Arbeitszeit: AUB fordert Wochenmodell statt starrer Tagesgrenze

„Hamburger Thesen“: Zehn Forderungen zur Flexibilisierung der Arbeitswelt

BildNürnberg, 6. August 2026 – Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB e.V. hat ein Thesenpapier zur Zukunft der Arbeitszeit vorgelegt. Unter dem Titel „Hamburger Thesen und Forderungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit“ bündelt der Vorstand zehn Punkte, die den Rahmen für zeitgemäße Arbeitszeitmodelle abstecken sollen. Kern der Forderungen: Die tägliche Höchstarbeitszeit soll zugunsten einer wöchentlichen Erfassung weichen. Die 48-Stunden-Grenze der EU-Arbeitszeitrichtlinie bleibt dabei ausdrücklich bestehen.

Anlass ist aus Sicht der AUB ein Auseinanderdriften von Rechtsrahmen und Arbeitsrealität. Internationale Zusammenarbeit über Zeitzonen hinweg, Homeoffice und mobiles Arbeiten passen nur noch bedingt in eine Systematik, die in ihren Grundzügen aus den 1990er-Jahren stammt. Traditionelle Arbeitszeitmodelle stoßen laut Präambel des Papiers „zunehmend an ihre Grenzen“.

„Wer heute abends noch eine halbe Stunde mit Kollegen in Singapur telefoniert, arbeitet nicht länger, sondern anders“, sagt Rainer Knoob, Vorstandsvorsitzender der AUB. „Das Arbeitszeitgesetz kennt diesen Unterschied nicht. Genau deshalb brauchen wir eine Modernisierung, die von der tatsächlichen Arbeitsorganisation ausgeht und nicht von der Stechuhr.“

Wochenarbeitszeit statt Tageshöchstgrenze

Vor diesem Hintergrund fordert die AUB eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Die EU-Richtlinie lässt Abweichungen im Tagesverlauf zu, solange der Durchschnitt von 48 Wochenstunden eingehalten wird. Diesen Spielraum will die AUB gezielt nutzen, so Rainer Knoob weiter: „Die konkrete Ausgestaltung soll auf betrieblicher Ebene erfolgen, weil sich Branchen und Funktionen in ihren Anforderungen deutlich unterscheiden.“

An der Obergrenze selbst rüttelt das Papier nicht. Die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden inklusive Überstunden schafft nach Ansicht der AUB auch in Zukunft einen verbindlichen Rahmen und stellt somit ein zentrales Element des Arbeitsschutzes dar: Flexibilisierung meint Verteilung, nicht Ausweitung.

Kein Tarifzwang durch die Hintertür

Deutlich wird die AUB ebenso bei der Frage, für wen neue Regeln gelten sollen. So verlangt die unabhängige Arbeitnehmervertretung, die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz durchgehend für alle Unternehmen zu regeln – und nicht nur dort, wo Tarifparteien oder Betriebspartner entsprechende Vereinbarungen treffen. Andernfalls entstünde ein faktischer Tarifzwang durch die Hintertür und zugleich eine Wettbewerbsverzerrung zulasten nicht tarifgebundener Betriebe.

„Flexibilität darf kein Privileg sein, das von der Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers abhängt“, betont Rainer Knoob. „Beschäftigte in einem mittelständischen Betrieb ohne Tarifbindung haben denselben Anspruch auf zeitgemäße Arbeitszeitmodelle wie Beschäftigte in einem Konzern. Eine Öffnungsklausel, die nur für einen Teil der Wirtschaft gilt, schafft neue Ungleichheit statt Spielraum.“

Ruhezeiten bleiben, Pausen werden individueller

Die gesetzlichen Schutzvorschriften stellt das Papier nicht infrage. Die Ruhezeit von mindestens elf Stunden und die Pausenregelungen, etwa 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit, bleiben bestehen. Parallel rechnet die AUB mit einer weiteren Verbreitung von Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit, abgesichert durch eine digitale Erfassung der Arbeitszeiten.

Bei den Pausen selbst sieht das Papier Bewegung: An die Stelle starrer Vorgaben nach Stundenzahl könnten dynamische Modelle treten, die sich an der tatsächlichen Belastung, der jeweiligen Tätigkeit und Gesundheitsdaten orientieren. Gesetzliche Mindestpausen bleiben verpflichtend. Zusätzliche Mikropausen von fünf bis zehn Minuten könnten künftig durch KI-gestützte Empfehlungen angestoßen werden.

