CINDY-S: FLK-Vorstand vertagt kommunalen Antrag – Probebetrieb läuft weiter ohne politische Befassung
Posted by PM-Ersteller - 24/04/26 at 10:04:07 a.m.FLK-Vorstand blockiert seit Monaten die Beratung zu CINDY-S – obwohl 73.000-78.000 Menschen neu betroffen sind. Stopp Cindy-S e.V. fordert: Keine weiteren Verzögerungen!
_Kommunen und Bürgerinitiativen fordern kurzfristige Behandlung und Transparenz_
Erzhausen, 24. April 2026 – Der Vorstand der Fluglärmkommission Frankfurt (FLK) hat entschieden, einen gemeinsamen Antrag des Landkreises Darmstadt-Dieburg, des Kreises Offenbach und der Gemeinde Erzhausen zur umstrittenen Abflugroute CINDY-S über Monate hinweg nicht zur Beratung zu stellen. Nach derzeitigem Stand ist eine erste Befassung frühestens im September vorgesehen – eine inhaltliche Beratung sogar erst gegen Jahresende.
Der Antrag sieht vor, die frühere Flugroute (AMTIX kurz) vorübergehend wiederherzustellen sowie ergänzende Lärmentlastungsmaßnahmen – darunter Steilstartverfahren und alternierende Routen – zu prüfen.
Stopp Cindy-S e.V. kritisiert diese Entscheidung des FLK-Vorstands scharf. Seit Einführung der Route im Juli 2025 sind zwischen 73.000 und 78.000 Bewohnerinnen und Bewohner in zahlreichen Kommunen neu von erheblichem Fluglärm betroffen. Der Probebetrieb läuft nun fast ein Jahr – ursprünglich war er bis Juli 2026 befristet – ohne dass eine systematische politische und fachliche Aufarbeitung der tatsächlichen Erfahrungen stattgefunden hätte. Es ist der FLK-Vorstand unter Vorsitz von Paul-Gerhard Weiß (Stadtrat Offenbach), der diese Aufarbeitung bislang verhindert.
_“Es ist schwer vermittelbar, dass ein von zwei betroffenen Landkreisen und einer massiv betroffenen Kommune, eingebrachter Antrag über Monate hinweg nicht einmal auf die Tagesordnung gesetzt wird. Insbesondere bei einem solchen zentralen Konfliktthema in der Region um Darmstadt.“_
_“Aber mindestens genauso schlimm ist die Tatsache, dass der Vorsitzende der Fluglärm-Kommission, Herr Weiß, in einem laufenden Monitoring-Verfahren einseitig Stellung bezieht, um seine gegen die Kommunen in den Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie der massiv betroffenen Kommune Erzhausen gerichteten Entscheidungen zu verteidigen.“_
_“Dies ist der Rolle eines Vorsitzenden in einem solch sensiblen Thema unwürdig.“_
“ Martin Unverzagt, Vereinsvorsitzender, Stopp Cindy-S e.V.
Erschwerend kommt hinzu: Mehrere fachliche Anfragen an die Fluglärmschutzbeauftragte des Landes Hessen sind seit Monaten unbeantwortet. Eingereichte Fachaufsichtsbeschwerden beim zuständigen Ministerium wurden bislang nicht inhaltlich beschieden. Dieses Kommunikationsdefizit verstärkt den Eindruck, dass die Probleme rund um CINDY-S auf allen zuständigen Ebenen weder zeitnah aufgegriffen noch transparent bearbeitet werden.
Der FLK-Vorstand trägt die Verantwortung für die Tagesordnung der Kommission. Wenn kommunale Anträge – eingebracht von gewählten Kreistagen und Gemeinderäten – monatelang nicht zur Beratung gestellt werden, ist das keine administrative Formalität. Es ist eine politische Entscheidung, für die der Vorstand unter der Führung seines Vorsitzenden Rechenschaft schuldet.
Stopp Cindy-S e.V. fordert
* Kurzfristige Befassung der Fluglärmkommission mit dem kommunalen Antrag
* Transparenz über Behandlung und Zeitplanung der CINDY-S-Thematik innerhalb der FLK
* Sofortige Aussetzung von CINDY-S und Einleitung eines systematischen Bewertungsverfahrens auf Basis valider Lärmmessungen
FLK-Vorstand: Auftrag bekannt, Handeln ausgeblieben
Stopp Cindy-S e.V. macht deutlich: Ein FLK-Vorstand, der kommunale Anträge monatelang blockiert, Anfragen unbeantwortet lässt und Beschwerden ohne inhaltliche Antwort lässt, erfüllt seinen Auftrag nicht. Vorsitzender Paul-Gerhard Weiß und die weiteren Vorstandsmitglieder – Manfred Ockel, Janina Steinkrüger, Dr. Bernd Blisch, Michael Kolmer, David Rendel, Dirk Westedt und Tina Zapf-Rodriguez – tragen für diese Untätigkeit gemeinsam die Verantwortung.
