Welche Fördermittel wird es im Rahmen des GEG geben?

Wie Sie das meiste rausholen: Fördermöglichkeiten im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetztes (GEG) und wo Sie sich informieren können.

Was ist Stand heute geplant?

Grundförderung: Es soll eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch von alten fossilen Heizungen gegen eine neue, klimafreundliche geben. Die gibt es allerdings nur für Eigennutzer.

Geschwindigkeitsbonus: 20 Prozent Bonus soll erhalten, wer die fossile Heizung vor 2028 austauscht. Ab 2028 soll der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent reduziert werden. Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizanlagen oder Nachtspeicheröfen, wenn diese mindestens 20 Jahre alte sind.

Einkommensabhängiger Bonus: weitere 30 Prozent Förderung sind möglich, wenn das zu versteuernde Haushaltsnettoeinkommen der selbstnutzenden Eigentümer unter 40.000 Euro pro Jahr liegt.

Mehrfamilienhäuser: Die erste Wohneinheit erhält maximal 30.000 Euro Förderung, jede weitere Wohnung 10.000 Euro. Ab Gebäuden mit 7 Wohneinheiten erhält die erste Wohnung maximal 30.000 Euro, jede weitere 3.000 Euro.

Vermietete Wohnungen Umlagefähigkeit: Werden für den Tausch der Heizung Fördermittel beansprucht, dürfen maximal 10 Prozent der Kosten umgelegt werden, wird die Heizung ohne staatlichen Zuschuss getauscht, sind es 8 Prozent. Die Miete darf sich aufgrund der Maßnahme um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen. Bei weiteren Sanierungen sind in Summe 3 Euro pro Quadratmeter zulässig.

Insgesamt dürfen sich die Fördermittel für den Heizungstausch auf maximal 70 Prozent der Kosten belaufen. Die maximal förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus und auf 21.000 Euro für die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus gedeckelt.

Effizienzmaßnahmen

Es sollen auch weiterhin Zuschüsse für energetische Effizienzmaßnahmen beantragt werden können. Die förderfähigen Kosten werden hier auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Es muss dazu ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegen. Ansonsten liegt die Deckelung bei 30.000 Euro. Den kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan bleibt die Regierung den Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin schuldigt. Derzeit werden 80 Prozent der Kosten hierfür gefördert, er ist aber bei Mehrfamilienhäusern auf maximal 1.700 Euro gedeckelt, was bei großen Häusern oftmals nicht kostendeckend ist. Der VDIV hatte dies mehrfach angemahnt.

Vervierfachung des Subventionstopfes geplant

Die Regierung plant bis 2024 eine Vervierfachung der Subventionen für das Wohnungswesen, von 5,4 Milliarde Euro (2021) auf 22,3 Milliarden Euro (2024). Die Erhöhung hängt maßgeblich mit den geplanten Mitteln für die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zusammen. Die bestehende Ampel-Regierung hat die Mittel für die Förderungen für energetische Sanierungen in den letzten Jahren insgesamt deutlich erhöht.

Link zur Originalmeldung: https://www.hausverwaltung-koeln.com/welche-foerdermittel-wird-es-im-rahmen-des-geg-geben/

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hintergrund-Infos zum GEG

Die wichtigsten Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024 sind:

Ab 2024 müssen laufende Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in regelmäßigen Abständen überprüft und optimiert werden, wozu auch der hydraulische Abgleich gehört.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Eigentum besitzende haben verschiedene Optionen, um die 65 % erneuerbare Energie zu erfüllen, darunter fallen Wärmenetze, Wärmepumpen, Solarthermie und bestimmte Arten von Gasheizungen. Für Bestandsgebäude gibt es zudem zusätzliche Optionen.
Bestehende Heizungen dürfen bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Bei Ausfall einer Heizung gelten Übergangsfristen, innerhalb derer auch Heizungen mit fossilen Brennstoffen eingesetzt werden können.
Wie genau es sich mit der Austauschpflicht für Anlagen älter als 30 Jahre verhält, findet man im § 72 des GEG