Auch die Einhaltung der Ruhezeit rückt in den digitalen Bereich. In Remote- und Hybridkonstellationen wird sie nach Einschätzung der AUB schwerer einzuhalten sein. Denkbar seien Systeme, die Arbeitsunterbrechungen automatisch erzwingen oder vor Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz warnen.

Arbeitszeit sinkt, Vereinbarkeit entscheidet

Ihre Forderungen untermauert die AUB mit Zahlen. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit in Deutschland lag 2024 bei durchschnittlich 34,8 Stunden und damit deutlich unter der EU-Grenze. Vollzeitkräfte kommen auf rund 40 Stunden, Teilzeitkräfte auf etwa 22. Der Trend zeigt nach unten, getrieben von Work-Life-Balance-Erwartungen und Fachkräftemangel. Die Politik ist aus Sicht der AUB gefordert, über Bürokratieabbau und Kostensenkungen gegenzuhalten, damit die Produktivität nicht leidet.

Bemerkenswert bleibt die Spreizung zwischen den Geschlechtern: Frauen arbeiten im Schnitt 32,3 Stunden pro Woche, Männer 39,9. Kinderbetreuung und flexible Modelle bezeichnet das Papier als zentrale Hebel, um Arbeitszeitwünsche überhaupt umsetzbar zu machen. Teilzeitkräfte dürfen dabei laut AUB nicht benachteiligt werden und haben dieselben Ansprüche auf Zuschläge wie Vollzeitbeschäftigte.

Klare Regeln gegen Missbrauch

Klar ist für die Arbeitnehmervertretung zudem: Flexibilisierung darf nicht zu Überlastung führen. Die AUB verlangt klare Regeln gegen Missbrauch und verweist darauf, dass sich die tägliche Belastung senken lässt, wenn kürzere Arbeitszeiten mit unveränderten Pausen- und Ruhezeitregelungen zusammenkommen.

„Wir führen diese Debatte nicht gegen den Arbeitsschutz, sondern gerade im Interesse eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes“, sagt Rainer Knoob. „Ein modernes Arbeitszeitgesetz muss beides leisten: Unternehmen handlungsfähig halten und Beschäftigte davor schützen, dass aus Flexibilität dauerhafte Erreichbarkeit wird. Unser Thesenpapier ist ein Angebot an alle, die daran ernsthaft arbeiten wollen.“

Das Papier versteht sich laut Vorstand als Beitrag zu einer ausgewogenen Diskussion und will Impulse für die Weiterentwicklung der Arbeitsorganisation setzen.

Das vollständige Thesenpapier „Hamburger Thesen und Forderungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit“ steht unter https://aub.de/wp-content/uploads/2026/07/Hamburger-Thesen_2026.pdf zum Download bereit.

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Über AUB e. V.

Die AUB – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger e. V. ist die gewerkschaftsunabhängige Arbeitnehmervertretung in Deutschland. Ihre Wurzeln reichen bis 1972 zurück: Nach einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes konnten damals erstmals in größerem Umfang unabhängige Kandidaten zu Betriebsratswahlen antreten. Aus der daraus entstandenen „Aktionsgemeinschaft unabhängiger Betriebsräte“ wurde 1986 der heutige Verein mit Sitz in Nürnberg.

2026 feiert die AUB ihr 40-jähriges Bestehen. Als Berufsverband über alle Branchen hinweg bündelt die AUB drei Leistungsfelder: arbeitsrechtliche Beratung durch Fachanwälte zu Fragen vom Arbeitsvertrag über die Abmahnung bis zur Kündigung, ein Seminar- und Schulungsprogramm für Betriebsräte sowie ein bundesweites Netzwerk zum fachlichen Austausch. Die AUB begleitet Betriebsräte von der Gründung über die Wahlvorbereitung bis zur laufenden Gremienarbeit. Die AUB ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und konfessionell ungebunden. Betriebsräte, die über die AUB antreten, unterliegen keinem Grundsatzprogramm und keinen Weisungen des Verbands.

