Fakultät Informatik an der Hochschule Reutlingen startet Qualifizierungsprogramm für akademische Flüchtlinge

Mit einem 5 Punkte Qualifizierungsprogramm will die Fakultät Informatik der Hochschule Reutlingen geflüchteten Akademikern den Start in Informatikberufen erleichtern.

BildDeutschland hat in den letzten Jahren einen bisher einmaligen Zuzug von Geflüchteten erlebt. Viele von ihnen besitzen einen akademischen Abschluss oder studierten zum Zeitpunkt ihrer Flucht. Häufig können die im Ausland erworbenen Abschlüsse und Studienleistungen in Deutschland nicht so leicht anerkannt werden. Gleichzeitig gibt es einen Mangel an qualifizierten Informatikerinnen und Informatikern.
Mit einem 5 Punkte Qualifizierungsprogramm will nun die Fakultät Informatik der Hochschule Reutlingen geflüchteten Akademikerinnen und Akademiker mit informatik-nahen Studiengängen darin begleiten, sich rascher ins Arbeitsleben zu integrieren. Unterstützt wird das Programm vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Ziel des Qualifizierungsprogramms der Fakultät Informatik an der Hochschule Reutlingen ist es, dass geflüchtete Akademikerinnen und Akademiker durch eine verkürzte Studiendauer einen deutschen Hochschulabschluss oder ein entsprechendes Zertifikat erwerben können, um damit ihre Arbeitsmarkt- und Teilhabechancen in Deutschland zu steigern. Darüber hinaus soll mit dem Programm ein Beitrag zum weiteren Ausbau internationaler Strukturen an der Hochschule Reutlingen geleistet werden.
Das 5 Punkte Programm der Fakultät Informatik sieht folgendes vor:
o Entwicklung eines individualisierten Studienprogramms, das auf vorhandene Kompetenzen der Teilnehmenden zurückgreift und fehlende Kompetenzen bedarfsgerecht vermittelt.
o Individuelle Beratung und Betreuung hinsichtlich psychosozialer Fragestellungen und Aufbau eines Netzwerkes, um Geflüchteten bei Problemen Hilfestellungen anzubieten.
o Fach- und berufsbezogene Coachingstunden (u.a. Bewerbungstraining) zur Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt gehören ebenfalls dazu. Hierbei werden Kontakte zu Unternehmen der Region genutzt, um einen leichteren Berufseinstieg zu ermöglichen.
o Flexible Anerkennungsverfahren und die Möglichkeit, fehlende Kompetenzen mittels digitaler Lernmaterialien zu ergänzen, um bspw. einen Master-Abschluss in den Informatik-Studiengängen in verkürzter Studiendauer zu erreichen.
o Aufbau eines regionalen Netzwerkes sämtlicher (arbeitsmarkt-)relevanten Akteure, wie die IHK Reutlingen/Tübingen, den Branchenverband Bio-Pro Baden-Württemberg, das Job-Center Reutlingen, die Landratsämter Reutlingen und Tübingen sowie die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Reutlingen. Die Kommunikation innerhalb des Netzwerks soll kontinuierlich gestärkt werden.
Das Programm startet im zweiten Quartal 2020. Zum Wintersemester 2020/21 werden die ersten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Hochschule Reutlingen immatrikuliert. Die bestehende Koordinierungsstelle für Geflüchtete an der HSRT unterstützt die Umsetzung des Programms. Die fachliche Koordination des Projekts erfolgt durch den Dekan der Fakultät Informatik, Prof. Dr. Oliver Burgert. Direkte Ansprechpartnerin für das Programm ist Melanie Bitzer.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hochschule Reutlingen
Herr Siewe-Reinke Alfred
Alteburgstraße 150
72762 Reutlingen
Deutschland

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email : presse@informatik-reutlingen.de

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Thailand kündigt „International Business Center (IBC)“ als Rechtsform für Ausländer an

Die deutsche Anwaltskanzlei Sanet Legal Ltd. – Dr. Denk & Partner in Bangkok erwartet keine spürbaren Erleichterungen für Handelsaktivitäten von Ausländern durch das neue IBC in Thailand.

