BetterCo und Verifeye Online schließen strategische Partnerschaft für Identifikation und digitales Onboarding

Wir freuen uns, wenn Sie über diese beidseitige Partnerschaft berichten.
Herzlich
Eckhard Ortwein

Bild[Frankfurt, 28.7.25] – Die Plattformanbieter BetterCo und Verifeye Online starten eine wechselseitige strategische Partnerschaft. BetterCo integriert die Identifikationslösungen von Verifeye Online in seine digitale Onboarding- und Compliance-Plattform für den Rechts- und Steuerbereich. Gleichzeitig wird Verifeye offizieller Reseller der BetterCo-Lösung in der FinTech-Branche. Ziel beider Unternehmen ist es, Onboarding-Prozesse durchgängig digital, effizient und compliance-konform zu gestalten – über Branchengrenzen hinweg.

Identifikation und Signatur mit Verifeye in BetterCo

BetterCo erweitert seine Plattform um die Identifikations- und Signaturtechnologie von Verifeye Online und stellt diese ab sofort allen Partnern zur Verfügung:

* Video-Identifikation mit geprüften Identitätsmerkmalen via Live-Video-Call
* Automatisierte Dokumentenprüfung von Ausweisen und Pässen
* On-Site-Identifikation für Vor-Ort-Prozesse in Kanzleien oder Institutionen
* Digitale Signaturen für rechtssichere Vertragsunterzeichnungen

Die Lösungen sind vollständig in die Workflows von BetterCo integrierbar und können über API, iFrame oder Plugin genutzt werden.

BetterCo Plattform für Verifeye Kunden

Als Teil der Partnerschaft wird Verifeye zum Vertriebspartner für die BetterCo Plattform im Finanz- und FinTech-Umfeld. Die BetterCo Lösung ermöglicht:

* Digitales Lead- und Kunden-Onboarding
* KYC- und Risikoanalyse für natürliche und juristische Personen
* Flexible Workflows von Selbstauskunft bis zur Automatisierung
* Anpassungsfähigkeit über eine low-code Workflow Engine
* Integrationsmöglichkeiten in bestehende Systeme dank REST API, Embedded iFrames und Self-Service Workflow Portalen

„Mit Verifeye ergänzen wir unsere Plattform um eine leistungsstarke, zertifizierte und blitzschnelle Identifikationslösung – ideal für die Anforderungen von Kanzleien, Notariaten und Steuerberatungen,“ erklärt Eckhard Ortwein, CEO von BetterCo. „Und umgekehrt freuen wir uns, dass Verifeye unsere Lösung nun in der FinTech-Welt mit ihren eigenen Kunden weiterträgt.“

Chris Gray, CEO bei Verifeye Online, ergänzt: „BetterCo ist der perfekte Match für uns – hochflexibel, technisch stark und mit einer klaren Vision für die Digitalisierung regulierter Prozesse. Gemeinsam bringen wir End-to-End-Onboarding auf das nächste Level – sicher, schnell und compliant.“

Über Verifeye Online

verifeye Online ist eine Plattform für Identitätsprüfung mit Fokus auf KYC, AML, Altersverifikation und Risikoprüfung. Mit Video-Ident, Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Identifikation und digitalen Signaturen unterstützt Verifeye Unternehmen dabei, sichere, effiziente und DSGVO-konforme Onboarding-Prozesse umzusetzen – in unter 60 Sekunden. Die Plattform bietet sowohl automatisierte als auch betreute Verfahren und lässt sich über API oder SDK nahtlos in bestehende Systeme integrieren. Verifeye ist eIDAS 2.0-zertifiziert und wird von Finanzinstituten, juristischen Dienstleistern und digitalen Plattformen in ganz Europa als vertrauenswürdiger Anbieter eingesetzt. Zu den Kunden zählen unter anderem KfW Bank, Zalando und BMS.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Founders1 Gmbh
Herr Eckhard Ortwein
Berger Str 224
Frankfurt 60385
Deutschland

fon ..: 0172.7801239
web ..: https://betterco.ai
email : eckhard.ortwein@betterco.ai

