24-Stunden-Gründung ist überfällig – BVIZ fordert konsequente Umsetzung der Länder-Initiative

Gründerzentren sind der Realitätscheck der Digitalisierung. Der BVIZ fordert die Einbindung der Zentren als Praxis-Partner für die 24h-Gründung, damit die Reform nicht an Start-ups vorbeigeht.

Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren (BVIZ) begrüßt das von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin vorgestellte Konzept für ein „Gründungsbeschleunigungsgesetz“ als historischen Schritt. Der Verband mahnt jedoch an, dass die von der EU-Kommission genehmigten 24,4 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds nun gezielt genutzt werden müssen, um diesen digitalen Umbruch zu finanzieren.

Erfolgsprojekt Schleswig-Holstein als bundesweites Vorbild
Der BVIZ unterstreicht, dass die nun diskutierte 24-Stunden-Gründung keine reine Theorie ist. „Schleswig-Holstein hat mit dem ,Start-up-Hafen‘ bereits eindrucksvoll bewiesen, dass eine digitale One-Stop-Gründung in wenigen Minuten technisch machbar ist, wenn der politische Wille vorhanden ist“, erklärt Dr. Christina Quensel, Präsidentin des BVIZ. Dieser erfolgreiche Praxistest dient als Vorbild für die nun geplante bundesweite Ausrollung und zeigt, dass die technologische Basis bereits existiert.

Überwindung des Behördenmarathons durch die „Wirtschaftsmeldung“
Die bisherige Praxis ist von über 6.000 unterschiedlichen kommunalen Abläufen geprägt, die Gründer oft monatelang ausbremsen. Das neue Konzept setzt hier mit einer zentralen digitalen „Wirtschaftsmeldung“ an, die alle relevanten Verfahren – von der Gewerbeanmeldung bis zum Finanzamt – in einem „Dachantrag“ bündelt. „Wenn wir im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, müssen Standardgründungen innerhalb weniger Stunden abgeschlossen sein – nicht nach Wochen“, so Quensel weiter.

Automatisierung und Genehmigungsfiktion als Schutzschilde
Ein Kernpunkt des Vorhabens ist die Abkehr von der bloßen Digitalisierung analoger Formulare hin zu einer automatisierten staatlichen Entscheidung in Echtzeit. Besonders wichtig ist aus Sicht des BVIZ die geplante Genehmigungsfiktion: Bleibt ein Antrag drei Monate unbeantwortet, gilt er automatisch als genehmigt. „Dieses Prinzip der Lastenumkehr ist ein essenzieller Schutz für Gründerinnen und Gründer vor behördlicher Untätigkeit“, so Quensel.

Notwendigkeit einer bundesrechtlichen Modernisierung
Nachdem die Länder Vorarbeit geleistet haben, ist nun der Bund gefordert, bis Ende 2026 die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der BVIZ sieht hierbei klare Erfolgsfaktoren:
1. Modernisierung des Wirtschaftsverwaltungsrechts: Bestehende Vorschriften müssen auf automatisierte Verfahren ausgelegt werden.
2. Parallele Bearbeitung: Finanzbehörden, Gewerbeämter und Kammern müssen zeitgleich statt nacheinander agieren können.
3. Schnelle Ausweitung: Das Verfahren darf nicht bei den zunächst geplanten 124 Standard-Tätigkeiten stehen bleiben.

Ausblick: Die „Einheitliche Europäische Gesellschaft“
Der BVIZ weist darauf hin, dass Deutschland hierbei nicht isoliert agieren darf. Das Europäische Parlament hat bereits den Weg für eine Einheitliche Europäische Gesellschaft (S.EU) geebnet, die eine vollständig digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden mit nur einem Euro Stammkapital ermöglichen soll. „Die deutsche 24-Stunden-Gründung ist der notwendige Anschluss an dieses kommende einheitliche EU-Regelwerk“, betont Quensel. Ziel muss ein harmonisierter Binnenmarkt sein, in dem Start-ups ohne bürokratische Hürden grenzüberschreitend wachsen können.