Bereits Ende 2018 kündigte die thailändische Regierung das sogenannte „International Business Center (IBC)“ als neue Betätigungsform für Ausländer in Thailand an. Obwohl es bislang noch keine verbindlichen Richtlinien für das IBC gibt, erwartet die deutsch-thailändische Anwaltskanzlei Sanet Legal Ltd. – Dr. Denk und Partner, keine spürbaren Erleichterungen für Handelsaktivitäten von Ausländern in Thailand.

Das IBC löst die Betätigungsformen des „Regional Headquarters (RHQ)“ und des „Internationale Trade Centers (ITC)“ ab, die nicht mehr genehmigt werden. Soweit bislang bekannt, bietet die Einrichtung eines IBC in Zukunft ähnliche Vorteile wie die abgelösten „RHQ“ und „ITC“.

o Das IBC is im Wesentlichen ausgerichtet auf die Unterstützung verbundener Unternehmen in der südostasiatischen Region. Dazu gehören zum Beispiel die Koordination der Geschäftsaktivitäten, Mitarbeiterausbildung, Forschung und Entwicklung und interne Finanzdienstleistungen.

o Einkauf, Qualitätssicherung und Investitionsvorbereitung.

o Steuervorteile für das Einkommen der Ausländer im Management werden nicht mehr gewährt.

Von Bedeutung wird sein, welche Ausgestaltung die Funktion des IBC als Instrument für „Marketing and Sales Support“ erhält.

Als ausgeschlossen darf gelten, dass das IBC ein nennenswertes Aufweichen der Verbote des Foreign Business Act (FBA) mit sich bringen wird. Der FBA verbietet es Ausländern, direkt oder über lokale Gesellschaften oder Mitarbeitern Handel zu betreiben und Dienstleistungen zu erbringen.

Der voraussichtlich zulässige „Marketing und Sales Support“ sollte zwar die Unterstützung der Verkaufsanstrengungen in Thailand durch die Mitarbeiter des IBC umfassen. Am grundsätzlichen Verbot des Handels (Kaufen und Verkaufen) von Waren der Muttergesellschaft oder gar von Waren Dritter dürfte sich dadurch nichts ändern. Auch die Abwicklung von Aufträgen wird nicht als „interne Dienstleistung“ eingeordnet werden und bleibt damit verboten. Lagerhaltung dürfte hingegen zur ausschließlichen Bedienung von verbundenen Unternehmen zulässig sein.

Soweit bislang bekannt, ist die Genehmigung an zwei wesentliche Bedingungen geknüpft:
o Das IBC muss über ein voll eingezahltes Kapital von 10 Mio. THB (ca. knapp 300.000 EUR) verfügen, und
o mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen.
o Das IBC ist über Thai Board of Investment (BOI) zu beantragen ist.

Die deutsch-thailändischen Rechtsanwälte von Sanet Legal – Dr. Denk und Partner unterrichtet auf Anfrage über die rechtlich gesicherte Struktur der Präsenz vor Ort und die Investitionshilfen für ausländische Unternehmen in Thailand und den ASEAN-Staaten (Kontakt: info@sanet-legal.com).

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web ..: http://sanet-legal.com
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Sanet Legal Dr. Denk & Partner ist eine deutsch-thailändische Anwaltskanzlei in Bangkok. Als Teil der Beratergruppe SANET ASEAN ADVISORS unterstützt das Anwaltsbüro in Thailand europäische Unternehmen im rechtlich sicheren Set-up in ihren Aktivitäten. Die Sanet Gruppe in Bangkok bietet Vertriebsaufbau und Vertriebsübernahme, Marktforschung, Investitionsberatung und Projektmanagement einschließlich Machbarkeitsstudien und Standortsuche sowie Personalrekrutierung.

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