Was ist eine rechtmäßige Versteigerung im Sinne des Gesetzes?
Posted by PM-Ersteller - 07/12/25 at 04:12:03 p.m.Versteigerungen unterscheiden sich von Online-„Auktionen“ wie Ebay und sogenannten Bieterverfahren.
In der Praxis wird sie oft unterschätzt, juristisch ist sie aber von entscheidender Bedeutung:
Wann liegt eigentlich eine „Versteigerung“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor – und wann nicht?
Gerade bei Pfandrechten, Absonderungsrechten und der insolvenzfesten Verwertung führt ein falsches Verständnis schnell zu gravierenden Risiken. Deshalb lohnt sich ein klarer Blick auf § 156 BGB – und auf die Abgrenzung zu Online-Formaten wie eBay, zu Bieterverfahren sowie zu freihändigen Verkäufen.
1. Was § 156 BGB wirklich sagt – und warum das der Dreh- und Angelpunkt ist
§ 156 BGB regelt schlicht und eindeutig:
„Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande.“
Damit ist rechtlich klar:
Nicht das Gebot begründet den Kaufvertrag.
Der Vertrag entsteht erst mit dem Zuschlag.
Der Zuschlag ist eine Willenserklärung des Versteigerers.
Ohne aktiven Zuschlag: kein Vertrag nach § 156 BGB.
Das ist der zentrale Punkt, auf dem alle Abgrenzungen beruhen.
2. Wann liegt keine Versteigerung im Sinne des BGB vor?
a) Statische Verkaufsplattformen wie eBay aufgrund eines Zeitalgorithmus.
Viele setzen „Online-Auktion“ automatisch mit „Versteigerung nach § 156 BGB“ gleich. Das ist falsch.
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass eBay-Auktionen keine Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB sind.
Begründung in einem Satz:
Bei eBay fehlt der persönliche Zuschlag eines Versteigerers. Der Vertrag kommt automatisch durch Zeitablauf bzw. plattformseitige Mechanik zustande – also ohne menschliche Zuschlags-Willenserklärung.
Rechtlich läuft der Vertragsschluss dort über Angebot und Annahme nach §§ 145 ff. BGB, nicht über § 156 BGB.
Demnach gilt:
Kein Auktionator, kein Zuschlag, keine Versteigerung.
b) Das sogenannte „Bieterverfahren“
Auch „Bieterverfahren“ – häufig im Immobilienbereich oder bei M&A-Transaktionen (dort gern als auction sale bezeichnet) – sind keine Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB.
Warum?
Es werden Kaufpreisangebote eingeholt, meist schriftlich oder digital.
Ein Zuschlag durch einen Versteigerer ist nicht vorgesehen.
Das höchste Angebot ist regelmäßig nur Verhandlungsgrundlage, nicht automatisch bindend.
Juristisch handelt es sich typischerweise um eine invitatio ad offerendum – also die Einladung zur Abgabe von Angeboten – und nicht um eine Versteigerung mit Zuschlag.
Auch wenn Fristen, mehrere Bietrunden und Protokollierung genutzt werden:
Es bleibt ein freihändiger Auswahl- und Verhandlungsprozess.
c) Freihändiger Verkauf / Auswahlentscheidung
Wer nur Angebote sammelt und anschließend „den Besten auswählt“, betreibt keine Versteigerung.
Denn:
Ohne bindende Gebote und ohne Zuschlag als Annahmeerklärung fehlt das gesetzliche Wesen der Versteigerung.
3. Wann liegt eine rechtmäßige Versteigerung nach § 156 BGB vor?
Eine Versteigerung im Sinne des BGB liegt nur dann vor, wenn alle drei Elemente zusammenkommen:
Gebote werden abgegeben,
ein Versteigerer (Mensch) leitet das Verfahren,
und er erteilt persönlich den Zuschlag (= Annahme der Gebote).
Der Zuschlag kann mündlich, durch eindeutigen Klick oder in sonstiger elektronischer Form erklärt werden – entscheidend ist die menschliche Willensentscheidung in Echtzeit.