Über Founders1

Founders1 entwickelt und vermarktet die KI-gestützte Onboarding- und Compliance-Plattform BetterCo mit Schwerpunkt auf Rechts-, Steuer- und Finanzdienstleistungen. Unternehmen können mit BetterCo ihre Kunden in einem konformen, effizienten und kollaborativen Umfeld betreuen. Die BetterCo No-Code-Technologie ermöglicht es, selbst komplexe Onboarding- und Compliance-Prozesse einfach zu digitalisieren. Dank der offenen Integrationsarchitektur können diese Prozesse nahtlos in bestehende Produkte, Systeme und Datenbestände integriert und diese unmittelbar angereichert werden. Die Nutzung von KI automatisiert Abläufe und passt sie an den individuellen Kontext an. Mit BetterCo werden Onboarding-Prozesse effizient und kundenzentriert und die einhergehenden Compliance-Prozesse gleichzeitig konform durchgeführt. Das BetterCo Compliance Modul wurde bereits von Marktführern wie stp.one, Wolters Kluwer und der Secupay AG in ihre eigenen Produkte integriert.

Mehr Info unter: betterco.ai

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Von der Theorie zur Praxis: Tipps für den Einstieg als Geldwäschebeauftragter

Die Seminare und Lehrgänge des S&P Unternehmerforums bieten dir das nötige Wissen, praxisnahe Tools und das Netzwerk, um in deiner neuen Rolle erfolgreich zu sein.

BildDein Start als Geldwäschebeauftragter: Herausforderungen und Chancen
Die Rolle des Geldwäschebeauftragten erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit, Risiken zu erkennen, Prozesse zu optimieren und gesetzliche Anforderungen umzusetzen. Viele, die neu in dieser Position sind, fühlen sich anfangs von der Komplexität der Aufgaben überwältigt. Doch genau hier liegt auch die Chance: Mit der richtigen Weiterbildung kannst du dich schnell einarbeiten und in deinem Unternehmen als Experte etablieren.

„Ich war anfangs unsicher, wie ich alle Anforderungen erfüllen sollte, doch das S&P Seminar hat mir den Einstieg enorm erleichtert. Die praxisnahen Beispiele und klaren Handlungsempfehlungen waren Gold wert,“ berichtet ein Teilnehmer.

? Erfahre mehr über die Grundlagen und Inhalte: Seminar Compliance Geldwäschebeauftragter

Warum eine Weiterbildung bei S&P?
Die Lehrgänge und Seminare des S&P Unternehmerforums bieten dir genau das, was du für einen erfolgreichen Einstieg benötigst:

? Fundiertes Fachwissen: Du lernst die rechtlichen Grundlagen wie das GwG (§ 5 Risikoanalyse) sowie die Anforderungen an Präventionsmaßnahmen kennen.
? Praxisorientierte Inhalte: Fallstudien und Best-Practice-Beispiele helfen dir, komplexe Themen direkt auf deinen Arbeitsalltag anzuwenden.
? Direkte Umsetzbarkeit: Mit Tools wie der S+P Toolbox kannst du Risikoanalysen und Kontrollmechanismen effizient umsetzen.

? Vertiefe dein Wissen und starte durch: Lehrgang Geldwäschebeauftragter

3 Schritte zu deinem Erfolg als Geldwäschebeauftragter
Wissen aufbauen: Der erste Schritt ist, die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen zu verstehen. In den Seminaren lernst du, wie du Risikoanalysen erstellst, Verdachtsmeldungen korrekt abwickelst und Präventionsmaßnahmen umsetzt.

Praxiswissen anwenden: Theorie alleine reicht nicht – durch die praxisnahen Fallstudien und die Nutzung der S+P Toolbox kannst du das Gelernte direkt umsetzen. Damit wirst du schnell sicherer in deiner neuen Rolle.

Netzwerk aufbauen: Tausche dich mit anderen Teilnehmern und den erfahrenen Dozenten aus. Diese Kontakte können dir langfristig helfen, komplexe Fragestellungen besser zu lösen.

„Die Fallstudien und die Diskussionen mit anderen Teilnehmern haben mir gezeigt, wie ich die Anforderungen konkret in meinem Unternehmen umsetzen kann,“ erzählt ein weiterer Teilnehmer.

