10 Monate CINDY-S: 70.000 Bürger’innen warten auf Antworten – Behörden schweigen, Politik duckt sich weg

CINDY-S gefährdet nach wissenschaftlich gestützten Schätzungen Immobilienwerte von 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro – verteilt auf 70.000 neu betroffene Bürgerinnen und Bürger in zehn Gemeinden.

BildSeit dem 10. Juli 2025 belastet eine neue Abflugroute am Flughafen Frankfurt mehr als 70.000 Menschen mit Fluglärm – Fluglärm, dem sie nie zugestimmt haben und vor dem sie nie gewarnt wurden. Zehn Monate später haben die verantwortlichen Behörden – die Fluglärmkommission Frankfurt (FLK), Deutsche Flugsicherung (DFS), die Fraport AG und das Land Hessen – keine substanzielle Überprüfung vorgenommen, keine Abhilfemaßnahmen ergriffen und keine Verantwortung übernommen. Politiker auf allen Ebenen versagen gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern. Stopp Cindy-S e.V. erklärt: Es reicht.

CINDY-S gefährdet nach wissenschaftlich gestützten Schätzungen Immobilienwerte von 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro – verteilt auf 70.000 neu betroffene Bürgerinnen und Bürger in zehn Gemeinden.

Was geschieht – und warum es gestoppt werden muss

Keine substanzielle Aufsicht – seit zehn Monaten nicht.

CINDY-S stand seit seiner Einführung genau einmal auf der Tagesordnung der FLK – in der 281. Sitzung am 17. September 2025 – und dies nur für einen oberflächlichen Austausch über für den Fluglärm, nur wenig relevante Routeneinhaltestatistiken und rudimentären Lärmmonitoringdaten. Es hat keine substanzielle Überprüfung stattgefunden, keine unabhängige Bewertung und keine formelle Beratung darüber, ob die Route geändert oder zurückgezogen werden sollte. Der FLK-Vorsitzende hat deutlich gemacht, dass eine inhaltliche Diskussion frühestens im September 2026 stattfinden wird – eine sachliche Entscheidung möglicherweise erst Ende des Jahres. Fast eineinhalb Jahre, nachdem Zehntausende Menschen ihr gewohntes Leben verloren haben. CINDY-S ist keineswegs eine „Lärmschutzmaßnahme.“ Die Last wurde einfach auf die Anwohner rund um Darmstadt abgewälzt.

Behörden verstecken sich. Absichtlich.

Die FLK, die DFS, Fraport, Lufthansa und das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) – Stabsstelle Fluglärmschutz – haben sich allesamt hinter Verfahrensverzögerungen und technischen Undurchsichtigkeiten versteckt oder schlicht geschwiegen. Formelle Beschwerden und Fachaufsichtsbeschwerden werden über Monate hinweg nicht beantwortet. Keine Behörde hat öffentlich Rechenschaft darüber abgelegt, wie CINDY-S beschlossen wurde, wer der eigentliche Treiber hinter der Routenverlegung war und auf welcher Grundlage die Entscheidung letztendlich getroffen wurde. Das alles ist keine bürokratische Trägheit. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass Verantwortung hier systematisch vermieden wird.

Politiker versagen gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern.

Mindestens 70.000 Menschen in Mörfelden-Walldorf, Langen, Groß-Zimmern, Büttelborn, Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Wixhausen, Messel und Schneppenhausen sind massiv von CINDY-S betroffen und keine der heute drastisch betroffenen Gemeinden wurde in die Planung und Genehmigung der Route involviert. Keine einzige substanzielle parlamentarische Anfrage auf Landtags- oder Bundestagsebene hat zu einer verbindlichen amtlichen Überprüfung geführt.

Das Bundesverkehrsministerium hat nicht gehandelt. Die Hessische Landesregierung hat die FLK trotz mehrfacher Aufforderung der Bevölkerung und ausführlicher Berichterstattung in den Medien nicht angewiesen, tätig zu werden. Diese Wählerinnen und Wähler werden im Stich gelassen – sie wissen es, und sie sind wütend.

CINDY-S ist das Produkt eines behördlichen Versagens – und muss gestoppt werden.