4. Nur zwei Versteigerungsformen sind rechtlich anerkannt.
Rechtlich „Versteigerung“ i. S. d. § 156 BGB sind daher nur:
Die klassische Präsenzversteigerung
– Auktionator im Saal, Gebote vor Ort, mündlicher Zuschlag.
Die professionelle Online-Live-Versteigerung
– Echtzeit-Bietgeschehen, Versteigerer leitet aktiv das Verfahren und erteilt persönlich den Zuschlag.
Alles andere – eBay-Auktionen, statische Plattform-„Auktionen“, Bieterverfahren, automatisierte Auswahlformate – mag nach Auktion aussehen, ist aber rechtlich keine.
5. Relevanz für die Gläubiger- und Pfandverwertung
Warum ist diese Abgrenzung für Gläubiger so wichtig?
Weil Pfandrechte und Absonderungsrechte regelmäßig verlangen, dass das Sicherungsgut durch öffentliche Versteigerung verwertet wird – sofern nicht ausnahmsweise eine Freihandverwertung zulässig oder vorgegeben ist (z. B. § 1221 BGB).
„Öffentlich“ bedeutet dabei nicht „irgendwie online“ – sondern:
Versteigerung mit persönlichem Zuschlag nach § 156 BGB durch einen öffentliche bestellten und vereidigten Versteigerer. Seit 01.01.2025 ist eine Online-Versteigerung durch diesen gemäß § 383 BGB Neufassung möglich, sofern die rechtlichen Voraussetzungen für öffentliche Versteigerungen erfüllt sind.
Ein Verkauf über eBay oder ein Bieterverfahren genügt hierfür gerade nicht.
Mögliche Folgen einer falschen Verwertungsform:
Anfechtungs- und Rückabwicklungsrisiken in der Insolvenz,
Schadensersatzforderungen,
Einwendungen des Insolvenzverwalters,
im Ergebnis: Verlust der Sicherheiten.
Kernaussage
Eine Versteigerung i. S. d. BGB liegt nur vor, wenn der Zuschlag als Willenserklärung durch einen Versteigerer erfolgt.
Algorithmus, Zeitablauf oder bloßer Auswahlprozess ersetzen den Zuschlag nicht.
Daher gilt:
Rechtskonform sind nur Präsenzversteigerung und Online-Live-Versteigerung mit persönlichem Zuschlag gemäß §§ 156, 383 n.F., 1235 ff. BGB.
Alles andere ist freihändiger Verkauf – oder schlicht keine Versteigerung im SInne des Gesetzes.
Wenn Gläubiger sicher und insolvenzfest verwerten wollen, achten sie zwingend darauf, dass ein Zuschlag durch einen öffetnlich bestellten und vereidigten Versteigerer erfolgt – in Präsenz oder live online.
Weitere Informationen zur Verwertung nach Pfandrecht – praxisnah, strategisch und rechtskonform: www.deutschepfandverwertung.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
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fon ..: 08027 908 9928
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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.
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Tipps zum Hausverkauf in Erlangen
Posted by PM-Ersteller - 16/08/22 at 02:08:19 p.m.Worauf Eigentümer achten müssen, weiß Alina Stielke, Immobilienmaklerin bei Stielke Immobilien
Zügig den passenden Kaufinteressenten finden, ein Rundum-sorglos-Paket bekommen und von einem attraktiven Verkaufserlös profitieren – das wollen wohl alle Eigentümer, die ihr Haus verkaufen. Damit ihnen das gelingt, können die Eigentümer auf die Hilfe der erfahrenen Makler von Stielke Immobilien aus Erlangen setzen.
