„Auf Kosten der Krebspatientinnen und -patienten“
Posted by PM-Ersteller - 27/03/26 at 04:03:45 p.m.Führende Krebsorganisationen kritisieren Anpassung der Krankenhausreform
Bonn/Berlin/Heidelberg (27.03.2026) – Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) im Bundesrat warnen Deutsche Krebshilfe, Deutsche Krebsgesellschaft und Deutsches Krebsforschungszentrum vor erheblichen Risiken für die Qualität der onkologischen Versorgung in Deutschland. Erweiterte Ausnahmeregelungen und verlängerte Übergangsfristen würden die notwendige Konzentration komplexer Krebsbehandlungen in spezialisierten Strukturen ausbremsen. Vor diesem Hintergrund raten sie Krebspatientinnen und -patienten, sich gezielt für eine Behandlung in zertifizierten Krebszentren und Comprehensive Cancer Centern (CCC) zu entscheiden.
Gerd Nettekoven, Vorstand der Deutschen Krebshilfe, betont: „Krebspatientinnen und -patienten brauchen die Verlässlichkeit einer hohen Qualität in der Therapie – und die bekommen sie dort, wo Behandlung nach klaren Qualitätsvorgaben erfolgt: in zertifizierten Krebszentren und Comprehensive Cancer Centern. Wenn die Politik zulässt, dass komplexe Krebstherapien weiterhin auch außerhalb solcher Strukturen erbracht werden, wird Qualität zur Option statt zum Maßstab. Das darf nicht sein. Patientinnen und Patienten müssen sich bewusst machen: Der Behandlungsort beeinflusst maßgeblich ihre Chancen auf Heilung.“
Professor Dr. Michael Ghadimi, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft, ergänzt: „Die Evidenz ist eindeutig: Eine Erstbehandlung in zertifizierten Krebszentren verbessert die Überlebenschancen von Krebsbetroffenen – und entlastet zugleich finanziell das Gesundheitssystem. Studien wie WiZen (https://www.wido.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Publikationen_Produkte/GGW/2022/wido_ggw_0422_schoffer_et_al.pdf) zeigen, dass Qualität und Wirtschaftlichkeit hier Hand in Hand gehen. Wenn nun Ausnahmen von Qualitätsvorgaben ausgeweitet werden und Krebsbehandlungen auch weiterhin in nicht spezialisierten Kliniken stattfinden können, konterkariert das die eigentlichen Ziele der Reform. Eine Krankenhausreform, die Behandlungsqualität relativiert, wird ihrem Anspruch nicht gerecht – und gefährdet eine moderne, effiziente und qualitativ hohe Krebsversorgung in Deutschland.“
Auch der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krebsforschungszentrums, Professor Dr. Michael Baumann, mahnt den drohenden Qualitätsverlust der onkologischen Versorgung an: „Wir wissen aus der Forschung sehr genau, welche Faktoren die Prognose von Krebspatientinnen und -patienten verbessern: Erfahrung, hohe Fallzahlen, interdisziplinäre Teams und strukturierte Qualitätssicherung. Diese Prinzipien müssen die Grundlage der Versorgung sein. Eine Reform, die zu viele Ausnahmen zulässt, verwässert evidenzbasierte Standards und zementiert bestehende Qualitätsunterschiede. Ziel muss es sein, Spitzenmedizin konsequent in die Fläche zu bringen – nicht, sie zu relativieren.“
Die Krebspatientin Tatjana Loose, die 2015 wegen eines Bauchspeicheldrüsenkarzinoms behandelt wurde, betont die Bedeutung spezialisierter Kliniken: „Bei einer so komplexen und aggressiven Tumorerkrankung ist es entscheidend, dass verschiedene wichtige Fachdisziplinen eng zusammenarbeiten. Ich wurde damals glücklicherweise in einem zertifizierten Zentrum behandelt – sozusagen der TÜV der Krebsmedizin. Dort war gewährleistet, dass alle beteiligten Fachbereiche Erfahrung mit Pankreaskarzinomen haben und die Behandlung abgestimmt erfolgt, wie bei einem funktionierenden Uhrwerk, in dem alle Zahnräder ineinandergreifen müssen. Aus meiner Sicht sollten Betroffene sich daher bewusst für ein zertifiziertes Zentrum oder CCC entscheiden und nicht automatisch das nächstgelegene Krankenhaus wählen.“
Hintergrund
Derzeit wird etwa die Hälfte der Krebspatientinnen und -patienten in Deutschland nicht in zertifizierten Zentren behandelt. Gleichzeitig belegen Studien, dass eine Behandlung in solchen Zentren mit besseren Überlebenschancen und effizienterer Versorgung verbunden ist.