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten folgende Regelungen für Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind:

Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.
Für Gasheizungen und Ölheizungen, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, gilt die Austauschpflicht nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung.
Die Austauschpflicht gilt für Standardkessel und Konstanttemperaturkessel.
Gemäß § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten folgende Regelungen:
Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Gebäude nur eingebaut oder in einem Gebäude nur aufgestellt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Außerbetriebnahme einer mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung und der Einbau einer neuen nicht mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Wegweiser ins Internet gestellt, wo man sich mit wenigen Klicks einen Überblick verschaffen kann: BMWK – Das neue Heizungsgesetz ist auf dem Weg! (energiewechsel.de)

Als Immobilienbesitzer immer auf dem neusten Stand

Auf der Internetseite der Hausverwaltung Köln findet der Immobilienbesitzer immer die wichtigsten aktuellen Themen.

Hier ein kleiner Auszug:

https://www.hausverwaltung-koeln.com/berlin-auch-vor-vormiete-fuer-zulaessige-hoechstmiete-relevant/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/grundsteuer-finanzaemtern-drohen-klagen-wegen-untaetigkeit/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/welche-foerdermittel-wird-es-im-rahmen-des-geg-geben/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/genossenschaftsbanken-rechnen-mit-weiter-sinkenden-immobilienpreisen/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/postbank-wohnatlas-2023-neubau-fast-ueberall-teuer-als-bestand/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/investitionen-in-energetische-gebaeudesanierung-ruecklaeufig/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/kabinett-beschliesst-solarpaket-i-und-erleichterungen-im-mess-und-eichrecht-fuer-smart-meter-gateways/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/statistisches-bundesamt-zahl-der-baugenehmigungen-weiter-ruecklaeufig/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/unterstuetzung-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-aus-dem-erp-sondervermoegen/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/spd-fordert-sanierungsoffensive-und-bundesweiten-mietenstopp/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/iw-koeln-versorgungsluecke-bei-barrierereduzierten-wohnungen/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/331-mio-tonnen-co2-zu-viel-geplante-klimaschutzmassnahmen-reichen-nicht-aus/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/hohes-einsparpotenzial-bei-bueroflaechen-des-bundes/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/neun-prozent-pro-jahr-wirtschaftswissenschaftler-erwarten-anstieg-der-immobilienpreise/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bafa-foerderantraege-fuer-einzelmassnahmen-in-der-sanierung-stark-ruecklaeufig/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/kfw-studie-zum-nachfolgeproblem-im-mittelstand/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/erhoehte-investitionen-in-sozialen-wohnungsbau/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesregierung-berichtet-wohnmarkt-deutlich-angespannt/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/2118-milliarden-euro-fuer-energiewende-klimaschutz-und-transformation/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/balkonkraftwerke-im-norden-am-meisten-im-einsatz/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/steuerliche-anreize-fuer-neu-errichtete-wohngebaeude/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/zukunft-der-immobilienverwaltung-zukunft-des-gebaeudebestands/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/hydraulischer-abgleich-fuer-mehr-als-75-prozent-der-unternehmen-nicht-fristgerecht-durchfuehrbar/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesjustizministerium-plant-ausweitung-von-virtuellen-versammlungen-in-genossenschaften/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/unterstuetzung-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-aus-dem-erp-sondervermoegen/

Wenn Sie Wohnungseigentum besitzen und sich dies bereits in der Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung befindet, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Neuerungen im Detail erklären. Haben Sie noch keine Hausverwaltung oder planen erst den Erwerb von Wohnungseigentum, wenden Sie sich doch im Vorfeld an eine kompetente Immobilienverwaltung in Ihrer Nähe, in Köln etwa die Hausverwaltung Köln, Schleumer

Über die Hausverwaltung Köln

Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag. sowie nützliches Hintergrundwissen zu verwandten Themen wie Hebesatz, Weiterbildung , Grundstückspreis, Hauskostenabrechnung, Indexmiete, Kündigungsschreiben, Tiefgaragenstellplatz, Mietpreisspiegel, Staffelmiete, Zeitmietverträge sowie Wohngeld und Wohngeldanspruch.

