Wasserstoffanlagen-Entwickler Enapter setzt bei Stromversorgung auf nachhaltiges Konzept von Köster Energie

Grün, günstig und sicher zugleich: So nutzt die Enapter GmbH in Saerbeck den Solarstrom vom eigenen Dach – 630 kWp-Solaranlage unterstützt Optimierung der Wasserstoff-Technologie

BildNeben der Nutzung von Sonne, Wind und Biomasse für die Energiewende gilt nicht zuletzt die Herstellung und Speicherung von Wasserstoff als eine mögliche Schlüsseltechnologie. Die Enapter AG, Marktführer der AEM-Elektrolyse, hat sich 2023 in der Nachbarschaft des Bioenergieparks Saerbeck im Münsterland niedergelassen, um von dort klimafreundliche Energie für die eigene Forschung und Entwicklung zu beziehen. Mit Unterstützung des örtlichen Dienstleisters Köster Energie setzt Enapter bei der Stromversorgung für den Eigenbedarf jetzt verstärkt auf Photovoltaikanlagen, die auf dem eigenen Dach installiert sind. Damit will Enapter nicht nur saubere Energie höchst flexibel zu günstigen Konditionen nutzen, sondern auch Ausfallsicherungen schaffen.

Saerbeck. Die Abkehr von fossilen Energieträgern einzuleiten und hierfür die Wasserstofftechnologie verfügbar sowie dauerhaft wirtschaftlicher zu machen – dies betrachtet Enapter als die wichtigste Unternehmensmission. Der im italienischen Pisa beheimatete Hersteller von Elektrolyseuren setzt dabei auf die AEM-Elektrolyse (Anion Exchange Membrane), die grünen Wasserstoff bei einem Druck von 35 bar mit einer Reinheit von 99,9 % herstellt und hierfür lediglich Wasser und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen einsetzt.

Am Standort Saerbeck im Münsterland forscht und entwickelt Enapter an neuen Lösungen, die bisher zu einem Großteil in Forschungseinrichtungen und Universitäten, beispielsweise aber auch in der Chemischen Industrie eingesetzt werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei bisher um Anlagen kleinerer und mittlerer Größenordnungen; Anwendungen im industriellen Maßstab können laut Hersteller durchaus noch folgen. Die Saerbecker Niederlassung entwickelte sich schnell zu einem Vorzeigeprojekt sowie zu einem Anziehungspunkt für Experten der Wasserstofftechnologie aus aller Welt.

Für die Ansiedelung von Enapter in Saerbeck in 2022 spielte der benachbarte Bioenergiepark eine wesentliche Rolle. „Weil klimafreundliche Energiegewinnung und -nutzung für uns eine herausragende Rolle spielen, war der Anschluss an den Bioenergiepark ein entscheidendes Kriterium. Der gesamte Strom, den wir brauchen, stammt so aus Windkraft, Sonnenenergie und Biogasanlagen“, erklärt Matthias Lapke, Energiemanager von Enapter.

Dementsprechend wurde das Ziel, sich ausschließlich aus regenerativen Quellen zu versorgen, erreicht. Das Unternehmen entschied sich, für den Eigenbedarf zusätzlich grünen Strom selbst zu produzieren, und zwar mittels Photovoltaik.

„Dies liegt darin begründet, dass wir gerade bei den Testläufen unserer Elektrolyseure einen sehr hohen Energiebedarf haben. Zum Glück befindet sich in direkter Nachbarschaft in Saerbeck nicht nur der Bioenergiepark, sondern mit Köster Energie auch ein erfahrener Dienstleister rund um die Planung und Realisierung von Photovoltaikanlagen inklusive Speichersystemen. Deren Geschäftsführer Ulf Köster legte uns ein schlüssiges, detailliertes und genau auf unseren Bedarf zugeschnittenes Konzept vor“, so Matthias Lapke weiter.

Etwa die Hälfte des benötigten Stroms wird bereits mit der eigenen PV-Anlage erzeugt

Das Köster-Konzept wurde Anfang 2025 umgesetzt und sah im ersten Schritt die Installation von PV-Technologie auf dem Dach eines der beiden Enapter-Gebäude vor. Die 1.442 PV-Module haben eine Gesamtfläche von 2.815 Quadratmetern und in der Spitze eine Leistung von 630 kWp. Pro Jahr werden sie über 600.000 kWh sauberen Strom erzeugen, der etwa die Hälfte des Eigenverbrauchs bei Enapter abdeckt.

