Forschungszulage: Letzte Chance F&E-Kosten für 2021 einzureichen und ab 2026 mehr Förderung zu sichern
Posted by PM-Ersteller - 07/10/25 at 07:10:14 a.m.Letzte Chance für Unternehmen: F&E-Kosten aus 2021 können nur noch bis 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend gemacht werden – jetzt Förderung sichern!
Hamburg, 06.10.2025 – Unternehmen, die im Jahr 2021 in Forschung und Entwicklung investiert haben, können diese Aufwendungen noch bis zum 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend machen. Voraussetzung ist eine BSFZ-Bescheinigung. Der anschließende Antrag beim Finanzamt muss innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist gestellt werden.
Das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm ermöglichen neue steuerliche Vorteile
Mit dem Wachstumschancengesetz und dem Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage spürbar ausgebaut. Die Neuerungen schaffen mehr Planungssicherheit, höhere Fördersummen und weniger Bürokratie.
* Kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit dem KMU-Bonus rückwirkend ab März 2024 einen höheren Fördersatz von 35% auf ihre internen F&E-Kosten. Große Unternehmen bleiben dagegen bei 25% Förderung.
* Für Aufwendungen nach dem 27.03.2024 bis Ende 2025 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio. Euro, ab dem Jahr 2026 wurde eine Erhöhung auf 12 Mio. Euro festlegt. Dadurch können Unternehmen eine Steuergutschrift von bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr erhalten.
* Seit 2024 sind auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen) förderfähig.
* Der ansetzbare Anteil für Auftragsforschung wurde von 60 % auf 70 % erhöht.
* Für Einzelunternehmer:innen und Mitunternehmer:innen wurde der Stundensatz für Eigenleistungen von 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde angehoben.
* Für Vorhaben ab 2026 können zusätzlich 20 % Gemein- und Betriebskosten pauschal angesetzt werden.
Warum Sie als KMU jetzt aktiv werden sollten
* Deadline für 2021: F&E-Aufwendungen aus dem Jahr 2021 können nur noch bis Ende 2025 berücksichtigt werden.
* Höhere Fördersummen für Ihr F&E-Vorhaben: Durch die Gesetzesänderungen sind deutlich mehr Kosten förderfähig – vom Personal über Auftragsforschung bis hin zu Equipment.
* KMU-Bonus: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für F&E-Aufwendungen ab dem Jahr 2024 eine erhöhte Förderung von +10%.
IWS unterstützt bis zu Ihrem erfolgreichen F&E-Vorhaben
Die IWS GmbH begleitet Sie bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).
Wenn Sie als KMU, noch in diesem Jahr ihre F&E-Kosten rückwirkend ab 2021 geltend machen wollen oder die erweiterten Fördermöglichkeiten ab 2026 nutzen möchten, ist es jetzt Zeit zu handeln.
Melden Sie sich bei uns. Wir sind an ihrer Seite – bis zur bewilligten Förderung und darüber hinaus.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.forschungszulage.jetzt und www.iws-nord.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Herr Patrick Zessin
Deichstraße 29
20459 Hamburg
Deutschland
fon ..: 040360066315
web ..: https://iws-nord.de/
email : p.zessin@iws-nord.de
IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovationen entstehen. Wir arbeiten in mehreren Innovationsnetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen.
Pressekontakt:
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Bis zu 3,5 Mio. EURO steuerliche Forschungszulage für Ihr Unternehmen – kostenloses Webinar
Posted by PM-Ersteller - 30/05/25 at 03:05:06 p.m.Kostenloses Webinar am 16.06.2025
Beginn: 12:00 Uhr – Ende: 13:00 Uhr
Viele Unternehmen übersehen Fördermöglichkeiten, weil sie denken: „Wir forschen doch gar nicht, wir sind kein Pharma- oder Tech-Unternehmen.“
Fakt ist: Auch Ihr Unternehmen könnte Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage haben, ohne ein Labor, weiße Kittel oder Wissenschaftstitel.
Was zählt als Forschung & Entwicklung?
Zum Beispiel:
* Sie tüfteln an neuen Produkten, Verfahren oder Materialien
* Sie verbessern Ihre Software, automatisieren Prozesse oder entwickeln ein neues Tool
* Sie optimieren Logistikabläufe mit innovativen Ideen
* Sie lösen technische Probleme, für die es (noch) keine Standardlösung gibt
Das ist Entwicklung – und oft auch Forschung im Sinne der Fördergesetze.
Tipp: Wenn es in Ihrem Unternehmen Aufgaben gibt, bei denen es heißt: „Das hat so noch keiner gemacht, wir müssen ausprobieren, testen, scheitern und neu denken“, …dann ist das oft schon F&E!