Kontakt

Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Siegburger Str. 364
51105 Köln

Tel: 0221 / 8307747
Fax: 0221 / 835189

E-Mail: kontakt@hausverwaltung-koeln.com
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
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email : kontakt@hausverwaltung-koeln.com

Über die Hausverwaltung Köln
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Hausverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

NICHT NEBENBEI. SONDERN MITTENDRIN.
Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwaltungs-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann “ und das 24 Stunden am Tag.

Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.

Seit 2004 konzentriert sich die Schleumer Immobilien Treuhand-Verwaltungs OHG ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.

Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich.  Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien-Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

Pressekontakt:

da Agency – Webdesign & SEO Agentur
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Aufatmen für das Stadtmarketing – so gelingt die voll digitale Abwicklung von Stadtgutschein und lokalen Bonus

Die Digitalisierung verändert unser Leben nachhaltig. Die Innenstädte benötigen Konzepte um sich gegen die Konkurrenz zu Outlet-Centern und natürlich dem globalen eCommerce zu behaupten.

BildSeien wir einmal ehrlich: Die Digitalisierung verändert unser Leben nachhaltig. Das bekommen vor allem unsere Innenstädte durch die Konkurrenz zu Outlet-Centern und natürlich dem globalen eCommerce zu spüren.

Entsprechend groß sind die Herausforderungen für das Stadtmarketing. Immerhin hat so manche Innenstadt bereits jetzt wöchentlich neue Schließungen zu verzeichnen. Stadt-Gutscheine und lokale Bonussysteme eignen sich hervorragend, um dem Trend etwas entgegenzusetzen und die städtische Wirtschaft zu stärken.

Warum Bonus-Systeme so wirksam sind

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Bonus-Systeme á la Payback so erfolgreich geworden sind? Die Antwort ist simpel: Sie befriedigen den Trieb des Menschen als Jäger und Sammler. Überlegen Sie einmal selbst, wie Sie handeln würden, wenn Sie für jeden Einkauf beim lokalen Supermarkt, der Metzgerei, dem Bäcker, im Blumenladen oder für den Besuch im städtischen Schwimmbad einen Teil der Kosten in Form von Bonuspunkten im Rahmen eines Bonuskartensystems gutgeschrieben bekämen.

Wie hoch wäre Ihre Motivation, Produkte und Dienstleistungen lokal zu beziehen? Ihre Motivation wäre höchstwahrscheinlich höher als ohne ein solches System. Jedenfalls solange der Gegenwert der Gutschrift angemessen ausfällt. Für das erfolgreiche Stadtmarketing ist ein ausgefeiltes Bonussystem, wie es mit awiti 5 umsetzbar ist, enorm hilfreich.

Damit ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Denn die verdienten Bonuspunkte lassen sich wiederum für den lokalen Einkauf bei den teilnehmenden städtischen Händlern und Dienstleistern einsetzen. Die so erzielten Synergieeffekte erhöhen das Potenzial für das Stadtmarketing nochmals.

Schulterschluss zwischen Arbeitgebern, Betrieben und Konsumenten

Jede größere Stadt funktioniert beinahe wie ein halbautarker Kosmos aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe. Wer ein Konzepte wie Mehrwegkartensysteme langfristig umsetzen bzw. in seiner Stadt einführen möchte, muss möglichst viele Parteien an einen Tisch holen. Wichtig sind hier nicht nur die teilnehmenden Gastronomiebetriebe, Dienstleister und Einzelhändler sowie die Kunden. Auch die großen Arbeitgeber der Stadt sollten in das Projekt involviert sein.