Um die Dimensionen greifbarer zu machen, stellt Ulf Köster einen Vergleich an: „Den offiziellen Statistiken zufolge verbraucht ein Vier-Personen-Haushalt pro Jahr rund 4.500 Kilowattstunden. Auf dieser Basis könnte der hier produzierte Solarstrom also ohne Weiteres mehr als 130 Einfamilienhäuser versorgen.“

Rechnerisch 425 Tonnen CO? pro Jahr eingespart

Verglichen mit üblichen PV-Projekten, sind die technischen Dimensionen bei Enapter etwas großzügiger. Aufgrund der relativ langen Wege für den Transport der elektrischen Energie wurden die für die Module benötigten Wechselrichter unter sogenannten PV-Sheltern auf dem Dach gleich mit installiert. „Durch diese Lösung konnten viele Kilometer an Kabeln für Gleichstrom eingespart werden. Stattdessen überträgt ein einziges, armdickes Wechselstromkabel die Energie zum ,Powerhouse‘, das im Wesentlichen ein besonders großer und geschützter Schaltschrank ist“, ergänzt Ulf Köster.

Rechnet man die Herstellung des Solarstroms bei Enapter als Ersatz für eine herkömmliche Stromerzeugung, entspricht dies für das Weltklima einer jährlichen Einsparung von 425 Tonnen CO?. Vom ökologischen Nutzen abgesehen, rechnet sich die PV-Technik laut Matthias Lapke auch in wirtschaftlicher Hinsicht. „Die PV-Anlage ist seit Mitte 2025 in Betrieb. Eine gründliche Bilanzierung steht zwar noch aus, aber es zeichnet sich bereits ab, dass die Amortisationszeit nur ca. vier Jahre beträgt. Daher können wir die Betriebskosten dank der PV-Anlage insgesamt erheblich reduzieren.“
Gut für das Klima, die Wirtschaftlichkeit und die Ausfallsicherheit

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt neben Klimafreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit ist die Ausfallsicherheit der Energieversorgung: Technisch bedingt gibt es im Bioenergiepark mehrfach pro Jahr geplante Abschaltungen. Diese „Versorgungslücken“ werden in der Regel durch den Einsatz von Dieselgeneratoren kompensiert. Allerdings birgt dies den Nachteil infrastruktureller Abhängigkeit und der – wenn auch temporären – Nutzung fossiler Energieträger.

Enapter will deshalb entsprechende Ausfallabsicherungen schaffen und hierfür moderne Akkutechnologie einsetzen. So soll der Strom aus der Photovoltaik gespeichert werden, damit er jederzeit nach Bedarf netzunabhängig abgerufen werden kann. Auch auf diesem Gebiet ist eine enge Zusammenarbeit mit Köster Energie geplant. Der Dienstleister hat die entsprechenden Speichertechnik-Konzepte für Enapter bereits entwickelt, die noch 2026 umgesetzt werden sollen.

Enapter und Köster Energie haben den Gedanken der klimafreundlichen, höchst flexiblen und möglichst unabhängigen Energieversorgung bereits gemeinsam weiterentwickelt. So könnte die Photovoltaik auf zusätzlichen Dachflächen ausgebaut und mit weiteren Speicherkapazitäten genutzt werden, um auch eine eigene Lade-Infrastruktur für die E-Mobilität der Mitarbeiter sowie für die Mieter auf dem Enapter-Gelände zu errichten. Die entsprechenden Planungskonzepte von Köster Energie liegen bereits vor. Dies wird bei Enapter zurzeit geprüft und soll so bald wie möglich auf den Weg gebracht werden.

Weitere Infos: www.koester-energie.de

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Kurzportrait: Köster Energie GmbH

Mit seiner damaligen Haustechnikfirma montierte Ulf Köster bereits 1997 die erste Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Privathauses. 2009 kombinierte er den Solarstrom erstmals mit einem stationären Stromspeicher. Diese Verbindung stellt heute den Kern der Leistungen zum Erreichen möglichst weitreichender Autarkie dar.

Zur Vervollständigung des Angebots nutzt Ulf Köster für seine Kunden neue Möglichkeiten, die sich beispielsweise aus den dynamischen Stromtarifen ergeben. So lassen sich die Stromspeicher dank smarter Technologien zu bestimmten Zeiten – insbesondere nachts oder auch in der Mittagszeit – häufig besonders günstig füllen, um den Energiebedarf rund um die Uhr höchst wirtschaftlich zu decken.