Der Probebetrieb CINDY-S läuft – die Kontrolle steht still.
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Stopp Cindy-S e.V. ist ein eingetragener Verein, der die Interessen von weit mehr als 70.000 Anwohnerinnen und Anwohnern südlich des Frankfurter Flughafens vertritt. Sie alle sind seit der Einführung der Abflugroute CINDY-S am 10. Juli 2025 neu von übermäßigem und rechtlich umstrittenem Fluglärm betroffen. Der Verein bündelt und koordiniert das Vorgehen der betroffenen Kommunen Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Langen, Messel, Mörfelden-Walldorf, Wixhausen und Büttelborn.
Der Verein setzt sich für die sofortige Aussetzung des Betriebs der Route CINDY-S sowie für ein transparentes und wissenschaftlich fundiertes Überprüfungsverfahren zur Genehmigung der Route durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein. Zu seiner Arbeit zählen die Durchführung unabhängiger, gerichtsfester Lärmmessungen, die Koordinierung von Beschwerden und rechtlichen Schritten sowie der direkte Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und den zuständigen Behörden.
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Ansprüche vor dem 31.12.2025 sichern: Güteantrag stoppt Verjährungsfrist
Posted by PM-Ersteller - 16/12/25 at 08:12:11 a.m.Güteantrag bietet außergerichtliche Möglichkeit zur Fristwahrung vor Jahresende: Bereits mit Eingang des Güteantrags wird die Verjährung gehemmt und der weitere Ablauf der Frist rechtlich gestoppt.
Staatlich anerkannte Gütestelle informiert über rechtssichere Fristwahrung nach § 204 BG
_Karlsruhe. (bid)_ Zum Jahresende 2025 droht für viele zivilrechtliche Ansprüche der Eintritt der Verjährung. Forderungen, Schadensersatzansprüche oder vertragliche Ansprüche können mit Ablauf des 31. Dezember 2025 unwiederbringlich verloren gehen, wenn keine rechtzeitigen Maßnahmen zur Fristwahrung ergriffen werden.
Eine Möglichkeit zur rechtssicheren Fristwahrung bietet die Einleitung eines Güteverfahrens bei einer staatlich anerkannten Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung. Nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird die Verjährung bereits mit Eingang des Güteantrags bei der Gütestelle gehemmt und der weitere Ablauf der Frist rechtlich gestoppt. Eine Zustimmung der Gegenseite ist hierfür nicht erforderlich.
Frank Armbruster, der eine staatlich anerkannte Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung betreibt, weist darauf hin, dass das Güteverfahren insbesondere zum Jahresende eine praxisnahe und außergerichtliche Alternative zur Klageerhebung darstellt. Ziel ist es, Zeit zu gewinnen, Fristen zu sichern und zugleich eine sachliche Einigung außerhalb des Gerichtsverfahrens zu ermöglichen.
Die Hemmung der Verjährung wirkt für die Dauer des Güteverfahrens und endet frühestens sechs Monate nach dessen Abschluss, etwa bei Scheitern oder Nichtteilnahme der Gegenseite. Damit verschafft das Verfahren den Beteiligten zusätzlichen Handlungsspielraum, ohne sofort gerichtliche Schritte einleiten zu müssen.
_“Viele Menschen merken erst im Dezember, oft kurz vor den Feiertagen, dass ihre Ansprüche zum Jahresende verjähren. Ein geordneter Güteantrag schafft sofort Rechtssicherheit und stoppt die Verjährungsfrist. Wir sind deshalb bewusst auch über die Feiertage, zwischen den Jahren und am 31.12.2025 erreichbar, damit niemand seine Forderungen allein aus Zeitgründen verliert.“ (Frank Armbruster, staatlich anerkannte Gütestelle)_
Der Güteantrag kann von Privatpersonen, Unternehmen oder Rechtsanwälten gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag vollständig und fristgerecht bei der Gütestelle eingeht. Entscheidend ist dabei nicht der Erfolg des Verfahrens, sondern allein die ordnungsgemäße Antragstellung.
Die Gütestelle ist bundesweit tätig, die Antragstellung ist unabhängig vom Wohn- oder Geschäftssitz der Beteiligten möglich.