Innovationszentren als Partner der Transformation
Der BVIZ fordert, die Innovations- und Gründerzentren systematisch in die Umsetzung einzubinden. „Wir sehen täglich in der Praxis, wo digitale Prozesse funktionieren und wo sie an der Realität scheitern“, betont Quensel. „Die Zentren fungieren dabei als wichtige Schnittstelle zur Gründerszene, als Testumgebung für die neuen Verfahren und als Multiplikatoren für die flächendeckende Einführung der Wirtschaftsmeldung. Ohne diese Praxisperspektive droht die Reform an der Lebensrealität der Start-ups vorbeizugehen.“

Fazit
Mit der finanziellen Rückendeckung aus Brüssel und dem Vorbild aus dem Norden gibt es keine Ausreden mehr für Verzögerungen. Der BVIZ wird den Prozess kritisch begleiten, damit die 24-Stunden-Gründung bis spätestens 2028 zum verbindlichen Standard für den Wirtschaftsstandort Deutschland wird.

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BVIZ e. V.
Frau Peggy Zimmermann
Charlottenstr. 65
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Deutschland

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Über den Der Bundesverband der deutschen Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e. V. (BVIZ):

Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e. V. (BVIZ) setzt sich für die Förderung und Unterstützung von Technologie- und Gründerzentren (TGZs) sowie deren Unternehmen ein. Der BVIZ vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene und bietet eine Plattform für den Austausch von Wissen und Erfahrungen. Bis heute wurden in den deutschen Zentren über 50.100 Unternehmen erfolgreich gegründet und 316.000 Arbeitsplätze geschaffen.

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BVIZ-Jahreskonferenz 2025: Staatssekretär Wunderling-Weilbier würdigt Bedeutung der Innovationszentren

Politik trifft Praxis: Die BVIZ-Community traf sich in Hannover zur Jahreskonferenz 2025 – Politik, Praxis und neue Impulse für Gründer- und Technologiezentren standen im Mittelpunkt

Mit zwei intensiven Konferenztagen ging gestern die BVIZ-Jahreskonferenz 2025 in Hannover erfolgreich zu Ende. Im Mittelpunkt standen die Rolle der Gründer- und Technologiezentren für den Wissenstransfer, die Innovationskraft in den Regionen und die Unterstützung von Startups in Deutschland.

Mit der offiziellen Eröffnung durch Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen) hat der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren (BVIZ) seine Jahreskonferenz 2025 beim Gastgeber HDI in Hannover gestartet.

In seiner Ansprache machte der Staatssekretär deutlich, dass der wirtschaftliche Erfolg in Deutschland entscheidend von Innovationen im eigenen Land abhängt. „Startups sind dabei wichtigste Impulsgeber. Sie bringen neue Ideen und Geschäftsmodelle hervor, die unsere Wirtschaft zukunftsfähig machen“, so Wunderling-Weilbier. Er hob die Rolle der Gründer- und Technologiezentren hervor, die Wissen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in die Anwendung bringen und Gründerinnen und Gründern durch vielfältige Serviceleistungen den entscheidenden Vorsprung zum Erfolg verschaffen. Niedersachsen unterstütze diese Infrastruktur bewusst, weil sich diese Investition langfristig lohne.

Die anschließende Keynote des RKW Kompetenzzentrums, einem Impuls- und Ratgeber für den deutschen Mittelstand, stellte die wichtige Frage: Welche Bedingungen brauchen Zukunftsorte, um Innovationen erfolgreich entstehen zu lassen? Dr. Florian Täube stellte in diesem Zusammenhang die neuesten Zahlen des Global Entrepreneurship Monitor (GEM) vor und gab damit einen faktenbasierten Überblick zur Gründungssituation in Deutschland.

Neben dem politischen Auftakt standen Fachvorträge und Praxisberichte der Mitglieder im Mittelpunkt, die zeigten, wie regionale Innovationsökosysteme in ganz Deutschland erfolgreich aufgebaut und betrieben werden – von Bayreuth über Regensburg bis Hannover, Chemnitz und Bönen. Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema Social Media und digitale Kommunikation.

Der Gastgeber HDI setzte mit einem Beitrag zur Cybersicherheit wichtige Akzente, während die Abendveranstaltung im Medical Park Hannover Gelegenheit zu Austausch und Vernetzung bot.