Die Köster Energie GmbH mit Sitz im münsterländischen Saerbeck bedient sowohl Unternehmen als auch private Haushalte. Ihr Fokus liegt hierbei darauf, die Anlagenbetreiber hauptsächlich mit regenerativen Energien zu versorgen und somit weitestgehend unabhängig zu machen.
Der Anspruch geht über die reine Installation von Photovoltaikmodulen deutlich hinaus. Die Nutzung erneuerbarer Energien und die smarte Verknüpfung mit auf höchste Effizienz ausgelegten Technologien (Stichwort: Sektorenkopplung) sind in ein Gesamtkonzept eingebettet, das sich nicht nur betriebswirtschaftlich rechnet, sondern auch klar ökologisch ausgerichtet ist.

„Wir wollen unseren Kunden dabei helfen, von Energieversorgern unabhängig zu werden und – vermehrt oder ausschließlich – Strom aus regenerativen Quellen zu nutzen. Dies ist der beste Weg – sowohl wirtschaftlich als auch für den Klimaschutz. Hierfür setzen wir unsere gesamte Energie in der individuellen Beratung, Planung und Umsetzung unserer Autarkie-Projekte ein“, sagt Ulf Köster.

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HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber die Optimierung des Rechtsrahmens bei Fernwärme

Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab -Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Schreiben über einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren.

BildDer Fernwärmenetzbetreiber HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber eine Optimierung des aktuellen Rechtsrahmens in der AVB Fernwärme Verordnung, um zukünftig langjährige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Der Grund: In Fernwärmeversorgungsverträgen sind regelmäßig sogenannte Preisanpassungsklauseln enthalten, um den Preis für die Wärme an die Kostenentwicklung des Versorgers und des Wärmemarktes anzupassen. Der Gesetzgeber hat jedoch die konkreten Anforderungen an diese Klauseln in den Verordnungen nicht klar geregelt, was zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten führt. Gerta Gerdes, Geschäftsführerin von HanseWerk Natur sagt: „Wir fordern hier dringend klarere gesetzliche Vorgaben sowie deren Anpassung an die geänderten Marktbedingungen und die politisch und gesellschaftlich gewollte Wärmewende unter Berücksichtigung aller Beteiligten. Nur so vermeiden wir ein Ausbremsen der Wärmewende, Missverständnisse, Unzufriedenheit und juristische Auseinandersetzungen, von denen keiner etwas hat.“

Hintergrund der Forderung ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, in dem eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen HanseWerk Natur nach einem langjährigen Rechtstreit abgewiesen wurde. Gemäß dem Urteil darf ein Fernwärmenetzbetreiber wie HanseWerk Natur seine Vertragsbedingungen gegenüber den Kunden einseitig anpassen, wenn sich die Rahmenbedingungen bei der Erzeugung und Verteilung der Fernwärme – also beispielsweise der eingesetzte Brennstoff – geändert haben. Hierzu darf er die Kunden auch entsprechend anschreiben – das hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 25.04.2024, (Aktenzeichen3 U 192/19, 312 O 577/15 LG Hamburg) festgestellt. Mit diesem Urteil weist das Gericht eine Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur in der Berufungsinstanz ab, durch die dem Unternehmen die einseitige Umstellung der Preisanpassungsformeln und entsprechende Informationsschreiben untersagt werden sollten.

„Wir begrüßen dieses Urteil, weil es nach vielen Jahren Klarheit schafft und hilft, die Wärmewende voranzubringen“, betonte Dr. Gerta Gerdes Geschäftsführerin von HanseWerk Natur. Der Grund: Im Rahmen der von der Politik angestrebten Wärmewende werden nach Überzeugung der HanseWerk Natur fast alle Fernwärmeanbieter zwangsläufig umfangreiche Änderungen in ihren Wärmenetzen vornehmen müssen – beispielsweise von Erdgas auf Biogas oder Holzpellets oder Abwärme umstellen. Diese Änderungen erfordern zwangsläufig auch eine Änderung der sogenannten Preisanpassungsformeln, auf deren Grundlage die Endkundenpreise berechnet werden. „Wenn Fernwärmeanbieter diese Anpassungen nicht einseitig vornehmen können, könnten einzelne Kunden, den Umstellungsprozess der Fernwärme auf CO2-freie Erzeugung verhindern – das kann nicht im Sine des Klimaschutzes sein“, betonte Gerta Gerdes.