CINDY-S wurde in einem Verfahren eingeführt, das eine sinnvolle öffentliche Beteiligung umgangen und eine ordnungsgemäße Umwelt- und Lärmschutzprüfung verhindert hat. Darüber hinaus drängt sich vehement der Eindruck auf, dass die Flugroute von den betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen von Fraport, Lufthansa und der Stadt Darmstadt geleitet wurde. Ein demokratisches Mandat für die Fortführung der Route besteht nicht. Hinzu kommt: Die rechtliche Grundlage der Route ist in höchstem Maße problematisch.

„Wir werden nicht schweigen, bis diese Behörden und Politiker ihren Bürgerinnen und Bürgern ins Gesicht schauen und Antworten geben. Transparenz und Verantwortung sind keine Gefälligkeiten – sie sind demokratische Pflichten. Wir erwarten außerdem, dass die Politik eine vollständige Güterabwägung durchführt und nicht das Eigentum von 70.000 Menschen zum Teil zerstört.“ – Martin Unverzagt, Vereinsvorsitzender, Stopp Cindy-S e.V.

CINDY-S Zahlen, Daten, Fakten: Wer was getan hat – und wer gar nichts

Die FLK: Tagesordnungsmanipulation und Verfahrensfeigheit

– CINDY-S wurde am 10. Juli 2025 eingeführt. In den vergangenen zehn Monaten hat die FLK mehrere Sitzungen abgehalten, ohne ein einziges Mal einen substanziellen Tagesordnungspunkt zu den Auswirkungen der Route, ihrer Rechtsgrundlage oder den Einwänden der Gemeinden anzusetzen.

– Der einzige FLK-Bezug zu CINDY-S erfolgte in der 281. Sitzung (17. September 2025) und beschränkte sich auf routinemäßige Routeneinhaltestatistiken und Lärmmonitoringdaten – keine Überprüfung, keine Debatte, keine Entscheidung.

– FLK-Vorsitzender Paul-Gerhard Weiß hat formelle Anträge der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie der Gemeinde Erzhausen blockiert. Diese Anträge sind weiterhin nicht zur Beratung angesetzt.

– Der Vorsitzende hat signalisiert, dass CINDY-S frühestens im September 2026 auf der Tagesordnung erscheinen wird, mit einer substanziellen Beratung wohl erst Ende 2026 – was effektiv garantiert, dass frühestens in 15 bis 18 Monaten eine Entscheidung möglich ist.

– Mehrere formelle fachliche Anfragen an die Hessische Fluglärmschutzbeauftragte sind seit Monaten unbeantwortet.

DFS, Fraport und Lufthansa: Nutznießer ohne Rechenschaftspflicht

– Die DFS hat CINDY-S konzipiert und gegenüber den beteiligten Behörden und Gremien als federführende Fachbehörde verantwortet. Sie hat in keiner der betroffenen Gemeinden eine öffentliche Veranstaltung abgehalten, um ihre Entscheidungen zu erläutern oder zu rechtfertigen.

– Die DFS begründet die Route mit einem Lärmverteilungsmodell (Quelle 1), das die tatsächliche kurvenreiche Routenführung nicht korrekt abbildet. Dieses Modell wurde nicht unabhängig überprüft und den betroffenen Gemeinden bzw. ihren Fachberatern nicht vollständig zur Verfügung gestellt. Selbst das Umweltbundesamt (UBA; als Bundesbehörde maßgeblich in den Entscheidungsprozess involviert) weist in eigenen Veröffentlichungen darauf hin, dass Kurvenflüge höhere Maximalpegel verursachen können, sich die seitliche Schallausbreitung verändert und die Standardmethoden (DIN/AzB) diese Effekte nur eingeschränkt abbilden (siehe UBA Texte 93/2021 (Quelle 2)). Im Nachhinein werden die Ergebnisse der Analyse des UBAs von den am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden und Unternehmen kleingeredet und finden keine Berücksichtigung.

– Fraport profitiert betrieblich von der Route. Das Unternehmen hat keine Erklärung veröffentlicht, die das Ausmaß der Belastungen für die Bevölkerung anerkennt.

