Warum eine normale BU Beamte nicht schützt
Posted by PM-Ersteller - 06/08/26 at 12:08:51 p.m.Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind nicht dasselbe. RetterFinanz erklärt, warum diese Verwechslung Beamte teuer zu stehen kommt.
Eine Verwechslung, die im Ernstfall teuer wird
Scharbeutz. Zwei Begriffe, die eng beieinander liegen und doch etwas ganz anderes bedeuten: Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit. Wer sie verwechselt, riskiert eine gefährliche Absicherungslücke. Darauf weist die auf Einsatzkräfte spezialisierte Finanzberatung RetterFinanz hin. Gerade bei verbeamteten Feuerwehrleuten führt die Verwechslung immer wieder zu Verträgen, die im Ernstfall nicht leisten.
Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn die versicherte Person ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die Dienstunfähigkeit dagegen ist eine Entscheidung des Dienstherrn. Er kann einen Beamten in den Ruhestand versetzen, obwohl die Schwelle der Berufsunfähigkeit gar nicht erreicht ist. Das Ergebnis ist bitter: Der Beamte ist aus dem Dienst, die Versicherung leistet aber nicht.
Die Lösung steckt in einer Klausel
Damit eine Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte wirklich schützt, braucht sie eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel. Bei einer echten Klausel folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und prüft nicht selbst noch einmal nach. Für Anwärter und Beamte auf Probe ist zusätzlich wichtig, dass die Klausel auch bei einer Entlassung leistet, denn in dieser Phase besteht meist kein Versorgungsanspruch.
Umgekehrt gilt das nicht für alle Einsatzkräfte. Angestellte im Rettungsdienst haben keinen Dienstherrn, der eine Dienstunfähigkeit feststellt. Für sie reicht eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung mit guten Bedingungen, eine Dienstunfähigkeitsklausel bräuchten sie nicht. Entscheidend ist also, den eigenen Status zu kennen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.
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Berufsunfähig? Warum es sich lohnt, einen Spezialisten zu fragen
Posted by PM-Ersteller - 23/10/25 at 07:10:19 a.m.Oliver Ostheim und Oliver Klaus zum achten Mal in Folge als Top Anwälte für Berufsunfähigkeit ausgezeichnet
Bundesweit führende Kanzlei aus Darmstadt erhält Auszeichnung für besondere Expertise und Engagement im Versicherungsrecht
Darmstadt, Oktober 2025 – Die Rechtsanwälte Oliver Ostheim und Oliver Klaus, Partner der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB, wurden zum achten Mal in Folge als _Top Anwälte für Versicherungsrecht_ ausgezeichnet.
Die Ehrung würdigt ihre herausragende fachliche Kompetenz, ihre konsequente Mandantenorientierung und ihr langjähriges Engagement für Versicherte, deren Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leistet.
Mit der seltenen Kombination der drei Fachanwaltschaften Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht zählt die Kanzlei zu den führenden Adressen in Deutschland, wenn es um Streitigkeiten rund um die Berufsunfähigkeit geht. Seit fast zwei Jahrzehnten setzt das Team Maßstäbe in der Beratung, außergerichtlichen Einigung und Prozessführung.
Oliver Ostheim steht für Präzision und Durchsetzungsstärke Mit strategischem Weitblick und klarem juristischem Kompass vertritt er Versicherte bundesweit.
_“Berufsunfähigkeit betrifft nicht nur Paragrafen, sondern Existenzen. Unser Ziel ist es, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, schnell und fair zu ihrem Recht kommen,“_ sagt Ostheim.
Oliver Klaus gilt als einer der erfahrensten Prozessanwälte im Thema Berunfsunfähigkeit. Er kombiniert tiefes juristisches Fachwissen mit menschlichem Verständnis für die Lebenssituation seiner Mandanten.
_“Wir sehen täglich, wie viel Unsicherheit und Druck mit einer Berufsunfähigkeit verbunden sind. Deshalb kämpfen wir nicht nur juristisch, sondern auch menschlich – mit Klarheit, Haltung und Erfahrung,“_ so Klaus.
Oliver Ostheim und Oliver Klaus-Weidenbach sind Co-Autoren im Münchener Anwaltshandbuch – dem Standardwerk für Versicherungsrecht. In dem Kapitel über Personenversicherungen setzen sie sich auf 100 Seiten ausführlich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinander und schaffen damit Maßstäbe und Standards in der Prozessführung.
Die Kanzlei mit Hauptsitz in Darmstadt, im Herzen der Metropolregion Rhein-Main-Neckar, unterhält zwölf weitere Standorte bundesweit. Trotz aller digitalen Kommunikationswege legen Ostheim & Klaus Wert auf persönliche Beratung und direkte Begegnung mit ihren Mandanten.
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Über Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
Die Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB ist die bundesweit führende Spezialkanzlei im Thema Berufsunfähigkeit. Mit fast 20 Jahren Erfahrung, tiefem Fachwissen und einer klaren Spezialisierung auf Berufsunfähigkeit beraten und vertreten die Anwälte ausschließlich Versicherte. Wenn die Versicherung nicht zahlt, sorgen Ostheim & Klaus für Klarheit, Durchsetzung und Gerechtigkeit – persönlich, kompetent und bundesweit.
Hauptsitz: Darmstadt
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Sorgenloser Einstieg ins Berufsleben
Posted by PM-Ersteller - 10/07/23 at 09:07:21 a.m.Höhere Gefahr als bekannt
Bei jeder Versicherung geht es letztendlich auch um die Frage des Geldes, besonders oft tritt dies auch beim Thema der Berufsunfähigkeit (BU) auf. Diese hat jedoch auch seinen Preis, da jeder vierte in Deutschland berufsunfähig wird, erklärt John Pierre Galrao, der in der Hansestadt Bremen eine LVM-Versicherungsagentur betreibt. „Nicht selten mangelt es an Informationen, oft ist es aber auch eine Frage des Geldes. Denn wer berufsunfähig ist, wird von seinem Versicherer über Jahre bis Jahrzehnte mit Rentenzahlungen vor dem finanziellen K. o. bewahrt – und das hat einfach seinen Preis“.
Je früher, desto besser
Berufsunfähigkeit kann eine existenzielle Gefahr mit sich bringen. Vor allem in jungen Jahren, wenn auch noch nicht die Möglichkeit bestand, sich ein großes Eigenkapital aufzubauen. Daher unterstützt die LVM-BU-Rente junge Leute und hält die Beiträge bei vollem Versicherungsschutz trotzdem niedrig. Die Kunden und Kundinnen zahlen in den ersten fünf Jahren – bei vollem Schutz – nur 50 Prozent des Beitrages. Von Jahr zu Jahr steigert sich dieser Beitrag dann immer um weitere 10%, bis der 100-prozentige Beitrag erreicht ist.“, erläutert LVM-Vertrauensmann John Pierre Galrao.
Ein wichtiges Thema für junge Berufseinsteigende
Berufseinsteigende müssen oft die ersten Jahre mit niedrigen Gehältern kämpfen. Azubis und Studierende sind auch nicht weit vom Berufseinstieg entfernt, allerdings ist da das Geld oft noch knapper bemessen. Umso wichtiger, dass junge Leute sich frühzeitig mit dem Thema der Berufsunfähigkeit auseinanderzusetzen.
Wer sich dazu beraten lassen möchte, kann sich gerne eine erste unverbindliche Beratung mit einem unserer Kollegen geben lassen.
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LVM Versicherung
Herr John Pierre Galrao
Martinistr. 24
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