Weitere Forderungen an den Gesetzgeber zur Verbesserung der AVB FernwärmeV sind:

1 Flexibles Kostenelement

Kommt es zu wesentlichen Veränderungen auf der Kostenseite (+/- 10 %) beim Einsatz der Energieträger, beispielsweise durch steigende Anteile CO2-freier Quellen, muss der Wärmenetzbetreiber eine einseitige Änderung der Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis durch öffentliche Bekanntmachung auf der Website vornehmen und so eine veränderte Erzeugungsstruktur ausweisen können.

2 Konkretisiertes Marktelement

Das vom Gesetzgeber geforderte Marktelement in Preisänderungsklauseln für den Arbeitspreis soll die Entwicklungen des Wärmemarkts in den Preisen widerspiegeln. Es ist jedoch in seinem Umfang (Höhe sowie Art und Weise) nicht klar definiert. Dadurch birgt es unkalkulierbare Chancen, aber auch Risiken für die Kunden bzw. den Wärmeversorger.
Für die Ausgestaltung des Marktelements sind daher klare Vorgaben erforderlich:

o welcher Markt (welche Preise oder Indizes)?
o welche Gewichtung?

Ein Aussetzen des Marktelements muss möglich sein, wenn Marktversagen vorliegt wie zuletzt durch den Ukraine-Krieg ausgelöst.

3 Geregelter Umgang mit Umlagen, Abgaben und Steuern

Die Einführung einer zentralen Rechtsgrundlage in der AVBFernwärmeV zur Weitergabe von staatlich veranlassten Kosten, Umlagen, Abgaben, Steuern ist geboten.

4 Vergleichbarkeit ortsindividueller Besonderheiten

Preistransparenzübersicht ist wünschenswert, sie muss aber die besonderen örtlichen Gegebenheiten und die Netzgröße berücksichtigen. Aufgrund der individuellen Struktur der Wärmenetze führt ein pauschaler Vergleich der Preise in die Irre und benachteiligt die Betreiber kleinerer Netze:

o Große Netze in städtischen Ballungsgebieten mit mehreren hundert oder gar tausenden von
Kunden und Großabnehmern profitieren von Skaleneffekten, die die Betreiber kleinerer
Netze nicht haben.
o Dörfliche Netze mit wenigen Anschlussnehmern und wenig Verbrauch auf langen
Leitungsstrecken führen zu hohen Wärmeverlusten und damit automatisch zu höheren
Kosten.
o Der Wärmeversorger hat auf die Verdichtung der Wärmeversorgungsnetze kaum Einfluss. So
ermöglicht die AVBFernwärmeV die Kündigung des Wärmeliefervertrags, wenn sich der
jeweilige Kunde eine eigene Wärmeerzeugungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien
installiert.
o Wärmenetze, die mit Müllwärme gespeist werden, haben in der Regel günstigere
Einkaufspreise.

5 Unkomplizierte Einführung neuer Preisformeln bei Wärmenetz-Dekarbonisierung

Die einseitige Änderung des bestehenden Preissystems (Verhältnis Arbeits- zu Grundpreis) eines Wärmenetzes muss im Rahmen der Dekarbonisierung möglich sein. Wärmeversorger tätigen hohe Investitionen für klimaschonende neue Technologien.

Damit einher geht eine Verschiebung wesentlicher Kosten in den Grundpreis, während der Arbeitspreis sinkt. Eine generelle Änderung der in einem Wärmenetz geltenden bestehenden Preisanpassungsklauseln muss insgesamt einseitig per öffentlicher Bekanntmachung über die Website des Versorgers möglich sein, um die hohen Investitionskosten der Dekarbonisierung im Basispreis berücksichtigen zu können.

HanseWerk Natur

Die HanseWerk Natur GmbH ist einer der größten regionalen Anbieter für Wärme und dezentrale Energielösungen in Norddeutschland und verfügt über viele Jahrzehnte Erfahrung. Die Nah- und Fernwärmenetze des Unternehmens erreichen eine Länge von rund 850 Kilometern. Über die Wärmenetze, Blockheizkraftwerke, Heizzentralen und Kälteanlagen versorgt HanseWerk Natur mehrere zehntausend Privat- und Gewerbekunden sowie Siedlungen, öffentliche Einrichtungen und Industriebetriebe zuverlässig 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Energiekonzepte und hochmoderne Anlagentechnik für einen optimierten Energieeinsatz, der die Emissionen senkt und die Umwelt entlastet.