Bei awiti 5 gibt es etwa die Möglichkeit, dass Arbeitgeber ihrer Belegschaft einen steuerfreien Sachbezug zukommen lassen können. Monatlich sind hier steuerfrei bis zu 44 Euro drin. Wird dieser Bonus im Rahmen eines „Stadtgutschein-Systems“ ausgezahlt, bedeutet dies eine zusätzliche wirtschaftliche Stärkung des Standorts durch Synergieeffekte. Dabei gilt die Grundregel: Je mehr Betriebe mitmachen, desto eher funktioniert der „Kaufkraftkreislauf“.

Einfachheit ist Trumpf

Damit sich ein lokales Gutschein- bzw. Bonuspunkte-System langfristig erfolgreich etabliert, muss es für alle beteiligten Parteien so einfach wie möglich nutzbar sein. Es bringt wenig, ein komplexes Gutschein- und Coupon-System auf Papierbasis anzustoßen. Nicht nur, dass dies nicht mehr zeitgemäß ist.

Zudem ist der Verwaltungsaufwand gerade für teilnehmende Geschäftsleute unnötig kompliziert. Nicht selten ergibt sich unter dem Strich durch den Zusatzaufwand trotz Umsatzwachstum kein Plus in der Kasse. Auch für Konsumenten ist eine unübersichtliche Zettelwirtschaft wenig attraktiv. Die Hürden für die Umsetzung müssen für alle Beteiligten möglichst niedrig sein. Im Fall von awiti 5 ist genau das der Fall.

Exemplarisch zu nennen ist hier etwa das nutzerfreundliche Dashboard, über das Arbeitgeber ihren Angestellten ein Bonusguthaben auszahlen können. Gleiches gilt für das eigenständige Aufladen durch die Konsumenten via Webinterface. Teilnehmende Händler und Dienstleister dagegen benötigen nicht viel mehr als ein internetfähiges Gerät (z.B. Smartphone), um die Gutscheine zu verbuchen. Den Rest übernehmen die von awiti bereitgestellten Softwaremodule.

Mit Social Media das Stadtimage aufpolieren

Heute geht nichts mehr ohne die sozialen Medien. Auch das beste lokale Gutschein- und Bonussystem nutzt wenig, wenn es unzureichend präsentiert wird. Eine flankierende Social Media Kampagne gehört im Stadtmarketing daher zum Pflichtprogramm. Die Präsenz mit Posts, Aktionstagen und Gewinnspielen auf Facebook, Instagram und Co. erhöht einerseits die Aufmerksamkeit des Systems und steigert durch die kommunizierte Attraktivität die Anzahl der Nutzer.

Dank dem klassischen Netzwerkeffekt steigt so der Wert des „Netzwerkes“ innerhalb des Stadtkosmos mit jedem zusätzlichen Nutzer an – und zwar für alle Seiten. Parallel ist ein konsequent aufgezogenes und kommuniziertes Gutscheinsystem ein enormer Imagegewinn für jede Stadt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

awiti 5
Herr Patrick Schulte
Mörikestrasse 83
57074 Siegen
Deutschland

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fax ..: 0271/30386-20
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email : p.schulte@billiton.de

Lokales Gutschein-, Coupon-, Bonus-, Loyalitäts- und Mitarbeitermotivationssystem.

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Herr Patrick Schulte
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Doppelt sparen mit exklusivem Neckermann Strom Club: Kunden shoppen bei 300 Partnern mit Rabatten und Cashback

Ab sofort erhalten Neckermann Strom-Kunden erstklassige Einkaufsvorteile bei über 300 ausgewählten Partnern. Mit jedem Kauf sammeln Kunden exklusive Cashback-Punkte.