– Lufthansa ist der primäre Nutzer von CINDY-S. Das Unternehmen hat keine öffentliche Erklärung zur Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Route abgegeben.

– Gegen das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (zuständig für die Stabsstelle Fluglärmschutz) eingereichte Fachaufsichtsbeschwerden haben keine substanziellen Antworten erhalten.

Die betroffenen Gemeinden: Ausmaß, Auswirkungen und finanzielle Folgen

– Mindestens 70.000 Einwohnerinnen und Einwohner in mindestens zehn Gemeinden – Mörfelden-Walldorf, Langen, Groß-Zimmern, Büttelborn, Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Wixhausen, Messel und Schneppenhausen – sind neu von CINDY-S-Abfluglärm betroffen.

– Keine dieser Gemeinden wurde während der Planung oder Genehmigung der Route konsultiert.

– Die CINDY-S-Abflugroute gefährdet Immobilienvermögen in Höhe von schätzungsweise 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro – für rund 70.000 neu belastete Einwohnerinnen und Einwohner in den betroffenen Gemeinden (Note 1).

– Die Route wurde fest eingeführt – eine vorläufige oder versuchsweise Einführung war rechtlich gar nicht möglich. Die Fluglärmkommission (FLK) wurde jedoch beauftragt, ein intensives Monitoring über mindestens ein Jahr durchzuführen. Bislang wurden keine öffentlichen Kriterien definiert, anhand derer dieses Monitoring bewertet wird oder die eine Kurskorrektur auslösen würden.

– Von betroffenen Gemeinden in Auftrag gegebene unabhängige Lärmmessungen zeigen Spitzenwerte von teilweise deutlich über 70dB beim Abfluglärm, die deutlich über den Prognosen der DFS-Modellierung liegen.

– Die Hessische Fluglärmschutzbeauftragte und der zuständige Minister haben es versäumt, auf formelle Beschwerden und Anfragen im Namen der betroffenen Gemeinden substanziell zu antworten. Die staatliche Behörde, die zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor übermäßigem Fluglärm verpflichtet ist, hat in der Praxis die Interessen der Luftfahrtindustrie geschützt oder zumindest nicht erkennbar die Interessen der Betroffenen durchgesetzt.

Politisches Versagen: Die Lücke in der Rechenschaftspflicht

– Keine parlamentarische Anfrage (Kleine oder Große Anfrage) im Hessischen Landtag hat zu einer verbindlichen amtlichen Verpflichtung zur Überprüfung von CINDY-S geführt.
Kein Beschluss der Kreistage Darmstadt-Dieburg oder Offenbach fordert verbindlich die Aussetzung oder formelle Überarbeitung der Route.

– Das Bundesverkehrsministerium hat keine Anweisung an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) bzw. die DFS erteilt, die Routenplanung im südlichen Sektor des Frankfurter Flughafens zu überprüfen.

– Die Hessische Landesregierung hat ihre Befugnisse nicht genutzt, um die FLK anzuweisen, die Beratungen zu CINDY-S zu beschleunigen.

– Mitglieder des Bundestages aus den betroffenen Wahlkreisen haben keine verbindlichen Anträge gestellt und keine ministeriellen Zusagen erwirkt.

Die Bürgerinnen und Bürger fordern

– Sofortige Einberufung einer außerordentlichen FLK-Sitzung mit CINDY-S als einzigem Tagesordnungspunkt und vollständiger Beteiligung der betroffenen Gemeinden.

– Sofortige Aussetzung von CINDY-S bis zum Abschluss einer unabhängigen Lärmschutzprüfung unter Einbindung der betroffenen Gemeinden.

– Verbindliche öffentliche Stellungnahmen innerhalb von 30 Tagen von gewählten Vertretern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene.