HanseWerk Natur ist einer der größten Betreiber umweltschonender Blockheizkraftwerke in Norddeutschland. Rund 250 Anlagen betreut das Unternehmen in Norddeutschland und beteiligt sich gleichzeitig an vielen Innovationsprojekten. Dazu zählen zum Beispiel Hocheffizienz-Blockheizkraftwerke mit einem Wirkungsgrad weit über 90 Prozent, ein virtuelles Kraftwerk zur Erzeugung von Regelenergie oder das erste Blockheizkraftwerks der 1-Megawatt-Klasse, das mit bis zu 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden kann. HanseWerk Natur wird außerdem bis 2030 klimaneutral sein: In einem mehrstufigen Prozess wird das Unternehmen hierzu Liegenschaften, Fuhrpark und Wärmebetrieb und -erzeugung klimaneutral stellen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

HanseWerk AG
Herr Ove Struck
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn
Deutschland

fon ..: +49 41 06-6 29-34 22
web ..: https://www.hansewerk.com/de.html
email : presse@hansewerk.com

Mehr als 3 Millionen Kunden in Norddeutschland beziehen Strom, Gas oder Wärme direkt oder indirekt über die von der HanseWerk-Gruppe und ihren Tochtergesellschaften betriebenen Energienetze. Darüber hinaus bietet das Unternehmen seinen Partnern und Kunden moderne und effiziente Energielösungen mit den Schwerpunkten Netzbetrieb, dezentrale Energieerzeugung oder E-Mobilitätslösungen.

Als Partner der Energiewende hat die HanseWerk-Gruppe in den letzten Jahren mehrere zehntausend Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie an ihre Netze angeschlossen und betreibt parallel dazu etwa 850 Energieumwandlungsanlagen sowie einen Erdgasspeicher. Die HanseWerk-Gruppe ist ein großer Ausbildungsbetrieb im Norden und engagiert sich in vielen Forschungsprojekten zur Energiewende, wie zum Beispiel im Norddeutschen Reallabor. Bis 2030 wird die HanseWerk-Gruppe klimaneutral sein: Dazu werden ihre insgesamt 47 Standorte, die mehrere hundert Fahrzeuge umfassende Flotte, der Strom- und Gasnetzbetrieb sowie die Wärme- und Stromerzeugung bis 2030 klimaneutral gestellt.

Über die Beteiligung der elf schleswig-holsteinischen Kreise sowie mehr als 450 Kommunen sind die Unternehmen der HanseWerk-Gruppe regional sehr stark verwurzelt und unterstützen eine Vielzahl sozialer und kultureller Projekte, wie das Schleswig-Holstein Musik Festival, das Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt und den Schleswig-Holstein Netz Cup auf dem Nord-Ostsee-Kanal.

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Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab

Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Anschreiben über die einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren – HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber eine Optimierung des Rechtsrahmens.

BildEin Fernwärmenetzbetreiber wie HanseWerk Natur darf seine Vertragsbedingungen gegenüber den Kunden einseitig anpassen, wenn sich die Rahmenbedingungen bei der Erzeugung und Verteilung der Fernwärme – also beispielsweise der eingesetzte Brennstoff – geändert haben. Hierzu darf er die Kunden auch entsprechend anschreiben – das hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 25.04.2024, (Aktenzeichen3 U 192/19, 312 O 577/15 LG Hamburg) festgestellt. Mit diesem Urteil weist das Gericht eine Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur in der Berufungsinstanz ab, durch die dem Unternehmen die einseitige Umstellung der Preisanpassungsformeln und entsprechende Informationsschreiben untersagt werden sollten.