„Haben Eigentümer keinerlei Erfahrung mit dem Hausverkauf, kann dieser zu einer großen Herausforderung für sie werden“, weiß Alina Stielke. Dafür gibt es laut der Immobilienmaklerin, die gemeinsam mit ihren Eltern Bettina und Uwe Stielke das Unternehmen Stielke Immobilien in Erlangen führt, verschiedene Gründe: „Es findet sich beispielsweise kein Kaufinteressent, da während der Vermarktung die falsche Zielgruppe angesprochen wird. Das Haus wird aufgrund einer Fehleinschätzung unter seinem Wert verkauft. Oder im Kaufvertrag ist kein Haftungsausschluss eingearbeitet worden.“
Eigentümer, die ihr Haus in Erlangen verkaufen möchten, sollten sich daher entweder vorab umfassend über den Verkaufsprozess informieren oder einen Experten mit diesem beauftragen. „Wir führen bereits vor der Vermarktung eine Zielgruppenanalyse durch, damit wir gezielt den richtigen Kaufinteressenten ansprechen“, erklärt Alina Stielke. Zudem ermitteln die Immobilienmakler aus Erlangen bei einer professionellen Wertermittlung den Wert des Hauses, legen einen realistischen Verkaufspreis fest und sorgen so meist für eine sehr schnelle Vermittlung. Außerdem wissen die Makler aus Erlangen, worauf bei einem Kaufvertrag zu achten ist und kennen die Angaben, die dieser beinhalten muss.
„Beauftragt uns ein Eigentümer mit dem Hausverkauf, muss er sich selbst um nichts mehr kümmern“, erklärt Alina Stielke. Auch Eigentümer mit besonderen Wünschen wie dem diskreten Verkauf ihres Hauses, dem Verkauf über das sogenannte Bieterverfahren oder dem Verkauf einer Kapitalanlage sind bei den Immobilienmaklern aus Erlangen willkommen. Unter der Rufnummer 09131 / 530 87 28 erhalten die Eigentümer kostenlos und unverbindlich Informationen zu ihrem Vorhaben und zu den Leistungen von Stielke Immobilien.
Weitere Informationen zu diesem Thema oder auch zu Hausverkauf Erlangen, Haus verkaufen Erlangen, Haus zu verkaufen Erlangen und mehr finden Sie auf https://www.stielke-immobilien.de/.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Stielke Immobilien – Qualifizierte Makler in Erlangen
Frau Alina Stielke
Koldestraße 16
91052 Erlangen
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fax ..: 09131 / 530 87 29
web ..: https://www.stielke-immobilien.de/
email : info@xn--stielkeimmobilien-wz2j.de
Das Unternehmen Stielke Immobilien mit Sitz in der Koldestraße 16 in Erlangen hat sich unter anderem auf die Vermarktung von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien spezialisiert. Mehr als 25 Jahre Erfahrung, eine hohe Qualifizierung, ausgezeichnete Marktkenntnis sowie ein erstklassiges Netzwerk zeichnen das kleine Familienunternehmen aus. Ein besonderes Angebot können die Immobilienmakler ihren Kunden durch die Zusammenarbeit mit ihrer Schwesterfirma, Stielke & Kollegen – Sachverständige für Immobilienbewertung, bieten. Diese ermittelt nicht nur den aktuellen Immobilienwert, sondern kann auch Gutachten erstellen, die von Behörden und Gerichten anerkannt werden.
Pressekontakt:
wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12
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Was ist ein Bieterverfahren und für wen lohnt es sich?
Posted by PM-Ersteller - 08/10/20 at 11:10:50 a.m.Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff aus Nürnberg weiß mehr zum Thema
Eigentümer, die eine besondere Immobilie veräußern möchten, können vom sogenannten Bieterverfahren profitieren. „Durch diese Verkaufsstrategie lassen sich für begehrte Immobilien in der Regel sehr gute Verkaufserlöse erzielen“, sagt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer vom Nürnberger Maklerunternehmen Immopartner, „und auch Käufer mit besonderem Interesse sind manchmal bereit dazu, überdurchschnittliche Preise für Liebhaberimmobilien zu zahlen“. Er und seine Mitarbeiter unterstützen Eigentümer bei diesem doch eher seltenen Verfahren, bei dem die Preisbildung von den Kaufinteressenten abhängt.