Weitere Informationen zum Ablauf des Güteverfahrens, zur Antragstellung sowie zu den formalen Voraussetzungen sind unter www.gueteantrag.de abrufbar.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Staatlich anerkannte Gütestelle & Mediation – Frank Armbruster
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Staatlich anerkannte Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung – Frank Armbruster
Die staatlich anerkannte Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung von Frank Armbruster bietet strukturierte und rechtssichere Güteverfahren zur außergerichtlichen Klärung von Konflikten. Ziel ist es, Streitigkeiten effizient, vertraulich und lösungsorientiert beizulegen und insbesondere Fristen rechtssicher zu wahren.
Die Gütestelle ist bundesweit tätig. Güteanträge können unabhängig vom Wohn- oder Geschäftssitz der Beteiligten gestellt werden. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen sowie Rechtsanwälte, die eine sachliche und rechtlich fundierte Alternative zum gerichtlichen Verfahren suchen. Weitere Informationen unter: www.gueteantrag.de
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Inhalts- und Nebenbestimmungen in Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht
Posted by PM-Ersteller - 23/05/25 at 10:05:39 a.m.Es eignet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bau- und Umweltbehörden, die sich erstmals in die Thematik einarbeiten. Auch für Vorhabenträger (Bauherren, Anlagenbetreiber).
„Inhalts- und Nebenbestimmungen zu Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht – Grundlagen, Wirkungsweise und Anforderungen an die Konfliktschlichtung in Nachbarkonstellationen“ lautet der Titel des Seminars, welches am 05. Juni 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
Die Praxis zeigt, dass beim „Design von Nebenbestimmungen“ und deren Vollzug nicht selten schwierige Problemlagen und Zweifelsfragen auftreten.
Hier setzt das Seminar an. Die Dozenten, die beide seit Jahren in der Praxis des Bau- und Umweltverwaltungsrechts anwaltlich auf Vorhabenträger- oder Behördenseite aber auch in der Verwaltungsfortbildung tätig sind, behandeln die „klassischen“ Fragestellungen:
– Was soll geregelt werden?
– Was kann geregelt werden?
– Wie regelt man es?
Dabei wird der Schwerpunkt des Seminars auf der Abgrenzung der einzelnen Nebenbestimmungen, der Vorstellung deren Wirkungsweise, dessen Vollzug und deren bestimmter Abfassung aber auch der Bewältigung nachbarlicher Konfliktlagen liegen.
Wie stark darf und muss gegebenenfalls aus nachbarschützenden Gründen die Vorhabenzulassung reglementiert werden?
Wie hoch sind die Anforderungen des Rechts und der Rechtsprechung an die Konkretheit und Bestimmtheit der Nebenbestimmungen, damit im Vollzug auch das erreicht wird, was bei der Erstellung des Bescheides beabsichtigt war.
Unter anderem diese Fragen werden gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet und diskutiert.
Das Seminar ist interessant für Sie, als Mitarbeiter von (Genehmigungs-)Behörden, etwa aus Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörden, die ihr Wissen über Inhalts- oder Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten vertiefen oder auffrischen wollen.
Es eignet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bau- und Umweltbehörden, die sich erstmals in die Thematik einarbeiten.
Auch für Vorhabenträger (Bauherren, Anlagenbetreiber), die Inhalts- und Nebenbestimmungen zu beachten haben, ist das Seminar geeignet.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 439EUR (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/R250605.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/R250605.ics
Programm
09.30 Uhr Begrüßung, Einführung und Grundlagen:
– Arten von echten Nebenbestimmungen (wie Auflage, Befristung und Bedingung, § 36 VwVfG, § 12 BImSchG, § 13 WHG) und Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen
– Fachgebietsübergreifende Problemlagen bei der Abfassung von Inhalts- und Nebenbestimmungen
– Erstanwender- und Zweitanwenderperspektive
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr – Allgemeine Strukturprinzipien bzw. Fragestellungen (fachliche Bewertung, rechtliche Schranken, Präzision, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit)
– Wirkungsweise der Nebenbestimmungen und Unterschiede beim Vollzug
– Auslegung von Nebenbestimmungen
– Gestaltungsspielraum der Behörden
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr – Anforderungen an die Konfliktschlichtung durch Inhalts- und Nebenbestimmungen im Bau- und Umweltrecht, insbesondere bei Nachbarkonstellationen
14.15 Uhr – Bescheidaufbau, u.a. Anforderungen an die Begründung des Bescheides
– Beispiele geglückter und missglückter Nebenbestimmungen aus zahlreichen Rechtsbereichen
– Rechtsprechung zu Nebenbestimmungen
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr – Besonderheiten im Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht
16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
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Markus Blaschyk
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39108 Magdeburg
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Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
ür Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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