„Wir begrüßen dieses Urteil, weil es nach vielen Jahren Klarheit schafft und hilft, die Wärmewende voranzubringen“, betonte Dr. Gerta Gerdes Geschäftsführerin von HanseWerk Natur. Der Grund: Im Rahmen der von der Politik angestrebten Wärmewende werden nach Überzeugung der HanseWerk Natur fast alle Fernwärmeanbieter zwangsläufig umfangreiche Änderungen in ihren Wärmenetzen vornehmen müssen – beispielsweise von Erdgas auf Biogas oder Holzpellets oder Abwärme umstellen. Diese Änderungen erfordern zwangsläufig auch eine Änderung der sogenannten Preisanpassungsformeln, auf deren Grundlage die Endkundenpreise berechnet werden. „Wenn Fernwärmeanbieter diese Anpassungen nicht einseitig vornehmen können, könnten einzelne Kunden, den Umstellungsprozess der Fernwärme auf CO2-freie Erzeugung verhindern – das kann nicht im Sine des Klimaschutzes sein“, betonte Gerta Gerdes.

Vor diesem Hintergrund fordert HanseWerk Natur vom Gesetzgeber eine Optimierung des aktuellen Rechtsrahmens in der AVB Fernwärme Verordnung, um zukünftig langjährige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. In Fernwärmeversorgungsverträgen sind regelmäßig sogenannte Preisanpassungsklauseln enthalten, um den Preis für die Wärme an die Kostenentwicklung des Versorgers und des Wärmemarktes anzupassen. Der Gesetzgeber hat jedoch die konkreten Anforderungen an diese Klauseln in den Verordnungen nicht klar geregelt, was zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten führt. Gerta Gerdes: „Wir fordern hier dringend klarere gesetzliche Vorgaben sowie deren Anpassung an die geänderten Marktbedingungen und die politisch und gesellschaftlich gewollte Wärmewende unter Berücksichtigung aller Beteiligten. Nur so vermeiden wir ein Ausbremsen der Wärmewende, reduzieren Missverständnisse, Unzufriedenheit und juristische Auseinandersetzungen, von denen keiner etwas hat.“

Weitere Forderungen an den Gesetzgeber zur Verbesserung der AVB FernwärmeV sind:

1 Flexibles Kostenelement

Kommt es zu wesentlichen Veränderungen auf der Kostenseite (+/- 10 %) beim Einsatz der Energieträger, beispielsweise durch steigende Anteile CO2-freier Quellen, muss der Wärmenetzbetreiber eine einseitige Änderung der Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis durch öffentliche Bekanntmachung auf der Website vornehmen und so eine veränderte Erzeugungsstruktur ausweisen können.

2 Konkretisiertes Marktelement

Das vom Gesetzgeber geforderte Marktelement in Preisänderungsklauseln für den Arbeitspreis soll die Entwicklungen des Wärmemarkts in den Preisen widerspiegeln. Es ist jedoch in seinem Umfang (Höhe sowie Art und Weise) nicht klar definiert. Dadurch birgt es unkalkulierbare Chancen, aber auch Risiken für die Kunden bzw. den Wärmeversorger.

Für die Ausgestaltung des Marktelements sind daher klare Vorgaben erforderlich:

o welcher Markt (welche Preise oder Indizes)?
o welche Gewichtung?

Ein Aussetzen des Marktelements muss möglich sein, wenn Marktversagen vorliegt wie zuletzt durch den Ukraine-Krieg ausgelöst.

3 Geregelter Umgang mit Umlagen, Abgaben und Steuern

Die Einführung einer zentralen Rechtsgrundlage in der AVBFernwärmeV zur Weitergabe von staatlich veranlassten Kosten, Umlagen, Abgaben, Steuern ist geboten.

4 Vergleichbarkeit ortsindividueller Besonderheiten

Preistransparenzübersicht ist wünschenswert, sie muss aber die besonderen örtlichen Gegebenheiten und die Netzgröße berücksichtigen. Aufgrund der individuellen Struktur der Wärmenetze führt ein pauschaler Vergleich der Preise in die Irre und benachteiligt die Betreiber kleinerer Netze:

o Große Netze in städtischen Ballungsgebieten mit mehreren hundert oder gar tausenden von
Kunden und Großabnehmern profitieren von Skaleneffekten, die die Betreiber kleinerer
Netze nicht haben.
o Dörfliche Netze mit wenigen Anschlussnehmern und wenig Verbrauch auf langen
Leitungsstrecken führen zu hohen Wärmeverlusten und damit automatisch zu höheren
Kosten
o Der Wärmeversorger hat auf die Verdichtung der Wärmeversorgungsnetze kaum Einfluss. So
ermöglicht die AVBFernwärmeV die Kündigung des Wärmeliefervertrags, wenn sich der
jeweilige Kunde eine eigene Wärmeerzeugungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien
installiert.
o Wärmenetze, die mit Müllwärme gespeist werden, haben in der Regel günstigere
Einkaufspreise.