Dein Nutzen: Warum S&P deine beste Wahl ist
Die Seminare und Lehrgänge von S&P bieten dir nicht nur Wissen, sondern echte Werkzeuge, um in deiner neuen Position erfolgreich zu sein:

Kompetenz aufbauen: Du wirst in kurzer Zeit zum Experten in der Prävention von Geldwäsche.

Sicherheit gewinnen: Die praxisnahen Inhalte geben dir die Sicherheit, deine Aufgaben souverän zu meistern.

Effizienz steigern: Mit der S+P Toolbox und klar strukturierten Prozessen arbeitest du effizienter und zielgerichteter.

? Starte jetzt durch: Compliance für Geldwäschebeauftragte

Erfolgsgeschichte: Von Anfänger zum Experten
Ein Teilnehmer berichtet: „Als ich die Position des Geldwäschebeauftragten übernahm, hatte ich zwar ein grobes Verständnis, aber keine klare Vorstellung, wie ich die gesetzlichen Anforderungen umsetzen sollte. Nach dem Lehrgang von S&P hatte ich nicht nur das Wissen, sondern auch die Tools, um sofort loszulegen. Besonders die praktischen Beispiele und die Diskussionen mit den Dozenten haben mir geholfen, die Theorie direkt auf meinen Arbeitsalltag anzuwenden. Heute bin ich sicher in meiner Rolle und kann meinem Unternehmen echte Mehrwerte bieten.“

Fazit: Dein Start, dein Erfolg
Der Einstieg als Geldwäschebeauftragter kann herausfordernd sein, doch mit der richtigen Unterstützung wirst du diese Rolle erfolgreich meistern. Die Seminare und Lehrgänge des S&P Unternehmerforums geben dir das Wissen, die Werkzeuge und die Sicherheit, die du benötigst. Mit praxisnahen Inhalten und einem starken Netzwerk bist du bestens gerüstet, um deine neue Position souverän auszufüllen.

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Seminar Compliance Geldwäschebeauftragter
Lehrgang Geldwäschebeauftragter

Starte noch heute und werde zum Experten!

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Herr Achim Achim
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Wer ist der Kunde für AML-Zwecke?

Sichere Beteiligungen durch gründliche KYC-Prüfungen im Private-Equity-Sektor

BildDie Einhaltung von Know Your Customer (KYC)-Pflichten ist für Private-Equity-Firmen von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF).

Abschnitt 13.21 der JMLSG Leitlinien zum Private Equity beleuchtet den Begriff des „Kunden“ für AML-Zwecke und erläutert die Notwendigkeit umfassender Prüfungen aller beteiligten Parteien. Dieser Artikel untersucht die KYC-Pflichten im Detail, die Bedeutung von Abschnitt 13.21 und die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

Rechtlicher Rahmen und Definition des „Kunden“

Die EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD) und das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) bilden die rechtliche Grundlage für die KYC-Pflichten im Private-Equity-Sektor. Abschnitt 13.21 der JMLSG Leitlinien zum Private Equity definiert den Begriff des „Kunden“ im Kontext der AML-Vorschriften.

Ein „Kunde“ ist jede Partei, mit der ein Private-Equity-Fonds gelegentlich Geschäfte abschließt oder eine Geschäftsbeziehung aufbaut. Dies umfasst nicht nur die direkten Investoren des Fonds, sondern auch Co-Investoren, Käufer und Verkäufer von Portfoliounternehmen sowie andere beteiligte Parteien.

Sorgfältige Due Diligence bei der Investorenauswahl

Abschnitt 13.22 der JMLSG Leitlinien zu Private Equity erläutert die Notwendigkeit einer sorgfältigen Due-Diligence-Prüfung bei der Aufnahme von Investoren in einen Fonds. Private-Equity-Firmen müssen sicherstellen, dass alle Investoren gründlich identifiziert und überprüft werden. Dies umfasst die Erhebung detaillierter Informationen über die Identität der Investoren und die Herkunft der Mittel.

Die Due-Diligence-Prüfungen sind besonders wichtig, um sicherzustellen, dass keine illegalen Gelder in den Fonds gelangen und die Investoren keine Verbindung zu kriminellen Aktivitäten haben.

Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer

In Abschnitt 13.23 wird betont, dass Private-Equity-Firmen die wirtschaftlichen Eigentümer der Investoren identifizieren müssen. Wenn ein Investor eine natürliche Person oder ein Anlageinstrument ist, das sich vollständig im Besitz einer natürlichen Person befindet, muss die Firma die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers feststellen und angemessene Maßnahmen zur Überprüfung ergreifen.