LINKS
Comprehensive Cancer Center: https://www.krebshilfe.de/helfen/rat-hilfe/onkologische-spitzenzentren/
Zertifizierte Zentren: www.oncomap.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Krebshilfe
Frau Charlotte Weiß
Buschstr. 32
53113 Bonn
Deutschland
fon ..: 02287299096
web ..: https://www.krebshilfe.de/
email : presse@krebshilfe.de
Die Deutsche Krebshilfe ist eine gemeinnützige Organisation. Ihr Ziel ist es, die Krebskrankheiten in all ihren Erscheinungsformen zu bekämpfen. Die Deutsche Krebshilfe fördert Projekte zur Verbesserung der Prävention, Früherkennung, Diagnose, Therapie, medizinischen Nachsorge und psychosozialen Versorgung einschließlich der Krebs-Selbsthilfe.
Pressekontakt:
Deutsche Krebshilfe
Frau Charlotte Weiß
Buschstr. 32
53113 Bonn
fon ..: 02287299096
email : presse@krebshilfe.de
BDBe: Umweltausschuss des Bundesrates konterkariert Klimaschutzbemühungen bei Weiterentwicklung der THG-Quote
Posted by PM-Ersteller - 28/01/26 at 12:01:13 p.m.Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) weist die Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrates, die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen
im Rahmen der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) schrittweise zu beenden, entschieden zurück. Der Vorstoß ist fachlich unbegründet, klimapolitisch kontraproduktiv und gefährdet die Erreichung der ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor. Auch im Umweltausschuss des Bundesrates sollte anerkannt werden, dass der Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich die Emission von etwa 12 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vermeidet.
„Wer im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur THG-Quote bewährte, nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe allein aus ideologischen Gründen aus der Anrechnung drängen will, verschärft die Klimaschutzlücke im Verkehr sehenden Auges“, erklärt Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. „Der Umweltausschuss ersetzt eine faktenbasierte Bewertung nachhaltiger Biokraftstoffe durch längst widerlegte Schlagworte. Die immer wieder bemühte Behauptung angeblich dauerhafter „Tank-oder-Teller“-Konkurrenzen entbehrt jeder sachlichen Grundlage.“ In Deutschland eingesetzte Biokraftstoffe unterliegen strengen EU-Nachhaltigkeitsanforderungen, die sowohl globale Entwaldung als auch indirekte Landnutzungsänderungen wirksam ausschließen. Gleichzeitig entstehen bei der heimischen Produktion von Bioethanol erhebliche Mengen proteinreicher Futtermittel, die Sojaimporte beispielsweise aus Übersee ersetzen und somit zur Stabilisierung der europäischen Agrarmärkte beitragen.
„Es ist widersprüchlich, wenn der Umweltausschuss der Länder im Rahmen der THG-Quote kurzfristig verfügbare, kosteneffiziente und nachweislich treibhausgasmindernde Optionen auszuschließen versucht, ohne gleichzeitig realistische Alternativen in ausreichendem Umfang benennen zu können“, so Gerig weiter. Ein schrittweiser Ausschluss anbaubiomassebasierter Biokraftstoffe würde nicht nur Investitionen und Arbeitsplätze in der heimischen Biokraftstoffwirtschaft gefährden, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Importen erhöhen und gleichzeitig die Defossilisierung des Verkehrs einseitig an den stockenden Hochlauf der E-Mobilität binden.
Der BDBe hat die Erwartung, dass sich die Länder im Bundesrat am kommenden Freitag klar von der Empfehlung des Umweltausschusses vom 19.1.2026 distanzieren und die THG-Quote als das weiterentwickeln, was sie sein muss: ein wirksames, technologieoffenes Instrument zur schnellen Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.
Frau Christine Kroke
Reinhardtstraße 16
10117 Berlin
Deutschland
fon ..: 030 –
web ..: https://www.bdbe.de/
email : presse@bdbe.de
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) vertritt branchenübergreifend die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände, deren Spektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller Koppelprodukte reicht. Zu den Koppelprodukten zählen Futtermittel wie DDGS, CDS, biogenes CO2, Gluten, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für Getränke und Lebensmittel oder die chemische Industrie wird unterschiedlich klassifiziertes Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben oder biogenen Abfall- und Reststoffen produziert. In Deutschland enthalten die derzeit an Tankstellen angebotenen Benzinsorten zwischen 5 % und 10 % zertifiziert nachhaltiges Bioethanol.