5 Unkomplizierte Einführung neuer Preisformeln bei Wärmenetz-Dekarbonisierung

Die einseitige Änderung des bestehenden Preissystems (Verhältnis Arbeits- zu Grundpreis) eines Wärmenetzes muss im Rahmen der Dekarbonisierung möglich sein. Wärmeversorger tätigen hohe Investitionen für klimaschonende neue Technologien. Damit einher geht eine Verschiebung wesentlicher Kosten in den Grundpreis, während der Arbeitspreis sinkt. Eine generelle Änderung der in einem Wärmenetz geltenden bestehenden Preisanpassungsklauseln muss insgesamt einseitig per öffentlicher Bekanntmachung über die Website des Versorgers möglich sein, um die hohen Investitionskosten der Dekarbonisierung im Basispreis berücksichtigen zu können.

HanseWerk Natur
Die HanseWerk Natur GmbH ist einer der größten regionalen Anbieter für Wärme und dezentrale Energielösungen in Norddeutschland und verfügt über viele Jahrzehnte Erfahrung. Die Nah- und Fernwärmenetze des Unternehmens erreichen eine Länge von rund 850 Kilometern. Über die Wärmenetze, Blockheizkraftwerke, Heizzentralen und Kälteanlagen versorgt HanseWerk Natur mehrere zehntausend Privat- und Gewerbekunden sowie Siedlungen, öffentliche Einrichtungen und Industriebetriebe zuverlässig 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Energiekonzepte und hochmoderne Anlagentechnik für einen optimierten Energieeinsatz, der die Emissionen senkt und die Umwelt entlastet.

HanseWerk Natur ist einer der größten Betreiber umweltschonender Blockheizkraftwerke in Norddeutschland. Rund 250 Anlagen betreut das Unternehmen in Norddeutschland und beteiligt sich gleichzeitig an vielen Innovationsprojekten. Dazu zählen zum Beispiel Hocheffizienz-Blockheizkraftwerke mit einem Wirkungsgrad weit über 90 Prozent, ein virtuelles Kraftwerk zur Erzeugung von Regelenergie oder das erste Blockheizkraftwerks der 1-Megawatt-Klasse, das mit bis zu 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden kann. HanseWerk Natur wird außerdem bis 2030 klimaneutral sein: In einem mehrstufigen Prozess wird das Unternehmen hierzu Liegenschaften, Fuhrpark und Wärmebetrieb und -erzeugung klimaneutral stellen.

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Mehr als 3 Millionen Kunden in Norddeutschland beziehen Strom, Gas oder Wärme direkt oder indirekt über die von der HanseWerk-Gruppe und ihren Tochtergesellschaften betriebenen Energienetze. Darüber hinaus bietet das Unternehmen seinen Partnern und Kunden moderne und effiziente Energielösungen mit den Schwerpunkten Netzbetrieb, dezentrale Energieerzeugung oder E-Mobilitätslösungen.

Als Partner der Energiewende hat die HanseWerk-Gruppe in den letzten Jahren mehrere zehntausend Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie an ihre Netze angeschlossen und betreibt parallel dazu etwa 850 Energieumwandlungsanlagen sowie einen Erdgasspeicher. Die HanseWerk-Gruppe ist ein großer Ausbildungsbetrieb im Norden und engagiert sich in vielen Forschungsprojekten zur Energiewende, wie zum Beispiel im Norddeutschen Reallabor. Bis 2030 wird die HanseWerk-Gruppe klimaneutral sein: Dazu werden ihre insgesamt 47 Standorte, die mehrere hundert Fahrzeuge umfassende Flotte, der Strom- und Gasnetzbetrieb sowie die Wärme- und Stromerzeugung bis 2030 klimaneutral gestellt.

Über die Beteiligung der elf schleswig-holsteinischen Kreise sowie mehr als 450 Kommunen sind die Unternehmen der HanseWerk-Gruppe regional sehr stark verwurzelt und unterstützen eine Vielzahl sozialer und kultureller Projekte, wie das Schleswig-Holstein Musik Festival, das Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt und den Schleswig-Holstein Netz Cup auf dem Nord-Ostsee-Kanal.

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