Dies ist besonders wichtig, da wirtschaftliche Eigentümer oft die tatsächliche Kontrolle über die Investitionen und die damit verbundenen Mittel haben. Durch die Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer können Private-Equity-Firmen sicherstellen, dass die Investitionen aus legitimen Quellen stammen und den regulatorischen Anforderungen entsprechen.

Neue Investitionen

Eine Private-Equity-Firma sollte bei einer neuen Investition die Anwendung von Kunden-Due-Diligence-Maßnahmen unter Berücksichtigung eines risikobasierten Ansatzes bei den folgenden Gegenparteien in Betracht ziehen:

Das Portfoliounternehmen;

Möglicherweise jedes neue Unternehmen, das zum Zweck der Investition gegründet wurde;
Jede Partei, die Anteile an den Private-Equity-Fonds oder an einem neu gegründeten Unternehmen für die Investition verkauft; und
Jede Partei, die neben dem Private-Equity Fonds eine Co-Investition tätig.
Direktinvestition in ein Unternehmen
Wenn die Investition direkt einem Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, sollte die Kunden-Due-Diligence auf dieses Portfoliounternehmen angewendet werden.

Die wirtschaftlichen Eigentümer des Portfoliounternehmens müssen identifiziert und ihre Identität verifiziert werden. Dies sind häufig dieselben Parteien, die im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung bei den Verkäufern identifiziert wurden, wenn die Private-Equity-Investition zur Finanzierung eines Ausstiegs bestehender Aktionäre verwendet wird.

Für die Zwecke der Transaktion können eine oder mehrere neue Zweckgesellschaften (Newcos) genutzt werden. Dies bedeutet, dass die Private-Equity-Firma oder ihre Fonds eine direkte Transaktion nur mit einem Newco und nicht mit dem Portfoliounternehmen eingehen dürfen.

Dennoch fließen die Investmentfonds letztendlich in verbundenen Transaktionen an das Portfoliounternehmen weiter. Daher muss ein klares Verständnis des zugrunde liegenden wirtschaftlichen Eigentümers oder Empfängers der Fonds und des Finanzierungsflusses bestehen. Aus diesem Grund sollte eine umfassende Kunden-Due-Diligence-Prüfung durchgeführt werden.

Sorgfaltspflichten bei Investitionen in Unternehmensgruppen

Wenn die Investition einer Unternehmensgruppe bereitgestellt wird (ob direkt oder indirekt über ein oder mehrere Newcos), sollte die Kunden-Due-Diligence auf das oberste Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe angewendet werden, das erworben wird oder die Private-Equity-Investition erhält, wie es vor der Einführung jeglicher Newcos existierte.

Wenn die Unternehmensgruppe, die die Investition erhält, aus einer größeren Unternehmensgruppe herausgelöst wird, sollte eine Kunden-Due-Diligence-Prüfung auf das Spitzenunternehmen der ausgegliederten Gruppe angewendet werden.

Sorgfaltspflichten bei Verwendung von Newcos

Für Transaktionen können ein oder mehrere Newcos eingesetzt werden, entweder zum Erwerb der Zielportfoliogruppe oder für eine effiziente steuerliche Gestaltung. Newcos werden in der Regel von der Private-Equity-Firma oder professionellen Beratern gegründet, die die Private-Equity-Firma, einen leitenden Co-Investor oder das Investmentmanagement vertreten. Die ursprünglichen Direktoren und Aktionäre solcher Newcos sind meist mit der Private-Equity-Firma oder dem professionellen Berater verbunden und werden vor oder bei der Unterzeichnung geändert.

Solange ein Newco zuvor keine Geschäfte getätigt hat und im Vorgriff auf eine Transaktion gegründet wurde, gibt es keinen Grund, eine formelle Kunden-Due-Diligence-Prüfung für jedes Newco durchzuführen. Die Gerichtsbarkeit des Newco könnte ein höheres Risikoprofil aufweisen, aber solange die Gründung ordnungsgemäß erfolgte und der Grund für die Wahl der Gerichtsbarkeit verständlich und angemessen ist, sollte dies keine zusätzliche Überprüfung erfordern. Wenn ein Newco diese Kriterien nicht erfüllt, können gemäß der Risikoeinschätzung einer Private-Equity-Gesellschaft Kunden-Due-Diligence-Maßnahmen angemessen sein.