BildGrünwald, 13. Mai 2019: Ab sofort erhalten Neckermann Strom-Kunden im neuen Kundenclub-Portal erstklassige Einkaufsvorteile bei über 300 ausgewählten Partnern. Das Beste: Mit jedem Kauf sammeln Kunden exklusive Cashback-Punkte, die als bares Geld ausbezahlt werden. So macht Ökostrom dreifach Spaß!

Der Ökostrom-Anbieter Neckermann Strom hält ab sofort unter www.neckermann-club.de ein besonderes „Zuckerl“ exklusiv für seine Kunden parat: Erstklassige Einkaufsvorteile mit dem neuen Neckermann Strom-Club. Der Kundenclub überzeugt mit Preisvorteilen bis zu 16 Prozent und das für alle Lebenslagen: Mode und Accessoires, Reisen und Freizeit, Fitness und Gesundheit, Multimedia und Technik, Auto und Kfz-Service, Wohnen und Ausstattung und vielem mehr.
So erhalten die Neckermann Strom-Kunden zusätzlich zu ihrem günstigen Ökostrom weitere Einkaufsvorteile und attraktive Cashback-Punkte. Denn zu den Preisvorteilen von bis zu 16 Prozent gibt es exklusive Cashback-Punkte: Mit jedem Einkauf werden Punkte auf dem Neckermann Strom-Club-Vorteilskonto gesammelt, ist ein Vorteil von 10 Euro gesammelt, wird dieser automatisch ausbezahlt. So macht das Shoppen doppelt Spaß!

Der praktische Neckermann Strom-Club Bonusmelder informiert die Mitglieder automatisch beim Surfen, wenn im besuchten Onlineshop Einkaufsvorteile mit dem Neckermann Strom-Club gibt.
Einfach Browser-Addon installieren und lossparen: Die Club-Partner werden in den Online-Suchmaschinen gekennzeichnet und Club-Vorteile werden automatisch auf der Webseite des Partners eingeblendet.
So funktioniert der Neckermann Strom-Club Bonusmelder: Der Bonusmelder ist ein kleines Zusatzprogramm für den Browser (Browser-Addon), dass dabei hilft, bei den Onlinepartnern von Neckermann Club zu sparen.
Nach der Installation erscheint oben rechts im Browser das Symbol unseres Bonusmelders.
Bei der Onlinesuche markiert der Bonusmelder die Ergebnisse, bei denen mit Vorteil eingekauft werden kann. Surft das Club-Mitglied auf der Webseite eines Neckermann-Club-Partners, beginnt sich das Bonusmelder-Symbol zu bewegen und ebenfalls rechts oben zeigt die Vorteilslasche den aktuellen Vorteil bei diesem Partner an.
Um den Vorteil zu sichern, auf die Lasche klicken, ggf. einloggen und Einkauf mit „Vorteil erhalten“ fortsetzen. Die Lasche des Bonusmelders färbt sich grün und signalisiert, dass für diesen Einkauf ein Vorteil gutgeschrieben wird.

> Alle Vorteile, Partner und weitere Informationen unter www.neckermann-club.de
> Neckermann Strom-Club Bonusmelder erhältlich im Mozilla Store und Chrome Store
> Die Teilnahme im Neckermann Strom Club ist für Kunden des Ökostromanbieters Neckermann Strom AG kostenlos.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Neckermann Strom AG
Herr Florian Wessely
Südliche Münchner Straße 10
82031 Grünwald
Deutschland

fon ..: +49 (0)40 – 36 88 08 90
web ..: http://www.neckermann-strom.de
email : pr@neckermann-strom.de

Über Neckermann Strom: Seit der Gründung im Jahr 2013 ist das Unternehmen Neckermann Strom nachhaltiger Ökostromlieferant im gesamten deutschsprachigen Raum mit Schwerpunkt auf Nachtspeicher- und Wärmepumpenheizungen.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Neckermann Strom AG
Herr Florian Wessely
Südliche Münchner Straße 10
82031 Grünwald

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email : pr@neckermann-strom.de