Die Immobilie wird auf den Social-Media-Kanälen von Immopartner beworben, auf der Homepage präsentiert und mit einem attraktiven Exposé inklusive ansprechender Objektfotos bei großen Immobilienportalen angepriesen – insoweit unterscheidet sich beim Bieterverfahren erst einmal nichts von einem normalen Verkaufsprozess.
Dennoch müssen Eigentümer einiges zu diesem Verfahren wissen: „Im Rahmen des Bieterverfahrens legen wir für die Immobilie gleich zu Beginn den ermittelten Marktwert fest“, so Stefan Sagraloff, „das kann man im Übrigen machen, muss es aber nicht“. Theoretisch könne man mit einem Mindestgebot von nur einem Euro an den Markt gehen. „Das weckt bei Kaufinteressenten allerdings oft übertriebene Erwartungen. Durch die Festlegung des aktuellen Marktpreises verhindern wir das“, so der Nürnberger Immobilienmakler.
Kaufinteressenten, die mit dem Angebotspreis einverstanden sind, können sich bei den Immopartner-Mitarbeitern melden. Sie werden dann vorab auf ihre Bonität geprüft. Danach werden geeignete Kandidaten zu Besichtigungsterminen eingeladen. Sagt ihnen die Immobilie zu, können sie – bis zu einem festgesetzten Stichtag – ein Gebot einreichen. „Bis zu diesem Stichtag werden sie von uns auch auf dem Laufenden darüber gehalten, wie das aktuelle Höchstgebot ist“, erklärt der Geschäftsführer, „so haben sie die Möglichkeit, noch einmal nachzuziehen“. Der Makler empfiehlt den Kaufinteressenten, in 1.000er-Schritten zu handeln. Für die Kaufinteressenten hat dieses Vorgehen den Vorteil, dass sie den Preis der Immobilie in gewissem Maße selbst bestimmen. Und für Eigentümer, die eine Liebhaber-Immobilie veräußern möchten, lohnt sich das Bieterverfahren häufig, da sich die Bietenden oft übertrumpfen – besonders in Großstädten.
Ist der Stichtag gekommen, legen die Immopartner-Mitarbeiter dem Eigentümer alle Gebote vor. Dieser kann sich nicht nur für den Höchstbietenden entscheiden, sondern auch einen anderen Kandidaten bevorzugen.
Eigentümer, die sich für den Verkauf mit Bieterverfahren interessieren, erhalten unter (0911) 47 77 60 13 weitere Informationen. Darüber hinaus können sie einen kostenlosen Termin für die Immobiliensprechstunde mit Stefan Sagraloff vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema sowie zu Immobilienwert berechnen, Immobilie online bewerten und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immopartner.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K.
Herr Stefan Sagraloff
Färberstr. 5
90402 Nürnberg
Deutschland
fon ..: 0911 / 47 77 60 13
fax ..: 0911 / 47 77 60 14
web ..: https://www.immopartner.de
email : info@immopartner.de
IMMOPARTNER hat sich seit der Gründung im Jahr 2003 als Immobilienmakler in Nürnberg mit Sitz im Herzen der Altstadt bei seinen Kunden und Geschäftspartnern einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Durch seine kompetente Beratungsleistung und die fundierte Marktkenntnis gehört das Familienunternehmen, das von Geschäftsführer Stefan Sagraloff geleitet wird, zu den führenden Maklern für Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen. Bei der Maklertätigkeit legt das junge und dynamische Unternehmen besonderen Wert auf hohes Sorgfaltsbewusstsein und den regionalen Fokus. Das Leistungsportfolio reicht von der realistischen Marktwertermittlung über die intensive, persönliche Beratung, die professionelle Vermarktungs- und Vertriebsleistung bis hin zur erfolgreichen Objektübergabe.
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wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Josefstraße 10
51377 Leverkusen
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