(Note 1): Schätzung auf Basis des anteiligen Wohnimmobilienbestands der direkt neu belasteten Bereiche der betroffenen Gemeinden (Gesamtbestand ca. 14,9 Mrd. EUR, Marktpreise Q1/Q2 2026, Hessisches Statistisches Landesamt 31.12.2024) sowie eines wissenschaftlich belegten Wertverlusts von 10-12 % infolge neuer Flugrouten. Quelle: Studie zur Flughafenerweiterung Berlin-Brandenburg (Springer, Annals of Regional Science, 2014 (Quelle 3)), die einen durchschnittlichen Wertverlust von 9,6-12,8 % für Immobilien unter neuen Flugrouten unter 1.000 m Überflughöhe ermittelte. Die Zahl von 70.000 bezieht sich auf neu durch CINDY-S belastete Einwohnerinnen und Einwohner; die Gesamtzahl der von Fluglärm betroffenen Personen in der Region liegt höher. Die Schätzung bezieht sich auf Angebotspreisniveaus; reale Verluste entstehen beim Verkauf. Eigentümer (ca. 50 % der Haushalte) sind direkt betroffen. Quelle: Von Claude AI im Mai 2026 erstellte Analyse der Sachschäden.

Info Links/Quellen:

– Quelle 1 / DFS Lärmverteilungsmodell: https://www.fraport.com/de/newsroom/pressemitteilungen/2026/q2/weiterentwickeltes-betriebskonzept-am-flughafen-frankfurt–laerm.html 

– Quelle 2 / UBA Texte 93/2021: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ueberpruefung-verbesserung-der-berechnungsverfahren und https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-06-17_texte_93-2021_berechnung_fluglaerm_abschlussbericht.pdf 

Quelle 3 / Studie zur Flughafenerweiterung Berlin-Brandenburg (Springer, Annals of Regional Science, 2014): https://doi.org/10.1007/s00168-014-0609-1

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Über Stopp Cindy-S e.V.:
Stopp Cindy-S e.V. ist ein eingetragener Verein, der die Interessen von weit mehr als 70.000 Anwohnerinnen und Anwohnern südlich des Frankfurter Flughafens vertritt. Sie alle sind seit der Einführung der Abflugroute CINDY-S am 10. Juli 2025 neu von übermäßigem und rechtlich umstrittenem Fluglärm betroffen. Der Verein bündelt und koordiniert das Vorgehen der betroffenen Kommunen Mörfelden-Walldorf, Langen, Groß-Zimmern, Büttelborn, Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Wixhausen, Messel und Schneppenhausen.

Der Verein setzt sich für die sofortige Aussetzung des Betriebs der Route CINDY-S sowie für ein transparentes und wissenschaftlich fundiertes Überprüfungsverfahren zur Genehmigung der Route durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein. Zu seiner Arbeit zählen die Durchführung unabhängiger, gerichtsfester Lärmmessungen, die Koordinierung von Beschwerden und rechtlichen Schritten sowie der direkte Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und den zuständigen Behörden.

(Eingetragen am Amtsgericht Darmstadt, Registerblatt VR 85080)

Weitere Informationen: https://www.stopp-cindy-s.de/ 

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CINDY-S: FLK-Vorstand vertagt kommunalen Antrag – Probebetrieb läuft weiter ohne politische Befassung

FLK-Vorstand blockiert seit Monaten die Beratung zu CINDY-S – obwohl 73.000-78.000 Menschen neu betroffen sind. Stopp Cindy-S e.V. fordert: Keine weiteren Verzögerungen!

Bild_Kommunen und Bürgerinitiativen fordern kurzfristige Behandlung und Transparenz_

Erzhausen, 24. April 2026 – Der Vorstand der Fluglärmkommission Frankfurt (FLK) hat entschieden, einen gemeinsamen Antrag des Landkreises Darmstadt-Dieburg, des Kreises Offenbach und der Gemeinde Erzhausen zur umstrittenen Abflugroute CINDY-S über Monate hinweg nicht zur Beratung zu stellen. Nach derzeitigem Stand ist eine erste Befassung frühestens im September vorgesehen – eine inhaltliche Beratung sogar erst gegen Jahresende.

Der Antrag sieht vor, die frühere Flugroute (AMTIX kurz) vorübergehend wiederherzustellen sowie ergänzende Lärmentlastungsmaßnahmen – darunter Steilstartverfahren und alternierende Routen – zu prüfen.