Wenn die Transaktion eine Kette von Newcos einführt, sollte nur die Kunden-Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf das oberste Newco in der vorgeschlagenen Unternehmensstruktur berücksichtigt werden, in das die Private-Equity-Firma oder ihre Fonds investiert sind. Dies setzt voraus, dass die nachgeordneten Newcos alle vollständig im Besitz des Top-Newco sind und dass alle Direktoren Vertreter der Private-Equity-Firma oder Co-Investoren sind oder innerhalb der Portfoliogruppe bekannt sind oder vor oder bei der Unterzeichnung entsprechend geändert werden.

KYC Pflichten bei Verkäufern

Die Investitionsentscheidung einer Private-Equity-Firma kann zur Finanzierung eines Ausstiegs bestehender Aktionäre genutzt werden, was dazu führt, dass eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen finanziell davon profitieren. Verkäufer eines Portfoliounternehmens gelten als Kunden des Private-Equity-Fonds für AML-Zwecke, wenn sie direkt mit dem Private-Equity-Fonds Geschäfte abwickeln.

Eine Private-Equity-Firma sollte alle Verkäufer identifizieren und einen risikobasierten Ansatz zur Überprüfung der Identität der Verkäufer (und etwaiger wirtschaftlicher Eigentümer) verfolgen, entsprechend der Einschätzung des von jedem Verkäufer ausgehenden Geldwäscherisikos.

Auch wenn die Platzierung von Newcos in der Struktur bedeutet, dass es keine direkte Transaktion zwischen dem Private-Equity-Fonds und den Verkäufern gibt, sollte die Private-Equity-Firma eine Due-Diligence-Prüfung der Verkäufer durchführen, da sie ganz oder teilweise von der Private-Equity-Investition profitieren, die an sie fließt. Die Natur der durchgeführten Due-Diligence-Arbeiten erfordert umfassende Prüfungen und Untersuchungen der Ursprünge des Unternehmens.

Die JMLSG Leitlinien in den Absätzen 13.49 bis 13.54 sind für die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmen relevant. Die Leitlinien in den Absätzen 13.55 bis 13.69 sind für die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden beim Verkauf von Fonds relevant.

Co-Investoren

An Private-Equity-Transaktionen können verschiedene Co-Investoren beteiligt sein. Dazu können andere Private-Equity-Fonds, institutionelle Anleger (die möglicherweise auch in den Private-Equity-Fonds investieren, mit dem sie gemeinsam investieren), neue Direktoren oder Manager sowie bestehende Gründer, Manager oder Mitarbeiter eines Unternehmens gehören, die es weiterführen oder ihre Investition in ein Portfoliounternehmen verlängern oder eine neue Möglichkeit zur Co-Investition erhalten.

Eine Private-Equity-Firma sollte überlegen, ob sie Co-Investoren identifiziert, insbesondere unter folgenden Umständen:

Wenn der Private-Equity-Fonds als Hauptinvestor in der Finanzierungsrunde fungiert und die Beteiligung eines Co-Investors an der Transaktion arrangiert hat und der Co-Investor sich formell auf den Private-Equity-Fonds verlässt, wie es bei Venture-Capital-Finanzierungsrunden oder Club-Deals der Fall sein kann.
Wenn ein Co-Investor neben dem Private-Equity-Fonds einen erheblichen Anteil der Investition übernimmt, sodass er zum wirtschaftlichen Eigentümer des Portfoliounternehmens wird.
Wenn ein Co-Investor eine Einzelperson ist und Vorstandsmitglied des Portfoliounternehmens ist oder sein wird.
Eine Private-Equity-Firma sollte bei der Überprüfung der Identität eines Co-Investors einen risikobasierten Ansatz verfolgen, der sich an der Einschätzung des Unternehmens zum Geldwäscherisiko eines Co-Investors orientiert. Die JMLSG Leitlinien in den Absätzen 13.55 bis 13.69 sind für die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden in Bezug auf Co-Investment-Fonds relevant.

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