Das bedeutet Sie können für Ihr F&E-Projekte entweder (nicht rückzahlbare) Zuschüsse für Vorhaben beantragen, die in der Zukunft liegen und die noch nicht begonnen wurden und/oder Sie können für F&E-Projekte die Sie bereits in den letzten vier Jahren begonnen und/oder abgeschlossen haben die steuerliche Forschungszulage beantragen.
Über die steuerliche Forschungszulage können Sie bis zu 35 Prozent der für F&E aufgewendeten Personalkosten sowie der extern vergebenen Entwicklungsleistungen als Zuschuss rückwirkend erhalten. Die Obergrenze beträgt bis zu 3,5 Mio. EURO p.a. – die Zeitspanne für die Sie rückwirkend einen Antrag stellen können reicht bis 2021 (max. 4 Jahre zurück).
In meinem kostenlosen Webinar am 16. Juni (12:00-13:00 Uhr) zeige ich, wie Unternehmen F&E richtig erkennen – und wie sie sich den steuerlichen Vorteil sichern können. Zur Anmeldung senden Sie mir bitte eine Nachricht oder direkt eine mail.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
dykiert beratung
Herr Wolfgang Dykiert
Eduard-Schmid-Str. 29
81541 München
Deutschland
fon ..: 0893081359
web ..: https://www.dykiert-beratung.de/
email : wdykiert@dykiert-beratung.de
Ihr Partner für Fördermittel mit Expertise die Liquidität schafft. Seit fast 35 Jahren berät die dykiert beratung Startups und KMUs rund um die Themen „Gründung“, „Wachstum“, „Festigung“ mit dem Schwerpunkt „Öffentliche Fördermittel“.
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Forschung und Entwicklung steuerlich fördern lassen: IWS unterstützt bei der Beantragung der Forschungszulage
Posted by PM-Ersteller - 14/05/25 at 12:05:59 p.m.Mit der Forschungszulage erhalten Unternehmen bis zu 3,5 Mio. EUR Steuervorteil jährlich. IWS unterstützt sie dabei – digital, rechtssicher und erfolgsbasiert von der Idee bis zur Förderung.
Innovative Unternehmen können sich jährlich bis zu 3,5 Millionen Euro steuerliche Vorteile sichern – dank der Forschungszulage, dem staatlichen Förderprogramm für Forschung und Entwicklung (F&E). Die IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH begleitet Unternehmen dabei umfassend und digital durch den gesamten Antragsprozess.
Die Forschungszulage bietet eine attraktive Möglichkeit, F&E-Ausgaben steuerlich geltend zu machen – unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Rechtsform. Auch Start-ups profitieren: Anders als bei vielen klassischen Förderprogrammen zählt hier allein das Innovationspotenzial.
„Unsere Kunden profitieren nicht nur von erheblichen Steuervorteilen, sondern auch von einem reibungslosen, digitalen und erfolgsbasierten Antragsprozess. Wir identifizieren mit förderfähige Vorhaben, übernehmen die Antragstellung und begleiten unsere Kunden sowohl beim Einholen der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), als auch bei der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt.“, erklärt Mauricio Tercero, Funding-Experte bei IWS.
Die Leistungen der IWS im Überblick:
* Identifikation förderfähiger F&E-Vorhaben
* Erstellung und Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1)
* Vorbereitung der Unterlagen zur steuerlichen Geltendmachung beim Finanzamt (Stufe 2)
* Beantwortung von möglichen Rückfragen durch Behörden
* Digitale Nachweisführung und kaufmännische Unterstützung
Die Vorteile für Unternehmen:
* Förderung von bis zu 35 % der F&E-Kosten
* Jährlich bis zu 10 Millionen Euro F&E-Aufwendungen förderfähig
* Rückwirkende Antragstellung für bis zu 4 Jahre möglich
* Keine lange Vertragsbindung, sondern erfolgsbasierte Zusammenarbeit
Die IWS Innovations- und Wissensstrategien versteht sich als strategischer Partner für innovative Unternehmen und begleitet seine Kund:innen ganzheitlich durch den Förderdschungel – von der ersten Idee bis zur finanziellen Umsetzung.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unserem Funding-Experten Mauricio Tercero, wie Sie die Forschungszulage optimal für Ihr Unternehmen nutzen können:
Mauricio Tercero, Funding-Experte
IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Meeting buchen https://meetings.hubspot.com/mauricio-tercero
E-Mail m.tercero@iws-nord.de
Anrufen ? +49 40 3600 663-22
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