Stopp Cindy-S e.V. kritisiert diese Entscheidung des FLK-Vorstands scharf. Seit Einführung der Route im Juli 2025 sind zwischen 73.000 und 78.000 Bewohnerinnen und Bewohner in zahlreichen Kommunen neu von erheblichem Fluglärm betroffen. Der Probebetrieb läuft nun fast ein Jahr – ursprünglich war er bis Juli 2026 befristet – ohne dass eine systematische politische und fachliche Aufarbeitung der tatsächlichen Erfahrungen stattgefunden hätte. Es ist der FLK-Vorstand unter Vorsitz von Paul-Gerhard Weiß (Stadtrat Offenbach), der diese Aufarbeitung bislang verhindert.

_“Es ist schwer vermittelbar, dass ein von zwei betroffenen Landkreisen und einer massiv betroffenen Kommune, eingebrachter Antrag über Monate hinweg nicht einmal auf die Tagesordnung gesetzt wird. Insbesondere bei einem solchen zentralen Konfliktthema in der Region um Darmstadt.“_

_“Aber mindestens genauso schlimm ist die Tatsache, dass der Vorsitzende der Fluglärm-Kommission, Herr Weiß, in einem laufenden Monitoring-Verfahren einseitig Stellung bezieht, um seine gegen die Kommunen in den Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie der massiv betroffenen Kommune Erzhausen gerichteten Entscheidungen zu verteidigen.“_

_“Dies ist der Rolle eines Vorsitzenden in einem solch sensiblen Thema unwürdig.“_

“ Martin Unverzagt, Vereinsvorsitzender, Stopp Cindy-S e.V.

Erschwerend kommt hinzu: Mehrere fachliche Anfragen an die Fluglärmschutzbeauftragte des Landes Hessen sind seit Monaten unbeantwortet. Eingereichte Fachaufsichtsbeschwerden beim zuständigen Ministerium wurden bislang nicht inhaltlich beschieden. Dieses Kommunikationsdefizit verstärkt den Eindruck, dass die Probleme rund um CINDY-S auf allen zuständigen Ebenen weder zeitnah aufgegriffen noch transparent bearbeitet werden.

Der FLK-Vorstand trägt die Verantwortung für die Tagesordnung der Kommission. Wenn kommunale Anträge – eingebracht von gewählten Kreistagen und Gemeinderäten – monatelang nicht zur Beratung gestellt werden, ist das keine administrative Formalität. Es ist eine politische Entscheidung, für die der Vorstand unter der Führung seines Vorsitzenden Rechenschaft schuldet.

Stopp Cindy-S e.V. fordert

* Kurzfristige Befassung der Fluglärmkommission mit dem kommunalen Antrag
* Transparenz über Behandlung und Zeitplanung der CINDY-S-Thematik innerhalb der FLK
* Sofortige Aussetzung von CINDY-S und Einleitung eines systematischen Bewertungsverfahrens auf Basis valider Lärmmessungen

FLK-Vorstand: Auftrag bekannt, Handeln ausgeblieben

Stopp Cindy-S e.V. macht deutlich: Ein FLK-Vorstand, der kommunale Anträge monatelang blockiert, Anfragen unbeantwortet lässt und Beschwerden ohne inhaltliche Antwort lässt, erfüllt seinen Auftrag nicht. Vorsitzender Paul-Gerhard Weiß und die weiteren Vorstandsmitglieder – Manfred Ockel, Janina Steinkrüger, Dr. Bernd Blisch, Michael Kolmer, David Rendel, Dirk Westedt und Tina Zapf-Rodriguez – tragen für diese Untätigkeit gemeinsam die Verantwortung.

Der Probebetrieb CINDY-S läuft – die Kontrolle steht still.

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Der Verein setzt sich für die sofortige Aussetzung des Betriebs der Route CINDY-S sowie für ein transparentes und wissenschaftlich fundiertes Überprüfungsverfahren zur Genehmigung der Route durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein. Zu seiner Arbeit zählen die Durchführung unabhängiger, gerichtsfester Lärmmessungen, die Koordinierung von Beschwerden und rechtlichen Schritten sowie der direkte Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und den zuständigen Behörden.

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