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Komprimierte Arbeitszeit verbessert Work-Life-Balance in Handwerksunternehmen

Die Verdichtung der Arbeitszeit bedeutet im Kern, dass Beschäftigte ihre reguläre Wochenarbeitszeit auf weniger Arbeitstage verteilen, ohne dass sich die Gesamtstundenzahl unbedingt verringert.

BildDadurch entstehen längere zusammenhängende Freizeitphasen, was die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessert.

1. Was ist komprimierte Arbeitszeit?

Bei der komprimierten Arbeitszeit (auch 4-Tage-Woche-Modell oder verdichtete Arbeitszeit) wird die gleiche Wochenarbeitszeit auf weniger Tage verteilt.

Beispiel:

o Klassisch: 40 Stunden -> 5 Tage × 8 Stunden
o Komprimiert: 40 Stunden -> 4 Tage × 10 Stunden

Der Mitarbeiter arbeitet also länger pro Tag, hat dafür einen zusätzlichen freien Tag pro Woche.

2. Vorteile für Handwerksbetriebe

Für Mitarbeitende

o mehr zusammenhängende Freizeit
o bessere Work-Life-Balance
o geringere Pendelzeiten pro Woche
o höhere Arbeitszufriedenheit

Für Betriebe

o höhere Attraktivität als Arbeitgeber
o bessere Mitarbeiterbindung
o mögliche Produktivitätssteigerung
o Vorteil im Fachkräftemangel

3. Typische Umsetzungsmodelle im Handwerk

o 4-Tage-Woche mit 10-Stunden-Tagen
o rollierende freie Tage (Teams wechseln sich ab)
o lange Wochenenden (z. B. Freitag frei)
o Saisonabhängige Verdichtung (mehr Stunden in Hochphasen)

4. Herausforderungen

o gesetzliche Arbeitszeitgrenzen beachten (Arbeitszeitgesetz)
o längere Arbeitstage können körperlich belastend sein
o Kundenservice muss weiterhin abgedeckt sein
o Baustellen- oder Projektplanung wird komplexer

Fazit:

Komprimierte Arbeitszeit kann im Handwerk ein wirksames Instrument gegen Fachkräftemangel und für bessere Work-Life-Balance sein. Entscheidend ist eine betriebsindividuelle Umsetzung, die sowohl Mitarbeiterinteressen als auch Kundenanforderungen berücksichtigt. Mehr Stunden pro Arbeitstag -> weniger Arbeitstage -> längere Freizeitblöcke -> bessere Work-Life-Balance.

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Vier-Tage-Woche und Fuhrparkmanagement: Telematik als Lösung für Unternehmen mit Außendienst

Vier-Tage-Woche, ja toll, aber die Firma wird dazu noch betrogen durch Nutzung der Fahrzeuge und Maschinen in der „Freizeit“. Ein gewaltiges Risiko für alle Beteiligten.

BildStuttgart, 29. April 2024 – Die Einführung der Vier-Tage-Woche birgt für Unternehmen mit Außendienst und Fuhrpark neue Herausforderungen. Die AREALCONTROL GmbH, Experte für Telematik-Lösungen, warnt vor unkontrollierter Nutzung von Firmenfahrzeugen, Maschinen und Equipment an den freien Werktagen.

„Im ersten Moment glaubte ich es nicht, als der Geschäftsführer eines Bauunternehmens in Süddeutschland uns anrief und erzählte, dass die Mitarbeiter die freien Tage nutzen, um private Aufträge und Arbeiten mit den Firmenfahrzeugen zu erledigen. Vor kurzem sei die Vier-Tage-Woche eingeführt worden“, erklärt Ulric Rechtsteiner, Geschäftsführer der AREALCONTROL GmbH. „Dies führt nicht nur zu unnötigen Kosten für den Betrieb, denn am Montag wird erst mal auf Firmenkosten getankt, sondern kann auch zu Haftungsrisiken für das Unternehmen führen.“ Die Szenarien sind vielfältig und reichen von Schwarzarbeit über Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung bis zum Sozialbetrug und etwaigen Haftungen bei Arbeitsunfällen. Im Ernstfall muss das Unternehmen seine Unschuld beweisen, denn offensichtlich waren seine Mitarbeiter und seine Fahrzeuge am Einsatzort. Gerade Bauunternehmen sind diesbezüglich immer besonders im Visier der Ermittlungsbehörden. Die in der Freizeit arbeitstätige Belegschaft ist sich all den Rechtsverletzungen mangels Kenntnissen nicht bewusst. Die Wettbewerbsverzerrung, Arbeitsvertragsverletzungen und Betrug am Unternehmen sind nur ein Teil der Rechtsverletzungen. Die DSGVO und etwaige Persönlichkeitsrechte stehen in diesem Zusammenhang hinten an, denn die betrieblichen Erfordernisse sind vorrangig. Zudem können durch Telematik die rechtliche Pflichten aus Steuer- und Arbeitsgesetzen erfüllt werden.