Der zweite Konferenztag stellte das Thema digitale Sichtbarkeit und smarte Kommunikation in den Mittelpunkt. Kommunikationsexperte Sven Wedig machte deutlich, wie wichtig ein professioneller Auftritt im digitalen Raum ist. Praxisimpulse zeigten zudem, wie Instrumente wie Google My Business und KI in der Gründerberatung die Arbeit der Zentren künftig unterstützen können.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung fanden turnusgemäß Teilwahlen zum Vorstand statt. Dabei wurden Dr. Christiane Quensel, Geschäftsführerin Campus Berlin-Buch GmbH, als Präsidentin und Mirja Lin, Prokuristin Witeno GmbH, als Vizepräsidentin bestätigt. Auch Jens Weber, Geschäftsführer Technologie Centrum Chemnitz GmbH, und Denny Droßmann, Geschäftsführer Start-Up Labs Hamburg GmbH, wurden in ihren Ämtern bestätigt. Neu in das Gremium aufgenommen wurden Christian Gnam, Geschäftsführer Fördergesellschaft IZB mbH, und Christoph Kober, Geschäftsführer Gesellschaft für Technologieförderung Itzehoe mbH. Der Vorstand wurde damit nicht nur gestärkt, sondern auch inhaltlich erweitert. Damit verbindet der Verband Kontinuität mit frischen Impulsen.

„Die Konferenz hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig die Arbeit unserer Zentren für die deutsche Innovationslandschaft ist. Mit einem starken Vorstand und enger Zusammenarbeit mit Politik und Wirtschaft sind wir gut aufgestellt, um diese Rolle weiter auszubauen“, betonte Peggy Zimmermann, Geschäftsführerin des BVIZ.

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BVIZ übernimmt offizielle Interessenvertretung der Innovations- und Gründerzentren in NRW

Der BVIZ stärkt die Innovations- und Gründerzentren in NRW – für bessere Rahmenbedingungen, mehr Sichtbarkeit und eine aktive Förderung von Start-ups.

Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e.V. (BVIZ) wird künftig die offizielle Interessenvertretung der Innovations- und Gründerzentren in Nordrhein-Westfalen übernehmen. Dies ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Die Innovations- und Gründerzentren sind wichtige Anlaufstellen für die Förderung von Start-ups, technologieorientierten Unternehmen und regionaler Wirtschaftsentwicklung. Wir freuen uns, diese Akteure in Nordrhein-Westfalen künftig noch gezielter unterstützen zu können“, erklärt Matthias Neugebauer, Vorstandsmitglied des BVIZ.

Das Ministerium begrüßt die neue Rolle des BVIZ: „Die Innovations- und Gründerzentren in Nordrhein-Westfalen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und zur Förderung innovativer Geschäftsideen. Mit dem BVIZ als erfahrenem Partner wissen wir die Interessen der Zentren in guten Händen“, so Dr. Johannes Velling, Abteilungsleiter für Digitalisierung, Start-ups und Dienstleistungen.

Der bisherige Ansprechpartner, der Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften in NRW e.V. (VWE), war eng in den Austausch mit dem Ministerium eingebunden. „Wir danken dem VWE für die bisherige Unterstützung der Innovations- und Gründerzentren. Mit der Entscheidung, die Vertretung nun in die Hände des BVIZ zu legen, wird der besonderen Rolle der Zentren als Innovations- und Gründungsförderer noch gezielter Rechnung getragen“, betont Peggy Zimmermann, Geschäftsführerin des BVIZ.

Als zentrale Stimme der Zentren vertritt der BVIZ seit über 30 Jahren die Interessen seiner Mitglieder auf Bundes- und Länderebene. Der Verband bündelt das Know-how von mehr als 150 Mitgliedern und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen zur Förderung von Innovation und Unternehmertum ein.

„Unsere Aufgabe ist es, die Zentren in ihrer wichtigen Rolle als Innovationsmotoren zu stärken – sowohl politisch als auch in der täglichen Arbeit vor Ort. Dabei bringen wir unsere langjährige Erfahrung, unsere Netzwerke und unser umfassendes Branchenwissen ein“, so Zimmermann weiter.

Mit der Übernahme der Interessenvertretung in NRW wird der BVIZ die Sichtbarkeit der Zentren weiter erhöhen, den Austausch und Wissenstransfer fördern und Impulse für die zukunftsorientierte Entwicklung der Einrichtungen setzen.

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