„Dass die Industrie gezielt auf uns zukommt, um Produkte gemeinsam mit unseren Mitgliedern von Grund auf zu entwickeln, zeigt die wachsende Bedeutung und Relevanz unseres Verbandes“, heißt es aus dem Team des DJ ALLIANZ e.V. Die Initiative unterstreicht das Potenzial gebündelter Brancheninteressen und setzt neue Maßstäbe für künftige Partnerschaften zwischen Hardware-Herstellern und Fachverbänden.

Über den Berufsverband DJ ALLIANZ e.V.

Die DJ ALLIANZ e.V. ist die bundesweite Interessenvertretung und der professionelle Berufsverband für DJs – unabhängig davon, ob sie im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind. Der Verband versteht sich als starkes Netzwerk und praxisnahes Backup für alle organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen abseits des DJ-Pults: von Musterverträgen und Versicherungs-Sonderkonditionen bis hin zu Weiterbildungsangeboten und regionalem Austausch. Als offiziell im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragener Verband setzt sich die DJ ALLIANZ e.V. zudem auf politischer Ebene sowie gegenüber Verwertungsgesellschaften aktiv für die Interessen, Rechte und die professionelle Anerkennung der DJ-Branche ein. Weitere Informationen finden Sie unter www.dj-allianz.de.

DJ ALLIANZ e.V. – Pressestelle

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DJ ALLIANZ e.V. – Der Berufsverband für DJs im deutschsprachigen Raum

Wir setzen uns aktiv für die Interessen von DJs aller Genres ein und engagieren uns für die Professionalisierung der Branche. Unser Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu fördern, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verbessern und die Anerkennung des DJ-Berufs nachhaltig zu stärken.

Als starke Gemeinschaft bietet der Berufsverband DJ ALLIANZ e.V. seinen Mitgliedern umfassende Unterstützung – von rechtlicher Beratung über Weiterbildungsangebote (regelmäßige Workshops) bis hin zu einem professionellen Netzwerk, das den Austausch innerhalb der Szene erleichtert. Ob Club-DJ, Mobile-DJ, Radio-DJ oder Producer – die DJ ALLIANZ e.V. gibt der DJ-Community eine gemeinsame Stimme.

Zahlreiche unserer Inhalte und Angebote sind dir bis hierhin bereits öffentlich zugänglich und haben dich im Optimalfall sogar schon mal weiter gebracht und dir geholfen. Sei es ein hilfreiches YouTube Video, der heiße Tipp in der Insta-Story oder gar ein persönliches Treffen auf der Messe. Genau so haben wir uns das auch vorgestellt.

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Aktien-Community wehrt sich gegen Trade-Stornierungen der Société Générale

Anwaltskanzlei prüft Ansprüche – Aktien-Community von sharedeals.de bündelt betroffene Fälle. Eine erste rechtliche Einschätzung sieht die Einordnung als Mistrade kritisch.

BildZahlreiche Privatanleger haben im Direkthandel mit der Société Générale rund um den 19. Juni 2026 auf eine Übernahme des US-Biotechunternehmens Apogee Therapeutics gesetzt und dabei erhebliche Gewinne erzielt. Wenige Tage später, am 22. Juni 2026, kündigte der Pharmakonzern AbbVie die Übernahme von Apogee für rund 10,9 Milliarden US-Dollar an; die Apogee-Aktie sprang in der Folge deutlich an. Die Société Générale stornierte die zuvor ausgeführten Geschäfte jedoch nachträglich und berief sich dabei auf eine sogenannte Mistrade-Regelung. Die deutschsprachige Börsen-Community sharedeals.de bündelt nun die betroffenen Fälle. Eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei erfasst und bewertet die Unterlagen und prüft mögliche Ansprüche der Anleger.

Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung ist eine Anspruchssituation grundsätzlich möglich. Ob die nachträgliche Stornierung rechtmäßig war, erscheint demnach keineswegs eindeutig.

Mistrade-Regeln gelten nicht automatisch

Sogenannte Mistrade-Regelungen sind im Wertpapierhandel von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt. Nach Einschätzung der prüfenden Kanzlei kommt es jedoch nicht auf ihre abstrakte Zulässigkeit an, sondern darauf, ob sie im konkreten Einzelfall wirksam Vertragsbestandteil geworden sind, ob ihre Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren und ob die Société Générale den behaupteten Referenzpreis nachvollziehbar und rechtlich überprüfbar bestimmt hat. Nach der bisherigen Ersteinschätzung bestehen an mehreren Punkten mögliche Angriffspunkte gegen die Position der Bank.

Bestimmung des Referenzpreises wirft Fragen auf

Ein zentraler Punkt ist die Frage nach dem maßgeblichen Referenzpreis. Nach den der Community vorliegenden Informationen soll die Bank selbst darauf verwiesen haben, dass zum Zeitpunkt der Geschäfte keine offiziell quotierten Preise der maßgeblichen US-Referenzbörse verfügbar und eine Fair-Value-Bestimmung auf Basis aktueller Börsenkurse nicht möglich gewesen sei. Damit gehe es nach Einschätzung der Kanzlei gerade nicht um einen offensichtlichen Preisfehler, sondern um die vorgelagerte Frage, ob und auf welcher Grundlage überhaupt ein rechtlich belastbarer Referenzpreis bestimmt werden konnte. Im Streitfall müsse die Bank nachvollziehbar darlegen, wann welche Informationen vorlagen und wie der behauptete Referenzpreis konkret ermittelt wurde.

Dauer der Kursstellung könnte eine Rolle spielen

Hinzu kommt, dass die betroffenen Kurse nach den bislang vorliegenden Informationen nicht nur für wenige Sekunden, sondern über einen längeren Zeitraum gestellt wurden. In dieser Zeit seien zahlreiche Orders ausgeführt und zunächst ordnungsgemäß verbucht worden. Je länger ein professioneller Market Maker verbindliche Kurse stelle und Geschäfte tatsächlich ausführe, desto weniger selbstverständlich erscheine – so die Einschätzung der Kanzlei – die spätere Einordnung als bloßer technischer Fehler oder klassischer Mistrade.

Späterer Kursverlauf ist nicht allein entscheidend

Der spätere Marktverlauf könne allenfalls ein Indiz sein. Maßgeblich sei nach Einschätzung der Kanzlei ausschließlich die Markt- und Informationslage im Zeitpunkt der jeweiligen Geschäftsabschlüsse. Gerade bei Biotech-Unternehmen könnten Übernahmegerüchte erhebliche Kursbewegungen auslösen, ohne dass sich daraus automatisch ein eindeutig bestimmbarer Fair Value ableiten lasse. Auch eine Preisbestimmung nach „billigem Ermessen“ sei rechtlich überprüfbar und müsse methodisch nachvollziehbar am tatsächlichen Marktgeschehen ausgerichtet sein.

Wie es weitergeht

Wie Gerichte den konkreten Sachverhalt bewerten würden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös vorhersagen. Die Ersteinschätzung zeigt nach Angaben von sharedeals.de jedoch, dass gewichtige rechtliche Fragen offen sind und die Rechtmäßigkeit der Stornierungen nicht als selbstverständlich angesehen werden kann. Die Community will die betroffenen Fälle weiter bündeln und gemeinsam mit anwaltlicher Unterstützung die sinnvollen nächsten Schritte prüfen. Eine möglichst vollständige Dokumentation der Einzelfälle soll die Grundlage für das weitere Vorgehen bilden.

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