Telematik als Lösung

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, empfiehlt AREALCONTROL den Einsatz von Telematik-Lösungen. Telematik ermöglicht die präzise Dokumentation der Fahrzeugnutzung, so dass Unternehmen genau sehen können, wann und wo ihre Fahrzeuge unterwegs sind. 

„Mit Telematik können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge nur für dienstliche Zwecke genutzt werden“, so Ulric Rechtsteiner. „Dies spart Kosten und reduziert Haftungsrisiken.“

Lösungen für die Vier-Tage-Woche

Die AREALCONTROL GmbH bietet Unternehmen mit Außendienst und Fuhrpark verschiedene Telematik-Lösungen an, die speziell auf die Anforderungen der Vier-Tage-Woche zugeschnitten sind. Neben der nicht manipulierbaren Arbeitszeit- und Tätigkeitserfassung per ArealPilot 360° App gehören zum Telematik-Angebot: 

* Positionsüberwachung: Mit dieser Funktion können Unternehmen jederzeit sehen, wo sich ihre Fahrzeuge befinden. Geofencing und Alarm-Meldungen per SMS, E-Mail oder Anrufe.
* Routenplanung und -Optimierung: Telematik-Lösungen ermöglichen die Planung effizienter Routen, so dass Fahrer Zeit und Kraftstoff sparen können.
* Fahrstilüberwachung: Telematik-Systeme können den Fahrstil der Mitarbeiter überwachen und Hinweise auf unwirtschaftliches oder riskantes Fahren geben. Nachschulungen sind dann eine Verbesserungsmaßnahme.
* Online-Berichte: Unternehmen haben Zugriff auf detaillierte Online-Berichte, die ihnen die Nutzung ihrer Fahrzeuge im Detail aufzeigen.
* Berechtigungskonzepte per User-ID: Über die Fahrer-Identifikation per NFC- oder RFID-Chip können Fahrzeugnutzungen auf berechtigte Personen beschränkt werden. Kurz: Keine Fahrt ohne Fahrer.

Fazit: Die Vier-Tage-Woche bietet Unternehmen und Mitarbeitern manchen Vorteil, aber ob das auf Dauer ein zufriedenstellender Lebensentwurf und bei Fachkräftemangel der richtige Weg ist, müssen die Parteien selbst herausfinden. Um jedoch die Herausforderungen im Fuhrparkmanagement zu meistern, ist der Einsatz von Telematik-Lösungen empfehlenswert. AREALCONTROL bietet Unternehmen mit Außendienst und Fuhrpark maßgeschneiderte Telematik-Lösungen, die ihnen helfen, dass das Tagesgeschäft auch in der Vier-Tage-Woche verbleibt.

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Die Arealcontrol GmbH ist ein im Jahr 2003 gegründeter Anbieter für Telematik- & IoT-Lösungen mit optionaler GPS-Ortung und -Tracking sowie Software für Trans-port/Logistik, Handel, Handwerk-, Bauunternehmen und mittelständische Industrie. Heute stehen mehrfach mit Awards ausgezeichnete Lösungen für den Flotten- und Fuhrparkbedarf in vielen Anwendungen und Branchen zur Verfügung. Zuletzt gewann Arealcontrol den 1. Platz des Deutschen Telematik Preis 2024 und zuvor 2022, Kate-gorie „Field Service“, bereits 2018 den 1. Platz für Service-PKW sowie mehrere 2. und 3. Plätze in 2018 – 2020 in LKW-Kategorien.

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