Pressekontakt:
Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.
Frau Christine Kroke
Reinhardtstraße 16
10117 Berlin
fon ..: 030 – 3 01 29 53-13
email : presse@bdbe.de
Geplante Gesetzesänderung könnte Rechtsschutz für Einbürgerungsbewerber einschränken
Posted by PM-Ersteller - 04/07/25 at 11:07:37 a.m.Massive Kritik an Vorschlag der Bundesratsausschüsse zur Verlängerung der Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungssachen
Berlin, 4. Juli 2025 – Der Innenausschuss des Bundesrats hat in seiner Empfehlung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (BR-Drucksache 220/1/25 vom 30.06.2025) eine weitreichende Änderung vorgeschlagen: Künftig sollen Untätigkeitsklagen im Einbürgerungsverfahren erst nach zwölf Monaten möglich sein – bislang liegt die Frist bei drei Monaten (siehe § 75 VwGO). Die Begründung für die Fristverlängerung: Eine angeblich „massenhafte“, standardisierte Nutzung der Untätigkeitsklage durch Anwaltskanzleien belaste Verwaltungsgerichte und Behörden. Der Vorschlag will mit der Fristverlängerung den Gerichten Zeit verschaffen, um den Bearbeitungsstau in Einbürgerungsbehörden abzubauen.
Massive Kritik von Migrationsrechtsexpert*innen
Fachanwältinnen und Verwaltungsexpertinnen kritisieren den Vorschlag scharf. Statt Verwaltungsprozesse zu modernisieren und digitalisieren, werde der Rechtsschutz für Betroffene eingeschränkt – und das in einem hochsensiblen Bereich, der für die Lebensplanung vieler Migrant*innen entscheidend ist. Die verlängerte Wartezeit würde etwa Karriereentscheidungen, Familiennachzug und visafreies Reisen zusätzlich erschweren. Auch die Kostenbelastung steigt: Längere Verfahren bedeuten mehr Dokumentationspflichten, längere anwaltliche Begleitung – und mehr Unsicherheit.
Stigmatisierung von Kanzleien und Antragsteller*innen
Besonders problematisch ist die Darstellung von Anwaltskanzleien als Teil des Problems. Die Ausschussbegründung beschreibt Anwaltskanzleien als „Herausforderung“, obwohl diese lediglich gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutz durchsetzen. „Dass Untätigkeitsklagen nötig sind, zeigt doch nur, wie überlastet und ineffizient die Verwaltung arbeitet“, sagt ein Sprecher einer Berliner Kanzlei für Migrationsrecht. „Wer fairen Zugang zur Staatsangehörigkeit ermöglichen will, darf nicht diejenigen kriminalisieren, die Missstände sichtbar machen.“
Signal gegen Fachkräfteeinwanderung
Für Unternehmen und internationale Fachkräfte könnte die Änderung ein verheerendes Signal senden. Wer Deutschland als neuen Lebensmittelpunkt wählt, braucht Verlässlichkeit. Ein langwieriges, intransparentes Einbürgerungsverfahren gefährdet die Attraktivität des Standorts und steht im Widerspruch zur viel beschworenen Willkommenskultur.
Forderung nach echter Reform statt Symptombehandlung
Die Diskussion offenbart ein strukturelles Problem: Statt Antragstellerinnen zu belasten, müsse die Politik in moderne Verwaltungsstrukturen investieren. Digitale Abläufe, verbindliche Bearbeitungszeiten und eine bürgerfreundliche Einwanderungspraxis sind aus Sicht vieler Expertinnen der einzige Weg, wie Fachkräfteeinwanderung langfristig gelingen kann.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Herr Mirko Vorreuter
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin
Deutschland
fon ..: 015236207489
web ..: https://www.visaguard.berlin/
email : welcome@visaguard.berlin
VISAGUARD ist eine auf deutsches Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht spezialisierte Anwalts- und Beratungsplattform mit Sitz in Berlin.
Pressekontakt:
VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Herr Mirko Vorreuter
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin
fon ..: 015236207489
web ..: https://www.visaguard.berlin/
email : welcome@visaguard.berlin
